BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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discipula
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Billie Holiday hat geschrieben:(28 Oct 2021, 07:00)

Ach komm, 1.500,- jeden Monat, also 7.500,- für eine Familie mit 3 Kindern, jeden Monat geschenkt, ist doch ein schöner Anreiz, morgens um 6 aufzustehen, um kilometerweit zur Arbeit zu fahren. :cool: :thumbup:
Umso besser, wenn es etwas weniger Stau und Umweltbelastung auf den Strassen gibt. :thumbup:


Für 1.500,- pro Nase purzeln auch die Kinderchen aus den Frauen heraus wie Schuppen aus den Haaren. Viele viele Babys plus Einwanderung ohne Ende und jeder kriegt 1.500,- :D jupp, da soll mal jemand sagen, dass das nicht geht.
Die meisten Modell nehmen für Kinder einen geringeren Betrag an, die 1500 nur für Erwachsene.

Einwanderung, bzw die Frage, wie Neuzuzüger ins System eingegliedert werden, das wäre noch ein zu lösendes Problem.
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Re: BGE

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(28 Oct 2021, 01:16)

Wir können das gerne diskutieren - es ist allerdings die Frage, ob wir das nicht besser im BGE-Forum besprechen sollten. Dort habe ich bereits mehrfach ausgeführt, wie man auf die korrekte wertmäßige Betrachtung des Existenzminimum kommt - die sich auch heute schon sowohl im Sozialrecht als auch im Steuerrecht wiederfindet.
Es ergibt sich dann einfach aus dem, was heute schon üblich ist, die Höhe von ca. 1000-1500€.

U er.
Diese Aussage im Hinblick auf die Gesamtleistung ist und bleibt falsch.
Wobei aber der entscheidende Faktor ist, das diese im Bereich zwischen 10 Euro und (in extremen Ausnahmenfällen ) 1200 Euro liegt und ja heute keinesfalls "jeder" dieses aus Steuermitteln bekommt ( also 83 Mio Bürger) , sondern eben nur der kleine Teil .
Der genaue Gesamtbetrag, der hier "umverteilt" wird, findet sich um Bundeshaushalt. Mehr steht nicht zur Verfügung

Im Kontext des Themas hier ist schon beim heutigen ML / Vollzeit ein Bezug von "aufstockender Existenzsicherung" ( ALG II) praktisch ausgeschlossen. ( Netto bei VZ/ML = 1200 Euro)
Lediglich im Kontext der "Bedarfsgemeinschaft" kommt dieses zum tragen.
Nachhaltig sind Überlegungen, die das Problem auch nachhaltig beseitigen - und da sehe ich mehr Potential bei BGE-Lösungen denn bei Lösungen auf der Basis eines Mindestlohns. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.
Das eigentliche "Problem" ist der Versuch, das heutige Grundprinzip " zuerst selber durch eigene Leistung für den Unterhalt sorgen = arbeiten zum ML" und dan nerst "aufstocken" auf den Kopf zu stellen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(27 Oct 2021, 23:57)

Naja das BGE ( in einer Höhe von 1.000 bis 1.500€) würde ja dass soziokulturelle Existenzminimum im Gegensatz zu Hartz4 ja entsprechen n.
Hartz 4 ist höher als das Existenzminimum...
Siehe Urteil Verfassungsgericht.
Also bitte bei den Fakten bleiben
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Re: BGE

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(27 Oct 2021, 23:47)

Der Mindestlohn ist Bestandteil von Regulierungsmaßnahmen - ein BGE wäre eine andere Option - ist.
Nein.
Es wäre ein Umverteilung, die nichts mehr mit "Markt" zu tun hat, weil keinerlei Leistung mehr auf Seiten der leistungsfähigen Empfänger eingebracht werden müsste.

@Skull:

Kannst du das bitte in den BGE Strang verschieben?
Oder habe ich selber eine Möglichkeit, eine Antwort auf diesen Post von ATU01 dort zu platzieren?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(28 Oct 2021, 01:33)

Der konkrete Betrag hängt unmittelbar von einer Reihe von politischen Entscheidungen ab. Ob es denn 1000€ oder auch 1500€ sind, ist dabei gar nicht so wesentlich - entscheidend ist, welche Themen gesellschaftlich als Bestandteil der Existenzsicherung angesehen werden. Dazu gibt es einerseits Orientierungen durch Entscheidungen des BVerfG - t.
Ja.
Warmmiete plus Regelsatz Minus 30%.
Ergibt in Sachen auf dem Land dann 550 Euro plus GKV Beitrag ( = 100 Euro)
Aber nur für BEDÜRFTIGE.
Deshalb ist für die konkrete Vorstellung ein Range von 1000-1500 Euro ganz sicher nicht verkehrt.
Bedeutet zwischen 800 Mrd und 1,4 Billionen Euro pro Jahr.
Das Geld gibt es nicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von NicMan »

Was mir tatsächlich völlig unklar scheint ist die Behauptung, ein BGE sei nicht so viel teurer als die aktuellen sozialen Sicherungssysteme. Die Wahrheit ist doch, dass die aktuellen sozialen Sicherungssysteme deshalb funktionieren, weil sie eben nicht bedingungslos von jedem in Anspruch genommen werden können, sondern sich am Bedarf orientieren. Diese Bedarfsorientierung an den Lebensumständen macht das aktuelle System auch deutlich sozialer als ein BGE, welches den tatsächlichen Bedarf in keinster Weise berücksichtigt und bei einer realistischen Höhe auch noch aktuell bedürftige benachteiligen würden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

NicMan hat geschrieben:(28 Oct 2021, 08:59)

… als ein BGE, welches den tatsächlichen Bedarf in keinster Weise berücksichtigt
und bei einer realistischen Höhe auch noch aktuell bedürftige benachteiligen würden.
Diesen Halbsatz halte ich für ganz wichtig.

Bei den BGE-Befürwortern ist immer die Rede davon, das ein BGE alle Leistungen des Staates ersetzt.

