"Diskutiert" wäre richtig. DURCHdiskutiert kann man schon wieder weniger sagen, da Du Dich jedesmal wenns ins Eingemachte ging, gedrückt hast.Sören74 hat geschrieben:(28 Mar 2021, 13:21) Das haben wir doch schon mehrfach hier durchdiskutiert.
Auch dass Du trotzdem bei Deiner Falschbeurteilung bleibst unterstreicht den weiter bestehenden Gesprächsbedarf.
Du machst u.a. die folgenden Fehler (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)Sören74 hat geschrieben:(28 Mar 2021, 13:21) Oben gesagtes steht nicht im Widerspruch zur Rundfunkgebühr, weil es ebenfalls an eine homogene Gruppe erhoben wird und sozialverträglich gestaltet ist.
- Die unzutreffende Bezeichnung "Gebühr" verwendet inzwischen schon nicht mal mehr die Nomenklatura
- Sie wird nicht von einer homogenen Gruppe (die den durch einen Beitrag abzugeltenden Vorteil geniest) erhoben, sondern voraussetzungslos von der Allgemeinheit.
- da als pauschale ausgestaltet und für Niedrigverdiener (außer Bezieher von Leistungen der Grundsicherung) keine Befreiung vorgesehen ist, auch nicht sozialverträglich
- Da die Auslöser der Beitragspflicht im RBStV (möglicherweise noch nicht mal aus Inkompetenz sondern absichtlich) unscharf formuliert sind, werden auch grundlegende Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten.