Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

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Atue001
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Atue001 »

Die Fragestellung ist eigentlich falsch. Es geht nicht darum, Geimpften Vorteile zu verschaffen, sondern darum, dass notwendige gesellschaftliche Einschränkungen aufgrund einer Pandämiesituation nicht mehr für Geimpfte gerechtfertigt sind.

OB das so ist, ist derzeit noch offen - entscheidend hierfür wird die Tatsache sein, ob Geimpfte noch infektiös für Nicht-Geimpfte sind, oder eben nicht. Das ist derzeit noch nicht ausreichend erforscht - sollte aber bis Ende März hinreichend erforschbar sein. AB dieser Erkenntnis sollte der Weg eigentlich klar sein. Nehmen wir an, dass Geimpfte niemanden mehr anstecken, oder Ansteckungen ziemlich unwahrscheinlich machen - dann ist es nicht mehr zumutbar, dass auch geimpfte weiterhin Grundrechtsbeschränkungen auf sich nehmen müssen.
Sollte es aber so sein, dass auch Geimpfte weiterhin andere in gleichem Umfang anstecken können, dann würden Impfungen nur den Geimpften schützen. Für diesen Fall bleibt die Aufgabe der Politik, alle Nicht-Geimpften zu schützen - und zwar vor allen, die ansteckend sein könnten. Wenn das auch Geimpfte sind, dann macht es keinen Sinn, dass Geimpfte Vorteile genießen.

Es gibt dann noch einen Graubereich, also beispielsweise, wenn Geimpfte erst nach 20 Tagen ungefährlich für Nicht-Geimpfte wären.....auch hier fehlen uns derzeit noch Erkenntnisse. Hier sollte aber schnellstmöglich geforscht werden, und die Erkenntnisse dann auch sehr schnell sinnvoll in politische Handlungsweise übergeführt werden.
Bobo
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Bobo »

Dark Angel hat geschrieben:(18 Jan 2021, 18:11)

Erzähle DAS mal meinem Mann! Erzähle ihm, dass er zusätzlich zu den Belastungen, die die Krankheit ohnehin mit sich bringt, auf alle sozialen Kontakte und Freizeitaktivitäten verzichten soll, die zur Therapie gehören, damit die Krankheit nicht weiter fortschreitet.
JA - körperliche Aktivität - vorzugsweise im Freien - gehören zu einer COPD-Therapie, die es den Patienten ermöglichen soll, so lange als irgend möglich ohne künstliche Sauerstoffzufuhr zu leben bzw leben zu können.


Auch für dich: Grundrechte, zu denen das Recht auf körperliche Unversehrtheit UND das Recht auf Versammlungsfreiheit gehören, sind unteilbar, heißt sie sind gleichwertig, können somit nicht einander über- oder untergeordnet betrachtet werden.
Und Grundwerte sind und bleiben Abwehrrechte gegen den Staat ==> siehe zitierte und verlinkte Quellen zu Grund-/Menschenrechten im Beitrag an User Skeptiker.
Achja - von der FDP wurde erneut angemahnt, endlich die Legislative (Bundestag) in die Entscheidungsfindung zur Corona-Maßnahmen einzubeziehen.
Entscheidungen wurden und werden allein von der Exekutive getroffen, wobei Madam Kanzler die Maßnahmen vorgibt, die von den Länderchefs abzunicken sind. Mit Demokratie hat das Ganze nichts mehr zu tun!
Ich denke nicht, dass etwas dagegen spricht, wenn er sich tagsüber an der frischen Luft allein oder z. B. mit dir an der frischen Luft körperlich betätigt. Es während z. B. einer Ausgangssperre während der Nacht tun zu wollen, dafür gibt es keine glaubwürdige Rechtfertigung. Zudem kann man sich in Haus und Wohnung an der frischen Luft körperlich betätigen. Fenster weit auf, Balkon, Terrasse oder Garten usw. Damit wäre der medizinischen Frage gefahrlos genüge getan. Was die sozialen Kontakte angeht, so solltest du ein wichtigster sozialer Kontakt sein. Wenn dem nicht so ist, wird dein Mann das sicher begründen können. Dazu gibt es das Netz, Telefon usw.

Zu den Rechten habe ich an anderer Stelle was dazu geschrieben. Das sollte genügen. Hinzufügen möchte ich allerdings noch die Korrektur dieser deiner Aussage.
Zitat DA
Und Grundwerte sind und bleiben Abwehrrechte gegen den Staat
Die Aussage ist nicht grundverkehrt, gehört aber in den richtigen Kontext gesetzt! Korrekt ausformuliert lautete die Aussage wie folgt:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte deutscher Bürger gegen staatliche Willkür!

Das ist ein völlig anderes Paar Schuhe! Du beziehst dich auf das Recht zum Widerstand, ein durch die Ewigkeitsklause geschütztes Recht. Allerdings ein Bürgerrecht, dass nur deutschen Staatsbürgern zusteht und einen Anlass wie staatliche Willkür zwingend voraussetzt! Alles andere liefe mindestens auf Landesfriedensbruch oder gar Terror hinaus.

Die Quellen setzen voraus, dass der Leser den Kontext richtig zuordnet, also auch mit dem Davor und dem Dahinter, mit den Zusammenhängen, vertraut ist. Eine beispielhafte Bürgerpflicht, die verhindert, dass man falsche Parolen raushaut.


Wäre deine Aussage richtig, hätte z. B. die RAF nie für ihren offen erklärten Terror gegen den Staat nie verurteilt werden können. Ich bin kein Jurist! Einfach nur ein Bürger, der seine Rechte und Pflichten kennt und einzuordnen weiß. Das schützt mich davor, all den Scharlatanen auf den Leim zu gehen, die aktuell die abstrusesten Verschwörungstheorien samt ihren Viren in die Welt blasen. Dummes Zeug, dass man nicht mal als Halbwissen bezeichnen kann, aber bei Menschen, die noch weniger wissen und zu faul sind, sich den Gesamtkontext einmal selbst zu erlesen.

