JJazzGold hat geschrieben:(04 Dec 2021, 12:52)
Wenn nur ein Praxisversuch belegen könnte, dass der bürokratische Aufwand mit BGE nahezu gleich hoch bleibt, dann könnte auch nur ein Praxisversuch belegen, dass er sich mit BGE verringert.
ein halbwegs vernünftig gestaltetes BGE (und nicht eins, wo die deutsche Definition von "Gerechtigkeit" mit ihren tausend Detailabklärungen und Kontrollfreakmentalität vorherrscht) wird ein Warenkorb definiert, dessen Wert ausgerechnet und die Summe ausgezahlt. Und der Inhalt des Warenkorbs wird defniert und auch breit kommuniziert, sprich, was alles dort inklusive ist, wird NICHT als Sonderleistung bezahlt und kann auhc nicht entsprechend beantragt werden.
Das würde jedenfalls schon die ganzen Zentren mit Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, Kontrollen der Arbeitsbemühungen, Diskussionen um Sonderleistungen etc sofort abschaffen, da nicht mehr gebraucht.
Wo ein Zusatzaufwand entstehen sollte, weiss ich nicht. Heute wissen die Behörden schon, wer wo lebt, wer welchen Status hat (Einheimische, Ausländer, Asylanten oder was auch immer) und von den meisten dürfte das Finanzamt auch schon eine Bankverbindung haben.
Kompliziert ist die Frage, wie es mit Einwanderung aussieht - wer darf rein, wer hat Recht auf BGE, wer nicht, und wie kann man es gegebenenfalls erwerben.
und wie man das macht mit Leuten mit oder ohne BGE-Anspruch.
(zum Thema Schulpflicht: in vielen Gemeinden ist es erlaubt, dass Sans-Papiers, also Leute die sich illegal im Land aufhalten, trotzdem die Kinde in die Schule schicken können...)