Das ist eine unsinnige Gleichsetzung von Waffen und Küchenmessern.JJazzGold » Mi 6. Jun 2012, 22:37 hat geschrieben:
Die moralische und juristische Verantwortung trägt der Käufer, ansonsten hätte jeder Produzent von Küchenmessern die Verantwortung für deren Gebrauch als Mordwaffe.
Ein Küchenmesser kann natürlich als Waffe missbraucht werden und unterliegt dann u.U. einer juristischen Bewertung.
Das gilt auch für Kugelschreiber oder 'nen deftigen Eintopf mit speziellen Gewürzen für den unbeliebten Gatten.
Waffen dagegen unterliegen immer dem Waffengesetz und der Händler muss die Berechtigung des Käufers prüfen.
Verkauft er dann gegen die gesetzlichen Bestimmungen, macht er sich definitiv strafbar, und das unabhängig von moralischer Schuld.