Vielleicht missverstehen wir uns hier. Die aktuelle Rechtslage zielt darauf ab, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Also auf die Intension, warum Aufnahmen erstellt werden. Du darfst i.d.R. auf öffentlichem Grund alles fotografieren. Die wesentliche Einschränkung ist, dass du dabei die Persönlichkeitsrechte einzelner nicht verletzen darfst. Es geht also bei Dashcams nicht um die Dashcams selber, sondern darum zu welchem Zweck du sie einsetzt.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 17:53)
Ach ja? Dashcams dürfen doch nicht mal die Aufnahmen im Loop speichern. Also sind wir bei der Regulierung der Aufnahme, oder was sehe ich da falsch?
Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ganz schlecht zu trennen.... Der Perversling wird immer auf das am wenigsten begleitete//kontrollierte Kind einreden....Vongole hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:11)
Geht aus dem Link hervor:
Wenn man die eigenen Kinder gezwungenermaßen nur zusammen mit anderen forografieren kann, dann würde ich deren Eltern fragen. Ist das nicht möglich, dann sollte man auf das Bild verzichten.
Ganz besonders dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Fotos in social media auftauchen oder über WhatsApp gepostet werden. Man weiß nie, wem diese Fotos in die üblen Hände fallen.
Kinderschutz hat m.E. Vorrang vor noch so tollen Aufnahmen.
Übrigens würde ich eine Person, die fremde Kinder filmt/fotografiert, sofort auffordern, das zu unterlassen, und beim Ignorieren dieser Aufforderung gleich die Polizei holen.
Es steht nämlich niemandem im Gesicht geschrieben, ob er perverse Absichten hat.
Wer Bilder "einstellt"//verkauft//veröffentlicht" ist für den Inhalt voll verantwortlich - inklusive Modelhonorar..../>>Recht am Bild .
Wenn XYZ "alle" Rechte am Bild hat - kann man die Person in jede Filmsequenz .... einarbeiten - auch in 3D.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Vongole hat geschrieben: Übrigens würde ich eine Person, die fremde Kinder filmt/fotografiert, sofort auffordern, das zu unterlassen, und beim Ignorieren dieser Aufforderung gleich die Polizei holen.
Es steht nämlich niemandem im Gesicht geschrieben, ob er perverse Absichten hat.
Oha da wird das ganze Dilemma doch offensichtlich. Wenn die Menschen im Urlaub am Strand liegen und Bilder davon als Urlaubserinnerungen machen sind da ganz sicher auch Kinder und leichtbekleidete Menschen drauf. Da ist das den Menschen egal, wenn aber hier in Deutschland jemand ähnliche Impressionen fotografiert ist er offensichtlich gleich ein pädophiler Sextäter und wir rufen sofort die Polizei. Schon klar. @vongole Übrigens, solange nicht eines der Kinder ihr eigenes ist haben sie gar kein Recht dem Fotografen irgendetwas zu verbieten und es gibt etliche Fotografen die da mittlerweile erst recht ignorant werden, weil sie es satt sind von paranoiden, selbsternannten Hütern des Gesetzes angeblafft zu werden. Darüberhinaus gilt immer noch die Unschuldsvermutung, sofort die Polizei zu holen weil sie meinen das es sich pauschal um einen Sexualtäter handelt ? Das ist billigstes Denunziantentum.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Von öffentlich in den Kindergarten Platz einzufotografieren ist PERVERS.olli hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:32)
Oha da wird das ganze Dilemma doch offensichtlich. Wenn die Menschen im Urlaub am Strand liegen und Bilder davon als Urlaubserinnerungen machen sind da ganz sicher auch Kinder und leichtbekleidete Menschen drauf. Da ist das den Menschen egal, wenn aber hier in Deutschland jemand ähnliche Impressionen fotografiert ist er offensichtlich gleich ein pädophiler Sextäter und wir rufen sofort die Polizei. Schon klar. @vongole Übrigens, solange nicht eines der Kinder ihr eigenes ist haben sie gar kein Recht dem Fotografen irgendetwas zu verbieten und es gibt etliche Fotografen die da mittlerweile erst recht ignorant werden, weil sie es satt sind von paranoiden, selbsternannten Hütern des Gesetzes angeblafft zu werden. Darüberhinaus gilt immer noch die Unschuldsvermutung, sofort die Polizei zu holen weil sie meinen das es sich pauschal um einen Sexualtäter handelt ? Das ist billigstes Denunziantentum.
Auf dem "EFFI" ist Fotografieren "NUR" der Eigenen Frau/Kind erlaubt - ansonsten wird Mann und GERÄT im Ostseewasser versenkt.
Selbstjustiz kommt immer GUT.
Auf nem FKK herrscht noch guuuuutes altes "Ostrecht".



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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Und genau DAS ist eine Einschränkung, die ich nicht hinnehmen möchte, weil sie in der Praxis eindeutig einem Verbot entspricht - weil typischerweise nicht verhältnismäßig machbar.Vongole hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:11)
...
