DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Jun 2021, 14:02)
Was du meinst wird so etwas sein wie eine Opportunitätsbescheinigung oder wie auch immer man das dann nennen will.
Aber der Pendler zahl ja "selbst", weswegen es ja eben Kosten sind. Etwas, was man ausgibt, nimmt man nicht ein. Das ist auch für Selbständige und Unternehmen ein ganz interessanter Aspekt.

Die Besteuerung nicht eingenommener Mittel wäre indes ein fast schon bizarrer Ansatz.
Du kannst die Kosten doch geltend machen.
Nur in einer Zone, in der der ÖPNV gut ausgebaut ist, kannst du eben nur die Kosten für den ÖPNV geltend machen.
Der ÖPNV wird dir ja zur Verfügung gestellt.
Wie weiter oben schon geschrieben, in Zonen, wo der ÖPNV zwar vorhanden ist, aber eben nicht gut ausgebaut, kannst du das "slpitten".
10 Km bis zum Bahnhof mit dem Auto, der Rest mit dem ÖPNV.
Nur in Zonen, wo der ÖPNV eben sehr gut ist, da kannst du die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Auto eben nicht mehr geltend machen.
Das ist dann dein Privatvergnügen.
Weil du hast ja die Wahl. Und da gilt dann eben, dass dein ökologischer Fußabdruck eben mit in die Rechnung aufgenommen wird, je nachdem, für was du dich entscheidest.
Aber wie gesagt ... ist nur ein Vorschlag
