Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 01:51)
Wieso hochinteressant? An keiner Stelle habe ich behauptet, dass es im privaten Umfeld keine Corona-Beschränkungen gab. Im Gegenteil, wir haben sie alle erlebt.
Offensichtlich hast Du vergessen, was Du selbst geschrieben hast. Du hast sehr wohl geschrieben, dass Abstandsgebote und Maskenpflicht in privaten Räumen nicht gegolten haben.
Hier sind die Beweise:
Sören74 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 13:18)Deine Behauptung war ja:
"Die Maskenpflicht gilt ganz offiziell und ganzheitlich für ganz Deutschland." Die galt aber zu keinem einzigen Zeitpunkt in Privaträumen zu privaten Anlässen.
'Das mit den angeblichen "informellen Geboten" ist übrigens kompletter Schwachsinn.
Jedenfalls habe ich darauf folgendes gesantwortet:
Kohlhaas hat geschrieben:(07 Sep 2021, 17:54)"
Bei privaten Ansammlungen und Zusammenkünften gelten in geschlossenen Räumlichkeiten und unter freiem Himmel im privaten wie im öffentlichen Raum in Bezug auf die erlaubten Teilnehmer:innenzahlen die gleichen Regeln. Es ist also egal, bei wem und wo das Treffen stattfindet – drinnen und draußen gelten im privaten wie im öffentlichen Raum insoweit die gleichen Vorgaben."
Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Sc ... aum_s.html
Daraus sollte eigentlich unmissverständlich klarwerden, dass die Coronaregeln keinerlei Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Räumen machen. Das steht da explizit drin. Aber das willst Du ja offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen. Dann ist Dir nicht zu helfen. Stattdessen schreibst Du wieder den folgenden Quark:
Nur ging die nicht so weit, dass wir in Privaträumen bei privaten Treffen Abstände einhalten oder Masken tragen mussten, was auch ziemlich unsinnig gewesen wäre.
Offensichtlich verstehst Du die Grundlagen nicht. Öffentliche Räume zeichnen sich dadurch aus, dass sie öffentlich zugänglich sind. Private Räume haben das Merkmal, dass sie jemandem gehören, der nach eigenem Gutdünken den Zugang beschränken darf. Demnach sind z.B. Büros einer Firma PRIVATE Räume, denn nur der Firmeninhaber darf entscheiden, wer reindarf und wer nicht reindarf. Klar geworden?
Trotzdem gelten in den Firmenbüros die Corona-Regeln. Klar geworden?
Die Corona-Regeln gelten demnach auch für Deine private Wohnung! Sie galten und gelten natürrlich nicht für Kontakte zwischen Familienmitgliedern. Aber sie galten und gelten selbstverständlich für die Kontakte zwischen Deiner Familie und sämtlichen "Außenstehenden". Wäre das anders gewesen, hätte die Polizei keinerlei Befugnis gehabt, "private Feiern" in Privatwohnungen aufzulösen. Genau das ist aber geschehen, in vielen Fällen. Belege dafür habe ich hier eingestellt. Es wurden tatsächlich und nachweislich private Feiern in Privaträumen von der Polizei aufgelöst, weil dort gegen Abstandsgebote und gegen die Maskenpflicht verstoßen worden ist. Und das war völlig legal! Was ist so schwer daran, diese einfache Tatsache zur Kenntnis zu nehmen?
Wenn ich einen Vergleich zwischen privater Wohnung und nicht-öffentlichen Arbeitsstätten gemacht habe, dann bezogen die sich auf die Corona-Regeln. Und die waren bezogen auf die zulässigen Personenzahlen und verschiedenen Haushalten in geschlossenen Räumen in privaten Wohnungen über die meiste Zeit strenger. Der private Bereich wurde deutlicher eingeschränkt, um den Wirtschaftsbereich länger offen zu halten. Irgendwann konnte man nach 20 Uhr nicht mehr raus, um einen Freund zu besuchen, aber Dutzende Leute in der Nachtschicht zu treffen, war nie ein Problem. Wir haben es alle erlebt.
Erneut beweist Du Deine Unkenntnis der Sachlage. Du hast definitiv nicht verstanden, worum es bei den ganzen Corona-Maßnahmen ging und geht. Du versuchst zwanghaft, die Diskussion auf sowas wie "zulässige Personenzahlen" zu verengen. Dabei geht es im Kern gar nicht darum, wie viele Personen irgendwo zusammenkommen. Es geht um die Frage, WARUM sie zusammenkommen. Ein privates Besäufnis ist nicht zwingend notwendig. Das kann man problemlos absagen oder verschieben. Eine Zusammenkunft am Arbeitsplatz hingegen kann man nicht einfach so verschieben. Die Zusammenkunft am Arbeitsplatz ist zwingend notwendig. Zeitweise haben die Corona-Regeln vorgeschrieben, dass die Menschen sich nicht von ihrem Wohnort entfernen durften. In dieser Zeit hatte ich einen vom Arbeitgeber ausgestellten "Passierschein" im Auto liegen, der mir bescheinigt hat, dass ich mich aus beruflichen Gründen von meinem Wohnort entfernen musste. Ich bin sogar einmal kontrolliert worden, weil ich mich in einem anderen Landkreis befand als auf meinem Autokennzeichen erkenntlich war.
Und jetzt hör endlich mal auf mit Deinen Nebelkerzen. Natürlich war es nie ein Problem, einen Freund zu besuchen. Wie schonmal geschrieben, war das allein deshalb nie ein Problem, weil deutsche Polizisten gewöhnlich keine Türen eintreten, um einfach mal anlasslos zu überprüfen, ob Corona-Regeln eingehalten werden. Wenn der begründete Verdacht bestand, dass in einer privaten Wohnung gegen Corona-Regeln verstoßen wurde, hatten die Polizisten aber sehr wohl das Recht und sogar die Pflicht, notfalls Türen einzutreten!
Ich verweise jetzt nochmal auf das, was ich nunmehr schon zweimal verlinkt habe:
Kohlhaas hat geschrieben:(07 Sep 2021, 17:54)"
Bei privaten Ansammlungen und Zusammenkünften gelten in geschlossenen Räumlichkeiten und unter freiem Himmel im privaten wie im öffentlichen Raum in Bezug auf die erlaubten Teilnehmer:innenzahlen die gleichen Regeln. Es ist also egal, bei wem und wo das Treffen stattfindet – drinnen und draußen gelten im privaten wie im öffentlichen Raum insoweit die gleichen Vorgaben."
Drinnen und draußen, im privaten wie im öffentlichen Raum. Ist doch ganz einfach, oder? Wie oft soll ich es noch zitieren, damit auch Du es endlich kapierst?