Diskussionen sind erwünscht. Wenn diese bis ins letzte Detail geführt werden sollen, empfiehlt es sich allerdings auf einen entsprechenden Strang in einem andren Subforum umzuschwenken, den es für den Sachverhalt folgender Abstimmung zB schon unter Internet/Medien gibt.
Ich fange mal an..
Heute ist das neue Urheberrechtgesetz (Leistungsschutzgesetz) beschlossen worden. Der Uploadfilter soll zum 1.8. kommen und soll künftig automatisch alles kontrollieren, was der user so hochlädt.
Dafür waren CDU/CSU
Dagegen FDP, AFD, die Linke
Enthalten haben sich die Grünen
Wieder einmal hat die Lobby grosser Unternehmen gesiegt. Viele SPD und Grünenwähler und solche, die es werden woll(t)en sind enttäuscht, da es im Vorfeld in beiden Parteien hinreichend Stimmen gab, die dagegen waren.
Das Internet wird sich durch diesen Beschluss in D grundsätzlich wandeln. Böse Zungen sprechen bereits von der Reduzierung auf einen besseren Einkaufskorb. Um von Zensur und umfassender Kontrolle zu sprechen, bedarf es wohl keiner bösen Zunge.
https://netzpolitik.org/2021/urheberrec ... en-gesetz/(..)Dabei kamen die Abgeordneten den Sportverbänden noch weiter entgegen und verschärften die Regeln für Ausschnitte aus Live-Übertragungen. Gleichzeitig stellen die Änderungen klar, dass etwa Karikaturen und Parodien ohne Beschränkungen erlaubt sein sollen und Zitate vergütungsfrei bleiben. Der Beschwerdemechanismus wurde ein wenig verbessert, indem ein struktureller Anreiz zum Overblocking entschärft wurde.
Viele Kritikerinnen und Kritiker von Uploadfiltern haben versucht, sich konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Denn die ersten Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium waren erkennbar bemüht, die negativen Auswirkungen von Uploadfiltern abzumildern. Zugleich war abzusehen, dass die Rechteindustrie ihre gesamte Lobbymacht in die Waagschale werfen und versuchen würde, die Uploadfilter möglichst strikt zu gestalten.
Und so kam es denn auch: Nach dem ersten Referentenentwurf sollten Bagatellnutzungen in Grenzen generell erlaubt werden. Nutzende sollten darüber hinaus Uploads als erlaubte Nutzungen kennzeichnen können, wenn es sich etwa um Zitate, Parodien oder Pastiches handelt. Eine solche Kennzeichnungsmöglichkeit sollte es auch beim Bestehen individueller Lizenzen oder für die Verwendung gemeinfreier Werke geben, die der Filter nicht erkennen kann – etwa weil er nicht zwischen verschiedenen Aufnahmen klassischer Musikwerke unterscheiden kann.
Vor allem auf den massiven Druck der Rechteindustrie hin wurden diese Beschränkungen immer weiter aufgeweicht. Die Erlaubnis zur Bagatellnutzung wurde durch ein kompliziertes prozessuales System ersetzt: Statt einer klaren Erlaubnis bestimmter Nutzungen ist nunmehr vorgesehen, dass bei geringfügigen Nutzungen vermutet wird, dass es sich dabei um gesetzlich erlaubte Nutzungen handelt, etwa da sie als Zitat oder zum Zweck der Parodie verwendet werden. Zugleich wurden die Kennzeichnungsmöglichkeiten durch Nutzende stark eingeschränkt und die Bagatellgrenzen sehr eng gezogen. Für Text etwa sind das 160 Zeichen, also weniger als ein Tweet. Und schließlich haben die Rechteinhaber einen „roten Knopf“ bekommen, mit dem sie in besonders dringlichen Fällen sofort die Sperrung eines Inhalts bis zur Entscheidung auslösen können. Ein entsprechender „grüner Knopf“ für im Sinne der Meinungsbildung dringliche Inhalte ist nicht vorgesehen. (..)
Besonders interessant für das Forum könnte die unterstrichene Passage werden.