Am Ende sind diese Arschlöcher (Verschwörungstheoretiker und Möchtegernführer) dafür verantwortlich, dass der Lock Down sich völlig unnötig in die Länge zieht und mehr und mehr Menschen ihre Existenz verlieren.
Zuletzt geändert von Bobo am Dienstag 19. Januar 2021, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Tom Bombadil
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Grundrechte dürfen per Gesetz eingeschränkt werden. Ob die Grundrechte aber nur für ungeimpfte Menschen eingeschränkt werden dürfen, das wage ich weiterhin stark zu bezweifeln.
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Bobo
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Bobo »

Dark Angel hat geschrieben:(18 Jan 2021, 19:15)

Grundrechte SIND Menschenrechte!
Ich empfehle die Grundrechte im GG Art.1 bis 19 mal mit der AEMR zu vergleichen. Dir wird auffallen, dass eine (fast) wortwörtliche Übereinstimmung vorhanden ist. Genau darauf haben nämlich die Verfasser des GG großen Wert gelegt.
Diese Grundrechte (Art. 1 bis 19) gelten sehr wohl für alle Menschen, die hier in D. leben, NICHT nur für deutsche Staatsbürger und die beginnen auch nicht mit "Jeder DEUTSCHE ...", sondern schlicht und ergreifend mit "Jeder" bzw "Alle Menschen" und die Formulierung "Jeder" bzw "Alle Menschen" gilt für jeden und alle - ohne Ausnahme!


FALSCH - Grundrechte (Art 1. bis 19 GG) sind NICHT mit Pflichten verbunden und sie enden auch nicht irgendwo, sondern sie sind universell.
Zeige mir bitte einen einzigen Grundrechtsartikel des GG, der irgendwo mit irgendwelchen Pflichten verbunden wäre!
Ganz offensichtlich verwechselst du Grundrechte = Menschenrechte mit Bürger- bzw Staatbürgerrechten. Letztere sind tatsächlich mit Pflichten verbunden, Grundrechte = Menschenrechte sind es nicht.
Welche Grundrechte unveränderlich und unveräußerlich sind, wird in Art. 1 (3) genannt:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Mit den nachfolgenden Grundrechten sind die Art. 2 bis 18 gemeint - heißt, alle Grundrechte = Menschenrechte, die in diesen GG-Artikeln genannt werden, sind unteilbar und unveräußerbar.
Art.19 (1) und (2) sagen dazu explizit:

"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."

Ich kann mich nicht erinnern, dass im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach diesem Verfassungsgrundsatz verfahren worden wäre, dass es ein Gesetz gäbe bzw dass ein Gesetz erlassen worden wäre, in dem Grundrechtsartikel benannt werden, die durch dieses Gesetz eingeschränkt werden. Ich kann mich nicht erinnern, dass es eine Gesetzesvorlage bzw eine Gesetz gibt, welches Grundrechtsartikel des GG einschränkt oder außer Kraft setzt.

"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Dieser Absatz des Art 19 GG betont noch einmal, was in Art.1 (3) GG bereits festgelegt ist:

"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

nämlich dass ALLE Grundrechte unteilbar und unveräußerbar sind.

"Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Zugleich sind sie Grundlage der Wertordnung der Bundesrepublik Deutschland, sie gehören zum Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes."
Quelle


Es ist erschreckend, wie wenig die Menschen über ihre Grund-/Menschenrechte wissen, was diese Rechte sind und was sie bedeuten.
Bei so viel Unkenntnis verwundert es (mich) nicht mehr, dass Verstöße der Regierung gegen das GG und damit (auch) gegen die FDGO so geduldig hingenommen werden, dass sich kein Widerstand regt.

Wie kommst du auf den Bolzen, dass Grundrechte Menschenrechte sind? Weil die Gesetze nur schwer auf Esel und Äffchen anwendbar sind?

Verzeih mir, aber deine Aussage ist haarsträubender Unsinn: Grundgesetz und Menschenrecht sind zwei Paar Schuhe!

Unser Grundgesetz gilt nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland! Deshalb steht auf dem Cover des Grundgesetzes „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Musst ein solches aber auch mal in die Hand nehmen, um es mit eigenen Augen zu sehen.

Menschenrechte hingegen gelten weltweit, oder sollten es idealer Weise!

Das gilt es zu unterscheiden!

Absatz 4 aus Artikel 20 ist ein reines Bürgerrecht - Ein Recht also nur für deutsche Staatsbürger.

Ich zitiere Artikel 20 GG. wörtlich.

Absatz 1
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

Absatz 2
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Absatz 3
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Absatz 4
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle DEUTSCHEN das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist!

Lies bitte genau, wer wann was darf, WENN ...!

Ich empfehle dir, deiner Bürgerpflicht nachzukommen, indem du deine verheerenden Wissenslücken schließt und dir ein Grundgesetz kaufst – und darin liest, bevor du solch einen offenkundigen Unsinn hier postest. Das Grundgesetz unterscheidet sehr wohl in Bürgerrecht (Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft) und allgemein gültige Grundrechte für alle einschließlich Mitbürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Menschenrechte sind etwas völlig anderes und werden von Menschenrechtsorganisationen wie UN usw. überwacht.

Gleichwohl gibt es im GG unveräußerliche Rechte. Damit meine ich den Schutz durch die Ewigkeitsklausel. Die beschränken sich jedoch meinem bescheidenen Wissen zufolge auf die Würde und dem oben zitierten Artikel 20 GG. In vielen anderen kann per Gesetz eingegriffen werden, sofern das Gesetz mit dem GG vereinbar ist. Die Überwachung obliegt dem Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz.


Artikel 1 GG ist nichts anderes als ein Bekenntnis zu den Menschenrechten! Gäbe es das nicht, hätten die Menschenrechte auf unserem Staatsgebiet nicht dieselbe Geltung wie in anderen Teilen der Welt.

Schon im Artikel 2 GG. Absatz 1 heißt es,
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt!

