Realistisch betrachtet macht man mit, wenn man mit einer Idee Geld schaufelt...Realist2014 hat geschrieben:(29 Oct 2021, 13:26)
Das was ich "weg" gelassen habe, hat mit der Realität nichts zu tun.
Sondern ist reines "Wunschdenken" von dir....

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Realistisch betrachtet macht man mit, wenn man mit einer Idee Geld schaufelt...Realist2014 hat geschrieben:(29 Oct 2021, 13:26)
Das was ich "weg" gelassen habe, hat mit der Realität nichts zu tun.
Sondern ist reines "Wunschdenken" von dir....
damit schaufelt aber keiner.butterfly hat geschrieben:(29 Oct 2021, 13:29)
Realistisch betrachtet macht man mit, wenn man mit einer Idee Geld schaufelt...
Die PV sollte man nicht vergessen - da kommen nochmals 100€ drauf. Wobei - sowohl bei der PV als auch der KV stimmen die Werte nur, wenn man davon ausgeht, dass die Arbeitgeber keine Beiträge mehr dafür bezahlen. Sonst reicht in etwa die Hälfte oder bis zu 60%.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(29 Oct 2021, 08:56)
Korrekt. Da käme noch die Krankenversicherung drauf. Da muss man mit etwa 250€ rechnen. Wären dann etwa 850 €. Ansonsten wäre noch zu diskutieren, ob das dann das Existenzminimum abbildet. Mit ein bisschen Luft könnte man sich auch 950 € vorstellen. Darüber wird es dann schwierig.
Natürlich nicht. Warum auch? Wer mehr Leistung will kann ja durchaus auch mehr bezahlen.Atue001 hat geschrieben:(30 Oct 2021, 23:15)
Die PV sollte man nicht vergessen - da kommen nochmals 100€ drauf. .
Dieser von dir immer wieder fälschlicherweise angeführte Zusammenhang wurde vom Verfassungsgericht widersprochen.Atue001 hat geschrieben:(30 Oct 2021, 23:15)
Für die 600€ muss man genauer hinschauen. Im Steuerrecht haben wir hier Pauschalen laufen, die 9744€ in 2021 betragen. In 2022 werden es sogar 9984€ werden - das entspricht im Monat für 2021 812€, und in 2022 832€.
Rechnet man da die KV und PV drauf, sind wir bei Beträgen oberhalb von 1100€ im Monat.
Nö- es bleibt bei 600 Euro- siehe obensind auch Beträge zwischen 1200€ und 1500€ finanzierbar und realistisch.
e.....regelmäßig wird der irgendwann vielleicht mal konkret definierte BGE-Betrag sich am Existenzminimum ausrichten. Den GENAUEN Betrag hier und jetzt also zu benennen ist relativ irrelevant - wirklich wichtig ist, dass der Betrag im Wesentlichen das Existenzminimum abdecken wird - ganz gleich, ob man dieses in der Gegend um 800€ ausweist,
Da gibt es nichts "anders zu organisieren"- diese Beiträge stehen niemals zur Auszahlung als "BGE " zur Verfügung"- diese Gelder bekommen die Versicherungen zu 100%und die KV und PV anders organisiert - oder ab man auf 1300€ kommt, dafür aber Eigenverantwortung einfordert,
Wie beteiligen sich denn die "nicht-eigenes-Einkommen" erzielenden Bürger daran?Insofern ist die tatsächliche Höhe des BGEs nicht entscheidend, sondern das, was damit finanziert werden soll. Wenn man die KV und PV hälftig über die Arbeitgeber finanziert, kommt ein anderes BGE zustande, als wenn man KV und PV vollständig über die Bürger finanziert, ng.
Marktwirtschaft halt....Troh.Klaus hat geschrieben:(31 Oct 2021, 13:58)
..............................n. Ach, und für diejenigen, die ihrer "Kreativität" zuhause auf dem Sofa freien Lauf lassen wollten, wäre es mit der Alimentation ziemlich schnell vorbei gewesen. Also, nix BGE, sondern quid pro quo.
nun, ich hatte hier auch schon vorgeschlagen, dass die Option "ein Stück Land, geeignet zur Selbstversorgung" anstelle eines BGE in Geld angeboten werden könnte.Troh.Klaus hat geschrieben:(31 Oct 2021, 13:58)
Den eigentlichen Grund solltest Du dann aber auch nicht verhehlen: Sie hatten kein Recht auf Landbesitz, sondern waren zum Tempeldienst verdonnert. Und das Land, das ihnen ja eigentlich zugestanden hätte, haben sich die anderen Stämme unter den Nagel gerissen. Ach, und für diejenigen, die ihrer "Kreativität" zuhause auf dem Sofa freien Lauf lassen wollten, wäre es mit der Alimentation ziemlich schnell vorbei gewesen. Also, nix BGE, sondern quid pro quo.
Nödiscipula hat geschrieben:(31 Oct 2021, 15:34)
nun, ich hatte hier auch schon vorgeschlagen, dass die Option "ein Stück Land, geeignet zur Selbstversorgung" anstelle eines BGE in Geld angeboten werden könnte.
Landbesitz ist heute ja jenseits der Möglichkeiten vieler Menschen.
Genau, ein Stück Land zur Selbstversorgung, wie die Israeliten vor "5.000 Jahren". Das ist ja mal eine Vision für die Zukunft.discipula hat geschrieben:(31 Oct 2021, 15:34)
nun, ich hatte hier auch schon vorgeschlagen, dass die Option "ein Stück Land, geeignet zur Selbstversorgung" anstelle eines BGE in Geld angeboten werden könnte.
Das BVerfG hat noch gar nicht in irgendeiner Sache entschieden, die du da als Widerspruch konstruieren willst. In den Details hat das BVerfG in den letzten Jahren über seine Urteile dafür gesorgt, dass die prinzipiellen Maßstäbe zur Ermittlung des Existenzminimum nicht zwischen Sozialgesetzgebung und Steuerrecht beliebig auseinanderlaufen dürfen. DAZU gibt es schon Urteile.Realist2014 hat geschrieben:(31 Oct 2021, 10:33)
Dieser von dir immer wieder fälschlicherweise angeführte Zusammenhang wurde vom Verfassungsgericht widersprochen.
Daher sind auch- bei billigen Wohnkosten- weniger als 8.000 Euro für das Existenzminimum ausreichend
Das hast du nicht richtig verstanden. Völlig korrekterweise wurde angemerkt, dass die KV bei einer Umrechnung in ein BGE-Modell inklusive KV ca. 250€ Mehrkosten generiert. Die PV wurde dabei nicht berücksichtigt - die generiert ihrerseits aber weitere 100€. Letzten Endes ist das bezüglich des BGEs neutral - allerdings bedeutet es faktisch, dass ein BGE inklusive der Beträge für die KV und PV um insgesamt 350€ höher ausfällt, als beispielsweise Hartz IV oder im Steuerrecht die zugehörige Pauschale. Das begründet dann auch ein BGE mit mehr als 1200€ - ändert aber nichts daran, dass die Kaufkraft eines solchen BGE-Empfängers nicht höher wäre als heute.Da gibt es nichts "draufzurechnen"
Die Beiträge zur GKV und PV werden an die Versicherungen ausgezahlt und ganz sicher nicht an die "BGE-Träumer"...
Wie geschrieben - die 600€ gehen von willkürlichen Annahmen aus, die in der Realität keine Relevanz haben.Nö- es bleibt bei 600 Euro- siehe oben
Dein Gedankenfehler liegt wieder und wieder darin, dass du nur auf die HEUTE bestehenden Einnahmen für die Ausgaben aus Hartz IV schaust - aber nicht darauf, dass eine BGE-Gesellschaft schlicht und einfach einiges etwas moderat anders justiert hätte. Auch bei 1500€ BGE würde niemand durch das BGE Millionär werden......sondern im Wesentlichen bliebe die Kaufkraft eines reinen BGE-Empfängers ziemlich nah dran an dem, was heute ein H4-Empfänger an Kaufkraft hat.Dafür reicht da Geld schon wieder nicht...
Wann kommt deine Betrachtung der realen Beträge, welche heute tatsächlich in der Summe ausbezahlt werden statt abstruser "Hochrechnungen"?
