tarkomed hat geschrieben:(27 Aug 2021, 09:18)
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Ja, auch wenn eine Auffrischungsimpfung notwendig wird, dann wird sie auch lediglich vom Staat angeboten, so wie bisher die Erstimpfung lediglich angeboten wird. Es ist immer wieder verwunderlich, wie schnell die Impfgegner Ermutigung als Erzwingung umdeuten.
Der Staat wird es sich aus rechtlichen Gründen nicht erlauben, die 2G-Regel einzuführen, aber die Privatwirtschaft wird es dürfen und sie wird es tun, denn da werden die Sturheit der Einen mit dem wirtschaftlichen Überlebenskampf der Anderen kollidieren.
Die Art und Weise wie das gemacht wird, hat so oder so keine Wirkung auf Impfverweigerer/gegner, die regen sich so oder so darüber auf,
allerdings wird man so auch die anderen vielleicht noch offenen 20% nicht erreichen.
Auch nicht mit Bratwürsten und anderen Spielereien.
Was man damit weckt ist Stolz, vielleicht falscher Stolz (Sturheit).
Ein anderes Problem ist immer noch, daß man die tatsächliche Impfqoute gar nicht kennt, nicht einmal die Altersgruppen sind großartig aufgegliedert,
womit erstens gar nicht klar ist wie weit die Impfqoute tatsächlich fortgeschritten ist, und auch nicht welche Altersgruppe wie am besten angesprochen werden muss.
Der Staat, hier Hamburg, hat den bereits Startschuss für eine 2G-Regel erteilt (Gastro usw), auch hier hat man wieder mit Belohnung für die
freiwilligen Teilnehmer gearbeitet (keine Corona-Hygiene-Maßnahmen mehr),
Herr Müller in Berlin lehnt das noch ab, mal sehen wie lange.
Die Privatwirtschaft kann es schon die ganze Zeit, allerdings rechnet sie mit Klagen und möchte dann doch gerne daß der Staat die Verantwortung übernimmt,
es seie denn es handelt sich um entbehrliche oder abhängige Mitarbeiter, dann geht das auch so.
Falls die vierte Welle wieder mit hohen Inzidenzien und Hospitalisierungen einher geht, wird man das sicher nochmal überdenken,
vielleicht kennt man dann aber die tatsächliche Impfquote, und die Wirkzeit einer Impfung und einer Genesung.