Sorry, hatte ich bei der anhaltenden Neiddiskussion übersehen.
Skeptiker hat geschrieben:(26 Feb 2021, 19:22)
Vor allem ist es interessant daran Mentalitäten zu studieren. Den einen geht es darum, dass möglichst viele Freiheitsrechte wieder wahrgenommen werden können. Den anderen geht es darum, dass nur so viele Freiheitsrechte wieder wahrgenommen werden können, wie sie allen (!) Menschen - auch ohne Berücksichtigung des ursprünglichen Beweggrundes für die Einschränkungen - gleichzeitig zurückgegeben werden können.
Letztere Position stellt den Gleichheitsgrundsatz ÜBER die Freiheitsrechte. Bei mir stehen aber die Freiheitsrechte über dem Gleichheitsgrundsatz. Das ist ein Werturteil - und daher ist es so interessant hier zu beobachten wer sich wie positioniert.
Vielleicht darf ich dich daran erinnern, dass der Gleichheitsgrundsatz ein Grundrecht ist und diese nicht in einer Wertung zueinander stehen.
Du reduzierst es aber zu weit. Um die Wirkung von Einschränkung, Entziehung der Möglichkeit sie frei zurück zu erlangen und einseitiger Gewährung.
Die widersprichst dir also, stellst die Freiheitsrechte über ein Grundrecht und argumentierst damit, andere nehmen ein Werturteil vor.
Der Staat nimmt nicht aktiv die Chance, sondern eine höhere Gewalt zwingt die Gesellschaft Maßnahmen zur Risikominimierung zu verhängen. Diese Maßnahmen sind aber grundsätzlich nur dort begründet, wo tatsächlich auch ein Risiko reduziert wird - und da es sich um die Einschränkung von Individualrechten handelt, muss der Staat das auch auf individueller Ebene nachweisen.
Falsch! Die Situation zwingt den Staat zu handeln, nicht zu dieser konkreten Maßnahme.
Wir können einerseits über den Sinn und Wirkung der Maßnahme diskutieren, andererseits den verfassungsrechtlichen Aspekt. Beides tat ich ausführlich und du scheinst es einfach zu ignorieren.
Gesetzt dem Fall, es kommt zu einer selektiven Aufhebung…
Setzt der Staat die Menschen einem Infektionsrisiko aus, die für die Lockerung notwendig sind, die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter. Sie sind nicht geimpft und es bleibt auch durch geimpfte ein Infektionsrisiko. Es ist unerheblich, dass es geringer ist, so lange es vorhanden ist.
Alternative Maßnahmen zur Rückkehr werden offensichtlich ignoriert. Im ersten Lockdown haben strenge Maßnahmen wie Anzahl der Personen pp. Offensichtlich auch ausgereicht.
Was geschieht denn heute und das gilt es zu prüfen, bevor man derartige Maßnahmen, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, andenkt.
Exemplarisch….
Man schließt Baumärkte und Elektrofachmärkte, Boutiquen und Schuhgeschäfte….
Gleichzeitig erlaubt man den Verkauf der entsprechenden Produkte in Märkten, die Lebensmittel verkaufen und damit lebensnotwendig sind.
Eine klare Verzerrung und ein Eingriff in die Gewerbefreiheit und einen fairen Markt.
Wird dadurch das Infektionsrisiko gemindert?
Nein, die Menschen strömen zusätzlich in die Supermärkte und Diskcounter. Dort finden kaum noch Zugangsbeschränkungen und -kontrollen statt. Die Leute drängen sich in den Gängen und vor den Regalen. Allein an der Kasse wird ein Abstand gehalten bzw kann allein dort umgesetzt werden.
Die Verhältnismäßigkeit erfordert es, dass erst Mindermaßnahmen zu prüfen sind, was ganz offensichtlich nicht der Fall war.
In einer Pandemie von Individualrechten zu sprechen, ist natürlich grenzwertig. Dies betrifft tatsächlich nur die Anwendung des Rechts, nicht in der Gesetzgebung. Hier werden allgemeine Regeln gestaltet und festgelegt und darum geht es hier.