Es tut mir leid, dass du alternative Modelle noch nicht mal denken willst. Die zentralen Zusammenhänge auch dazu, wie heute die Gelder fließen und verwaltet werden, sind dir leider nicht ausreichend transparent.Da gibt es nichts "anders zu organisieren"- diese Beiträge stehen niemals zur Auszahlung als "BGE " zur Verfügung"- diese Gelder bekommen die Versicherungen zu 100%
Egal wie oft du dieses völlig realitätsfern "behauptest"
Die Menge an Umverteilung in Deutschland hat sich über die Jahre hinweg immer wieder verändert. Mal wurde es mehr, mal auch weniger. Deine pauschalierte These, dass es nicht mehr als heute geben KANN, ist also nur eine These, kein Gesetz.Wann wirst du zur Kenntnis nehmen, das es "mehr Umverteilung" - in welcher Form auch immer - zur Finanzierung der "BGE-Träume" einfach nicht geben wird?
Wer selber nichts ökonomisch relevantes leistet ( und eben ein Vermögen hat) der wird auch in Zukunft ein extrem bescheidenes Leben um unteren Ende der Konsumgesellschaft führen müssen.
Fakt ist, dass die Höhe der Existenzsicherung niedriger ist und sein kann als das steuerfreie Existenzminimum.Atue001 hat geschrieben:(01 Nov 2021, 00:21)
Das BVerfG hat noch gar nicht in irgendeiner Sache entschieden, die du da als Widerspruch konstruieren willst. In den Details hat das BVerfG in den letzten Jahren über seine Urteile dafür gesorgt, dass die prinzipiellen Maßstäbe zur Ermittlung des Existenzminimum nicht zwischen Sozialgesetzgebung und Steuerrecht beliebig auseinanderlaufen dürfen. DAZU gibt es schon Urteile.
Nö- warum?Das hast du nicht richtig verstanden. Völlig korrekterweise wurde angemerkt, dass die KV bei einer Umrechnung in ein BGE-Modell inklusive KV ca. 250€ Mehrkosten generiert. Die PV wurde dabei nicht berücksichtigt - die generiert ihrerseits aber weitere 100€. Letzten Endes ist das bezüglich des BGEs neutral - allerdings bedeutet es faktisch, dass ein BGE inklusive der Beträge für die KV und PV um insgesamt 350€ höher ausfällt, als beispielsweise Hartz IV oder im Steuerrecht die zugehörige Pauschale.
.]Wenn man bei der Planung eines BGEs die KV und PV aussen vor lässt, kommt ein BGE in Höhe von ca. 600-800€ raus
Nein, weil die heutigen BEiträge niemals zur "Auszahlung" zur Verfügung stehen werden oder würden.....Plant man die KV und PB mit und das in Gänze, dann liegt man bei einem BGE von 950-1150€. D
Ganz im Gegenteil- das ist das Geldvolumen, was heute insgesamt ausbezahlt wird....Wie geschrieben - die 600€ gehen von willkürlichen Annahmen aus, die in der Realität keine Relevanz haben.
Es wird keine "BGE-Gesellschaft" gaben- weil diejenigen, die diese Träume bezahlen sollen, das nicht tun werden.Dein Gedankenfehler liegt wieder und wieder darin, dass du nur auf die HEUTE bestehenden Einnahmen für die Ausgaben aus Hartz IV schaust - aber nicht darauf, dass eine BGE-Gesellschaft schlicht und einfach einiges etwas moderat anders justiert hätte.
Jedes "alternative Modell", was mehr Umverteilung bedeutet, lehne ich ab. Genau so den Druck, arbeiten zu müssen für diejenigen - siehe oben.Es tut mir leid, dass du alternative Modelle noch nicht mal denken willst.
Sie ist heute so hoch wie noch nie.Die Menge an Umverteilung in Deutschland hat sich über die Jahre hinweg immer wieder verändert. Mal wurde es mehr, mal auch weniger. de.
Gibt es im Alter etwa kein BGE mehr?Atue001 hat geschrieben:(29 Oct 2021, 01:11)
Selbst wenn in der Folge für eine Familie mit 3 Kindern die sagenhafte Zahl von beispielsweise 1200*5 = 6000€ im Monat als Grundeinkommen ausgewiesen würde - die tatsächliche Kaufkraft dieser Familie wäre nicht wirklich höher als die Kaufkraft einer reinen Hartz IV Familie mit 3 Kindern unter heutigen Bedingungen. Sie müssten von den 6000€ im Monat beispielsweise ca. 1750€ allein schon für die KV und PV abdrücken. Dann noch die Kosten für die Vorsorge der Existenzsicherung im Alter, die Kosten für den Wohnraum und die vollen Kosten für Nahrung etc. für alle Beteiligten! Unterm Strich wäre die Kaufkraft trotz der scheinbar zunächst großen Summen nicht anders als heute.
???Zahnderschreit hat geschrieben:(06 Nov 2021, 17:16)
Gibt es im Alter etwa kein BGE mehr?
Und sind 1750 Euro für Krankenkasse und Pflegeversicherung nicht etwas hoch?
Aber im Alter sind die Eltern auch nur noch zu zweit. Und die Kinder sind so alt, dass sie selber BGE erhalten.Skull hat geschrieben:(06 Nov 2021, 17:26)
???
Im „Alter“ bekommen die Eltern kein BGE für die Kinder.
Und bei einem BGE-Szenario geht es in der Regel (immer) um eine Kopfpauschale für KV und PF.
Und ?Zahnderschreit hat geschrieben:(06 Nov 2021, 17:33)
Aber im Alter sind die Eltern auch nur noch zu zweit. Und die Kinder sind so alt, dass sie selber BGE erhalten.
Weil es vielleicht nicht reicht.Zahnderschreit hat geschrieben:(06 Nov 2021, 17:46)
Warum muss jemand Geld für die Altersvorsorge aufwenden, wenn er doch auch im Alter BGE erhält?
Alle, die gerne mehr "Umverteilung" hätten, die aber andere natürlich bezahlen sollen...petit.manni hat geschrieben:(06 Nov 2021, 21:25)
Es sind viel mehr in der Gesellschaft höher angesehene Menschen , die sich dazu Gedanken machen .
= Richard David Precht , r , Sozialverbände , sowie Gesellschaftsinteressierte Menschen ,
Und diese These ist schlicht und einfach falsch.petit.manni hat geschrieben:(07 Nov 2021, 10:14)
Denke, Precht hat " diese " schon verstanden . Im Kern seiner Thesen geht es ja darum , das jetzige Sozialsystem
abzuschaffen , ... da es im Zuge der 4. Industriellen Revolution nicht mehr Zukunftsfähig ist . n .
In der "Industrie" arbeiten lediglich 20% der Menschen in D....butterfly hat geschrieben:(07 Nov 2021, 10:41)
Man sollte das Thema schon realistisch diskutieren und pro und contra abwägen können, um einen völlig neuen Abhängigkeiten-Baum zu definieren… Ich finde auf der einen Seite werden Menschen nicht mehr arbeiten gehen, wer will das schon bei einem anstrengenden 8 1/2 Stunden-Tag? Auf der anderen Seite schreitet die Industrialisierung voran und die Industrie kann es sich irgendwann leisten, das nicht mehr so viele Menschen arbeiten gehen, das wäre nur Ressourcen-schonend… doch wer entscheidet dann wer arbeitet und wer nicht? Was ist jetzt richtig und was ist falsch? Mus ...........................
mfg
Mit welchen Kennzahlen würdest du das den feststellen wollen?Oder mehr positive Anreize setzen, wie ein größeres Gehalt, aber das muss natürlich erwirtschaftet werden… Diesbezüglich würde ich die Unternehmer irgendwie belohnen, wenn sie die Mitarbeiter großzügig bezahlen, denn ich finde am weitesten sollten nur die Unternehmer kommen, von mir aus auch am meisten verdienen, die großzügig und am nettesten sind. Vielleicht hat da jemand mehr Ideen, um die geizigen Unternehmer auszusortieren?!
petit.manni hat geschrieben:(07 Nov 2021, 11:02)
Zu vorletztem Post von Realist.
Die Zeitfenster der Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt werden halt kürzer werden .
Und ob man dann die Anstürme auf die Sozialkassen noch über das heutige System wird bewältigen können , ... ist fraglich . lt .
Nein, werden "wir" nicht "bekommen".Ps : Auch müssen wir vorausschauend sehen , das wir vermehrt Arbeitsfelder bekommen , die wir nicht über Erwerbseinkommen
der Märkte werden finanzieren können
Ein BGE erfüllt einen Zweck. Regelmäßig ist dieser die Sicherung des Existenzminimum - ggf. noch erweitert um ein wenig mehr.Zahnderschreit hat geschrieben:(06 Nov 2021, 17:16)
Gibt es im Alter etwa kein BGE mehr?
Und sind 1750 Euro für Krankenkasse und Pflegeversicherung nicht etwas hoch?
In Bandbreiten zwischen 650 Euro und 1200 Euro - je nach Wohnkosten....Atue001 hat geschrieben:(10 Nov 2021, 00:29)
Ein BGE erfüllt einen Zweck. Regelmäßig ist dieser die Sicherung des Existenzminimum - ggf. noch erweitert um ein wenig mehr.
Das Existenzminimum ist heute relativ genau definiert. Und zwar sowohl für Kleinkinder als auch für Rentner und alle dazwischen.
Und ist eine Verschiebung der Auszahlung der eigenen Leistung[Man muss zur Kenntnis nehmen, dass wesentliche Teile der heutigen Rente vor allem dem Zweck dienen, dass man die eigene Existenzsicherung daraus betreiben kann!
Und alles wird dann direkt an die Krankenkassen überwiesen...ht -Die Krankenkasse und Pflegekasse kann man sich relativ leicht heute ausrechnen. Man nehme die Gesamtausgaben der gesetzlichen KV und PV, und teile diese durch die Anzahl der Versicherten - und das nochmals durch die Monate. Dann kommt man auf das, was uns als Gesellschaft je Kopf in etwas die Krankheit und Pflege kostet.
350€ im Monat für KV und PV sind dabei realistisch. Wie viel davon über Arbeitgeberbeiträge zu zahlen sind, oder über Zuschüsse durch den Staat......darum geht es nicht. Klar ist aber, ganz gleich ob der Arbeitgeber oder der Staat die KV und/oder PV zahlt, zur Finanzierung des Existenzminimums gehören KV und PV dazu, und sie müssen finanziert werden.
Das setzen mal primär diie, die das bezahlen sollen...Letzten Endes führt die Frage nach der BGE-Höhe regelmäßig in die Irre. Es kommt halt einfach darauf an, wie die Gesamtkonstellation ist. Wichtiger als der konkrete Bedarf an Geld ist, was wir als Gesellschaft zum Existenzminimum dazu zählen wollen, und wo wir als Gesellschaft die Grenze setzen.
Keines falls diejenigen, wo individuelle Zahlungen mit individuellen Leistungen verbunden sind:WENN wir aber ein BGE einführen, dann gilt auch: konsequent müssen alle Leistungen abgebaut werden, die eigentlich durch ein BGE in seiner Wirksamkeit adressiert werden.
Diese Aussage ist natürlich nach wie vor falsch, wenn heute eine Bandbrreite von 10 Euro bis 1200 Euro durch "600 Euro für alle" ersetzt wird....]Unterm Strich bedeutet das vereinfacht gesagt:Im Regelfall wird sich deine onsumfähigkeit nicht wesentlich verändern, nur weil wir ein BGE einführen, welches vorhandene soziale Sicherungssysteme ganz oder in teilen ersetzt.
Das wird derjenige, der dann statt 1200 Euro nur noch 600 Euro bekommt, wohl anders sehen...Ein BGE vereinfacht lediglich dramatisch den Umgang mit dem Existenzminimum. Das kostet die Gesellschaft weniger und den Einzelnen auch - weil so etwas einfach dramatisch einfacher zu organisieren ist als das, was wir heute haben.
Gibt es nicht.Den durch eine Umstellung engesparten zweistelligen Milliardenbetrag k ...
Da solltet ihr BGE-Anhänger euch erstmal einig werden, was für ein BGE ihr überhaupt wollt. Du schreibst von Existenzminimum, Meruem will Rundum-Sorglos-BGE von1500€. Wahrscheinlich gibt es noch unzählige Varianten wie hoch das BGE ist, unter welchen Bedingungen man es bekommt (Problem Ausländer in Deutschland) und wie es finanziert wird.Atue001 hat geschrieben:(15 Nov 2021, 23:58)
Ein BGE-Staat ist kein Zuckerschlecken - und kein Schlaraffenland. Es ist lediglich ein anderer Organisationsansatz für das Existenzminimum - einer der ziemlich effizient und effektiv ist, und einer, der dazu animiert, unternehmerisch tätig zu werden. Wäre es wirklich schlecht, mehr Unternehmer zu haben?