Spricht man sie auf Wohnung, Obdachlosigkeit, Bildung, Behinderung, Drogen, Jugendarbeit…und und und an,
heisst es danach, wird man irgendwie regeln. Sollen ja nicht durchs Netz fallen…
Dann bleibt es nicht beim BGE, sondern diese Leistungen soll es dann doch geben.

Wie ebenfalls schon mehrfach angesprochen, wird der Staat ja auch weiterhin Leistungen und Aufgaben übernehmen.
Recht, Bildung, Sicherheit, Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und vieles mehr werden ja nicht durch ein BGE verschwinden.

Wird aber bestimmt „irgendwie“ klappen und irgendwie finanzierbar und machbar sein. :?: :?: :?:

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

NicMan hat geschrieben:(28 Oct 2021, 08:59)

Was mir tatsächlich völlig unklar scheint ist die Behauptung, ein BGE sei nicht so viel teurer als die aktuellen sozialen Sicherungssysteme. Die Wahrheit ist doch, dass die aktuellen sozialen Sicherungssysteme deshalb funktionieren, weil sie eben nicht bedingungslos von jedem in Anspruch genommen werden können, sondern sich am Bedarf orientieren. Diese Bedarfsorientierung an den Lebensumständen macht das aktuelle System auch deutlich sozialer als ein BGE, welches den tatsächlichen Bedarf in keinster Weise berücksichtigt und bei einer realistischen Höhe auch noch aktuell bedürftige benachteiligen würden.
Das ist genau der Punkt. Die Verallgemeinerung sorgt dafür, dass es unter den jetzigen Grundsicherungsempfängern durchaus Personen gibt, die finanziell einen Nachteil davon haben. Das wird von vielen Befürwortern schlichtweg ignoriert und letztendlich damit versucht zu kaschieren, dass ein BGE halt entsprechend hoch angesetzt wird z.B. bei 1.500 €. Das wiederum bildet aber nicht das Existenzminimum ab, außer vielleicht in extrem teueren Wohnlagen. Aber selbst hier müsste man sich die Frage stellen, ob man in solchen Lagen tatsächlich Menschen zugesteht eine eigene Wohnung zu haben oder ob es nicht ausreicht es auch für menschenwürdig erachtet werden kann in einer WG zu wohnen oder halt woanders hinzuziehen. Das ist wohl aufgrund der im internationalen Vergleich immer noch günstigen Wohnkosten in D für viele ein NoGo. Guckt man aber in andere Länder und entsprechende Ballungsgebiete ist das längst Gang und Gäbe. So ein hohes BGE fördert dann wiederum das Moral Hazard Problem. Also schlichtweg, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass man seine eigenen Präferenzen so entsprechend verwirklichen kann, dass andere dafür bezahlen. Letztere wären dann im System die Dummen.
Wenn man über ein BGE nachdenkt, dann wäre es die letzte Konsequenz sich auch (anders als bei der jetzigen Grundsicherung) am tatsächlichen Existenzminimum zu orientieren und eben nicht am soziokulturellen. Und da wäre man etwas was unter dem heutigen H4-Satz. Das würde auch reichen. Denn jeder der mehr will kann anhand seiner Fähigkeiten und Präferenzen sein Einkommen erhöhen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von butterfly »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:06)
Wird aber bestimmt „irgendwie“ klappen und irgendwie finanzierbar und machbar sein. :?: :?: :?:
Find ich toll das du die Grenzen aufzeigst, aber die erste Frage für mich lautet, wie das System ausschauen muss, damit trotzdem noch gearbeitet wird, wäre die Frage geklärt, dann kann man über die Grenzen diskutieren. Das ist ungefähr so, als würde man ein neues Betriebssystem programmieren, die ganzen Abhängigkeiten müssen auf eine neue Weise programmiert werden, aber so weit wollen die meisten Befürworter auch nicht denken... was mich enttäuscht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

butterfly hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:33)

Find ich toll das du die Grenzen aufzeigst, aber die erste Frage für mich lautet, wie das System ausschauen muss, damit trotzdem noch gearbeitet wird, .
Die Frage ist einfach zu beantworten. Das BGE muss möglichst niedrig sein.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Billie Holiday »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:38)

Die Frage ist einfach zu beantworten. Das BGE muss möglichst niedrig sein.
Der Wunsch besteht aber nach auskömmlichem BGE, um eventuell ein bißchen zu arbeiten, wenn zuhause nichts wichtigeres anliegt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:38)

Die Frage ist einfach zu beantworten. Das BGE muss möglichst niedrig sein.

Falsch dass BGE sollte armutsfest sein also deutlich mehr als der Hartz4 Regelsatz und auch das tatsächliche soziokulturelle Existenzminimum abbilden was Hartz4 ja NICHT tut.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:44)

Falsch dass BGE sollte armutsfest sein also deutlich mehr als der Hartz4 Regelsatz und auch das tatsächliche soziokulturelle Existenzminimum abbilden was Hartz4 ja NICHT tut.
Das ist jetzt eine Schleife. Das BVerG ist anderer Meinung. Die Regelsätze bilden durchaus das soziokulturelle Existenzminimum ab. Sanktionen bis zu 30% sind durchaus legitim ohne dass die existenziellen Grundbedürfnisse gefährdet sind. Daran sollte sich auch ein BGE orientieren.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:50)

Das ist jetzt eine Schleife. Das BVerG ist anderer Meinung. Die Regelsätze bilden durchaus das soziokulturelle Existenzminimum ab. Sanktionen bis zu 30% sind durchaus legitim ohne dass die existenziellen Grundbedürfnisse gefährdet sind. Daran sollte sich auch ein BGE orientieren.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Verbände, Kirchen und auch Parteien wie SPD und Grüne sind der Ansicht dass die aktuellen Regelsätze bei Hartz4 mitnichten das Existenzminimum widerspiegeln und schon gar nicht das soziokulturelle Existenzminimum. Nun soll Hartz4 ja abgeschafft und durch das Bürgergeld der Ampel ersetzt werden SPD Frau und Co Parteivorsitzende Saskia Esken hat ja schon angekündigt dsdd dich die Höhe des Bürgergeldes an der Lebenswirklichkeit der Menschen stärker orientieren soll und "auskömmlich" sein soll, warten wir mal die Details ab.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:06)
Bei den BGE-Befürwortern ist immer die Rede davon, das ein BGE alle Leistungen des Staates ersetzt.
nein, nicht alle Leistungen.

Nur alle Leistungen, die heute den Zweck haben, den Grundbedarf einer Person zu decken.

Der Staat macht ja aber noch deutlich mehr Sachen, als Grundbedarf sicherstellen.


Wird aber bestimmt „irgendwie“ klappen und irgendwie finanzierbar und machbar sein. :?: :?: :?:
Klar. Ist bei allen andern Sozialwerken ja auch immer so gewesen. Wo ein Wille ist, findet sich ein Weg.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:55)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Verbände, Kirchen und auch Parteien wie SPD und Grüne sind der Ansicht dass die aktuellen Regelsätze bei Hartz4 mitnichten das Existenzminimum widerspiegel.
Interessiert nur keinen. Wesentlich ist die Meinung des BVerG. Nur die kann Ausgangspunkt für ein BGE sein.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Tom Bombadil »

Der deutsche Sozialstaat hat letztes Jahr 1.000 Milliarden EUR an Sozialausgaben umverteilt, hier sieht man es aufgeschlüsselt: https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/ ... zialbudget

Davon könnte man jedem der ca. 83 Mio Menschen in Deutschland ein monatliches BGE von 1.000 EUR zahlen, das würde dann aber bedeuten, dass es keinerlei weitere Sozialleistungen mehr gäbe. Man könnte das natürlich noch nach Alter aufdröseln, Babies, Kinder und Jugendliche können weniger Geld bekommen als Erwachsene, die dafür mehr.

Das Gebilde stünde aber auf tönernen Füßen, wenn die Steuereinnahmen sinken, müsste auch dieses BGE sinken, wenn man sich nicht verschulden will.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Oct 2021, 10:01)

Interessiert nur keinen. Wesentlich ist die Meinung des BVerG. Nur die kann Ausgangspunkt für ein BGE sein.
Kann muss aber nicht. Die Richter haben nämlich auch nicht den goldenen Weisheitslöffel verschluckt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:55)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Verbände, Kirchen und auch Parteien wie SPD und Grüne sind der Ansicht b.
Das Verfassungsgericht steht über diesen "Ansichten" der Lobbyisten
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 11:25)

Kann muss aber nicht. Die Richter haben nämlich auch nicht den goldenen Weisheitslöffel verschluckt.
Doch, muss.
Die legen fest , was zur Erfüllung der Verfassung nötig ist.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Oct 2021, 10:20)

Der deutsche Sozialstaat hat letztes Jahr 1.000 Milliarden EUR an Sozialausgaben umverteilt, hier sieht man es aufgeschlüsselt: https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/ ... zialbudget

Davon könnte man jedem der ca. 83 Mio Menschen in Deutschland ein monatliches BGE von 1.000 EUR zahlen, das würde dann aber bedeuten, ll.
das die Rente gestohlen wird....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:58)

nein, nicht alle Leistungen.

Nur alle Leistungen, die heute den Zweck haben, den Grundbedarf einer Person zu decken.

D .
Ja- und das reicht für 600 Euro...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

discipula hat geschrieben:(28 Oct 2021, 09:58)

nein, nicht alle Leistungen.

Nur alle Leistungen, die heute den Zweck haben, den Grundbedarf einer Person zu decken.

Der Staat macht ja aber noch deutlich mehr Sachen, als Grundbedarf sicherstellen.
Warum schreiben dann so viele BGE-Befürworter von einem massiven Abbau der „Bürokratie“ und „Kosteneinsparungen“ ?
Wieviele dreistellige Milliardenbeträge kommen denn noch on TOP auf (Deine) BGE-Auszahlungspläne, die der Staat weiterhin leistet ?

Nenne doch mal die Summe der HEUTIGEN Leistungen (in Euro) die den Grundbedarf der Personen abdecken,
die der Staat (aus) ZAHLT. Natürlich ohne die Summe, die die Menschen selbst für sich erarbeiten und leisten.

Ziehe die Differenz zu Deinem genannten bundesweiten BGE-Auszahlungsgeld.

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Tom Bombadil hat geschrieben:(28 Oct 2021, 10:20)

Der deutsche Sozialstaat hat letztes Jahr 1.000 Milliarden EUR an Sozialausgaben umverteilt, hier sieht man es aufgeschlüsselt: https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/ ... zialbudget

Davon könnte man jedem der ca. 83 Mio Menschen in Deutschland ein monatliches BGE von 1.000 EUR zahlen,
:D

Sozialausgaben insgesamt: einschließlich berufsständischer Versorgungswerke, privater und betrieblicher Altersvorsorge, privater Kranken- und Pflegeversicherung, Familienzuschlägen und Beihilfen im öffentlichen Dienst, Ausbildungs- und Aufstiegsförderung sowie weiterer kleiner Posten, ohne Zahlungen der sozialen Einrichtungen untereinander und ohne Beiträge des Staates; 2017: vorläufig; 2018: geschätzt; Arbeitslosenversicherung: Einschließlich Arbeitslosenhilfe/Arbeitslosengeld II; Kindergeld: Seit 1996 Familienleistungsausgleich

Du kannst gerne die Sozialausgaben weiter aufdröseln…
Renten und Krankenversicherung sind davon alleine die Hällfe.
Kinder und Jugendhilfe ist auch dabei,
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Arbeitgeber auch.
Die beruflichen Unfallversicherungen ebenso.
Beamtenpensionen ebenfalls.

Einfach alles nicht mehr zahlen und nicht mehr leisten und … dafür dann ein BGE.

Alles kein Problem und einfach zu machen. Sind ja nur Zahlen. :dead:

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 11:25)

Kann muss aber nicht. Die Richter haben nämlich auch nicht den goldenen Weisheitslöffel verschluckt.
Stimmen, die meinen, BESSER wissen, wie die Verfassung zu lesen ist
und eben diesen Verfassungsgerichten dieses absprechen…

halte ich nicht für gefährlich, sondern auch für indiskutabel.

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 14:04)

Stimmen, die meinen, BESSER wissen, wie die Verfassung zu lesen ist
und eben diesen Verfassungsgerichten dieses absprechen…

halte ich nicht für gefährlich, sondern auch für indiskutabel.

mfg
Diese Richter sind allesamt wohlsituiert und finanziell abgesichert mit Verlaub, Verfassung hin oder her von der Lebenswirklichlkeit von Menschen mit Hartz4 haben die sicher weniger Ahnung als Leute die da näher dran sind z.b. Sozialverbände usw. von daher lässt sich ganz leicht von oben herab sagen von diesen Richtern ja ist ja Existenzminimum dass gehört zur Wahrheit schon noch dazu.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 14:26)

Diese Richter sind allesamt wohlsituiert und finanziell abgesichert mit Verlaub,
Verfassung hin oder her von der Lebenswirklichlkeit von Menschen mit Hartz4 haben
die sicher weniger Ahnung als Leute die da näher dran sind …
Letzter Satz von mir (und natürlich hast Du auch die Möglichkeit einmalig darauf zu antworten)
-> Danach wird es OFF TOPIC.


Ich halte obigen Satz und Meinung für indiskutabel. Unabhängig vom zugrundeliegenden Thema.

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von butterfly »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 14:04)

Stimmen, die meinen, BESSER wissen, wie die Verfassung zu lesen ist
und eben diesen Verfassungsgerichten dieses absprechen…

halte ich nicht für gefährlich, sondern auch für indiskutabel.

mfg
Das Grundgesetz ist sehr allgemein gehalten weshalb es immer wieder neu interpretiert werden muss... da ist also viel Platz für Ideen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 14:34)

Letzter Satz von mir (und natürlich hast Du auch die Möglichkeit einmalig darauf zu antworten)
-> Danach wird es OFF TOPIC.


Ich halte obigen Satz und Meinung für indiskutabel. Unabhängig vom zugrundeliegenden Thema.

mfg

Ja sicher ist OFF Topic ich wollte nur lediglich auf den Fakt hi weisen dass besagte Verfassungsrichter ja allesamt keine Hartz4 Empfänger sind und am Ende jedes Monats jeden Cent 2mal umdrehen müssten und ergo einer gänzlich anderen Lebenswirklichkeit entstammen als diejenigen die solche Definitionen von"Begrifflichkeiten" ja vor allem betreffen nämlich die sozial Schwächeren in der Gesellschaft.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

butterfly hat geschrieben:(28 Oct 2021, 16:12)

Das Grundgesetz ist sehr allgemein gehalten weshalb es immer wieder neu interpretiert werden muss... da ist also viel Platz für Ideen.
Naja vor allem so viel Platz für Interpretationen der Begriff "soziokulturelle Existenzminimum" ist ja im Bezug auf die Diskussion ja genau so ein Paradebeispiel, jeder versteht darunter etwas anderes die einen Gutscheine, die anderen Hartz4 Regelsatz wie andere 1.000 bis 1.500€ BGE usw. wie allzu oft.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Mendoza »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 16:47)

Ja sicher ist OFF Topic ich wollte nur lediglich auf den Fakt hi weisen dass besagte Verfassungsrichter ja allesamt keine Hartz4 Empfänger sind und am Ende jedes Monats jeden Cent 2mal umdrehen müssten und ergo einer gänzlich anderen Lebenswirklichkeit entstammen als diejenigen die solche Definitionen von"Begrifflichkeiten" ja vor allem betreffen nämlich die sozial Schwächeren in der Gesellschaft.
Die Verfassungsrichter entscheiden was verfassungskonform ist und was nicht. Das ist ihr Job. Dass du das anders siehst ist so interessant wie ein umfallender Sack Reis in China.
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von butterfly »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 16:56)

Naja vor allem so viel Platz für Interpretationen der Begriff "soziokulturelle Existenzminimum" ist ja im Bezug auf die Diskussion ja genau so ein Paradebeispiel, jeder versteht darunter etwas anderes die einen Gutscheine, die anderen Hartz4 Regelsatz wie andere 1.000 bis 1.500€ BGE usw. wie allzu oft.
Soll doch jeder interpretieren wie er will, der "Wirtschafts"-Kreislauf muss funktionieren :) daran richten sich alle Ideen und Interpretationen aus und die Idee die das am besten kann, muss folglich gewinnen, also, her mit den Konzepten!
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Skull
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

butterfly hat geschrieben:(28 Oct 2021, 17:48)

…und die Idee die das am besten kann, muss folglich gewinnen, also, her mit den Konzepten!
Datt’Problem ist, das sich eine Menge Leute mehr oder weniger „schlaue“ Konzepte überlegen.
Ausdenken, Phantasieren und und theoretisieren.

Ausprobieren und Umsetzen sollen das dann andere.

Die, die Arbeiten und das BIP aufbringen. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unternehmen.

Ob es gut geht oder nicht, es real zu verantworten … interessiert aber weniger die Theoretiker.

Das dürfen und sollen dann die anderen. Und DIE … wollen weniger Konzepte,
die wollen meist einfach nur Ihr Arbeits- und privates Leben gestalten. Einigermassen…planbar.

Mir fällt da immer das eine oder andere Beispiel der Finanzierung des BGE ein.

Heute mal das „Sozialbudget“, was Tom Bombadil mal wieder ins Spiel brachte.
Das Straubhaar und andere Theoretiker auch gerne zur Umverteilung eines BGE nehmen.

In den meisten Konzepten (wie auch Straubhaar) wird u.a. einfach mal die Position
Entgeltforzahlung (als Teil des Sozialbudgets) mit „verhaftet“. Stände zur Verteilung eines BGE zur Verfügung.

Da reden wir über ca 50 - 60 Milliarden Euro, die so einfach mit einfliessen sollen…

Wie stellen die sich das da vor ? :D

Bei Krankheit leistet der Arbeitgeber das Gehalt des Kranken (für die ersten 6 Wochen) nun an den Staat ?
Und der Arbeitnehmer bekommt nun in dieser Zeit kein Gehalt mehr, weil er ja ein BGE bekommt ? :p

Eines von vielen (anderen) Beispielen, wie seriös und ernsthaft diese „Finanzierungsideen“ sind.

Aber ist ja nur Theorie. :)

mfg
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:08)

[Fullquote]
Das ist schon mehr Wunschdenken als Relität mit dem planbaren Leben dank prekäre Beschäftigung, Niedriglohnsektor, "Genertion Praktikum" Wegrationalisiert von Arbeit durch Digitalisierung und K.I. usw. du suggierst hier etwas was für eine zunehmende Anzahl von Menschen so heute schon nicht mehr gilt und das ganze ohne BGE.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:30)

Das ist schon mehr Wunschdenken als Relität mit dem planbaren Leben dank prekäre Beschäftigung, Niedriglohnsektor, "Genertion Praktikum" Wegrationalisiert von Arbeit durch Digitalisierung und K.I. usw. du suggierst hier etwas was für eine zunehmende Anzahl von Menschen so heute schon nicht mehr gilt und das ganze ohne BGE.
Schon wieder eine den Fakten widersprechende Aussage.
Unterlege doch diese Thesen einfach mal mit seriösen Quellen und tatsächlichen Zahlen.
Das wäre sehr hilfreich für eine Diskussion.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Realist2014 hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:49)

Schon wieder eine den Fakten widersprechende Aussage.
Unterlege doch diese Thesen einfach mal mit seriösen Quellen und tatsächlichen Zahlen.
Das wäre sehr hilfreich für eine Diskussion.
Guten Abend,

das Thema ist und bleibt BGE.

Bitte nicht schon wieder in Nebendiskussionen abbiegen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:50)

Guten Abend,

das Thema ist und bleibt BGE.

Bitte nicht schon wieder in Nebendiskussionen abbiegen.
Diese "Nebendiskussion" ist aber dann nicht zu vermeiden, wenn als "Begründung" für ein BGE falsche Behauptungen aufgestellt werden.
Wie soll dann damit verfahren werden?
Ignorieren und stehen lassen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Andreas62 »

Schon faszinierend dieser Glaube an das BGE.
Wir haben die Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem, die braucht verfügbare Arbeitnehmer in Masse, nie im Leben entbindet der Staat teilweise die Leute von der Notwendigkeit der Arbeitsaufnahme, dann gänge nämlich das Wirtschaftssystem den Bach runter.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 14:04)
Stimmen, die meinen, BESSER wissen, wie die Verfassung zu lesen ist
und eben diesen Verfassungsgerichten dieses absprechen…

halte ich nicht für gefährlich, sondern auch für indiskutabel.
Mit einer Disziplinarkammer könnte das schon was werden, guckst Du Polen.
Seriös geht anders.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Realist2014 hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:54)

Diese "Nebendiskussion" ist aber dann nicht zu vermeiden, wenn als "Begründung" für ein BGE falsche Behauptungen aufgestellt werden.
Wie soll dann damit verfahren werden?
Ignorieren und stehen lassen?
Wieso? Ständige falsche Behauptungen die bringen hier immer wieder eher die BGE Kritiker hervor würde ich sagen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(28 Oct 2021, 20:40)

Wieso? Ständige falsche Behauptungen die bringen hier immer wieder eher die BGE Kritiker hervor würde ich sagen.
Welche denn?

Was genau ist "falsch" ( also welche Zahlen) und was ist deine "richtige" Zahl?
Mit seriöser Quelle .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Mendoza »

Realist2014 hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:49)

Schon wieder eine den Fakten widersprechende Aussage.
Unterlege doch diese Thesen einfach mal mit seriösen Quellen und tatsächlichen Zahlen.
Das wäre sehr hilfreich für eine Diskussion.
Digitalisierung, KI und Robotik gehören ja zu den hauptsächlich genannten Gründe warum ein BGE angeblich unbedingt sein muss. Nur die massenhaft Entlassungen dadurch gibt es schlicht und ergreifend nicht! Im Gegenteil: Von 2005 bis 2019 stieg die Anzahl der unbefristet Beschäftigten in D von 27,3 auf 33,6 Millionen Menschen. Die Zahl der befristet Beschäftigten stagnierte dagegen. Digitalisierung, KI und Robotik gibt es auch schon seit 2000 oder früher und sie schreiten natürlich fort. Ein negativer Effekt will und will sich trotz ständiger Unkenrufe einfach nicht einstellen.
https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
Das sind Fakten. Meruem hat noch nie Fakten geliefert und kann auch keine liefern! Und mehr als haltlose Behauptungen und Beschimpfungen wirst du von ihm nie hören.
Er kann einfach seine Thesen nicht belegen. Wenn es hoch kommt kann er vielleicht Brote mit Aufschnitt belegen - mehr nicht.
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Guten Abend,

diverse Postings…

(in diesem Fall sogar Beleidigungen und Antworten darauf, dabei)

… in die Ablage befördert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

NicMan hat geschrieben:(28 Oct 2021, 08:59)

Was mir tatsächlich völlig unklar scheint ist die Behauptung, ein BGE sei nicht so viel teurer als die aktuellen sozialen Sicherungssysteme. Die Wahrheit ist doch, dass die aktuellen sozialen Sicherungssysteme deshalb funktionieren, weil sie eben nicht bedingungslos von jedem in Anspruch genommen werden können, sondern sich am Bedarf orientieren. Diese Bedarfsorientierung an den Lebensumständen macht das aktuelle System auch deutlich sozialer als ein BGE, welches den tatsächlichen Bedarf in keinster Weise berücksichtigt und bei einer realistischen Höhe auch noch aktuell bedürftige benachteiligen würden.
Nehmen wir einen Single in BW mit einem Einkommen von 3.300€ monatlich in Steuerklasse 1, nicht in der Kirche und mit einem KV-Zusatzbeitrag von 1,1%. Dann bekommt dieser ein monatliches Nettoeinkommen von 2166,22€ (Steuerrechner: https://www.brutto-netto-rechner.info/).
Auf diesen Nettobetrag kommt der Rechner, weil er 664,13€ Sozialabgaben berücksichtigt, die für KV, PV, RV und Arbeitslosenversicherung ausgegeben werden.
Auf diesen Nettobetrag kommt der Rechner auch, weil der jährliche Grundfreibetrag für die Steuerbefreiung des Existenzminimum bereits mit 9744€ je Jahr = 812€ je Monat mit verrechnet ist.
Im Brutto und damit auch im Netto fehlen die Ausweisungen der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen. Dies ist deshalb bedeutsam, weil zumindest mal die KV und die PV aber auch die RV bedeutende Anteile enthalten, die zur direkten oder indirekten Finanzierung der Existenzsicherung dienen.

Bei einem typischen BGE in Höhe der Existenzsicherung geht man von einem deutlich anderen Szenario aus:
1) Die Sozialversicherungen werden nicht mehr über den Arbeitgeber mitfinanziert (jedenfalls nicht in der gleichen Art und Weise wie heute), sondern auf eine Kopfpauschale umgestellt. Diese hat in etwa den Gegenwert von 350€ je Kopf für die KV und PV je Monat. Auch bei der RV wird strikt getrennt zwischen dem Anteil der für die Existenzsicherung notwendig ist, und dem Anteil, der für Ansprüche oberhalb des Existenzminimums notwendig sind.
2) Der soziale Ausgleich in der KV und PV, der heute durch die Famlienversicherung und durch den Umverteilungsmechanismus innerhalb dieser Versicherungen organisiert ist, wird in das Steuersystem verlagert. Die Steuerkurven werden entsprechend angepasst.
3) Die Steuerbefreiung des Existenzminimums entfällt - die ist ja auch nicht mehr notwendig, weil im Gegenzug ein BGE bezahlt wird.

Unterm Strich sieht damit der Lohnzettel für den Single deutlich anders aus - aber am Ende bekommt der Lohnempfänger einen Nettolohn und ein BGE. In Summe entspricht die Kaufkraft aus diesem Betrag ungefähr dem, was er heute auch als Kaufkraft mit seinem Nettolohn hat.

Im Detail kann und wird es Abweichungen geben - allerdings lediglich geringfügige, die vor allem dem geschuldet sind, dass in der Systematik einer BGE-Gesellschaft manche Details einfach etwas anders organisiert und betrachtet werden, als dies in der heutigen Steuer- und Sozialpolitik der Fall ist.

Auch beim heutigen Hartz IV Empfänger ändert sich an der Kaufkraft eher wenig! Denn auch der heutige Hartz IV Empfänger bekommt sein Existenzminimum finanziert - allerdings wird es in mehreren für den Betroffenen kaum transparenten Zusammenhang bezahlt. So werden 449€ im Regelsatz bezahlt, dazu aber wird auch noch die Wohnung finanziert - also deren Miete und Nebenkosten in einem Umfang, der beispielsweise für einen Single einer typischen Wohnung mit ca. 46qm entspricht. Ist die Wohnung etwas größer oder kleiner, zahlt das Amt auch das, solange es passt und nicht unverschämt wird. Das Amt zahlt aber auch die Nebenkosten - also mindestens die Heizung und einiges mehr. Tatsächlich ENTSPRECHEN die Leistungen in etwa dem, was der Steuerbefreiung des Existenzminimums im Einkommensteuerrecht entspricht. Darüber hinaus zahlt der Staat intransparent aber auch noch die Beiträge zur KV und PV, wobei da der Staat einen Kniff nutzt, und dort nur den Minimalbeitrag einzahlt. Das führt faktisch heute dazu, dass Empfänger von Hartz IV die Leistungen für die PV und KV nicht in voller Höhe über Steuereinnahmen finanziert bekommen, sondern die Finanzierung der entsprechenden Kosten in der KV und PV für die Hartz IVer werden von der Versichertengemeinschaft der gesetzlich Versicherten übernommen - die ca. 15% Privatversicherten sind fein raus und müssen sich an dieser Art der Finanzierung sozialer Leistungen nicht beteiligen.


Gerade am letzten Punkt merkst du, dass es in den heutigen Finanzierungsregelungen für sozial schwache Menschen doch den ein oder anderen Punkt gibt, der fragwürdig organisiert ist. Würde man das System der Finanzierung der Existenzsicherung auf ein BGE umstellen, wäre es natürlich absolut sinnvoll, diese fragwürdigen Baustellen gleich mit zu bereinigen!
Aber: Entscheidend ist, wenn man diese Leistungen aus Hartz IV auf ein BGE umstellt - dann entspricht das in Summe im Leistungsumfang eben gerade dem, was heute auch schon ein Hartz IV Empfänger typischerweise bekommt.

In Summe entspricht die Kaufkraft eines Hartz IV Empfängers auch in einer BGE-GEsellschaft in etwa dem, was dieser auch heute an Kaufkraft besitzt.


In der Breite gilt: Heute ist das Existenzminimum von der Wiege bis zur Bahre organisiert und finanziert. Teilweise über soziale Sicherungssysteme, teilweise über das Nettoeinkommen der Einkommensempfänger, teilweise über die Sozialversicherungen.
Mit der Umstellung auf ein BGE-System wäre dies auch nicht anders. Da wäre das Existenzminimum über das BGE finanziert - von der Wiege bis zur Bahre. Über dieses hinaus würde die Kaufkraft eines heutigen Hartz IV Empfängers dem entsprechen, was er auch dann an Kaufkraft hat - und gleiches gilt für den Bezieher eines Einkommens.


So gesehen wäre die Umstellung des heutigen Systems auf ein BGE-System bezogen auf die Kaufkraft in der Breite neutral - im Einzelfall jedoch könnte und würde es Abweichungen geben, weil man im Detail dann doch die ein oder andere Ungereimtheit des heutigen Systems gleich mit bereinigen würde.

Auch würde man einige Positionen aus Hartz IV, die heute dem Bedürftigkeitsprinzip unterliegen, pauschaliert in einen moderat höheren BGE-Satz einrechnen. Man mache sich klar, dass bei Einkommensbezieher regelmäßig die entsprechenden Ausgaben im Steuerrecht steuermindernd geltend gemacht werden können, sofern sie dort nicht schon in irgendeiner Pauschalen sowieso direkt verrechnet werden.

Bezieht man das mit ein, kann man ein BGE von irgendwo zwischen 1.200 und 1.500€ im Monat herleiten - und ersetzt damit sowohl im Steuerrecht als auch im Sozialrecht zahlreiche Positionen, die heute mit hohem Aufwand verwaltet werden.
Mit der Umstellung bereinigt man zahlreiche Ungereimtheiten im heutigen Steuer- und Sozialrecht und pauschaliert an einigen wenigen Stellen, wenn dies praktisch ist.

Was sich dadurch nicht grundlegend ändert ist die Kaufkraft, die die Menschen in der BRD in den unterschiedlichsten Gruppen haben. Im Detail wird es bei dem einen mal ein wenig mehr sein als heute, dafür bei anderen auch mal ein wenig weniger. Wir reden hier aber nicht über dramatische Verschiebungen, sondern über sinnvolle Verschiebungen, die man eigentlich auch heute schon machen sollte - die aber der Gesetzgeber bisher nicht vorgenommen hat.


Selbst wenn in der Folge für eine Familie mit 3 Kindern die sagenhafte Zahl von beispielsweise 1200*5 = 6000€ im Monat als Grundeinkommen ausgewiesen würde - die tatsächliche Kaufkraft dieser Familie wäre nicht wirklich höher als die Kaufkraft einer reinen Hartz IV Familie mit 3 Kindern unter heutigen Bedingungen. Sie müssten von den 6000€ im Monat beispielsweise ca. 1750€ allein schon für die KV und PV abdrücken. Dann noch die Kosten für die Vorsorge der Existenzsicherung im Alter, die Kosten für den Wohnraum und die vollen Kosten für Nahrung etc. für alle Beteiligten! Unterm Strich wäre die Kaufkraft trotz der scheinbar zunächst großen Summen nicht anders als heute.


Man kann dann die Frage stellen: Wenn nichts anders ist als heute - warum sollte man es dann machen?

Im großen und ganzen und auf einer hohen Flugebene stimmt es, dass nichts anders wäre als heute. Im Detail aber wäre schon das ein oder andere anders - und diese Details wären es wert.

Als ein kleines Beispiel habe ich schon genannt, dass sich heute Privatversicherte faktisch nicht an der Gegenfinanzierung der KV und der PV von Hartz IV Empfängern beteiligen - was fragwürdig ist, weil das eigentlich eine zu finanzierende Leistung ist, die aus dem Steueraufkommen finanziert werden sollte. Auch würde man etwas mehr als heute bei den staatlichen Leistungen pauschalieren - insbesondere dann, wenn die Bedürftigkeitsprüfung von heute teurer ist, als die Einsparungen, die man heute durch die Bedürftigkeitsprüfung erreicht. Sicher lohnen würde auch ein Blick in die Details dessen, wo heute bei Hartz IV viel Unmut entsteht - also beim finanziellen Aufwand von Bedarfsgemeinschaften. Hier mischt sich heute der Staat in privateste Verhältnisse ein, was den Staat eigentlich nichts angeht. Umgekehrt pauschaliert der Staat genau diese Thematik im Steuerrecht über eine Pauschale weg - was den einen mal zu kurz kommen lässt, während der andere davon profitiert. Warum dieser Mischmasch - im Steuerrecht werden die gleichen Thematiken im Detail anders behandelt als im Sozialversicherungsrecht - und das obwohl es sich in beiden Fällen um dieselben Sachtatbestände handelt. Es geht immer darum, wie und in welcher Höhe und in welchem Umfang wird das Existenzminimum finanziert.


Experten schätzen, dass bei einer reinen systematischen Umstellung der Finanzierung des Existenzminimums sowohl im Steuerrecht als auch im Sozialrecht die Mehrkosten im niedrigen zweistelligen Bereich liegen würden - also so zwischen 10 und 20 Mrd. EUR jährlich bezogen auf den Gesamtstaatshaushalt von 1,3 Billionen EUR. Im Gegenzug würden wir dafür ein Gesamtsystem erhalten, welches deutlich transparenter und nachvollziehbarer organisiert wäre - und welches dann auch einfacher zu finanzieren wäre, weil man auf vielerlei Prüfungen verzichten könnte. Darüber hinaus würden zahlreiche heute geführten Rechtsstreitigkeiten durch eine moderat stärkere Pauschalierung vermieden werden können. Durch diese Einsparungen könnte es gelingen, dass die Mehrkosten für ein solches BGE auf Existenzsicherungsniveau kostenneutral oder mit einem niedrigen Mehraufwand zu finanzieren ist.


Man darf sich von heutigen Strukturen nicht blenden lassen - auch heute kostet die Existenzsicherung bei Hartz-IV-Empfängern mehr als die 449€ Pauschale je Monat....nur sieht den tatsächlichen Bedarf heute niemand. Das verwirrt immer wieder - unterm Strich bleibt die Umstellung auf Existenzsicherungsniveau fast kostenneutral - und trotzdem wäre sie revolutionär, weil sie Sicherheit bringt, weil sie Klarheit und Transparenz bringt, und weil viele Finanzierungsfragestellungen, die heute fragwürdig sind, dann stringent organisiert wären.
Reich würde dennoch keiner, der sich in einem solchen Umfeld rein auf das BGE finanzieren lässt. Und auch arm würde niemand in einer solchen Gesellschaft! Finanziell bezüglich der Kaufkraft wäre zumindest bei einem Start das meiste sehr ähnlich zu dem, was wir heute schon kennen.

Der Rest sind

Die meisten hier und an anderen Orten, die so vehement das BGE scheinbar ablehnen, sind

Von diesen Nebelkerzen darf man sich nicht blenden lassen - es lohnt mehr, selbst nachzurechnen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von butterfly »

Skull hat geschrieben:(28 Oct 2021, 18:08)

Datt’Problem ist, das sich eine Menge Leute mehr oder weniger „schlaue“ Konzepte überlegen.
Ausdenken, Phantasieren und und theoretisieren.

Ausprobieren und Umsetzen sollen das dann andere.

Die, die Arbeiten und das BIP aufbringen. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unternehmen.

Ob es gut geht oder nicht, es real zu verantworten … interessiert aber weniger die Theoretiker.

Das dürfen und sollen dann die anderen. Und DIE … wollen weniger Konzepte,
die wollen meist einfach nur Ihr Arbeits- und privates Leben gestalten. Einigermassen…planbar.

Mir fällt da immer das eine oder andere Beispiel der Finanzierung des BGE ein.

Heute mal das „Sozialbudget“, was Tom Bombadil mal wieder ins Spiel brachte.
Das Straubhaar und andere Theoretiker auch gerne zur Umverteilung eines BGE nehmen.

In den meisten Konzepten (wie auch Straubhaar) wird u.a. einfach mal die Position
Entgeltforzahlung (als Teil des Sozialbudgets) mit „verhaftet“. Stände zur Verteilung eines BGE zur Verfügung.

Da reden wir über ca 50 - 60 Milliarden Euro, die so einfach mit einfliessen sollen…

Wie stellen die sich das da vor ? :D

Bei Krankheit leistet der Arbeitgeber das Gehalt des Kranken (für die ersten 6 Wochen) nun an den Staat ?
Und der Arbeitnehmer bekommt nun in dieser Zeit kein Gehalt mehr, weil er ja ein BGE bekommt ? :p

Eines von vielen (anderen) Beispielen, wie seriös und ernsthaft diese „Finanzierungsideen“ sind.

Aber ist ja nur Theorie. :)

mfg
Ich halte jetzt Theorie und Praxis für jeweils gleich wichtig… :eek: aber das hier ist ein Internet-Forum, hier überwiegt die Theorie, das ist nicht unbedingt gut… aber so ist das eben mit dem Internet… das muss jeder für sich entscheiden…! aber gut… zum Thema BGE: ein BGE braucht Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel viele positive Anreize damit gearbeitet wird und wie schon gesagt ist die soziale Bestätigung auch ein wichtiger Faktor, damit gearbeitet wird, die Reichen machen es vor... was schwierig wird sind die Minijobs, die wird wohl keiner mehr erledigen, also sollte man sich auch was einfallen lassen. Irgendeine Idee gibt es immer, wenn man denn kreativ ist :eek: Was die Finanzierung betrifft, irgendwoher muss das Geld natürlich kommen...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

butterfly hat geschrieben:(29 Oct 2021, 06:46)

zum Thema BGE: ein BGE braucht Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel viele positive Anreize damit gearbeitet wird n...
Diese "Logik" hätte ich gerne mal erläutert:

Wer heute nur ALG II Bekommt, weil keine Arbeit, hat doch sehr große "positive " Anreize, wenn dann - durch die Arbeit- mehr hat als heute.
Inwiefern soll dann durch ein BGE dieser "Anreiz" dann "größer" sein als heute?

Das wäre er ja dann nur, wenn das BGE noch niedriger wäre als heute das ALG II.

Deine "Logik" ist aber anders- die widerspricht dem Verhalten der Menschen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(29 Oct 2021, 07:10)

... und wenn der Herr Manager es ab sofort unverschämt teuer findet, was die Dame neuerdings fürs Putzen verlangt, muss er halt selbst mal einen Besen in die Hand nehmen...
Die Dame, die "putzt", ist nicht beim Unternehmen des Managers angestellt.
Sondern bei einer Putzfirma.
Und diese steht im harten Wettbewerb im anderen Putzfirmen
Daher wird die Bezahlung für "Putzen" immer am unteren Ende der Lohnskala sein ( = ML)
Was die Finanzierung betrifft, irgendwoher muss das Geld natürlich kommen..
Dieses "irgendwo" gibt es nicht, wenn das BGE höher als 600 Euro sein soll...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(29 Oct 2021, 01:11)

Von diesen Nebelkerzen darf man sich nicht blenden lassen - es lohnt mehr, selbst nachzurechnen.
nene
DU solltest das mit den 1,4 Billionen mal vorrechnen

Also ganz konkret die Finanzierungsquellen ( Töpfe)

Die Thematik PKV natürlich außen vor- die wird bleiben
Nehmen wir einen Single in BW mit einem Einkommen von 3.300€ monatlich in Steuerklasse 1, nicht in der Kirche und mit einem KV-Zusatzbeitrag von 1,1%. Dann bekommt dieser ein monatliches Nettoeinkommen von 2166,22€ (Steuerrechner: https://www.brutto-netto-rechner.info/).
Auf diesen Nettobetrag kommt der Rechner, weil er 664,13€ Sozialabgaben berücksichtigt, die für KV, PV, RV und Arbeitslosenversicherung ausgegeben werden.
Auf diesen Nettobetrag kommt der Rechner auch, weil der jährliche Grundfreibetrag für die Steuerbefreiung des Existenzminimum bereits mit 9744€ je Jahr = 812€ je Monat mit verrechnet ist.
Im Brutto und damit auch im Netto fehlen die Ausweisungen der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen. Dies ist deshalb bedeutsam, weil zumindest mal die KV und die PV aber auch die RV bedeutende Anteile enthalten, die zur direkten oder indirekten Finanzierung der Existenzsicherung dienen.
Wie oft denn noch:
RV und AV sind individuelle Beiträge denen individuelle Leistungen gegenüberstehen
Daher sind diese Beträge für keinerlei "Umverteilung" zur Verfügung
Zuletzt geändert von Realist2014 am Freitag 29. Oktober 2021, 08:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Das volle BGE wird nich 600 € sein sondern mehr
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von JJazzGold »

discipula hat geschrieben:(29 Oct 2021, 08:42)

Das volle BGE wird nich 600 € sein sondern mehr
Ein Mehr ist nicht finanzierbar.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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