Ich möchte an dieser Stelle einen Punkt im Kontext der Finanzierung der Krankenkassen/Pflegekassen bei Hartz IV-Empfängern einbringen:
Im Schnitt kostete das Gesundheitssystem in 2019 für jeden Bürger im Monat 412€. (
https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5. ... p=H&p_fid=)
Die allermeisten Hartz IV Empfänger sind gesetzlich versichert. Da sie regelmäßig nicht selbst für ihre Beiträge in der GKV(GPV jeweils analog) aufkommen können, übernimmt der Bund die entsprechenden Zahlungen - aus Steuermitteln. Allerdings orientieren sich die Zahlungen des Bundes nicht an den durchschnittlichen Gesundheitskosten von 412€ im Monat, sondern die konkrete Höhe rechnet sich nach SGB V, §232a (
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__232a.html).
Für 2019 war die Bezugsgröße in den alten Bundesländern 3115€, daraus errechnen sich bei einem ermäßigten Beitragssatz von 14% und einem Zusatzbeitrag von im Schnitt 1,3% der Beitrag, den der Bund aus Steuermitteln an die GKV/GPV überwiesen hat: (siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr% ... GB%20XI%29)
GKV: 102,70€
GPV: 21,53€
Summe: 124,23€. (die genauen Beträge können im Einzelfall abweichen - je nach Kasse und Zusatzbeitrag, und auch wenn der Hartz IV Empfänger in den neuen Bundesländern beheimatet ist. Abweichende Beträge ergeben sich auch, wenn der Hartz IV Empfänger gegebenenfalls nur teilweise Hartz IV bekommt, also über eigenes Einkommen verfügt, welches aufgestockt wird)
Die Differenz zu den tatsächlichen durchschnittlichen Kosten von 412€ ist erheblich!
Nun könnte man das noch für richtig halten, wenn sich an der Finanzierung des Differenzbetrages alle Bürger oder zumindest alle Steuerzahler beteiligen würden. Tatsächlich aber wird der Fehlbetrag allein innerhalb der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten abgebildet. Zwar sind ca. 90% der Bürger gesetzlich versichert, aber eben ca. 10% nicht.
Im Detail sind die Regelungen noch komplizierter - weil der Staat beispielsweise für eine Familie von 3 Kindern unter 15 und einem erwachsenen Hartz-IV-Empfänger die Famlienversicherung geltend macht, also sogar in dieser Konstellation nur 124,23€ überweist, obwohl faktisch 4 Personen zu versichern sind, und für diese 4 Personen faktisch im Mittel Kosten von 1.648€ entstehen.....entscheidend ist jedoch nur, dass es dieses Gap gibt, welches innerhalb der GKV/GPV-Systematik von deren Beitragszahlern mit solidarisch übernommen wird.
Aber eben von den 10% der PKV-Versicherten nicht.....
(Kinder über 15 oder auch Partner, die ebenfalls in H4 sind, werden zusätzlich überwiesen - allerdings nur, wenn der Partner nicht für alle im Rahmen der Familienversicherung aufkommt, wenn er/sie ein Einkommen in ausreichender Höhe hat.....)
Meiner Ansicht nach sollte der Staat aus Steuermitteln finanziert für jeden H4-Empfänger und für jedes Kind den vollen Betrag von 412€ finanzieren. Aus Steuermitteln.
Das würde die Beiträge in die GKV und GPV geringfügig entlasten, die Steuerzahler geringfügig belasten - in Summe aber wäre so eine faire Beteiligung der PKV-Versicherten an der Finanzierung der H4-Kranken- und Pflegekosten gegeben. (Alle Zahlen wurden auf der Basis der Daten von 2019 gerechnet und dokumentiert - für 2022 hat sich an der Systematik nichts verändert, lediglich die Beitragsunterschiede zwischen West und Ost haben sich verringert - nicht aber das Grundproblem)