Mit der Kritik kann ich locker leben! Denn BGE-Gegner sind sich regelmäßig auch nur einig in ihrer Ablehnung des BGEs - aber keineswegs einig darin, wie vernünftige Alternativen aussehen......Mendoza hat geschrieben:(16 Nov 2021, 08:54)
Da solltet ihr BGE-Anhänger euch erstmal einig werden, was für ein BGE ihr überhaupt wollt. Du schreibst von Existenzminimum, Meruem will Rundum-Sorglos-BGE von1500€. Wahrscheinlich gibt es noch unzählige Varianten wie hoch das BGE ist, unter welchen Bedingungen man es bekommt (Problem Ausländer in Deutschland) und wie es finanziert wird.
In einer Fernsehsendung wurde auch mal über ein BGE diskutiert. Auf der einen Seite Befürworter auf der anderen Gegner. Die Befürworter haben sich untereinander mehr gefetzt und teilweise beleidigt als sie sich mit den Gegnern gestritten haben!
Einfach mal anfangen. Mit zB. 20 Euro monatlich für jeden. Und dann langsam erhöhen und schauen wie es sich auswirkt.Atue001 hat geschrieben:(17 Nov 2021, 00:07)
werden die BGE-Befürworter sich hinreichend schnell auf einen Vorschlag einigen,
Für 20,- monatlich den ganzen bürokratischen Aufwand? Was sollen 20,- bringen?JosefG hat geschrieben:(17 Nov 2021, 00:19)
Einfach mal anfangen. Mit zB. 20 Euro monatlich für jeden. Und dann langsam erhöhen und schauen wie es sich auswirkt.
Es ist ein Anfang, und es ist so wenig, dass man dafür die Finanzierung wohl hier und heute schon finden kann, wenn man will. irgendwie muss der erste Schritt aussehen, und warum nicht so?Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2021, 06:14)
Für 20,- monatlich den ganzen bürokratischen Aufwand? Was sollen 20,- bringen?
Dsa tun die sowieso, ob mit oder ohne BGE. Egal.Ich seh schon die ganzen „Experten“ in den Talkshows rumjammern, dass damit keine Teilhabe erreicht wird.
Und wie kommen Diejenigen ohne Konto an die EUR 20,-?discipula hat geschrieben:(17 Nov 2021, 06:43)
Es ist ein Anfang, und es ist so wenig, dass man dafür die Finanzierung wohl hier und heute schon finden kann, wenn man will. irgendwie muss der erste Schritt aussehen, und warum nicht so?
der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen.man braucht nur zu wissen, wer in Deutschland wohnt, wie der Status dieser Person ist, und die Kontonummer. Im Vergleich zu den sonst üblichen deutschen Bürokratieorgen ist das erfrischend unkompliziert.
Dsa tun die sowieso, ob mit oder ohne BGE. Egal.
Jeder hat das Recht auf ein Bankkonto.JJazzGold hat geschrieben:(17 Nov 2021, 08:16)
Und wie kommen Diejenigen ohne Konto an die EUR 20,-?
“Bei der letzten Schätzung im Jahr 2018 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) die Zahl aller Wohnungslosen in Deutschland auf 678.000 geschätzt. Das entspricht etwa der Einwohnerzahl von ganz Bremen. 441.000 Menschen davon waren übrigens geflüchtete Personen. Mittlerweile dürfte die Zahl der Wohnungslosen aber deutlich höher sein.“
Auf dieselbe Art,wie sie heute an Arbeitslosengeld, Rente oder sonstige Zahlungen kommen. Da wird es ja wohl Lösungen geben.JJazzGold hat geschrieben:(17 Nov 2021, 08:16)
Und wie kommen Diejenigen ohne Konto an die EUR 20,-?
Das Recht zu haben bedeutet nicht es in Anspruch zu nehmen.Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2021, 08:27)
Jeder hat das Recht auf ein Bankkonto.
Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, dir ein Konto einzurichten.
Da es um Geld geht, werden die meisten das auch wuppen, sich drum zu kümmern.
Wenn es in Deutschland ein BGE von EUR 20,-/monatlich gibt, dann könnten Sie nach Deutschland ziehen und die Verteilung an Nichtkontoinhaber ehrenamtlich übernehmen.discipula hat geschrieben:(17 Nov 2021, 08:58)
Auf dieselbe Art,wie sie heute an Arbeitslosengeld, Rente oder sonstige Zahlungen kommen. Da wird es ja wohl Lösungen geben.
Naja, ein wenig Eigenverantwortung muß man von Erwachsenen schon verlangen. Sie werden ja aufgeklärt, wenn sie fragen.JJazzGold hat geschrieben:(17 Nov 2021, 09:25)
Das Recht zu haben bedeutet nicht es in Anspruch zu nehmen.
Das ist schon richtig, fragt sich nur wie Viel Aufwand dem Einzelnen EUR 20,-/Monat wert sind.Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2021, 09:44)
Naja, ein wenig Eigenverantwortung muß man von Erwachsenen schon verlangen. Sie werden ja aufgeklärt, wenn sie fragen.
Das ist ausschließlich sein eigenes Problem.JJazzGold hat geschrieben:(17 Nov 2021, 09:54)
Das ist schon richtig, fragt sich nur wie Viel Aufwand dem Einzelnen EUR 20,-/Monat wert sind.
Abgesehen vom bürokratischen Aufwand einer dafür zuständigen Behörde.
nur über Kontodiscipula hat geschrieben:(17 Nov 2021, 08:58)
Auf dieselbe Art,wie sie heute an Arbeitslosengeld, Rente oder sonstige Zahlungen kommen. Da wird es ja wohl Lösungen geben.
Das was wir haben ( ALG II, Grundsicherung im Alter usw.) ist wesentlich besser und sozialer als ein "einheitliches BGE".Atue001 hat geschrieben:(17 Nov 2021, 00:07)
Mit der Kritik kann ich locker leben! Denn BGE-Gegner sind sich regelmäßig auch nur einig in ihrer Ablehnung des BGEs - aber keineswegs einig darin, wie vernünftige Alternativen aussehen......
l!
Atue001 hat geschrieben:(15 Nov 2021, 23:58)
Das ist nur ein Scheinproblem.
Ganz realistisch gibt es eine Reihe an Lösungsansätzen, wie man die Wohnungsproblematik lösen könnte - wenn man das denn wollte.
Ich selbst habe dazu aoch schon einen Vorschlag gemacht - so beispielsweise den, dass man mal konsequent den Wohnraumbedarf nicht mehr nach Familiensituation berechnet, sondern stattdessen im Rahmen des Existenzminimums über einheitlich 20-25qm je Person nachdenkt - von der Wiege bis zur Bahre. n?
keine Ahnung. Konto ist sicher die Standardlösung.Realist2014 hat geschrieben:(17 Nov 2021, 09:58)
nur über Konto
Da gibt es kein "Bares" mehr.
Ist das in der Schweiz anders?
Es wird kein BGE gebendiscipula hat geschrieben:(17 Nov 2021, 10:02)
keine Ahnung. Konto ist sicher die Standardlösung.
.wegen den paar Leuten ohne Konto wird ein BGE auch nicht scheitern
>>Zur Teilnahme an Workfare-Programmen werden Bezüger unabhängig von ihrem erwerbsfähigen Gesundheitszustand verpflichtet. Vielfach beinhalten diese (relativ einfachen) Tätigkeiten in u. a. die Verwertung von Rohstoffen (beispielsweise Computer-Teile), Nähaufträge, Hauswirtschaft (Wäsche und Küche), Büroarbeiten (wie Administration desjenigen Betriebes, künstliche Nachbildung von Kundenaufträge) oder auch Informatik-Aufgaben (zur Weiterbildung) oder -Kundenaufträge. Sozialhilfebeziehende werden — wie auch generell Arbeitslosengeld- und IV-Leistungsbeziehende — nach ihrer körperlichen und mentalen Verfassung solchen Arbeiten in entsprechenden Werkstätten, Büros oder internen Personalrestaurants in staatlichen Institutionen (als «zweiter Arbeitsmarkt» nicht gewinnorientiert) oder privatrechtlich (als im «ersten Arbeitsmarkt» tätige Unternehmen meistens gewinnorientiert) organisierten Sozialfirmen zugeteilt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer ... ozialhilfeDie Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist ein Fachverband, der sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz engagiert. Die Organisation setzt sich aus Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen. Ihr Leitmotiv ist die Unterstützung und Integration von Menschen in Not. Der Verband wurde 1905 als Konferenz der Armenpfleger gegründet und nannte sich zwischenzeitlich Schweizerische Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF).
und KEIN Geld für JEDEN...Sozialhilfequote nach Nationalität
Schweizerinnen und Schweizer, 2,2 %
Ausländerinnen und Ausländer, 6,3 %
Ausländer aus der Europäischen Union und der EFTA können nur dann Sozialhilfe erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen und mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben.