Audi hat geschrieben:(09 Mar 2021, 20:13)
Ach jetzt wurden die 12000 Menschen verhaftet? Beleg?
Was darf man in Deutschland?
Ohne Anklage im Gefängnis
Seit einem Jahr darf die Bayerische Polizei Menschen ohne Anklage bis zu drei Monate inhaftieren. Und sie tut es auch, wie aktuelle Zahlen zeigen.
Mit der Einführung des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) durch die Bayerische Landesregierung kann die Polizei des Bundeslandes Menschen schon bei „drohender Gefahr“ in Haft nehmen, wenn also noch
kein konkreter Rechtsverstoß vorliegt.
https://taz.de/Neues-Polizeigesetz-in-B ... 0erweitern.
Bei einer Festnahme ist keine Anklage nötig, also rege dich nicht künstlich auf
Oh unser Experte für Recht wieder mit dem Schauermarx Märchen. Stell man sich mal vor die Polizei darf schon immer Menschen ohne Anklage festnehmen. Nennt sich in anders. In Deutschland ist im Strafprozessrecht nur die vorläufige Festnahme vorgesehen direkt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Die Polizei kann jeden festnehmen bei ausreichend Gründen ohne Anklage. Wenn man dann nach der Festnahme weitere Maßnahmen erdulden muss gibt es andere Regeln.
Die Polizei darf jemand festnehmen. Aber was passiert entscheidet ein Richter Du Experte.
Jeder Beschuldigte kann jederzeit einen Anwalt verlangen, Prozessbeauftragen oder sich ans Gericht wenden das relativ zügig entscheiden wird.
Was Du da erzählst das die Polizei was darf wie frei wählbar einsperren ist Blödsinn.
Die Möglichkeit, eine Person drei Monate einzusperren ohne, dass eine Straftat vorliegt, hat bereits die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Sommer 2017 geschaffen.
Richtig ist also: Menschen können über einen längeren Zeitraum festgehalten werden, ohne dass sie bereits eine Straftat begangen haben. Falsch ist aber, dass die Polizei jemanden über Monate einsperren kann. Nach einer Festnahme muss "unverzüglich" ein Richter darüber entscheiden, ob die Person in Haft bleibt. Der Richter kann den Gewahrsam für bis zu drei Monate anordnen, danach muss wieder geprüft werden. Der Richter könnte dann die Präventivhaft verlängern – wieder um bis zu drei Monate.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... tz,Qs6Xszq
Andere Belege
PAG
Art. 18
Richterliche Entscheidung
(1) 1Wird eine Person auf Grund von Art. 13 Abs. 2 Satz 3, Art. 14 Abs. 6, Art. 15 Abs. 3 oder Art. 17 festgehalten, hat die Polizei unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen. 2Die richterliche Entscheidung kann ohne persönliche Anhörung der in Gewahrsam genommenen Person ergehen, wenn diese rauschbedingt nicht in der Lage ist, den Gegenstand der persönlichen Anhörung durch das Gericht ausreichend zu erfassen und in der Anhörung zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen beizutragen. 3In diesen Fällen wird die richterliche Entscheidung mit Erlass wirksam und bedarf hierzu nicht der Bekanntgabe an die in Gewahrsam genommene Person. 4Dauert die Freiheitsentziehung länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, ist in den Fällen des Satzes 2 unverzüglich eine erneute richterliche Entscheidung herbeizuführen.
Laut PAG-Kommission wurde zwischen August 2017 und Juli 2018 in Bayern in insgesamt elf Fällen von Richtern eine Präventivhaft von mehr als zwei Wochen angeordnet. Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz gab es einen Fall mit einer Haftdauer von sechs Wochen, im Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken zehn – darunter die zweimonatige Haftdauer des islamistischen Gefährders. In den anderen Fällen dauerte der Präventivgewahrsam zwischen 15 und 16 Tagen. Eine Fußfessel wurde in insgesamt vier Fällen angeordnet.
Christoph Apostel, Das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern – gesetzliche Absicherung des „Predictive Policing“-Gedankens? in:
KJ Kritische Justiz, Seite 147 - 158
KJ, Jahrgang 52 (2019), Heft 2, ISSN print: 0023-4834, ISSN online: 0023-4834,
https://doi.org/10.5771/0023-4834-2019-2-147
https://www.bayerische-staatszeitung.de ... opPosition
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... /BayPAG-18
Festnahme konnte die Polizei schon immer. Und es entscheidet wie die Quelle BR und ect. belegt trotzdem ein Richter, die Justiz ergo.
Behauptung die Polizei kann jemand mit dem PAG drei Monate ohne Gericht verrotten lassen ist Blödsinn. Parallele zu Russland bauen wieder gescheitert. Dumm gelaufen erneut. Oder kommt jetzt Deutschland ist kein Rechtsstaat.
Zu den Festnahmen. Wenn man offiziellen Zahlen nicht trauen kann, kein Wunder bei den Zuständen in der russischen Justiz wie öfters berichtet inklusive Quellen im Forum 33, bleiben nur Berichte der Medien.
Zwischen 7000-15.000 wurden genannt in unterschiedlichen Berichten. Beispielsweise
https://m.dw.com/de/verhaftete-nawalny- ... a-56464646
https://taz.de/Politische-Gefangene-in- ... /!5751859/