Wenn man die eigenen Kinder gezwungenermaßen nur zusammen mit anderen forografieren kann, dann würde ich deren Eltern fragen. Ist das nicht möglich, dann sollte man auf das Bild verzichten.
Beispiel nochmal mit dem Ninja-Parcours. Da sind zwei parallel nebeneinander. Es befinden sich 3-5 auf einer Strecke und immer wieder hüpft jemand durchs Bild.
Ich soll also bei jedem rufen "hey, du, wer sind deine Eltern? Darf ich dich aufnehmen, heeeeey duuuuu, hör doch mal zuuu ...."? Oder das ganze nicht aufnehmen, weil jemand glauben könnte ich wäre ein Perverser, nur weil ich mein Kind filme?
Ach so, wäre es dann nicht besser das Fotografieren gleich ganz zu verbieten. Ich meine, ein Risiko besteht immer. Sind am Ende Leute mit Kamera einfach alle Perverse auf Widerruf?Ganz besonders dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Fotos in social media auftauchen oder über WhatsApp gepostet werden. Man weiß nie, wem diese Fotos in die üblen Hände fallen.
Das ist ein Totschlagargument. Wenn man Kinderschutz bis auf eine "No-Risk-Zone" ausweitet, dann wird Kinderschutz irgendwann auch zur Kindesmishandlung. Kinder müssen lernen sich in der Öffentlichkeit zu bewegen und müssen lernen aufdringlichen Handlungen zu begegnen. Das lernt man mit unterschiedlichsten Methoden zum Thema "ich geh nicht mit dir". Das macht man übrigens auch beim Thema "du darfst mich nicht filmen". Es ist Pflicht der Eltern auf die Kinder aufzupassen (die das noch nicht können) und es ist auch ihre Pflicht sie auf ein Leben im öffentlichen Raum vorzubereiten. Weder Kinder noch Erwachsene werden es erlauben, wenn Fremde sie filmen, ohne dass erkennbar wäre, dass sie nicht das filmerische Motiv sind.Kinderschutz hat m.E. Vorrang vor noch so tollen Aufnahmen.
Ich war nicht der einzige, der sein Kind auf dem Parcours gefilmt hat, und niemand ist da rumgelaufen Einverständniserklärungen einzusammeln. Entsprechende Vorstellungen sind vollkommen weltfremd.
Das würde ich selbstverständlich auch tun. Ich kann aber auch unterscheiden was ein "Filmen von anderen Kindern" ist, und was ein "Filmen von eigenen Kindern, mit anderen Kindern im Hintergrund" ist. Und nein, ich wünsche mir keine Gesetzeslage, die geradezu nahelegt, dass man Perversling ist, wenn man unbekümmert die eigenen Kinder filmt. Genau diese Hysterie sehe ich dadurch nämlich im Ansatz erst entstehen.Übrigens würde ich eine Person, die fremde Kinder filmt/fotografiert, sofort auffordern, das zu unterlassen, und beim Ignorieren dieser Aufforderung gleich die Polizei holen.
Es steht nämlich niemandem im Gesicht geschrieben, ob er perverse Absichten hat.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ich gehe davon aus, dass auf sämtlichen FKK-Stränden ein Fotografieverbot gibt. Bitte korrigiere mich, wenn ich da falsch liege, aber die Sondersituation sollte das klar vom sonstigen öffentlichen Raum abgrenzen. Wer FKKler fotografiert, dürfte sicherlich Ärger bekommen.Teeernte hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:39)
...
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Nun, wenn der Ninja-parcour sich auf öffentlichem Grund befindet hast du gar kein Problem. Du darfst alles fotografieren. Auch hereinspringende Kinder ins Familienfoto sind kein Problem. Das betrifft die Aufnahme. Sollte nun zufälligerweise dabei ein Foto entstanden sein, das ein fremdes Kind bei einem besonders waghalsigem Sprung zeigt, dann darfst du das natürlich nicht ohne Einverständnis der Person veröffentlichen. Weil die Person eben dann zum wesentlichen Bildinhalt wird.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:40)
Und genau DAS ist eine Einschränkung, die ich nicht hinnehmen möchte, weil sie in der Praxis eindeutig einem Verbot entspricht - weil typischerweise nicht verhältnismäßig machbar.
Beispiel nochmal mit dem Ninja-Parcours. Da sind zwei parallel nebeneinander. Es befinden sich 3-5 auf einer Strecke und immer wieder hüpft jemand durchs Bild.
Ich soll also bei jedem rufen "hey, du, wer sind deine Eltern? Darf ich dich aufnehmen, heeeeey duuuuu, hör doch mal zuuu ...."? Oder das ganze nicht aufnehmen, weil jemand glauben könnte ich wäre ein Perverser, nur weil ich mein Kind filme?
Ach so, wäre es dann nicht besser das Fotografieren gleich ganz zu verbieten. Ich meine, ein Risiko besteht immer. Sind am Ende Leute mit Kamera einfach alle Perverse auf Widerruf?
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Habe ich verstanden, aber dann ist eben das Persönlichkeitsrecht das Recht, welche das ERSTELLEN der Aufnahme ggf. verbietet. Bedeutet aber, dass es da nicht um die Verbreitung, sondern um die Erstellung geht. Und das ist eben der Unterschied zu den USA. Da sind Aufnahmen mW GRUNDSÄTZLICH erlaubt. Allerdings wird bei der Verwertung der Aufnahmen im Missbrauchsfall heftig bestraft. Gut so!3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:25)
Vielleicht missverstehen wir uns hier. Die aktuelle Rechtslage zielt darauf ab, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Also auf die Intension, warum Aufnahmen erstellt werden. Du darfst i.d.R. auf öffentlichem Grund alles fotografieren. Die wesentliche Einschränkung ist, dass du dabei die Persönlichkeitsrechte einzelner nicht verletzen darfst. Es geht also bei Dashcams nicht um die Dashcams selber, sondern darum zu welchem Zweck du sie einsetzt.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Die ist schon längst da. Im Auslandsurlaub knipsen die Deutschen Urlaubsimpressionen als gäbe es kein Morgen und laden sie dann auch noch nach der Rückkehr gerne auf Fratzenbuch&Co hoch und dann sind es die selben Leute die sich aufplustern wenn ein Fotograf in der Stadt Straßenleben und Impressionen fotografiert. Kommen dann noch spielende Kinder dazu wird derjenige sofort zum Pädophilen erklärt und die Polizei gerufen. Vom letzten Spanien- oder Kubaurlaub werden aber selbst gerne spielende Kinder als Vordergrund für ein Urlaubsfoto genutzt. Die Welt ist perfide geworden, vor 20 Jahren gab es da noch eine ganz andere Einstellung und vor allem Verständnis für Fotografie. Wie gesagt, Strassenfotografie als Kunstform ist deshalb mittlerweile tot.Skeptiker hat geschrieben: Genau diese Hysterie sehe ich dadurch nämlich im Ansatz erst entstehen.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Wenn Du die Bilder nicht einstellst - veröffentlichst - verkaufst....wird KEINER was von Deinem Regelverstoß merken.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:40)
Und genau DAS ist eine Einschränkung, die ich nicht hinnehmen möchte, weil sie in der Praxis eindeutig einem Verbot entspricht - weil typischerweise nicht verhältnismäßig machbar.
Beispiel nochmal mit dem Ninja-Parcours..
Aber - wenn Du als Titelfoto eines grossen Pressemediums aus "Aufmacher" auftauchst - ohne Dein Einverständnis - wirst Du merken was ich mein !
Öffentliches Interesse ??....Tagesgeschehen ??- .....Spo(r)TT-Ereignis ? Gesicht in 20x30 cm ?

Die Auflage hat sich gesteigert um 30%.....
mit 12 MP KAmera und
bekommt JEDERMANN verwacklungsfrei "Bilder" jedes TV-Sendesystems für die Hauptnachrichten - oder für die Dümmsten DEPPEN der Welt.HDR Videoaufnahme mit Dolby Vision bis zu 60 fps
4K Videoaufnahme mit 24 fps, 25 fps, 30 fps oder 60 fps
1080p HD Videoaufnahme mit 25 fps, 30 fps oder 60 fps
Ich wollt in beiden - ohne Cash und Zustimmung nicht auftreten !!
Natürlch "verfällt" mein Recht - bei der Teilnahme an ÖFFENTLCIHEN SPORTEREIGNISSEN.....die sind >> ÖFFENTLICH !!
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Also ich wage das mal zu bezweifeln, dass in USA grundsätzlich Aufnahmen erlaubt sind die nicht der Veröffentlichung dienen. Gibt es dort keine Handhabe, dass jemand spannt? also z.B. von öffentlichem Grund aus einfach so Filmaufnahmen ins Schlafzimmer des Nachbarn machen darf? Kann ich mir nicht vorstellen.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:51)
Habe ich verstanden, aber dann ist eben das Persönlichkeitsrecht das Recht, welche das ERSTELLEN der Aufnahme ggf. verbietet. Bedeutet aber, dass es da nicht um die Verbreitung, sondern um die Erstellung geht. Und das ist eben der Unterschied zu den USA. Da sind Aufnahmen mW GRUNDSÄTZLICH erlaubt. Allerdings wird bei der Verwertung der Aufnahmen im Missbrauchsfall heftig bestraft. Gut so!
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ja....hier im Osten ist ....beim Baden ein freies Land - jeder entscheidet selbst - ob DER Strand FKK ist - oder NICHT.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 18:47)
Ich gehe davon aus, dass auf sämtlichen FKK-Stränden ein Fotografieverbot gibt. Bitte korrigiere mich, wenn ich da falsch liege, aber die Sondersituation sollte das klar vom sonstigen öffentlichen Raum abgrenzen. Wer FKKler fotografiert, dürfte sicherlich Ärger bekommen.
Schild ? Kosten...>> wir ham ja ....immer noch nischt....
Wer des anderen "Olle" fotografiert - wird versenkt. Ob "Die" ein BH anhat oder nicht - Nebensache !!
Heirate selbst ein Moddel...und trage die Kosten !! Dann kannste auch die Haare fotografieren....
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Habe gelesen, auch das Abfotografieren der eigenen Restaurant-Mahlzeit sei unter Umständen problematisch, weil das Gericht urheberrechtlich geschützt sei.
In der Regel haben die Restaurants und Köche zwar nichts dagegen, aber nur die ausdrückliche Erlaubnis ist demnach wirklich rechtssicher.
In der Regel haben die Restaurants und Köche zwar nichts dagegen, aber nur die ausdrückliche Erlaubnis ist demnach wirklich rechtssicher.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Da bist du aber wieder im nichtöffentlichen Bereich. Das Restaurant kann durchaus im Hausrecht Einschränkungen vornehmen - bis hin dazu, dass fotografieren grundsätzlich verboten ist. Das ist kein Problem. Die Problematik ist eher dort, wo Gesetze nahelegen, dass fotografieren fremder Personen im öffentlichen Raum eine illegale Handlung darstellen. Das wird dann wiederum von Betrieben aufgegriffen um das Hausrecht anzupassen.DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:02)
Habe gelesen, auch das Abfotografieren der eigenen Restaurant-Mahlzeit sei unter Umständen problematisch, weil das Gericht urheberrechtlich geschützt sei.
In der Regel haben die Restaurants und Köche zwar nichts dagegen, aber nur die ausdrückliche Erlaubnis ist demnach wirklich rechtssicher.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Tja so sind wir. Wenn ein Fotograf einen Südafrikatrip macht und das tägliche Leben der Menschen dokumentiert, das Alltagsleben, das Freizeitleben und dabei eben das Leben von Jung und Alt in all seinen Facetten im Bild einfriert, dann gewinnt er Künstlerpreise und darf in Kunstgalerien ausstellen. Macht der selbe Fotograf eine Dokumentation über das selbe in einer Stadt Hamburg, dann landet er vor Gericht. Wie war das noch mit der künstlerischen Freiheit ?
Weltberühmte Künstler wie Henri Cartier-Bresson würden heute nicht in Galerien ausstellen, sondern vor Gericht stehen.
Weltberühmte Künstler wie Henri Cartier-Bresson würden heute nicht in Galerien ausstellen, sondern vor Gericht stehen.
Zuletzt geändert von olli am Samstag 14. August 2021, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ich mit Gulasch Klössen im Restaurant - in meiner Homepage... meine Sache. Aber Gulasch Klösse GROSSAUFNAHME als "Bestellhilfe" in JEDEM Chinaimbiss - iss schon ein Unterschied .DarkLightbringer hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:02)
Habe gelesen, auch das Abfotografieren der eigenen Restaurant-Mahlzeit sei unter Umständen problematisch, weil das Gericht urheberrechtlich geschützt sei.
In der Regel haben die Restaurants und Köche zwar nichts dagegen, aber nur die ausdrückliche Erlaubnis ist demnach wirklich rechtssicher.
Fotograf ist VOLLHAFTEND.. und danach der Bildbearbeiter ....Verwender, Verkäufer..Veröffentlicher.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Das solltest du schon mal genauer erläutern.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:09)
Da bist du aber wieder im nichtöffentlichen Bereich. Das Restaurant kann durchaus im Hausrecht Einschränkungen vornehmen - bis hin dazu, dass fotografieren grundsätzlich verboten ist. Das ist kein Problem. Die Problematik ist eher dort, wo Gesetze nahelegen, dass fotografieren fremder Personen im öffentlichen Raum eine illegale Handlung darstellen. Das wird dann wiederum von Betrieben aufgegriffen um das Hausrecht anzupassen.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ich bin ebenfalls nicht tief genug in der amerikanischen Rechtssprechung zuhause.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:01)
Also ich wage das mal zu bezweifeln, dass in USA grundsätzlich Aufnahmen erlaubt sind die nicht der Veröffentlichung dienen. Gibt es dort keine Handhabe, dass jemand spannt? also z.B. von öffentlichem Grund aus einfach so Filmaufnahmen ins Schlafzimmer des Nachbarn machen darf? Kann ich mir nicht vorstellen.
Aus den beschriebenen Videos auf Youtube kann ich allerdings einen Fall schildern, der den Unterschied aufzeigt. Es ging dabei um eine Amerikanerin, die in Amerika ausgelassen in einer Disko gefeiert hat. Dabei wurde sie gefilmt. Sie hat denjenigen angesprochen, dass sie nicht gefilmt werden möchte - kein Erfolg. Dann hat sie die Betreiber der Disko angesprochen, dass die doch bitte eingreifen - ebenfalls ohne Erfolg. Aussage des Betreibers: Öffentlicher Raum, da darf jeder filmen wie er will.
Ob das so richtig ist - ich kann es nicht sagen. Aber in Deutschland wäre das undenkbar. Da würde die Polizei gleich gerufen und derjenige hätte die Bilder zu löschen.
Daher bin ich auch durchaus nicht dafür, dass jeder jeden einfach so filmen oder fotografieren darf. Es muss die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen. Alles andere wäre wiederum ein Einfallstor für Spanner, Stalker und Perverslinge.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
"Sch...eis....s - haus" -Fliegen" am Sack der Demokratie...olli hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:09)
Tja so sind wir. Wenn ein Fotograf einen Südafrikatrip macht und das tägliche Leben der Menschen dokumentiert, das Alltagsleben, das Freizeitleben und dabei eben das Leben von Jung und Alt in all seinen Facetten im Bild einfriert, dann gewinnt er Künstlerpreise und darf in Kunstgalerien ausstellen. Macht der selbe Fotograf eine Dokumentation über das selbe in einer Stadt Hamburg, dann landet er vor Gericht. Wie war das noch mit der künstlerischen Freiheit ?
Sobald materielles Interesse beginnt ... und die "Kunst" beim Blutaufwischen "anfängt" - ists OUT !
Wer da Drauf ist MUSS GEFRAGT und wenn er will BEZAHLT werden !
OUT - ...Wie "Fussballer" beim pinkeln an der Torlinie...!!....oder Verkehrstote.....
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Was genau? Das in einem Restaurant Hausrecht gilt? Dass die Gesetzeslage im öffentlichen Raum auch auf das Hausrecht durchschlagen kann?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:14)
Das solltest du schon mal genauer erläutern.
Es ist doch klar, dass ein Schwimmbad z.B. keinen Ärger haben möchte, und bei einer sehr übervorsichtigen Gesetzeslage bei den Persönlichkeitsrechten, das Fotografieren einfach mal pauschal nicht zulässt, um Streitigkeiten im Bad aus dem Weg zu gehen.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Bei jedem ordentlichen Konzert gibts einen Videobereich....wer da auftaucht - will gefilmt werden. Da wird "Start" und Stop erklärt.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:20)
Was genau? Das in einem Restaurant Hausrecht gilt? Dass die Gesetzeslage im öffentlichen Raum auch auf das Hausrecht durchschlagen kann?
Es ist doch klar, dass ein Schwimmbad z.B. keinen Ärger haben möchte, und bei einer sehr übervorsichtigen Gesetzeslage bei den Persönlichkeitsrechten, das Fotografieren einfach mal pauschal nicht zulässt, um Streitigkeiten im Bad aus dem Weg zu gehen.
Wer da nicht "drin" steht (Outside) ->> will NICHT "gesehen" werden !!
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Eine Disco ist kein öffentlicher Raum.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:17)
Ich bin ebenfalls nicht tief genug in der amerikanischen Rechtssprechung zuhause.
Aus den beschriebenen Videos auf Youtube kann ich allerdings einen Fall schildern, der den Unterschied aufzeigt. Es ging dabei um eine Amerikanerin, die in Amerika ausgelassen in einer Disko gefeiert hat. Dabei wurde sie gefilmt. Sie hat denjenigen angesprochen, dass sie nicht gefilmt werden möchte - kein Erfolg. Dann hat sie die Betreiber der Disko angesprochen, dass die doch bitte eingreifen - ebenfalls ohne Erfolg. Aussage des Betreibers: Öffentlicher Raum, da darf jeder filmen wie er will.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ein Schwimmbad ist kein öffentlicher Raum.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:20)
Was genau? Das in einem Restaurant Hausrecht gilt? Dass die Gesetzeslage im öffentlichen Raum auch auf das Hausrecht durchschlagen kann?
Es ist doch klar, dass ein Schwimmbad z.B. keinen Ärger haben möchte, und bei einer sehr übervorsichtigen Gesetzeslage bei den Persönlichkeitsrechten, das Fotografieren einfach mal pauschal nicht zulässt, um Streitigkeiten im Bad aus dem Weg zu gehen.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Es gibt das Right of Privacy, in diesem Fall wäre es Intrusion of solitude: physical or electronic intrusion into one's private quarters.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:01)
Also ich wage das mal zu bezweifeln, dass in USA grundsätzlich Aufnahmen erlaubt sind die nicht der Veröffentlichung dienen. Gibt es dort keine Handhabe, dass jemand spannt? also z.B. von öffentlichem Grund aus einfach so Filmaufnahmen ins Schlafzimmer des Nachbarn machen darf? Kann ich mir nicht vorstellen.
Am Yisrael Chai
"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Und welche Regeln gelten in einem privaten Raum, der keine eigenen Regeln hat?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:29)
Eine Disco ist kein öffentlicher Raum.
