Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

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SIRENE

Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Stöhn, :? viel Text zu etwas, das wir in kleinen Dosen doch ständig mit raffinierten bis machtvoll dummen Rechtfertigungen als Kompensationgerechtigkeit praktizieren, um ein Stückchen höher zu krabbeln im Machtgefüge unserer Welt ... :cool: - Ist der Text politisch Interessierten zu viel, kann ich ihn auch so kurz und knackig gestalten, daß sich ein großer Teil jener dafür interessiert, der von mächtigen Interessen über den Tisch gezogen wurde und resignierte, weil sie sich noch nicht selbst zu helfen wußten ...

Glaubt man Juristen, hat unsere Bananenschalenrepublik eine der besten Rechtsordnungen der Welt. Auch wenn das der Dauerarbeitslosigkeit, unseren Schuldenbergen und den Spreizern der Vermögensschere ziemlich wurscht ist, sind unsere Rechtsvorschriften insgesamt so gut, daß sie sogar erlauben, Gewalt anzuwenden, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das ergibt sich nicht nur aus Art. 20/4 GG, sondern auch aus dem Recht auf Selbstbestimmung, das auch dem Grundgesetz innewohnt sowie einigen anderen netten Errungenschaften der Juristerei. Wer seine Verfassung verloren hat und meint, das GG würde nicht gelten weil ..., irrt: Auch nicht geschriebene Gesetze gelten, wenn sich die meisten daran halten. Werden sie allerdings dazu gezwungen, ist das was anderes ...

Da der liebe Gott mit dem Bestrafen dummer, böser Menschen so beschäftigt ist, daß er wahllos mit seiner Rechtsgewalt um sich schmeißt, derzeit ausgerechnet Japaner übelst beutelt, deren Nasen so platt sind, weil sie sehr einfühlsam und partnerschaftlich sind :rolleyes:, dürfen sich die Abhilfe-Möglichkeiten rechter Menschen, die sich wehren müssen gegen Bananenfresser, die mit Schalen um sich werfen, nicht erst im Jenseits erschöpfen. Leidgeplagte müssen schon im Hier und Jetzt von ihrem Spagat "RECHT HABEN und RECHT BEKOMMEN" entlastet werden. So können sie doch kaum was leisten ... Außerdem haben die meisten nicht mehrere Leben zum Abreißen von der Rolle. Du bist wahrscheinlich eine der wenigen Ausnahmen ... :D Es sind ja nicht Dreckschweine, die vor Gericht ziehen, weil man ihnen zu kleine Perlenketten umgehängt hat. Was unsere Welt plagt sind nichtjustierte Schweinereien ...

Leider ist die Frage, wann keine andere Abhilfe mehr möglich ist, um sich von erlittenen Rechtsverletzungen zu entlasten, nicht konkret geregelt in unserem tollen Regelwerk, in dem bis auf die Furzfrequenz von "Obrigen" mehr getacktstöckelt ist, als sich viel vorstellen können. :s Zu umfassenden Auskünften verpflichtete "Machthaber" verschweigen ja ganz gerne die jeweils relevante Rechtsvorschrift, nennen ggf. Hausnummer und Straße, vielleicht auch noch den Ort auf der großen Rechtslandkarte. Oft werden Bürger nur einfach so mit irgendwas unter Druck gesetzt. Jahrtausende lange Über- und Unterordnung sitzt auch noch vielen Fleischundblutdemokraten in den Knochen. Und so können sich Mächtige (kraft Amtes oder instituioneller Gewalt) auch üble Rechtsbeugungen und Rechtsbrüche leisten. Bürger, deren "rechtes Auge" offen ist, wissen das und können Machtbefugte mit nachvollziehbaren Auskünften ganz schön zurückplagen ... :thumbup: Leider linsen die meisten nur mit links. Und leider haben auch Rechtsverletzungen nicht die Eigenschaft, vor Juristen zu fliehen. Gerichtswege werden nicht deshalb so lange, weil Bürger nicht einsehen, daß sie nicht im Recht sind. Der mit §§ gespickte "Amarathon", an dessen Ende meist die verlieren, die sich richtig angestrengt haben und am fittesten waren, wird oft nur deshalb so lange, weil Juristen nicht in der Lage sind, Rechtsuchende korrekt und nachvollziehbar aufzuklären. Teufel§cheisse (zum Himmel stinkendes Ergebnis unrechter Machtkommunikation) ist für Juristen in erster Linie ein Segen für den Nährboden, der immer mehr Juristen unterhalten muß ...

