Aktuell beziehen 1,1 Mio Bürger Grundsicherung im Alter- das sind 4,5% derer über 65:Atue001 hat geschrieben:(14 Jul 2021, 23:10)
https://www.econstor.eu/handle/10419/168442
Die Qulle hatte ich im letzten Beitrag nicht angegeben - hier also nachgeliefert.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel ... nhalt.html
Nö, Rente und Existenzsicherung sind zwei Paar Stiefel.Genau das passiert bei der Rente nicht, weshalb es dort zum Schiefstand kommt, der in einer faktischen Verletzung des Äquivalenzprinzip mündet.
Das spielt eine ganz entscheidende Rolle.Lenke nicht ab - wir haben über die RV gesprochen, nicht über weitere Einkünfte. Die spielen für die grundsätzlichen Überlegungen zur RV auch keine wesentliche Rolle.
Du versuchst hier krampfhaft die Renteneinkünfte als "Existenzsicherung" zu verkaufen
Ist sie nicht
Punkt
Du solltest aufhören , anderen etwa zu unterstellen was ganz im Gegenteil deinem "Versuch" geschuldet ist, ein X für ein U zu verkaufenier zeigst du auf, dass du das Thema noch nicht ganzheitlich denkst und begreifst.
Und wer dann zu wenig hat, der bekommt Aufstockung zum individuellen BedarfGerade weil der von dir als Grundkonsens beschriebene Sachstand vorliegt, hat die Existenzsicherung eben doch gerade sehr viel mit Einkünften im Alter zu tun, und zu diesen Einkünften gehört nunmal auch die Rente! Denn aus diesen Einkünften muss jeder soweit er kann für sein eigenes Existenzminimum sorgen.
Diese Systematik würdest du gerne auf den Kopf stellen ( durch ein BGE). Das wird aber nicht passieren.
Mit dem Ziel mehr Geld "nach unten" umzuverteilen als heute
Was sollen diese sinnfreien Extrembeispiele? Da liegt an den Regeln der RV. Die kann man ja ändernDann schau dir bitte an, was genau wie gelöst ist. Was ist mit einem Arbeitnehmer, der beispielsweise in seinem Arbeitsleben ein volles Jahr den Höchstsatz in die RV eingezahlt hat - danach aber nichts mehr. Inwiefern stellt er sich finanziell bezogen auf die finanziellen Möglichkeiten im Alter anders da, als einer, der kein Jahr in die RV eingezahlt hat? (Annahme: Keine sonstigen Einkünfte im Alter! Kein Vermögen.)
Diese Grundrente - mit falscher Systematik- hat keinerlei Kopplung zur ExistenzsicherungDass man die bestehende Gesamtlösung argumentativ hinbiegen kann, dass es passt ändert nichts daran, dass dieses System zweifelhafte Grenzübergänge inhärent hat. Dies hat übrigens auch die laufende Bundesregierung adressiert, als sie die Grundrente eingeführt hat, die das Problem abmildert, aber eben nicht grundsätzlich löst.
Auch die Grundrente ist eine Einkunftsart , die bei der Betrachtung des individuellen Bedarfs, inwieweit ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht, eben auch berücksichtigt wird.
Wir haben ein grundsätzliche LösungFür eine grundsätzliche Lösung ist die unterschiedliche Behandlung der Existenzsicherung zur Rente eine notwendige Bedingung. n.
Grundsicherung im Alter als Aufstockung bis zum individuellen Bedarf unter Berücksichtigung von eigenen Einkünften ( wie Rente) und eigenem Vermögen
Das ist die einzige gerechte Lösung
Jede Art von "Einheitsbetrag" = BGE wäre unsozial und ungerecht