Kohlhaas hat geschrieben:(08 Sep 2021, 16:07)
Meinen Urlaubsort kann ich mir aussuchen. Meinen Arbeitsplatz nach Abschluss eines Arbeits-/Anstellungsvertrags nicht. Am Arbeitsplatz muss ich erscheinen, am Urlaubsort nicht. Das Urlaubsland darf mir den Zugang verwehren. Darf der Arbeitgeber das auch?
Niemand hat vom Zugang geschrieben- sondern von der möglichen Einsatzbeschränkung ( Kundenanforderungen)...
Es bleibt die folgende entscheidende Frage: Was fängt der Arbeitgeber denn an mit der Information über den Impfstatus der Beschäftigten? Wozu sollte er diese Information nutzen?
Kundenanforderungen oder die von Aufsichtsbehörden etc...
Ich habe ja im Prinzip gar nichts dagegen, wenn solche Daten weitergegeben werden. Es muss nur klar sein, welchem Zweck diese Informationen dienen.
Und jetzt sag uns mal: Welchem Zweck würde es dienen, wenn der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter kennen würde?
Siehe oben. Es wird ja schon über 1G in der Politik diskutiert...
Es ist in der liberalen deutschen Gesellschaft schon ganz gut und richtig organisiert, dass alles was zwischen Artz und Patient passiert, nur den Arzt und den Patienten betrifft. Den Nachbarn oder den Arbeitgeber geht das einen Scheißdreck an.
Geimpft sein hat nichts mit irgendeiner Krankheit zu tun...
Daher verstehe ich das ganze Genöle nicht...
Ist wie die Frage an einen Polizisten, ob er eines schuss-sichere Weste trägt...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden