Keine der Landesverfassungen läßt eine dauerhaftes Regieren per Verordnung zu, und die Grundlage für diese Möglichkeit hat erst das aktivierte IfSG geschaffen.Alexyessin hat geschrieben:(02 Feb 2021, 10:19)
Du hast anscheinend nicht verstehen wollen, was ich schrieb. Wenn die jeweiligen Verfassungen es den Landesregierungen zugestehen so zu handeln, dann ist es demokratisch korrekt.
Ob das dann DEINEN Vorstellungen von unserem demokratischen Verhältnissen entspricht ist nicht wirklich Teil der Debatte. Außer, du möchtest gerne in die Metadebatte bezüglich deiner Vorstellungen von Demokratie in den Landesverfassungen gehen. Dann aber bitte nicht in diesem Thread.
Die Landesregierungen wurden durch Bundesrecht ermächtigt so zu Handeln, da haben die Landesverfassungen keine Bedeutung mehr.
Und natürlich ist mir klar was Du von den Demonstranten hältst, dort demonstrieren ja ausschließlich Antidemokraten, und sie sind Antidemokraten
weil sie schwere Grundrechtseingriffe, welche per Verordnung von der jeweiligen Landesregierung ohne parlamentarische Kontrolle verfügt werden,
kritisieren.
https://www.tagesschau.de/inland/corona ... e-101.html
Wenn Gerichte solche Verordnungen kippen können, dann sind sie rechtswidrig.Beherbergungsverbote reihenweise gekippt
Nach einem Sommer, in dem die Maßnahmen deutlich gelockert wurden, stiegen im Herbst die Infektionszahlen wieder an - zunächst nur in einigen Hotspots. Die Bundesländer reagierten unter anderem mit dem Erlass von Beherbergungsverboten. Hoteliers und Ferienhaus-Vermietern wurde verboten, Touristen aufzunehmen. So sollten touristische Reisen und eine Verbreitung des Virus in Deutschland vermieden werden.Doch schon kurz nach Erlass der Maßnahmen kippten die Gerichte gleich reihenweise diese Verbote. Die Justiz hatte schon Zweifel daran, dass sie überhaupt geeignet seien, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Denn die Übernachtungen in Hotels hätten bei der Verbreitung des Virus keine herausragende Rolle. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso diese verboten würden, wenn es Ansteckungen hauptsächlich bei privaten Treffen oder Feiern gebe.
Leider besteht nun die Demokratie darin, sich seine Rechte Stück für Stück mittels Klage zu erkämpfen.
Deshalb gehe ich grundsätzlich davon aus, das jegliche Verordnungen rechtswidrig sind, man kann es aber nur herausfinden wenn man klagt.
Falls man gewinnt, dann gilt das nur für den Kläger, nicht für den Rest der Bundesbürger.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.