In einem Beitrag auf n-tv bezieht Katja Kipping Stellung zum Thema. Unter anderem setzt sie sich mit der Finanzierbarkeit eines BGEs auseinander und kritisiert, dass die Diskussion häufig auf dieses Thema zugespitzt wird:
https://www.n-tv.de/politik/politik_kip ... 68968.html
In einem Abschnitt beschäftigt sie sich mit dem Punkt, dass das BGE als Grundrecht aufgefasst werden kann - und Grundrechte muss man sich nicht verdienen.....:
Beim BGE handelt es sich um die Gewährleistung von Grundrechten, und Grundrechte muss man sich nicht verdienen. Letztlich handelt es sich beim Grundeinkommen um die konsequente Umsetzung der demokratischen Grundrechte. Um an demokratischer Willensbildung teilnehmen zu können, muss das eigene Überleben materiell gesichert sein und jeder Mensch muss sich den Zugang zu Informationen oder gelegentlich eine Fahrkarte leisten können. Kurzum, damit all die demokratischen Grundrechte wie Versammlungsfreiheit zur Entfaltung kommen können, bedarf es der Unterfütterung durch das soziale Grundrecht auf Teilhabe.
Ich halte diese Art der Argumentation für fragwürdig, weil es in einer Gesellschaft nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gibt. Und es ist sehr wohl so, dass einzelne Grundrechte durchaus auch im Spannungsverhältnis zueinander stehen - weshalb in solchen Fällen immer auch abgewogen werden muss, wie man die einzelnen Grundrechte gegeneinander bewertet.
Darüber hinaus ist es auch so, dass ein Missbrauch eines Grundrechts durchaus mit Sanktionen und sogar Strafen bis hin zum Entzug von Grundrechten behandelt wird.
Dem Grundrecht auf Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft steht unter anderem gegenüber, dass es ein Recht auf Eigentum gibt - und zwar auch für alle anderen Teilnehmer an der Gesellschaft. Wenn ein Mensch also mit Bezug auf das Grundrecht zur Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft eine soziale Absicherung des Existenzminimums geltend macht, dann steht dem gegenüber, dass andere Menschen dieses Bedürfnis finanzieren müssen, wenn es der Betroffene nicht selbst tut. Das aber schmälert deren Möglichkeiten auf Eigentum.
Wenn der Betroffene die Existenzsicherung also aus eigener Kraft finanzieren könnte - sich aber verweigert, greift er damit in die Rechte der anderen Mitglieder der Gesellschaft ein - und das kann auch in einer Art und Weise sein, dass man dies Sanktionieren möchte, bis hin zum Entzug von Grundrechten.
Es wäre besser, Frau Kipping würde darauf hinweisen, dass es auch in Nicht-BGE-Gesellschaften genau dieses Spannungsverhältnis gibt, und der Missbrauch auch ohne BGE nicht wirklich wirksam bekämpft wird. Sanktionen und Strafen die nicht wirken oder keinen Effekt zeigen, sind also keine Lösung für ein real existierendes Problem.
Ein BGE-System hingegen arbeitet anders und beseitigt einen Teil der Missbrauchsmöglichkeiten. Es kann aber nur dann eingeführt werden, wenn dies eine klare Mehrheit der Gesellschaft auch als sinnvoll erachtet - weil mit der Einführung des BGEs die Finanzierungsfrage zur Umverteilung führt - und die muss mehrheitlich akzeptiert sein.
Dass es finanzierbar ist, ist dabei nicht die Frage, sondern nur, ob die Umverteilung mehrheitlich akzeptiert wird.
Dass umverteilt wird, ist dabei nichts besonderes - dass Gesetze in ihren Wirkungen umverteilen ist der Normalzustand.