Und weil der kleine Bürger sich als Einzelner hinter den Paragraphenvorhängen der Justiz sehr ohnmächtig fühlt und Juristen ausgeliefert ist, die sich nicht immer DEM GESETZE (dem Zweck aller Regeln) unterwerfen und zu wenig der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen, könnte andere Abhilfe schon dann legitim sein, wenn in bestimmten Bereichen juristischer Justierungspotenz keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht ... Immerhin können Juristen ja sogar kriminelle Handlungen systematisch kollektiv decken. - Ein brisante Frage. Denn viele Bürger wissen noch nicht, daß der § 249 BGB, der Art und Umfang des Schadensersatzes bestimmt, auch den von Juristen angerichteten Schaden, eine Wunderwaffe gegen Plagegeister und Scherenspreizer aller Art ist. Wer dafür sorgt, daß Juristen Gesetze zweckorientiert anwenden, könnte sogar das Loch seiner Panzerfaust im Bundesministerium der Justiz in Berlin als Rechtsverfolgungskosten "absetzen" ... Gebrauchte Panzerfäuste gibt es schon recht günstig. Aber selbst wenn irgendwann mal das Anbieten von Panzerfäusten im Internet durch ein Gesetz untersagt würde, gibt es noch viele andere Fäuste, nicht nur die von Jurastudenten, die sie BGH-Richtern bei Vorträgen ins Gesicht schmettern, weil es so nicht mehr weitergehen kann. :dead: - Ich empfehle den hier mitdiskutierenden Juristen, das Ziel dieses Threads im rechten und im linken Auge zu behalten und so viel Rechtsgeist zu zeigen, daß es den hier mitlesenden investigativen, integrativ denkenden Journalisten nicht schlecht wird. Danke!
miss marple

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von miss marple »

ohne, jetzt all das gelesen zu haben: selbstjustiz ist nie straffrei, ist ja klar.

ich hatte eine weile jede menge mit gerichten zu tun und kann als meine abschließende erfahrung nur so viel sagen: justitia ist eine hure.

von anwälten will ich mal gar nicht anfangen. am besten, man würde die alle in den bundestag verfrachten, gibt ja doch noch ein paar außerhalb :)

oder, um es mit ludwig thoma zu sagen:
"er war jurist und auch sonst von mäßigem verstand."

du machst den eindruck, als hättest diesbezüglich auch eine größere portion eingefahren. ich weiß, sowas kann einen lange verfolgen, es gibt jedoch immer nur einen blick, das ist der nach vorne.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

miss marple » Mi 27. Apr 2011, 13:53 hat geschrieben:ohne, jetzt all das gelesen zu haben: selbstjustiz ist nie straffrei, ist ja klar.

ich hatte eine weile jede menge mit gerichten zu tun und kann als meine abschließende erfahrung nur so viel sagen: justitia ist eine hure.

von anwälten will ich mal gar nicht anfangen. am besten, man würde die alle in den bundestag verfrachten, gibt ja doch noch ein paar außerhalb :)

oder, um es mit ludwig thoma zu sagen:
"er war jurist und auch sonst von mäßigem verstand."

du machst den eindruck, als hättest diesbezüglich auch eine größere portion eingefahren. ich weiß, sowas kann einen lange verfolgen, es gibt jedoch immer nur einen blick, das ist der nach vorne.
Selbstjustiz ist nicht grundsätzlich verboten! Wäre das so, gäbe es ein Gesetz dafür. Auch das ist ein Rechtsirrtum wie viele andere, die von zwei Juristen mit drei Meinungen stammen und von rechtsdummen Bürgern manifestiert werden, die zu bequem sind, sich gescheit zu informieren.

Dr. jur. Ralf Höcker wird aber auch diesen Rechtsirrtum nicht korrigieren, weil das gefährlich werden könnte für unser System. Den Rechtsirrtum, daß man seine Gerichtsverhandlung nicht aufzeichnen darf (CD. Tonband, Video) wird er auch nicht korrigieren, obwohl er sogar eine Ratgebersendung hat, in welcher Rechtsirrtümer korrigiert werden. Schon das ist ein Witz, wo doch Juristen alles besser wissen ...

Wer nicht wahrnimmt, was ich zu bieten habe, dem ist nicht zu helfen. Der wird noch lange nach vorne schauen und nicht merken, wie alle mit ihm nach hinten rennen.

Der Eindruck sehr vieler Justizopfer belastet mich weit mehr als das, womit mich Juristen nach frappierenden Erfolgen und brisanten Erkenntnissen zwiebelten, die sogar im Ausland lebende Juristen so begeisterten, daß sie mich unterstützen.

Alle haben immer gemeint, man könne nicht. Z. B. könne man Gerichtsverhandlungen nicht aufzeichnen. Das Gegenteil ist längst bewiesen, wird aber kaum als Konditionierungs- und Qualifizierungsinstrument für juristische Leistungen genutzt, weil Juristen in Medien das verhindern.

Ich sehe hinter vielen fruchtlosen Versuchen, sich gegen die Justiz aufzulehnen und ihr bessere Leistungen abzuverlangen, nichts weiter als ein elendes Gerutsche auf den Ergebnissen der Angst vieler vor dem Schwarzen Mann. Und wenn er kommt, dann laufen wir davon ...

Zum Davonlaufen.
Mehr nicht.

Aber davon wird unsere Welt nicht besser. Lies wenigstens die Auferstehung der Halbgötter und entwickele damit Verständnis für die juristische Fehlentwicklung. Dann wird aus deinem Davonlaufen sicher bald ein Kreislauf, sodaß Du mir irgendwann entgegenkommen kannst ...
Zuletzt geändert von SIRENE am Mittwoch 27. April 2011, 16:15, insgesamt 3-mal geändert.
miss marple

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von miss marple »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 14:20 hat geschrieben: Wenn Du nicht wahrnimmst, was ich zu bieten habe, weil mich der Eindruck sehr vieler Justizopfer weit mehr belastet als meine Erfolge, die mittlerweile sogar im Ausland lebende Juristen so begeistert haben, daß sie mich unterstützen, wirst Du kaum erkennen, daß Du nach vorne schaust, aber nach hinten rennst.

Ich sehe hinter vielen fruchtlosen Versuchen, sich gegen die Justiz aufzulehnen und ihr bessere Leistungen abzuverlangen, nichts weiter als ein elendes Gerutsche auf den Ergebnissen der Angst vieler vor dem Schwarzen Mann. Und wenn er kommt, dann laufen wir davon ...

Zum Davonlaufen.

Mehr nicht.

Aber davon wird unsere Welt nicht besser. Lies die Auferstehung der Halbgötter und entwickele wenigstens Verständnis für die juristische Fehlentwicklung. Dann wird aus deinem Davonlaufen sicher bald ein Kreislauf, sodaß Du mir irgendwann entgegenkommen kannst ...


ich lauf nicht davon, meine diesbezüglichen erfahrungen liegen zeitlich weit zurück und werden keine wiederholung erfahren.

wovon du schreibst, das sind keine okkulten sachen, wie hieß der richter noch, der gleich, als er in pension ging, richtig drauf getrommelt hat mit worten, sinngemäß, man könnte in deutschland vor gericht genauso würfeln, um zu den bekannten ergebnissen zu kommen.

wie gesagt, ich hab mein leben so eingerichtet, dass ich in gewisse dinge sicher nicht mehr verstrickt sein werde, das kann ich nur jedem raten.

denn, wenn man da mal reingerät, dann ist man machtlos.

nicht umsonst hat mir noch jeder rechtsverdreher beim unterschrieben der prozessvollmacht folgenden satz runter geleiert:

auf hoher see und vor gericht ist der mensch in gottes hand.

wie gesagt, das ist nichts okkultes, wie es wirklich abgeht und was möglich ist.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

miss marple » Mi 27. Apr 2011, 14:33 hat geschrieben: ich lauf nicht davon, meine diesbezüglichen erfahrungen liegen zeitlich weit zurück und werden keine wiederholung erfahren.

wovon du schreibst, das sind keine okkulten sachen, wie hieß der richter noch, der gleich, als er in pension ging, richtig drauf getrommelt hat mit worten, sinngemäß, man könnte in deutschland vor gericht genauso würfeln, um zu den bekannten ergebnissen zu kommen.

wie gesagt, ich hab mein leben so eingerichtet, dass ich in gewisse dinge sicher nicht mehr verstrickt sein werde, das kann ich nur jedem raten.

denn, wenn man da mal reingerät, dann ist man machtlos.

nicht umsonst hat mir noch jeder rechtsverdreher beim unterschrieben der prozessvollmacht folgenden satz runter geleiert:

auf hoher see und vor gericht ist der mensch in gottes hand.

wie gesagt, das ist nichts okkultes, wie es wirklich abgeht und was möglich ist.
Was macht dich so sicher, daß sich deine Erfahrungen nicht wiederholen? Mit ist die wohl umfassendste Beweissammlung bekannt, die zweifelsfrei belegt, daß es in bestimmten Fällen aussichtslos ist, die Justiz zu bemühen und durch die Einschaltung von Rechtsanwälten, Gutachtern und Richtern mehr zusätzliche Schäden entstehen als Entlastung! Der davon betroffene Lebensbereich, der sich im ganz normalen Alltag von Bürgern abspielt, belastet jährlich mindestens 250.000 Menschen in D. Das ist keine Kleinigkeit. Mittlerweile bearbeiten sogar renommierte Kanzleien bestimmte Fälle gar nicht mehr und teilen ihren Mandanten z. B. folgendes mit, um wenigstens ein paar hundert Euro für's Zuhören kassieren zu können:

"Vor Gericht dauern derartige Streitigkeiten mehrere Jahre. Dies ist allein schon durch die lange Bearbeitungszeit der Sachverständigen veranlaßt. In aller Regel entscheiden die zweiten Instanzen anders wie die ersten, so daß es die Versicherung auch auf die zweite Rechtsinstanz ankommen läßt. Bis dahin ist weitere Zeit vergangen. Betroffene haben dann meist jegliche Lust am Prozessieren verloren. Meistens gibt man sich nach so langer Zeit im Wege einer Vergleiches mit einer geringen Entschädigung zufrieden, bei der sogleich eine endgültige Erledigung vereinbart wird. Das scheint für die Versicherung der billigste Weg zu sein. Da die von deutschen Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgelder ohnehin gering sind, raten wir, die Last des Verfahrens nicht auf sich zu nehmen."

Beim Würfeln haben Spieler eine Chance von 17% auf einen Volltreffer. Ich glaube nicht, daß es überhaupt einen Rechtsbereich gibt mit so viel Chance! Der Vergleich mit einem 5-schüssigen Revolver ist realistischer. Unser Rechtssystem ist eine Schießbude. Nur Anwälte dürfen schießen. Der Mandant läßt sich sogar die Augen zubinden, damit er nicht sieht, wie weit sein Anwalt daneben geschossen hat. Beschwerst Du dich, weil Du absolut im Recht bist, eine eindeutige Rechtsverletzung beklagst, die dein Rechtverletzter sogar anerkannt hat, können Gerichte auch das größte Unrecht produzieren und die Korrekturinstanzen die Schultern zucken. Ja, sie müssen ihr Verhalten nicht mal mehr begründen und haben damit längst unsere Demokratie ausgehebelt, ohne daß dies wenigstens ein paar fitte Hobbypolitiker begriffen hätten ... (Wer das nicht glaubt, kann ja mal "§ 93d BVerfGG" googlen ...)

Wenn Du dein Leben so eingerichtet hast, daß Du in bestimmte Dinge nicht mehr verstrickt wirst, was hast Du gegen das getan, wozu alle anderen zu blöde sind? Z. B. gegen all das, was Gerichte ständig beschäftigt, obwohl die meisten versuchen, nicht in was hinein zu geraten ...? Kennst Du die Rechte, mit denen Du dich so effektiv auf dem Rechtsweg wehren kannst, daß potentielle Rechtsverletzer einen Bogen um dich herum machen bzw. sehr schnell versuchen, dich zufrieden zu stellen, wenn doch mal was passiert ist ...? Natürlich kennst Du diese Rechte nicht, denn sonst hättest Du die Prozeßvollmacht nach dem Unterschreiben gleich wieder zerrissen bzw. dir schon vorher einen Anwalt ausgesucht, der nur eine zertifizierte Kanzlei im Rücken hat, sondern auch das mächtigste Werkzeug der Welt so beherrscht, daß er wenigstens im Rahmen des Möglichen das Beste für seine Mandanten herausholt und sie nicht nur ein Weilchen lang in die Richtung führt und irgendwann im Rechtsdschungel liegen läßt.
miss marple

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von miss marple »

ich hab gewisse risiken eingegrenzt, was eine hochgradige, aber keine absolut hundertprozentige sicherheit ist, das ist mir auch klar.

und, ich unterschreib nichts mehr, ohne dass 2 rechtsanwälte (hahaha) unabhängig voneinander vorher einen vertrag etc. abgeklopft haben oder eben das papier, unter das ich meine unterschrift zu setzen gedenke.

wie gesagt, hundertprozentig gehts bei mir auch nicht, aber eben eindämmen der risiken und vorher extreme vorsicht, da ich eben weiß, was einem passieren kann. ich hab aufgrund solcher geschichten jahrelang um mein nacktes überleben gekämpft, das wird mir nicht mehr passieren.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Bist Du zu einem Vergleich "überredet" worden? Haben dir die beteiligten Juristen die jeweils relevante Rechtsvorschrift genannt? Wenn dir zwei Anwälte unabhängig voneinander was erzählen, kann das auch etwas sein, was sich nicht mit dem Gesetz deckt. Und allein das ist für alle verbindlich und damit eigentlich eine sehr sichere Sache - wenn genug Menschen Juristen Druck machen und sie zu korrekter Arbeit zwingen.

Ich bin immerwieder platt, mit welch dummen Sprüchen sich Menschen, die eigentlich intelligent genug wären, das zu checken, von Juristen in die Irre führen lassen. Wer an Gott glaubt, ist überall in seiner Hand. Das bedeutet keineswegs, daß man sich in eine Nußschale setzen und über den Ozean paddeln muß. Man kann mit offenem rechten Auge sogar ein Flugzeug buchen, wenn's schnell gehen muß. - Auch der Spruch "Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen" zeugt von Schwachsinn: Unsere Rechtsordnung besteht aus vielen Gebieten mit Orten, Straßen und Hausnummern. Will man irgendwo hin, ist man noch nicht dort. Ein Depp, der glaubt, Gesetze würden sich von allein verwirklichen. Vermutlich ist auch dieser Schwachsinn daran beteiligt, daß die meisten Menschen Politiker für alles verantworlich machen statt Juristen ...

Der überforderte Volkstrottel hört zwar den Schuß
und sieht den Getöteten stürzen, doch glaubt er aus Angst,
der Mörder können ihn ins Visier nehmen, wenn er ihn anschaut,
der Aufschlag des Kopfes habe dem Menschen das Genick gebrochen ...
miss marple

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von miss marple »

vergleich wär noch gut gewesen.

das ging fast über 5 jahre...klage verloren, berufung verloren, im urteil stand "revision wird ausgeschlossen", klar, das ding hat vor fehlern nur so gewimmelt, da haun die gleich vorher die bremse rein.

mein glück war meine rechtsschutzversicherung, die auch weiterhin bezahlt hätte, wärs zur revision gekommen.

ja, es geht alles, wirklich alles.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Nannten dir die beteiligten Juristen die jeweils relevante Rechtsvorschrift? Zunächst mal ist das Endziel wichtig, und dann sollte man natürlich auch die Etappenziele kontrollieren.

Hier noch eine Anmerkung zum Volksirrtum, Selbstjustiz sei grundsätzlich verboten ... (> Vielsinn: ...)
miss marple

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von miss marple »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 16:50 hat geschrieben:Nannten dir die beteiligten Juristen die jeweils relevante Rechtsvorschrift? Zunächst mal ist das Endziel wichtig, und dann sollte man natürlich auch die Etappenziele kontrollieren.

Hier noch eine Anmerkung zum Volksirrtum, Selbstjustiz sei grundsätzlich verboten ... (> Vielsinn: ...)

bei mir ist das ding durch, ist über 10 jahre her und ich weiß gar nicht mehr, wie dies und jenes begründet wurde. der akt ist so dick, als hätte ich 10 banken überfallen.
ob so oder so, nach dieser zeit wär nix mehr zu machen, selbst wenn ich dies und jenes nachweisen könnte.

das ist durch.
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ralphon
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von ralphon »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 13:41 hat geschrieben:...Gerichtswege werden nicht deshalb so lange, weil Bürger nicht einsehen, daß sie nicht im Recht sind. Der mit §§ gespickte "Amarathon", an dessen Ende meist die verlieren, die sich richtig angestrengt haben und am fittesten waren, wird oft nur deshalb so lange, weil Juristen nicht in der Lage sind, Rechtsuchende korrekt und nachvollziehbar aufzuklären. Teufel§cheisse (zum Himmel stinkendes Ergebnis unrechter Machtkommunikation) ist für Juristen in erster Linie ein Segen für den Nährboden, der immer mehr Juristen unterhalten muß ...
...
Du meinst, Juristen arbeiten absichtlich verschlüsselt, damit DoItYourself nicht geht? Demnach würdest du mit deiner Schreibe ja gut in den Laden passen :)
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frems
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von frems »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 14:20 hat geschrieben:Wer nicht wahrnimmt, was ich zu bieten habe, dem ist nicht zu helfen. Der wird noch lange nach vorne schauen und nicht merken, wie alle mit ihm nach hinten rennen.
Ab wann ist es zu spät, von diesem Angebot Gebrauch zu machen? :?:
Zuletzt geändert von frems am Mittwoch 27. April 2011, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
Labskaus!

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Joker
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Joker »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 14:20 hat geschrieben:Wer nicht wahrnimmt, was ich zu bieten habe, dem ist nicht zu helfen. Der wird noch lange nach vorne schauen und nicht merken, wie alle mit ihm nach hinten rennen.
Irgendwie habe ich bedenken dass ,das was du zu bieten hast so endet wie damals in Jonestown.
adal
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von adal »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 14:20 hat geschrieben:Wer nicht wahrnimmt, was ich zu bieten habe, dem ist nicht zu helfen. Der wird noch lange nach vorne schauen und nicht merken, wie alle mit ihm nach hinten rennen.
Könntest du nicht endlich mal eine Bezugsquelle und Preisliste für dein fabelhaftes Geheimwissen veröffentlichen?
Zuletzt geändert von adal am Mittwoch 27. April 2011, 20:24, insgesamt 2-mal geändert.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

ralphon » Mi 27. Apr 2011, 19:27 hat geschrieben: Du meinst, Juristen arbeiten absichtlich verschlüsselt, damit DoItYourself nicht geht? Demnach würdest du mit deiner Schreibe ja gut in den Laden passen :)
Ich glaube, selbst wenn man nur mit Hühneraugen liest, kann man das nicht aus meinen Texten herauslesen. Was möchtest Du denn hier, ralphon? Treibst Du dich hier herum, um Leuten irgendwelche Spekulationen näher zu bringen, die Du über irgendwelche Sensoren erhältst? Mag ja schön sein für dich, aber was sollen andere damit anfangen ...? Schau, hier geht es um die Erörterung der Möglichkeit, daß sich sehr viele Justizopfer über Selbstjustiz entlasten. Und da alle Juristen meinen, ohne Gesetz gäbe es keine Strafe, könnten sich hier einige Juristen mal ein bißchen anstrengen und erklären, warum Selbstjustiz nicht bestraft werden kann ...
frems » Mi 27. Apr 2011, 19:32 hat geschrieben: Ab wann ist es zu spät, von diesem Angebot Gebrauch zu machen? :?:
Wenn man auf die Schnauze gefallen ist, vermutlich, und gar nichts mehr hochkriegt ...
Joker » Mi 27. Apr 2011, 19:43 hat geschrieben: Irgendwie habe ich bedenken dass ,das was du zu bieten hast so endet wie damals in Jonestown.
Wo hast Du denn diese Bedenken? In deinem Hirn? Vielleicht magst Du versuchen, mir zu erklären, was für ein Problem dein Hirn hat, daß es so wirr zuordnet und bewertet? Da soll es ja die verrücktesten Dinge geben, bis das mal so auffällt, daß man diesen Menschen helfen kann oder den Menschen, die mit diesen öfter zu tun haben.
adal » Mi 27. Apr 2011, 20:09 hat geschrieben: Könntest du nicht endlich mal eine Bezugsquelle und Preisliste für dein fabelhaftes Geheimwissen veröffentlichen?
Ich bin nicht hier, um Werbung zu machen. Mein Geheimwissen ist nicht fabelhaft. Es wird massenhaft erfolgreich, meist unbewußt angewendet. Immer, wenn alle Beteiligten zufrieden sind, wurde dieses Wissen genutzt. - Tolle Sache oder?

Ich würde hier gerne über das reden, was im Threadtitel zu erkennen und im Eröffnungsbeitrag erklärt ist. Wenn jemand was nicht versteht, helfe ich gerne weiter.
Ohne Panzerfaust selbstverständlich. :p
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daimos
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von daimos »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 13:41 hat geschrieben:[...] das Ziel dieses Threads [...] [ist], daß den hier mitlesenden [...] nicht schlecht wird.
Ich glaub, das hast du gehörig versemmelt. :?
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

daimos » Mi 27. Apr 2011, 22:16 hat geschrieben:Ich glaub, das hast du gehörig versemmelt. :?
Was bröselst Du hier rum? Wolltest Du nicht die EXPLORATIVE unterstützen? Fällt dir der Fehler im Text der Wikijuristen zur Gewaltenteilung nicht auf, oder hast Du endlich gemerkt, wie sehr Du dich verheddert hast, als Du meine profunde Rechtsgelehrtheit in Zweifel ziehen wolltest?

Wie hoch wäre denn die Strafe für ein Loch in der Mohrenstraße 37, wenn danach das Geschnarche in der Rechtstatsachenforschung nicht mehr zu hören wäre ...? :D
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von adal »

SIRENE » Mi 27. Apr 2011, 23:10 hat geschrieben:hast Du endlich gemerkt, wie sehr Du dich verheddert hast, als Du meine profunde Rechtsgelehrtheit in Zweifel ziehen wolltest? ...Geschnarche in der Rechtstatsachenforschung ...
Toll, in der Rechtstatsachenforschung bist du auch noch tätig.

Du machst einen entscheidenden Fehler: 77 Euro sind für eine illegale Rechtsberatung entschieden zu billig. Unter einem Stundensatz von 500 Euro nimmt dich Superexperte einfach keiner ernst.
Zuletzt geändert von adal am Mittwoch 27. April 2011, 23:20, insgesamt 1-mal geändert.
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ralphon
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von ralphon »

adal » Mi 27. Apr 2011, 23:19 hat geschrieben:.. 77 Euro sind für eine illegale Rechtsberatung entschieden zu billig...
Warum ist das illegal? Wegen Schwarzarbeit und so?
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von adal »

ralphon » Do 28. Apr 2011, 00:19 hat geschrieben:
Warum ist das illegal? Wegen Schwarzarbeit und so?
Nö, weil die Voraussetzungen nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) vorliegen müssen.

Danach muss sogar für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung, die "außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" erbracht wird, sichergestellt sein, "dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist" oder "durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."

Dass JaCoby, der sich selbst für einen Superexperten hält und alle Juristen hasst, diese Voraussetzung erfüllt, bezweifle ich. Ist auch nicht nachzuprüfen.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von daimos »

ralphon » Do 28. Apr 2011, 00:19 hat geschrieben:
Warum ist das illegal?
Na, weil die pöhsen Juristen sich ganz fies verschworen haben und keine "profunden Rechtskenntnisse" irgendwelcher juridischen Heilsbringer außerhalb ihres Dunstkreises dulden.

Auf Deutsch: Schutz der Rechtspflege, Schutz der Bevölkerung vor allerlei Quacksalbern. ;)
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Bitteschön: Der Juristenhasser-Debattenmüll-Thread - Danke! Man sollte immer dort spielen, wo es mit anderen Spaß macht. Sowas lernt man eigentlich im Sandkasten, wenn einem andere nicht zu viel Sand in die Augen geworfen haben ...
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Tom Bombadil »

daimos » Do 28. Apr 2011, 10:32 hat geschrieben:Auf Deutsch: Schutz der Rechtspflege, Schutz der Bevölkerung vor allerlei Quacksalbern. ;)
Das stört die Quacksalber nur leider beim Geld "verdienen", aus dem Blickwinkel sind die Tiraden gegen die Justiz nachvollziehbar.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von daimos »

Tom Bombadil » Do 28. Apr 2011, 11:05 hat geschrieben: Das stört die Quacksalber nur leider beim Geld "verdienen", aus dem Blickwinkel sind die Tiraden gegen die Justiz nachvollziehbar.
Da beneidet man die Briten. Die haben ihre speakers' corner.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Tom Bombadil »

daimos » Do 28. Apr 2011, 11:22 hat geschrieben:Da beneidet man die Briten. Die haben ihre speakers' corner.
Das stimmt.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von ralphon »

daimos » Do 28. Apr 2011, 11:22 hat geschrieben:Da beneidet man die Briten. Die haben ihre speakers' corner.
Und? Sind das alles Quacksalber?
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von daimos »

ralphon » Do 28. Apr 2011, 12:50 hat geschrieben:Und? Sind das alles Quacksalber?
Um Gottes willen, nein! Wer würde Marx oder Orwell als Quacksalber hinstellen wollen? Ich mit Sicherheit nicht. Dennoch mag ich nicht verhehlen, dass ich die Mehrzahl der Redner für eben solche halte.

Aber um zum Schluss noch mal auf das Threadthema zu reagieren: §§ 32 StGB, 127 StPO z. B. legitimieren im gewissen Maße eine Selbstjustiz.
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Thomas I
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Thomas I »

frems » Mi 27. Apr 2011, 18:32 hat geschrieben: Ab wann ist es zu spät, von diesem Angebot Gebrauch zu machen? :?:
So wie sie ihre "Ware" in jedem erreichbaren Forum anpreist ist es leider wahrscheinlich noch lange nicht zu spaet. Ob es fuer eine angemessene Behandlung der sich hier ganz offenbar manifestierenden Juristenphobie nicht aber schon zu spaet ist wage ich hingegen zu bezweifeln.
Zuletzt geändert von Thomas I am Donnerstag 28. April 2011, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Thomas I
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Thomas I »

daimos » Do 28. Apr 2011, 13:45 hat geschrieben:Um Gottes willen, nein! Wer würde Marx oder Orwell als Quacksalber hinstellen wollen? Ich mit Sicherheit nicht. Dennoch mag ich nicht verhehlen, dass ich die Mehrzahl der Redner für eben solche halte.

Aber um zum Schluss noch mal auf das Threadthema zu reagieren: §§ 32 StGB, 127 StPO z. B. legitimieren im gewissen Maße eine Selbstjustiz.
Nein, eigentlich nicht. Unter Selbstjustiz versteht man die eigenmaechtige Strafverfolgung - also das Ausmachen eines (vermeintlich) Schuldigen und die Festsetzung einer Strafe fuer dessen Tun (oder Lassen) und dann natuerlich der Vollzug dieser Strafe.

Darum allerdings geht es bei Notwehr, Nothilfe und anderen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgruenden gerade nicht. Ich wehre mich ja nicht um einen anderen zu bestrafen, ich helfe auch keinem Anderen um einen Dritten zu bestrafen sondern um Schaden von mir oder einem Anderen abzuwenden.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Thomas I »

Tom Bombadil » Do 28. Apr 2011, 10:05 hat geschrieben: Das stört die Quacksalber nur leider beim Geld "verdienen", aus dem Blickwinkel sind die Tiraden gegen die Justiz nachvollziehbar.
Aehnliches kann man ja auch bei Heilern und anderen obskurer Anbieter im Gesundheitsbereich in Bezug auf die Aerzteschaft und Pharamzie beobachten - Motivation duerfte da dieselbe sein: Entweder Geldgier oder die Uneinsichtigkeit in dem Umstand dass es nicht so geht wie gewuenscht (also das man eben nicht im Recht oder die Krankheit xyz nicht heilbar ist) oder - wenn es besonders schlimm kommt - die Mischung aus beidem.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Wer hat allgemeinverbindlich festgelegt im Sinne unserer demokratischen Gemeinschaft, daß man unter Selbstjustiz nur die eigenmächtige Strafverfolgung versteht?

Ist die Arbeit der Judikative auch nur auf Strafverfolgung gerichtet? Sind Zivilsenate versehentliche Geschwüre oder Anhängsel?

Im Übrigen kann eine mögliche Strafverfolgung schon sehr früh beginnen: In den meisten Frustrationsfällen wird das rechtliche Gehör verweigert, ein Verstoß gegen ein Grundgesetz. Justizmachtmißbrauchsfälle sind in der Regel durch ipsatives Auslegen unserer Gesetze bzw. zu wenig Teleologik beim Beachten des Art. 97 GG und des Richterdiensteides initiiert oder begleitet! Und die Zusicherung im Richtereid gilt auch für alle anderen, die sich justieren lassen müssen, wenn sie sich nicht an die Vereinbarungen des Volkes halten.

Arme Juristenwelt.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Zur gemeinschaftlichen Erbauung und Denkertüchtigung, damit möglichst bald viele Bürger überlastete Juristen entlasten, indem sie Rechtsstreite selbst in die Hand nehmen, die bisher nach juristischer Interpretation "gütlich", aber frustrierend für Betroffene durch einen Vergleich beigelegt oder mangels ausreichender Wahrheitsfindung durch ein Fehlurteil zu geltendem Recht wurden ...
Zuletzt geändert von SIRENE am Donnerstag 28. April 2011, 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von daimos »

SIRENE » Do 28. Apr 2011, 23:47 hat geschrieben:Zur gemeinschaftlichen Erbauung und Denkertüchtigung, damit möglichst bald viele Bürger überlastete Juristen entlasten, indem sie Rechtsstreite selbst in die Hand nehmen, die bisher nach juristischer Interpretation "gütlich", aber frustrierend für Betroffene durch einen Vergleich beigelegt oder mangels ausreichender Wahrheitsfindung durch ein Fehlurteil zu geltendem Recht wurden ...
Was soll man diesem Link entnehmen? Zivil- und strafrechtliche Selbstjustiz siehst du also durch das verfassungsrechtliche Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG gedeckt?
Zuletzt geändert von daimos am Freitag 29. April 2011, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von frems »

daimos » Fr 29. Apr 2011, 09:04 hat geschrieben: Was soll man diesem Link entnehmen? Zivil- und strafrechtliche Selbstjustiz siehst du also durch das verfassungsrechtliche Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG gedeckt?
Eine interpretierte Meinung eines Laien in der Diskussionsfunktion Wikipedias ist natürlich höher zu werten als juristische Urteile, weil Juristen böse sind und die Vernunft recht hat.
Labskaus!

Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

frems » Fr 29. Apr 2011, 12:13 hat geschrieben: Eine interpretierte Meinung eines Laien in der Diskussionsfunktion Wikipedias ist natürlich höher zu werten als juristische Urteile, weil Juristen böse sind und die Vernunft recht hat.
Was sonst? Wenn die dargetane Meinung allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen sowie verständig lebensnaher Betrachtungsweise entspricht und nicht mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen sowie verständig lebensnaher Betrachtungsweise widerlegt werden kann, müßte jemand, der sie widerlegen will, schon eine in Stein gehauene Legitimation vom lieben Gott vorlegen, die in meinem Beisein als glaubwürdigem Vertreter der Mehrheit unterschrieben worden ist. Anderfalls könnte sich der Legitimationsvorzeiger sie ja auch vom Teufel beschafft haben ...

Wirklich faszinierend, was zu viel Macht im Hirn von Vernunftwesen alles anrichten kann.
SIRENE

Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Übrigens:

Nennt man Selbstjustiz „Selbsthilfe“, sieht alles schon viel gefälliger aus.

Was die Dritte Gewalt leistet für den Bürger bzw. leisten sollte,
ist ja auch nichts anderes als Hilfe in Fällen,
wo der Bürger sich selbst nicht mehr zu helfen weiß.

Wird nach dem Versagen der Dritten Gewalt,
z. B. durch aufgezwungene Vergleiche, die Betroffene oft gar nicht erkennen,
weil ihnen die Rechtsvorschriften nicht genannt worden sind,
auf die es ankommt, damit sie die Justiz gescheit informieren und kontrollieren können,
darf ihre Selbsthilfe ja auch etwas kräftiger werden,
auf jeden Fall so kräftig, dass eine Chance auf wirksame Selbsthilfe entsteht ...

Man kann sich nichts besseres wünschen als ein Rechtssystem,
dessen oberste Leitlinie Gerechtigkeit ist,
wenn man Juristen davon überzeugen kann, was Gerechtigkeit bedeutet ...
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von Amtsschimmel »

So ein wirres Zeug... Aus dem Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG zu folgern, dass Selbstjustiz erlaubt ist, ist schon sehr weit hergeholt. Dazu reicht bereits das Lesen der anderen Absätze des Art. 20 GG aus um zu erkennen, dass gerade das damit nicht legitimiert wird. Selbstjustiz muss auch nirgendwo in den Strafnormen ausdrücklich verboten sein. Die Maßnahmen einer etwaigen "Selbstjustiz", sprich etwa eine privat initiierte Inhaftierung oder jemanden körperlich zu züchtigen, sind bereits durch die Straftatbestände etwa der Freiheitberaubung oder der Körperverletzung abgedeckt. Dazu müsste man aber erkennen, dass das StGB wie auch das BGB extrem abstrakt-generelle Formulierungen wählt, um mit einem § möglichst viele denkbare Konstellationen abzudecken.
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Re: Wieviel SELBSTJUSTIZ ist LEGITIM und STRAFFREI ...?

Beitrag von SIRENE »

Amtsschimmel hat geschrieben:(08 Feb 2016, 17:32)

So ein wirres Zeug... Aus dem Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG zu folgern, dass Selbstjustiz erlaubt ist, ist schon sehr weit hergeholt. Dazu reicht bereits das Lesen der anderen Absätze des Art. 20 GG aus um zu erkennen, dass gerade das damit nicht legitimiert wird. Selbstjustiz muss auch nirgendwo in den Strafnormen ausdrücklich verboten sein. Die Maßnahmen einer etwaigen "Selbstjustiz", sprich etwa eine privat initiierte Inhaftierung oder jemanden körperlich zu züchtigen, sind bereits durch die Straftatbestände etwa der Freiheitberaubung oder der Körperverletzung abgedeckt. Dazu müsste man aber erkennen, dass das StGB wie auch das BGB extrem abstrakt-generelle Formulierungen wählt, um mit einem § möglichst viele denkbare Konstellationen abzudecken.
Ohne Begründung bleibt deine verbale Zuwendung nur ein Zuruf, der auch das Gegenteil von dem sein kann, was andere mit völliger Übereinstimmung als Tatsache erkennen.

Das Recht auf einen gewalttätigen Versuch, den Verursacher einer Rechtsverletzung zu bewegen, den verletzten Rechtsfrieden wiederherzustellen in Fällen, wo der Staat sein Recht auf Gewalt versagt, ergibt sich aus dem Anspruch der jeweiligen Staatsform, als Demokratie zu gelten, die alle Rechteinhaber verpflichtet, sich der vereinbarten Fremdbestimmung zu unterwerfen. Und dabei hat eigenmächtiges, dikatorisches Verhalten Einzelner oder Gruppen keinen Platz.

Fälle, für die der Art. 20/4 GG gedacht ist, sind so unwahrscheinlich, dass es der Schaffung dieser Rechtsgrundlage im GG nicht bedurft hätte. Eine entsprechende Rechtsanwendung dürfte auch das letzte Stündchen des Rechtenutzers gedeuten, weil erkennbare Beseitiger der verfassungsmäßigen Ordnung, die entsprechend Widerstand provozieren mit legitimer Anwendung des 20/4 GG, bereits über so viel Gewalt verfügen, dass die genügen wird, Widerständler über ein Sondergericht hinzurichten. (Ich hatte hier schonmal darauf hingewiesen.)
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