So lange der Staat sich nicht einer aktiven oder fahrlässigen Verzögerung der Impfmaßnahmen schuldig macht, so lange geht daraus keine Verpflichtung hervor, zugunsten derjenigen die durch höhere Gewalt noch den Einschränkungen unterliegen einzugreifen.
Falsch! Als der Staat in die Impfreihenfolge eingriff und sie regulierte, legte er sich die Etten an, die er ignorieren will.
Deine Logik greift erst und nur da, wo der Staat die Impfvergab gar nicht reguliert und bestimmt. Genau an der Stelle, würde jede Kritik an Vorrechten für Geimpfte gegenstandslos.
Diese Impfrichtlinien stellen keine höhere Gewalt dar. Selbst die Kriterien für eine Reihenfolge sind beliebig, wie die aktuellen Überlegungen und Entscheidungen zeigen.
Das ist grundsätzlicher Quatsch. In einer Pandemie ist eine Ansteckung grundsätzlich immer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Letztendlich ließen sich die Maßnahmen dadurch begründen, dass man sie benötigte um eine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssystemes zu vermeiden. Ist diese Gefahr nicht gegeben, dann sind die Maßnahmen nicht mehr zu rechtfertigen - für niemanden. Aber auch vorher schon ist auf individueller Ebene eine Maßnahme nicht zu rechtfertigen, wenn die Person als nicht ansteckend gilt - und genau das kristallisiert sich in Israel mW gerade heraus.
Hohes Diskussionsniveau die Argumente anderer als grundsätzlichen Quatsch zu bezeichnen. Aber du musst wissen, wo dein Anspruch ist.
Vielleicht war ich vorher ja schon immun und niemand hat dies getestet?!
Aber du verstehst immer noch nicht worum es geht?!
Ich kann dienen Argumenten folgen, bis zu dem Punkt, wo der Staat keine Mindermaßnahmen trifft, die naheliegend sind und diene selektive Lockerung unnötig machen und er mit seiner Regulierung erst die Ursache für einen Verfassungsverstoß bietet.
Ich habe an keiner Stelle die grundsätzliche Lockerung für Geimpfte kritisiert. Ich kritisiere den zu beanstandenden Rahmen. Es gibt Mindermaßnahmen, die ignoriert werden, es gibt eine Regulierung durch den Staat, was den Zugang zu Impfstoffen angeht.
Die selektive Freigabe von Rechten im Kontext dieser regulierten Freigabe verletzt Freiheitsrechte und den Gleichheitsgrundsatz sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Der Gleichheitsgrundsatz ist eine Säule der Demokratie. Freiheitsrechte sind aber ein umso wichtigerer Bestandteil der Demokratie.
Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet aber nicht, dass man ein persönliches Anrecht darauf hat persönliche Nachteile aufgrund höherer Gewalt auch auf den nicht betroffenen Nachbarn zu übertragen.
Genau das ist nicht richtig. Es gibt keine Wertigkeit der Grundrechte, die sich unmittelbar auswirkt. Dies geschieht nur in einer Einzelfallabwägung, in der die Gründe nicht die Rechte abgewägt werden.
Und noch einmal, die Pandemie ist höhere Gewalt, nicht die Regulierung durch den Staat. Niemand stellt die Notwendigkeit in Frage, dass der Pandemie durch Einschränkungen begegnet werden muss.
Es gibt sehr viele Leute die krank werden können. Ich bin mir sicher, dass Polizisten eher früher als später in der Impfpriorisierung dabei sind. Ganz sicher bist du eher dran als ich.
Dann bist du leider nicht auf dem Stand, denn aktuell wurden sie nach hinten durchgereicht. Mittlerweile dürften sie kurz vor dem Rest der Welt stehen. Je weiter man lockert, um so größer wird vermutlich auch der Bedarf, die Dienstleister zu impfen, denn die Wirtschaft ist wichtiger, als die Gesundheit der Polizisten, es werden sich bestimmt nicht alle anstecken, so dass ausreichend übrig bleiben, die dann in Doppelschichten arbeiten…
Aber das nur am Rande, denn es geht hier nicht um die Polizei.
Was aber deinen Hinweis angeht, so habe ich nicht die grundsätzliche Impfreihenfolge kritisiert und dein Hinweis lässt einen Neid erkenne, der sich hinter Gleichgültigkeit versteckt.