Du hast sicher Recht, dass der Discobetreiber da vielleicht mutiger hätte sein können. Allerdings ist das, gerade in den USA, vielleicht auch nicht immer ohne Risiko.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Wenn ein Touristenbus in der Stadt anhält und eine Horde Chinesen im Maschinengewehrmodus (Serienbild) alles und jedes fotografieren dann kräht kein Hahn aber wenn ein Künstler sich an eine Straßenecke stellt weil er eine ganz spezielle Stimmung einfangen will, ganz genau weiß was für ein einziges Bild er machen will und dafür auch mal eine Stunde und mehr wartet, womöglich immer wieder kommt bis der Tag und das Motiv stimmen, dann ist der hier in Deutschland sofort der Verdächtige Triebtäter. Deshalb gibt es im Netz so viel Schund zu sehen und keine Kunst, die stirbt nämlich aus. Es ist auch frech wenn jeder Heiopei meint weil er unbedeutender Teil eines Bildes wird hätte er jetzt Anspruch auf die Tantiemen des Künstlers. Im Irrglauben sie seien der Star des Bildes und jetzt fliessen die Millionen-€uronen 

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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Na also. Man darf also in diesem Kontext auch in USA nicht alles. Es geht also um die Privatsphäre. Und die ist auch in D geschützt.Vongole hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:31)
Es gibt das Right of Privacy, in diesem Fall wäre es Intrusion of solitude: physical or electronic intrusion into one's private quarters.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Eben, daher schreibe ich ja, dass die Hausregeln erlassen, und die sind umso vorsichtiger, je sensibler das Thema "personenbezogene Daten" im Allgemeinen geregelt ist.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:30)
Ein Schwimmbad ist kein öffentlicher Raum.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
EGAL wo.....fotografiert man zB NICHT unter den Rock - auch wenn du nur die Blumen am Stoff "sichern" wolltest.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:20)
Was genau? Das in einem Restaurant Hausrecht gilt? Dass die Gesetzeslage im öffentlichen Raum auch auf das Hausrecht durchschlagen kann?
Es ist doch klar, dass ein Schwimmbad z.B. keinen Ärger haben möchte, und bei einer sehr übervorsichtigen Gesetzeslage bei den Persönlichkeitsrechten, das Fotografieren einfach mal pauschal nicht zulässt, um Streitigkeiten im Bad aus dem Weg zu gehen.
Sobald Fotos VERÖFFENTLICHT werden - MUSS die Erlaubnis - oder Freigabe durch "Öffentliches" Ereignis vorliegen.
Oktoberfest...(Zelt mit Fotoerlaubnis) Das Schliesst NICHT die Pissrinne oder die Mädels beim Kotzen ein !! Muss mann denn sooooo deutlich werden !!
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Was soll denn das Thema sein? Mein Eindruck ist, dass sich hier ein User darüber aufregt, dass er möglicherweise nicht "unautorisiert" fremde Kinder - oder Männer in "Genitalbadehosen" (was ist das eigentlich?) - fotografieren soll/kann/darf. Ich finde das zumindest ein bisschen befremdlich.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 16:31)
Das kann man durchaus diskutieren, geht aber an deinem eigentlichen Thema vorbei.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Ein privater Raum ist kein öffentlicher Raum. Du brauchst zum fotografieren grundsätzlich die Erlaubnis des Eigentümers. Hast du die, dann darfst du fotografieren. Aber du darfst dabei natürlich nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:33)
Und welche Regeln gelten in einem privaten Raum, der keine eigenen Regeln hat?
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Richtig3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:34)
Na also. Man darf also in diesem Kontext auch in USA nicht alles.
Richtig. Aber in Amerika ist offenbar DEIN Bild auf DEINEM Grundstück geschützt, während in Europa DEIN Bild ÜBERALL geschützt ist.Es geht also um die Privatsphäre. Und die ist auch in D geschützt.
Dadurch wird dann aber der öffentliche Raum in Europa/Deutschland, wiederum zu einer Art halböffentlichem Raum, weil die Regeln der Privatsphäre zum Teil auf den öffentlichen Raum übertragen werden. Möglicherweise macht es das etwas komplizierter.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
PAPARAZZI - Wollen die mein Foto - wenn ich frisch rasiert GUTAUSSEHEND im Pulk ohne TUSSI auftret ? Allerweltsfotos ? ....die JEDERMANN hät machen können ?olli hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:34)
Wenn ein Touristenbus in der Stadt anhält und eine Horde Chinesen im Maschinengewehrmodus (Serienbild) alles und jedes fotografieren dann kräht kein Hahn aber wenn ein Künstler sich an eine Straßenecke stellt weil er eine ganz spezielle Stimmung einfangen will, ganz genau weiß was für ein einziges Bild er machen will und dafür auch mal eine Stunde und mehr wartet, womöglich immer wieder kommt bis der Tag und das Motiv stimmen, dann ist der hier in Deutschland sofort der Verdächtige Triebtäter. Deshalb gibt es im Netz so viel Schund zu sehen und keine Kunst, die stirbt nämlich aus. Es ist auch frech wenn jeder Heiopei meint weil er unbedeutender Teil eines Bildes wird hätte er jetzt Anspruch auf die Tantiemen des Künstlers. Im Irrglauben sie seien der Star des Bildes und jetzt fliessen die Millionen-€uronen
Nicht.
Erst wenn ich besoffen auf die Fresse fall...mir die Hose rutscht und ich mir die Schuhe voll...zt.
Oder eine Tussi im Arm hab die das Alter meiner Tochter hat....
>>> Fotos - die ich von MIR nicht haben wollte...<<< Auf DEUTSCH - ...."Mich" diskriminierende FOTOS//FILME".
....und immer wenn ich nen Klitschko umhau - ist keiner da - der das für die Weltpresse festhällt !!!
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Tatsächlich? War mir nicht bekannt. Gibt es ein GRUNDSÄTZLICHES Fotografieverbot im privaten Raum, welches nur durch den Eigentümer aufgehoben werden kann, oder kann der Eigentümer schlicht fotografieren verbieten, aber so lange nichts verboten ist gilt die Freiheit tun und lassen zu können was man will?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:39)
Ein privater Raum ist kein öffentlicher Raum. Du brauchst zum fotografieren grundsätzlich die Erlaubnis des Eigentümers. Hast du die, dann darfst du fotografieren. Aber du darfst dabei natürlich nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Du kannst in Deutschland im öffentlichen Raum alles fotografieren. Auch Menschen, sofern sie nur Beiwerk zum Bildinhalt sind. ist der Mensch an sich Bildinhalt, brauchst du das Einverständnis.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:41)
Richtig
Richtig. Aber in Amerika ist offenbar DEIN Bild auf DEINEM Grundstück geschützt, während in Europa DEIN Bild ÜBERALL geschützt ist.
Dadurch wird dann aber der öffentliche Raum in Europa/Deutschland, wiederum zu einer Art halböffentlichem Raum, weil die Regeln der Privatsphäre zum Teil auf den öffentlichen Raum übertragen werden. Möglicherweise macht es das etwas komplizierter.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Was darf Kunst/Dokumentation und was darf sie nicht ist nicht erst seit heute eine unendliche Diskussion:
https://rarehistoricalphotos.com/vulture-little-girl/
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... -Sudan.jpg
https://de.wikipedia.org/wiki/Kevin_Carter
Wie soll man berichten und dokumentieren wenn am Ende das Persönlichkeitsrecht das verhindert. Das ist eine philosophische Frage die kein Gesetz beantworten kann.
https://rarehistoricalphotos.com/vulture-little-girl/
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... -Sudan.jpg
https://de.wikipedia.org/wiki/Kevin_Carter
Wie soll man berichten und dokumentieren wenn am Ende das Persönlichkeitsrecht das verhindert. Das ist eine philosophische Frage die kein Gesetz beantworten kann.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Das Stichwort hatte ich bereits genannt. Es heißt Panoramafreiheit.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:45)
Tatsächlich? War mir nicht bekannt. Gibt es ein GRUNDSÄTZLICHES Fotografieverbot im privaten Raum,
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Du scheinst dich intensiv mit dem Thema befasst zu haben. Hast du irgendeinen beruflichen oder sonstigen Bezug dazu?olli hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:46)
Was darf Kunst/Dokumentation und was darf sie nicht ist nicht erst seit heute eine unendliche Diskussion:
https://rarehistoricalphotos.com/vulture-little-girl/
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... -Sudan.jpg
https://de.wikipedia.org/wiki/Kevin_Carter
Wie soll man berichten und dokumentieren wenn am Ende das Persönlichkeitsrecht das verhindert. Das ist eine philosophische Frage die kein Gesetz beantworten kann.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Bitte erklären. Wie ich schon sagte bin ich kein Experte in der Thematik.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:48)
Das Stichwort hatte ich bereits genannt. Es heißt Panoramafreiheit.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
nein ich bin eben nur schon sehr lange ambitionierter Hobbyfotograf, der selbst viel in der Welt unterwegs war.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:48)
Du scheinst dich intensiv mit dem Thema befasst zu haben. Hast du irgendeinen beruflichen oder sonstigen Bezug dazu?
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Vom öffentlichen Grund aus darfst du alles fotografieren, z.B. deine Kinder auf einem öffentlichen Spielplatz. Wer dahinter rumtantzt ist irrelevant, sofern diejenigen nicht zum eigentlichen Bildinhalt werden, also nur Beiwerk sind.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:49)
Bitte erklären. Wie ich schon sagte bin ich kein Experte in der Thematik.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Wird hier ausführlich erklärt:Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:49)
Bitte erklären. Wie ich schon sagte bin ich kein Experte in der Thematik.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
Am Yisrael Chai
"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Das ist der entscheidende Punkt.Vongole hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:59)
Wird hier ausführlich erklärt:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
das wird dem Thema nicht ansatzweise gerecht und so einfach ist das eben nicht. In dem Link wird ja auch berichtet das verschiedene Instanzen komplett andere Bewertungen hatten und das ist nur ein vergleichsweise einfacher Fall der schnell komplexer wird.Vongole hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:59)
Wird hier ausführlich erklärt:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
Ein Fotograf dokumentiert ein Elendsviertel in den USA. Das Bild zeigt eindrucksvoll den Verfall von Detroits Straßen und Häusern. Auf dem Bild ist eine Obdachlose mit zu sehen die ihre Habseligkeiten in einem Einkaufswagen vor sich herschiebt. Tja das eigentliche Motiv ist der Verfall aber die Frau im Bild wirkt eben noch unterstützend bei der Bildstimmung. Ist sie Motiv oder Beiwerk? Da rauchen die Köpfe der Juristen.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Aber was hat die Panoramafreiheit nun damit zu tun ob auf PRIVATEM Grund Fotografieren grundsätzlich verboten ist und der Erlaubnis des Eigentümers bedarf? Hast du eventuell "öffentlicher" Raum verstanden anstatt "privater"?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 19:48)
Das Stichwort hatte ich bereits genannt. Es heißt Panoramafreiheit.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
In den USA kannst du das ja fotografieren, hier müsstest du die Frau fragen, ob sie einverstanden ist.olli hat geschrieben:(14 Aug 2021, 20:06)
das wird dem Thema nicht ansatzweise gerecht und so einfach ist das eben nicht. In dem Link wird ja auch berichtet das verschiedene Instanzen komplett andere Bewertungen hatten und das ist nur ein vergleichsweise einfacher Fall der schnell komplexer wird.
Ein Fotograf dokumentiert ein Elendsviertel in den USA. Das Bild zeigt eindrucksvoll den Verfall von Detroits Straßen und Häusern. Auf dem Bild ist eine Obdachlose mit zu sehen die ihre Habseligkeiten in einem Einkaufswagen vor sich herschiebt. Tja das eigentliche Motiv ist der Verfall aber die Frau im Bild wirkt eben noch unterstützend bei der Bildstimmung. Ist sie Motiv oder Beiwerk? Da rauchen die Köpfe der Juristen.
Würde ich aber in USA auch machen, hat was mit der Würde der Frau zu tun.
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Hatte ich doch bereits erläutert. Im privaten Raum bedarf das fotografieren das Einverständnis des Eigentümers. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.Skeptiker hat geschrieben:(14 Aug 2021, 20:09)
Aber was hat die Panoramafreiheit nun damit zu tun ob auf PRIVATEM Grund Fotografieren grundsätzlich verboten ist und der Erlaubnis des Eigentümers bedarf? Hast du eventuell "öffentlicher" Raum verstanden anstatt "privater"?
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Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Aha da sind wir also an dem Punkt angelangt das man in den USA solche Dokumentationen noch machen kann hier in Deutschland aber nicht.Vongole hat geschrieben:(14 Aug 2021, 20:10)
In den USA kannst du das ja fotografieren, hier müsstest du die Frau fragen, ob sie einverstanden ist.
Würde ich aber in USA auch machen, hat was mit der Würde der Frau zu tun.
Als Kevin Carter das Bild von dem sterbenden Kind mit dem Geier machte ist der Welt das Frühstück im Hals stecken geblieben. Folge war auch das die meisten Medien wegen "Persönlichkeitsrechten" so ein Bild heute nicht mehr veröffentlichen würden, Selbstzensur at its best. Die Welt war schockiert und hat ihn zerrissen ABER gerade wegen diesem Bild wusste die Welt plötzlich das es den Sudan gibt und wegen diesem Bild lief dann eine internationale Hilfe an. Das ist Kunst, das ist Berichterstattung und das ist die Aufgabe eines grandiosen Fotografen der seinen Beruf verstanden hat. Gäbe es so mutige Berichterstattung heute noch, dann würde in vielen Konflikten sicher früher und besser interveniert werden.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Du hattest geschrieben:3x schwarzer Kater hat geschrieben:(14 Aug 2021, 20:16)
Hatte ich doch bereits erläutert. Im privaten Raum bedarf das fotografieren das Einverständnis des Eigentümers. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Bedeutet also in einem Lokal in dem keine Hausordnung mir das Fotografieren verbieten, ist es erlaubt.Du brauchst zum fotografieren grundsätzlich die Erlaubnis des Eigentümers. Hast du die, dann darfst du fotografieren.
Oder ist es nur in einem Lokal erlaubt, welches ausdrücklich Fotografieren in der Hausordnung erlaubt?
Mein Verständnis ist die erste Variante - dann braucht man aber eben keine Erlaubnis, sondern es muss nur nicht verboten sein. Mit anderen Worten, der Eigentümer kann zusätzlich einschränken. Tut er das aber nicht gilt das normale öffentliche Recht.
Re: Das Recht am eigenen Bild - hier übertrieben, oder gerade richtig?
Da machen sich die meisten Lokale keine Gedanken wenn mit den Handyknipsen jeder Murks geknipst und dann in (Anti-)Socialmedien hochgeladen wird. Das ist ja auch der Grund warum sich viele mittlerweile massiv gestört fühlen. Wenn blöhkende, besoffene Teenies in der Kneipe noch Bilder von sich machen will nicht jeder das er im Hintergrund auch mit drauf ist und mit der Horde in Verbindung gebracht wird.Skeptiker hat geschrieben: Bedeutet also in einem Lokal in dem keine Hausordnung mir das Fotografieren verbieten, ist es erlaubt.
Oder ist es nur in einem Lokal erlaubt, welches ausdrücklich Fotografieren in der Hausordnung erlaubt?