Es gehört ein Minimum an Intellekt zu der Erkenntnis, dass der Hinweis „… soweit er nicht die Rechte anderer verletzt usw …“ nichts andere als eine Pflicht ist! Die Pflicht, die Rechte des anderen nicht zu verletzen!

Pflichten müssen nicht ausdrücklich aufgezählt werden, Finde man m.E. auch nirgendwo. Sie müssen abgeleitet werden. So steht auch zum Strafgesetz nirgendwo: Der Bürger hat die Pflicht nicht zu Klauen, Betrügen oder zu Morden. Einzig mögliche Ausnahmen sind besonders schwere Straftatbestände, die anzuzeigen sind, sobald man Kenntnis darüber erlangt.

Die Taten werden unter den jeweiligen Paragrafen unter Strafe gestellt und veröffentlicht. So dass jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand seine Pflichten davon ableiten kann.

Ihre Geltung nach kann man Recht und die bestehende Unterordnung aus unserer Position heraus wie folgt unterteilen. Die Reihenfolge entspricht der jeweiligen Überordnung:

Menschenrecht – EU Recht, Bundesrecht - Landesrecht – Kommunales Recht.

Das GG ersetzt noch die Bundesdeutsche Verfassung und gilt natürlich nur auf unserem Staatsgebiet. Erlaube mir also bitte die Empfehlung an dich, doch bitte mal etwas Zeit uns investieren und mehr als nur Schlagwörter zu lesen. Wie oft du deine Behauptungen auch wiederholst, sie werden nicht wahrer.

Von so ziemlich allen Gesetzen lassen sich Pflichten ableiten. Deshalb gibt Gesetzbücher und nicht etwa Pflichtenbücher. :D

Halte dich bitte fern von Verschwörungstheoretiker und Möchtegernführer. Deren Verdummung ist ansteckend, wenn man über keinen ausreichenden
Impfschutz verfügt. Der Impfstoff heißt: Bürgerpflicht tun und sich aus verlässlichen Quellen selbst informieren.

Die wichtigste Pflicht unter allem scheint mir das Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland als demokratischen und sozialen Staat. Steht auch kaum prominent nachzulesen, ist aber auch irgendwie eine Pflicht, wenn man die Rechte beanspruchen möchte. Nur meine Meinung. Dein Wissensstand wird dadurch erschreckend, dass du nicht einmal grundliegendes über unser Grundgesetz zu wissen scheinst. Nicht wissen ist deine Sache, aber Halbwissen als Wissen zu verkaufen, da wird es bedenklich.
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Dark Angel
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dark Angel »

Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)

Ich denke nicht, dass etwas dagegen spricht, wenn er sich tagsüber an der frischen Luft allein oder z. B. mit dir an der frischen Luft körperlich betätigt. Es während z. B. einer Ausgangssperre während der Nacht tun zu wollen, dafür gibt es keine glaubwürdige Rechtfertigung.
Dir ist aber schon bewusst, dass das Verhängen von Ausgangssperren - ohne gesetzliche Grundlage(n) - grundgesetzwidrig ist, weil dadurch das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit (Mobilität) unzulässig eingeschränkt wird.
Bewegungsfreiheit/Mobilität ist übrigens ein wichtiges Kriterium zum Pflegen und Aufrechterhalten sozialer Kontakte, welche wiederum von größter Wichtigkeit für die psychische Gesundheit des Menschen - jedes Menschen - ist.

Es ging allerdings nicht um Ausgangssperren und/oder Nachtaktivität, sondern darum, dass Menschen mit COPD und/oder Asthma keine FFP2-Masken tragen können/dürfen, weil der Atemwiderstand zu hoch ist und diese Menschen dadurch ersticken können.
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)] Zudem kann man sich in Haus und Wohnung an der frischen Luft körperlich betätigen. Fenster weit auf, Balkon, Terrasse oder Garten usw. Damit wäre der medizinischen Frage gefahrlos genüge getan.

Nein - kann man eben NICHT - jedenfalls nicht bei einer COPD-Therapie!
Zur COPD-Therapie gehören neben entsprechender Physiotherapie - die NICHT zu Hause, am offenen Fenster durchgeführt werden kann - bestimmte Ausdauer- und Kraftsportarten in einer Lungensportgruppe, die auch nicht zu Hause am offenen Fenster durchgeführt werden können, weil die unter Aufsicht eines Spezialisten erfolgen (müssen).
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)]Was die sozialen Kontakte angeht, so solltest du ein wichtigster sozialer Kontakt sein. Wenn dem nicht so ist, wird dein Mann das sicher begründen können. Dazu gibt es das Netz, Telefon usw.
[/quote]
Nein, ich kann NICHT der wichtigste soziale Kontakt sein, weil ich NICHT den Rest der Familie und Freune ersetzen kann, außerdem fehlen mir die (mein) sozialen Kontakte genauso, wie meinem Mann.
Internet und Telefon können sozialen Kontakte bze soziale Beziehungen - zu denen physische Nähe, Zugehörigkeits- und Zusammengehörigkeitsgefühl gehören - NICHT ersetzen, weil soziale Kontakte bzw soziale Beziehungen besonders durch direkte Interaktion und gegenseitiges Aufeinanderbezogensein von Handlungen, Denken und Emotionen bestehen.
Dergleichen können Internet und Telefon NICHT leisten. Auch bei Nutzung der so genannten sozialen Medien kann ein Mensch sehr schnell und sehr stark vereinsamen, eben WEIL die physische Nähe (anderer Menschen) fehlt.
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)]Zu den Rechten habe ich an anderer Stelle was dazu geschrieben. Das sollte genügen. Hinzufügen möchte ich allerdings noch die Korrektur dieser deiner Aussage.



Die Aussage ist nicht grundverkehrt, gehört aber in den richtigen Kontext gesetzt! Korrekt ausformuliert lautete die Aussage wie folgt:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte deutscher Bürger gegen staatliche Willkür!
Siehe verlinkte Quelle: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat! Punkt!
Da gibt es keinen - wie auch immer gearteten - Kontext.
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)Das ist ein völlig anderes Paar Schuhe!
Nein!
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)Du beziehst dich auf das Recht zum Widerstand, ein durch die Ewigkeitsklause geschütztes Recht.
Ich beziehe mich NICHT auf Art.20 (4) GG, sondern auf die Grundrechtsartikel und das sind die Artikel 2 bis 19!
Artikel 1 GG unterliegt ebenfalls der Ewigkeitsklausel und damit auch Abschnitt 3 des Art.1 - der da sagt:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)Allerdings ein Bürgerrecht, dass nur deutschen Staatsbürgern zusteht und einen Anlass wie staatliche Willkür zwingend voraussetzt! Alles andere liefe mindestens auf Landesfriedensbruch oder gar Terror hinaus.
Ich beziehe mich immer noch nicht auf den Widerstandsartikel im GG, sondern immer noch auf die unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte, die in den Artikeln 2 bis 19 GG festgeschrieben sind!
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)Die Quellen setzen voraus, dass der Leser den Kontext richtig zuordnet, also auch mit dem Davor und dem Dahinter, mit den Zusammenhängen, vertraut ist. Eine beispielhafte Bürgerpflicht, die verhindert, dass man falsche Parolen raushaut.
Was die Grundrechte = Abwehrrechte gegen den Staat betrifft, gibt es kein "davor und dahinter".
Die einzige Einschränkung erfolgt durch das Strafrecht!
Und nochmal: Grundrechte sind Menschenrechte, die sind nicht an irgendwelche (Bürger)Pflichten gebunden, weil Menschenrechte aus dem Naturrecht resultieren!
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31) Wäre deine Aussage richtig, hätte z. B. die RAF nie für ihren offen erklärten Terror gegen den Staat nie verurteilt werden können. Ich bin kein Jurist! Einfach nur ein Bürger, der seine Rechte und Pflichten kennt und einzuordnen weiß. Das schützt mich davor, all den Scharlatanen auf den Leim zu gehen, die aktuell die abstrusesten Verschwörungstheorien samt ihren Viren in die Welt blasen. Dummes Zeug, dass man nicht mal als Halbwissen bezeichnen kann, aber bei Menschen, die noch weniger wissen und zu faul sind, sich den Gesamtkontext einmal selbst zu erlesen.
Was soll der Schwachsinn?
Grundrechte sind und bleiben Abwehrrechte gegen den Staat!
Ich hatte dich darum gebeten, mir nur einen einzigen Grundrechtsartikel zu nennen, der an irgendwelche Pflichten gebunden ist.
Kommt da noch was?
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:31)Am Ende sind diese Arschlöcher (Verschwörungstheoretiker und Möchtegernführer) dafür verantwortlich, dass der Lock Down sich völlig unnötig in die Länge zieht und mehr und mehr Menschen ihre Existenz verlieren.
Der Lockdown zieht nicht "sich" in die Länge, sondern wird von Politikern in die Länge gezogen, die keinerlei Plan und/oder Strategie haben.
Den Menschen werden soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten verboten, aber die Infektionszahlen steigen gerade bei der Personengruppe munter weiter, die a) mit den Maßnahmen besonders geschützt werden soll und die b) aufgrund ihrer Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen ohnehin schon die wenigsten sozialen Kontakte haben.

MERKE! Nicht jeder, der die (Not)Verordnungen und Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisiert, die ausschließlich von der Exekutive, ohne Einbeziehung der Legislative erlassen werden, ist ein Verschwörungstheoretiker und/oder Möchtegernführer und schon gar keine Arschlöcher! :mad2:

Der Sinn von Expertenanhörungen sollte es eigentlich sein, dass verschiedene Seiten ihre Sicht auf die Dinge darstellen können. Das gilt zum Beispiel für Anhörungen im Bundestag, bei denen die Fraktionen unterschiedliche Fachleute aus Wissenschaft und Praxis einladen. Hier aber, bei diesem für das Land existenziellen Thema, entscheidet letztlich das Kanzleramt darüber, wer eingeladen wird – und wer nicht. Es sieht so aus, als wäre hier vor allem jene Expertise gefragt, die Merkels Regierungskurs unterstützt: die Verschärfung der Maßnahmen. ...

Eine breite Diskussion ist offenbar unerwünscht. Die Kollateralschäden, die abgehängten Schüler, die vernichteten beruflichen Existenzen bleiben ausgeblendet. Es gibt auch keinen Anwalt der Strategie, mit massenhaften Schnelltests viel mehr Infizierte zu entdecken und so vielleicht auch bald wieder Präsenzunterricht an den Schulen zu ermöglichen.

Stattdessen erklingt ein nahezu einstimmiges Warnkonzert zur Durchsetzung von weiteren Verschärfungen – ohne jeden kritischen Blick auf die Schwächen der bisherigen Strategie. Das ist Alarmismus auf Bestellung.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dark Angel »

Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 11:12)

Wie kommst du auf den Bolzen, dass Grundrechte Menschenrechte sind? Weil die Gesetze nur schwer auf Esel und Äffchen anwendbar sind?
Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.
Quelle


Muss man dir wirklich in allem Nachhilfeunterricht geben?
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 11:12)Verzeih mir, aber deine Aussage ist haarsträubender Unsinn: Grundgesetz und Menschenrecht sind zwei Paar Schuhe!
Tut mit schrecklich traurig, aber du bist derjenige, der hier Unsinn von sich gibt:
Ich spreche von den Grundrechtsartikeln IM Grundgesetz - den Art. 1 bis 19 - und nicht vom Grundgesetz als Ganzes.
Die Grundrechte, die in den Art. 2 bis 19 festgeschrieben sind, entsprechen den, in der AEMR und in der EMRK festgeschriebenen Menschenrechten, wobei die Menschenrechte in der AEMR und EMRK weitreichender sind als im GG.
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 11:12)Unser Grundgesetz gilt nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland! Deshalb steht auf dem Cover des Grundgesetzes „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Musst ein solches aber auch mal in die Hand nehmen, um es mit eigenen Augen zu sehen.
Ja genau das, würde ich dir empfehlen, dann fiele dir nämlich folgendes auf:
Art. 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Denn genau die sind in den Grundrechtsartikeln festgeschrieben!

Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 11:12)]
Menschenrechte hingegen gelten weltweit, oder sollten es idealer Weise!
Nein, das tun sie NICHT!
Die AEMR hat keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, Menschenrechte gelten nur in den Staaten die diese Erklärung unterschrieben und ratifiziert haben. - Deutschland ist ein solcher Staat!
Im Gegensatz dazu hat die EMRK völkerrechtlich verbindlichen Charakter, sie ist aus der AEMR abgeleitet.
Bobo hat geschrieben:(19 Jan 2021, 11:12)]Das gilt es zu unterscheiden!

Absatz 4 aus Artikel 20 ist ein reines Bürgerrecht - Ein Recht also nur für deutsche Staatsbürger.

Ich zitiere Artikel 20 GG. wörtlich.
(snip)
Keine Ahnung, warum du permanent auf Art. 20 GG herum reitest, ich habe mich explizit auf die Grundrechtsartikel 2 bis 19 bezogen und mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen.
Du kannst also aufhören, weiter an deinem Strohmann zu basteln, mit dem DU deine Wissenslücken zu kaschieren versuchst!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Stoner

Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Stoner »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 10:49)

Grundrechte dürfen per Gesetz eingeschränkt werden. Ob die Grundrechte aber nur für ungeimpfte Menschen eingeschränkt werden dürfen, das wage ich weiterhin stark zu bezweifeln.
Das werden wir sehen, ob es ein Grundrecht ist, in ein Flugzeug zu steigen und nach [Land] zu fliegen.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Gegen die Mutation aus Brasilien helfen anscheinend auch keine Antikörper :s
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Stoner hat geschrieben:(19 Jan 2021, 18:33)

Das werden wir sehen, ob es ein Grundrecht ist, in ein Flugzeug zu steigen und nach [Land] zu fliegen.
Prinzipiell ist es das.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dieter Winter »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 19:43)

Prinzipiell ist es das.
Im Privatjet kannst Du dieses Grundrecht jederzeit wahrnehmen.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Dieter Winter hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:41)

Im Privatjet kannst Du dieses Grundrecht jederzeit wahrnehmen.
Kennt ihr wirklich nicht eure grundlegenden Rechte?

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Art. 13 AEMR.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Skeptiker »

Dieter Winter hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:41)
Im Privatjet kannst Du dieses Grundrecht jederzeit wahrnehmen.
Ja, ich hatte auch schon versucht zu erklären, dass auch Grundrechte miteinander in Konflikt stehen können. Das scheint mir hier ein aussichtsloses Unterfangen. Dass der Staat da Entscheidungen fällen muss, die dann gerne von Gerichten überprüft werden dürfen, scheint bei einer Userin nicht mit der Vorstellung von "unteilbar und unveräußerbar" vereinbar zu sein.

Man muss ja nicht alles ausdiskutieren :rolleyes:
Skeptiker

Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Skeptiker »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:49)
Kennt ihr wirklich nicht eure grundlegenden Rechte?

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Art. 13 AEMR.
Darfst du doch. Aber in Zeiten einer Pandemie ist das Fliegen ggf. mal (begründet mit den Grundrechten anderer) nicht möglich. So what? Stehen Flugreisen nun auch schon in der AEMR?
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Dieter Winter
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dieter Winter »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:49)

Kennt ihr wirklich nicht eure grundlegenden Rechte?

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Art. 13 AEMR.
Ich bin kein Schweizer. Art 11 GG lautet sinngemäß ähnlich, schränkt jedoch im Abs. 2 ggf. ein, z. B. bei Seuchengefahr oder Naturkatastrophen.

In keinem der Gesetze finde ich jedoch ein Recht auf Flugzeugreisen.Wie Du da hinkommst, wo Du hin willst, ist Dein Bier.
Zuletzt geändert von Dieter Winter am Dienstag 19. Januar 2021, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von NicMan »

Skeptiker hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:54)

Darfst du doch. Aber in Zeiten einer Pandemie ist das Fliegen ggf. mal (begründet mit den Grundrechten anderer) nicht möglich. So what? Stehen Flugreisen nun auch schon in der AEMR?
Ich dachte immer, man könne den Umstand, das sich aus Grundrechten Interessenskonflikte und Pflichten ergeben, anhand des Satzes: "Freiheit endet dort, wo die Freiheit des nächsten beginnt" ableiten. Und wie oft hört man von Verfasungsgerichtsurteilen, in denen einzelne "Rechte" schwerer wiegen als andere (in einer bestimmten Situation mit bestimmten Kontext). Selbst die Freiheit eines Menschen lässt sich (per Gesetz und Gerichtsurteil) beschränken, obwohl das gleich der erste Artikel nach der Menschenwürde ist. Vielleicht könnte man sogar argumentieren, dass eine Einschränkung der Freiheit irgendwie auch gegen die Würde eines Menschen verstoßen könnte. Na ja, ich will die Diskussion hier nicht aufmachen und der Tonfall einiger Beteilligter lädt auch nicht wirklich dazu ein.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Was genau habt ihr an "prinzipiell" nicht verstanden?
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Skeptiker »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 22:05)
Was genau habt ihr an "prinzipiell" nicht verstanden?
Fühlst du dich als "Userin" angesprochen?
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NicMan
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von NicMan »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 22:05)

Was genau habt ihr an "prinzipiell" nicht verstanden?
Ich glaube nicht, dass die Kritik gegen dich gerichtet war. Skeptikers lakonische Bemerkung bezog sich darauf, dass eine Userin (zumindest konnte man es so verstehen) argumentierte, dass jegliche Einschränkungen von Grundrechten illegal seien, was man durchaus als recht absurde Sicht klassifizieren kann.
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Tom Bombadil
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Skeptiker hat geschrieben:(19 Jan 2021, 22:10)

Fühlst du dich als "Userin" angesprochen?
:?: Du hast mich zitiert...
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Skeptiker »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 22:14)
:?: Du hast mich zitiert...
:D Dann haben wir nun gleich doppelt aneinander vorbei geredet.

Zitiert hatte ich dich, weil ich deinen Einwand, wir würden wohl unsere Rechte nicht kennen, als Ansicht deinerseits verstanden hatte, dass man Flugreisen nicht einschränken DÜRFE. Wenn das so nicht gemeint war, dann haben wir ja keinen Dissenz.

Allerdings hatte ich deinen Hinweis danach auf mein Zitat davor bezogen. Da warst du - so wie auch NicMan das verstanden hatte - nicht gemeint.
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Tom Bombadil
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Tom Bombadil »

Dass Menschenrechte in der Pandemie eingeschränkt werden ist doch gar nicht strittig, aber prinzipiell darf man ein Land verlassen.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Atue001 »

Nehmen wir mal an, dass die Impfungen bedeuten, dass der Geimpfte keine weitere Person mehr anstecken kann.
WENN dem so wäre (was wir derzeit noch nicht wissen) wäre es nicht angemessen, einem Geimpften grundlegende Rechte zu verwehren, die man anderen Menschen verwehrt, um Dritte zu schützen.

Nehmen wir nun mal an, dass Impfungen bedeuten, dass ein Geimpfter lediglich einen schnellen Schutz für sich selbst aufbaut, aber er/sie selbst deshalb noch immer eine Gefahr für Dritte bei einer Infektion darstellt, weil er als infizierter vielleicht keinerlei Symptome hat, aber das Virus noch immer weitergibt.
Für diesen Fall wäre die Impfung nur ein Selbstschutz, aber nicht der Schutz von Dritten. Damit wären alle Grundrechtseinschränkungen noch immer zu rechtfertigen, die schliesslich dem Schutz von Dritten dienen.


Mein Vorschlag wäre deshalb, die Forschung dazu zu beschleunigen - aber schliesslich auch mit zunehmend sicherer Erkenntnislage entweder mit Aufhebung der Freiheitseinschränkungen für Geimpfte zu reagieren, oder eben gerade auch nicht - je nachdem, was an Erkenntnissen raus kommt.

Das spricht unterm Strich dafür, das Thema voraussichtlich um ca. 2 Monate zu vertagen, dann sollte die Informationsbasis bezüglich der Ansteckungsgefahr durch Geimpfte deutlich gefestigter sein.
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Dark Angel
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dark Angel »

NicMan hat geschrieben:(19 Jan 2021, 22:11)

Ich glaube nicht, dass die Kritik gegen dich gerichtet war. Skeptikers lakonische Bemerkung bezog sich darauf, dass eine Userin (zumindest konnte man es so verstehen) argumentierte, dass jegliche Einschränkungen von Grundrechten illegal seien, was man durchaus als recht absurde Sicht klassifizieren kann.
Nein, die Userin hat nicht argumentiert, dass jegliche Einschränkung von Grundrechten illegal sei, sondern a) auf Verfassungsgrundsätze verwiesen, nach denen dies möglich ist (Ausnahmezustnd, Gesundheitsnotstand, Notstandsverfassung) und b) auf Art.19 (2) GG

"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."

Die Userin hat argumentiert, dass derartige Einschränkungen nur von der Legislative vorgenommen werden können/dürfen, nicht jedoch von (ausschließlich) der Exekutive.
Die Userin hat weiter argumentiert, dass die Grundrechtseinschränkungen illegal seien, weil die entsprechenden Verfassungsgrundsätze missachtet werden, weil die (Not)verordnungen eben nicht von der Legislative erlassen wurden und es keine gesetzlichen Grundlagen gem. Art. 19 (2) vorhanden sind.

Und die Userin verwahrst sich a) gegen Unterstellungen und Verdrehen von Aussagen sowie b) gegen Strohmannargumente.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Bobo »

Dark Angel hat geschrieben:(19 Jan 2021, 17:51)

Dir ist aber schon bewusst, dass das Verhängen von Ausgangssperren - ohne gesetzliche Grundlage(n) - grundgesetzwidrig ist, weil dadurch das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit (Mobilität) unzulässig eingeschränkt wird.
Bewegungsfreiheit/Mobilität ist übrigens ein wichtiges Kriterium zum Pflegen und Aufrechterhalten sozialer Kontakte, welche wiederum von größter Wichtigkeit für die psychische Gesundheit des Menschen - jedes Menschen - ist.

Es ging allerdings nicht um Ausgangssperren und/oder Nachtaktivität, sondern darum, dass Menschen mit COPD und/oder Asthma keine FFP2-Masken tragen können/dürfen, weil der Atemwiderstand zu hoch ist und diese Menschen dadurch ersticken können.


Nein - kann man eben NICHT - jedenfalls nicht bei einer COPD-Therapie!
Zur COPD-Therapie gehören neben entsprechender Physiotherapie - die NICHT zu Hause, am offenen Fenster durchgeführt werden kann - bestimmte Ausdauer- und Kraftsportarten in einer Lungensportgruppe, die auch nicht zu Hause am offenen Fenster durchgeführt werden können, weil die unter Aufsicht eines Spezialisten erfolgen (müssen).

Nein, ich kann NICHT der wichtigste soziale Kontakt sein, weil ich NICHT den Rest der Familie und Freune ersetzen kann, außerdem fehlen mir die (mein) sozialen Kontakte genauso, wie meinem Mann.
Internet und Telefon können sozialen Kontakte bze soziale Beziehungen - zu denen physische Nähe, Zugehörigkeits- und Zusammengehörigkeitsgefühl gehören - NICHT ersetzen, weil soziale Kontakte bzw soziale Beziehungen besonders durch direkte Interaktion und gegenseitiges Aufeinanderbezogensein von Handlungen, Denken und Emotionen bestehen.
Dergleichen können Internet und Telefon NICHT leisten. Auch bei Nutzung der so genannten sozialen Medien kann ein Mensch sehr schnell und sehr stark vereinsamen, eben WEIL die physische Nähe (anderer Menschen) fehlt.


Siehe verlinkte Quelle: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat! Punkt!
Da gibt es keinen - wie auch immer gearteten - Kontext.


Nein!

Ich beziehe mich NICHT auf Art.20 (4) GG, sondern auf die Grundrechtsartikel und das sind die Artikel 2 bis 19!
Artikel 1 GG unterliegt ebenfalls der Ewigkeitsklausel und damit auch Abschnitt 3 des Art.1 - der da sagt:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."



Ich beziehe mich immer noch nicht auf den Widerstandsartikel im GG, sondern immer noch auf die unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte, die in den Artikeln 2 bis 19 GG festgeschrieben sind!


Was die Grundrechte = Abwehrrechte gegen den Staat betrifft, gibt es kein "davor und dahinter".
Die einzige Einschränkung erfolgt durch das Strafrecht!
Und nochmal: Grundrechte sind Menschenrechte, die sind nicht an irgendwelche (Bürger)Pflichten gebunden, weil Menschenrechte aus dem Naturrecht resultieren!


Was soll der Schwachsinn?
Grundrechte sind und bleiben Abwehrrechte gegen den Staat!
Ich hatte dich darum gebeten, mir nur einen einzigen Grundrechtsartikel zu nennen, der an irgendwelche Pflichten gebunden ist.
Kommt da noch was?


Der Lockdown zieht nicht "sich" in die Länge, sondern wird von Politikern in die Länge gezogen, die keinerlei Plan und/oder Strategie haben.
Den Menschen werden soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten verboten, aber die Infektionszahlen steigen gerade bei der Personengruppe munter weiter, die a) mit den Maßnahmen besonders geschützt werden soll und die b) aufgrund ihrer Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen ohnehin schon die wenigsten sozialen Kontakte haben.

MERKE! Nicht jeder, der die (Not)Verordnungen und Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisiert, die ausschließlich von der Exekutive, ohne Einbeziehung der Legislative erlassen werden, ist ein Verschwörungstheoretiker und/oder Möchtegernführer und schon gar keine Arschlöcher! :mad2:

Der Sinn von Expertenanhörungen sollte es eigentlich sein, dass verschiedene Seiten ihre Sicht auf die Dinge darstellen können. Das gilt zum Beispiel für Anhörungen im Bundestag, bei denen die Fraktionen unterschiedliche Fachleute aus Wissenschaft und Praxis einladen. Hier aber, bei diesem für das Land existenziellen Thema, entscheidet letztlich das Kanzleramt darüber, wer eingeladen wird – und wer nicht. Es sieht so aus, als wäre hier vor allem jene Expertise gefragt, die Merkels Regierungskurs unterstützt: die Verschärfung der Maßnahmen. ...

Eine breite Diskussion ist offenbar unerwünscht. Die Kollateralschäden, die abgehängten Schüler, die vernichteten beruflichen Existenzen bleiben ausgeblendet. Es gibt auch keinen Anwalt der Strategie, mit massenhaften Schnelltests viel mehr Infizierte zu entdecken und so vielleicht auch bald wieder Präsenzunterricht an den Schulen zu ermöglichen.

Stattdessen erklingt ein nahezu einstimmiges Warnkonzert zur Durchsetzung von weiteren Verschärfungen – ohne jeden kritischen Blick auf die Schwächen der bisherigen Strategie. Das ist Alarmismus auf Bestellung.
[/quote]


Ich habe das mit der Maske und der Erkrankung deines Mannes durchaus verstanden. Es ist allein die Sache deines Mannes, ob er sich dem für ihn eher tödlichem Risiko einer Infektion aussetzen möchte. Z.B. weil er sich infiziert, aber es ist ein absolutes Unding, zu glauben, er hätte wegen der Krankheit das Recht, ohne Maske unter Menschen zu gehen und ggf. zur Virenschleuder zu werden. Es ist nun mal Fakt, dass es Tage oder Wochen dauern kann, bis die Infektion spürbar wird. Kurzum. Keine Sonderrechte für Lebensmüde, die sich für privilegiert glauben, andere mit in den Abgrund zu reißen.

Du, und ggf. eure Kinder sind soziale Kontakte. Für alles andere, ich schrieb es schon, gibt es Medien. Netz Telefon usw. Wer ist in seinem Heim im Kreise seines Partners nicht aushält, sollte die Zeit nutzen, über die Gründe nachzudenken.

Du kommst mit körperlichen Betätigung als Therapie unter dem Risiko, dass dein Mann sich und andere infiziert. Erkennst du den Widerspruch darin selbst nicht? Außerdem gibt es keine Ausgangssperre.

Ein weiterer Punkt ist, dass Discounter das Hausrecht haben und Personen ohne Maske zum Selbstschutz zum Schutz aller anderen Kunden des Hauses verweisen können und wohl auch werden. Wer unter den augenblicklichen Umständen nicht in der Lage ist, eine Maske zu tragen, der wird Bereiche, in denen die gefordert sind, meiden müssen, bis die Geschichte durch ist. So einfach ist das.

Zitat DA:
Ich beziehe mich NICHT auf Art.20 (4) GG, sondern auf die Grundrechtsartikel und das sind die Artikel 2 bis 19! Artikel 1 GG unterliegt ebenfalls der Ewigkeitsklausel und damit auch Abschnitt 3 des Art.1 - der da sagt:"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Ähhm was? Artikel 20 Absatz 4 ist ein Artikel aus dem Grundgesetz! (GG) Merke bitte. Die Grundrechte stehen im Grundgesetz! So heißt das Schriftwerk, in dem UNSERE (ausschließlich deutschen) Grundrechte und das Bekenntnis zu den Menschenrechten notiert sind. Für jeden in jedem Buchhandel käuflich zu erwerben.

Artikel 79 GG. Absatz 3 – Änderung des Grundgesetzes.
Das ist die sogenannte Ewigkeitsklause. Sie stellt ausdrücklich nur Artikel 1 und 20 unter besonderen Schutz! In alle anderen Grundrechte kann eingegriffen werden, sofern ein entsprechendes Gesetz dafür Geltung besitzt.

Festnahmen, Inhaftierung, Enteignung, Entziehung des Sorgerechts für Kinder, Einschränkung oder Verbot von Versammlungen. Alles im GG notierte und von dir als unveräußerlich behauptete Grundrechte, in die der Staat bekannter Maßen sehr wohl aufgrund geltender Gesetze bekannter unter gegebenen Voraussetzungen eingreifen darf. Das sollte sogar dir deinen Irrtum erkennbar machen.

Mit Ausnahme der Artikel 1 und 20! (nicht 1 bis 20)! Nur diese beiden Artikel sind durch Artikel 79 GG vor Änderungen und Angriffen geschützt. Fakt! Egal wie oft du deinen offenkundigen Unsinn verbreitest.


Für dich und deines Gleichen gibt es womöglich kein davor und dahinter. Für alle anderen schon! Das meint den Gesamtkontext. Z. B. dass in Grundrechte (außer Artikel 1 und 20) per Gesetz eingegriffen werden kann, sofern eines dafür existiert. Der zwingend zu beachtende Kontext ist die Gesetzeslage, also die Summe erlassener und geltender Gesetze! Gesetze funktionieren übergreifend.

Und noch mal. Grundrechte und Menschenrechte sind nicht dasselbe! Nur für dich und …. .du weißt schon. Menschenrechte sollten weltweit gelten, die anderen gelten lediglich auf deutschem Staatsgebiet! Deine Aussage ist so absurd, dass deinem Gusto nach hier auch die Verfassung der USA gelten müsste. Das Deutsche Grundgesetz ist aber nur der Ersatz für die noch nicht existente Bundesdeutsche Verfassung! Und eben nicht die Verfassung der ganzen Welt! Verzieh mir bitte, aber du machst dich mit dieser Aussage bei jedem lächerlich, der über eingermaßen Grundwissen verfügt. Ich bin kein Jurist!


Zitat DA:
… der da sagt:"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Aber natürlich! Das Zitat sagt nichts weiter als dass vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nur dann in Grundrechte eingreifen darf, wenn ein entsprechend geltendes Gesetz diesen Eingriff ermöglich!!


Es könnte helfen, wenn du weniger emotional und mehr mit dem Kopf formulieren würdest. Ich könnte nun bestätigen, dass man das GG auch als Abwehrrechte gegen den Staat bezeichnen kann, aber das erfordert ein sehr viel profunderes Grundwissen über die Komplexität der Zusammenhänge als du sie bisher bewiesen hast. Bei dir scheint mir eine solche Bestätigung gefährlich! Du ersetzt fehlendes Wissen durch Fantasie. Hoffentlich ist es wenigstens deine eigene!

Jetzt wirst du anmaßend! Der Lock Down muss verlängert werden, weil die Fallzahlen einfach nicht ausreichend sinken. Zunächst mal sind Politiker auch nur Menschen, die jedoch eine ungleich höhere Verantwortung tragen als die Bürger. Dass die entscheidenden Fallzahlen nicht sinken, zeigt überdeutlich, dass noch immer zu viele Bürger nicht einmal in der Lage, oder schlicht unwillig sind, die Verantwortung für sich und sein engstes Umfeld zu übernehmen! Mindestens aus dieser Sicht verdienen die Verantwortungsträger etwas Respekt.

Verschwörungstheoretiker, Aschlöcher und Möchtegernführer sind Synonyme für Menschen, die offenkundig keine Ahnung von dem haben, was sie anderen vor die Füße kotzen, sich aber trotzdem nicht vor Urteilen scheuen. Ich könnte noch Pharisäer hinzufügen, die vorgeben, sich über hilflose Gruppen wie pflegebedürftige Menschen zu sorgen, aber dann doch nicht so viel, dass sie ihre Angehörigen heimholen, um sie und sich aus der sozialen Isolation zu holen und gleichzeitig beweisen, dass sie zur Übernahme der Verantwortung für die eigenen Eltern usw. bereit und in der Lage sind.

Deinen Scheiß zu Expertenanhörungen kannst du dir schenken. Die Regierung hat ausreichend hoch qualifizierte Berater. Du denkst womöglich an all die selbst ernannten Experten diverser TV – Sender. Hoffentlich ein Witz! Es gibt eh schon viel zu viel selbst ernannte Experten, die lauter Scheiße verbreiten, ohne je eine qualifizierte wissenschaftlich anerkannte Leistung in den üblichen Kreisen veröffentlich zu haben.

Zu dem Warnkonzert zu Verschärfungen stimme ich dir zu. Nur kommen die nicht von der Regierung, sondern von den Medien, offenkundig um deren behaupteten Experten ein Thema zum Babbeln zu geben. Es geht halt um Einschaltquoten. Schalte weg und schon herrscht Ruhe. Man kann die Regierung nicht für die unsägliche News Geilheit diverser Klatschjournalisten verantwortlich machen.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Bobo »

Dark Angel hat geschrieben:(19 Jan 2021, 18:28)

Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.
Quelle


Muss man dir wirklich in allem Nachhilfeunterricht geben?


Tut mit schrecklich traurig, aber du bist derjenige, der hier Unsinn von sich gibt:
Ich spreche von den Grundrechtsartikeln IM Grundgesetz - den Art. 1 bis 19 - und nicht vom Grundgesetz als Ganzes.
Die Grundrechte, die in den Art. 2 bis 19 festgeschrieben sind, entsprechen den, in der AEMR und in der EMRK festgeschriebenen Menschenrechten, wobei die Menschenrechte in der AEMR und EMRK weitreichender sind als im GG.


Ja genau das, würde ich dir empfehlen, dann fiele dir nämlich folgendes auf:
Art. 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Denn genau die sind in den Grundrechtsartikeln festgeschrieben!



Nein, das tun sie NICHT!
Die AEMR hat keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, Menschenrechte gelten nur in den Staaten die diese Erklärung unterschrieben und ratifiziert haben. - Deutschland ist ein solcher Staat!
Im Gegensatz dazu hat die EMRK völkerrechtlich verbindlichen Charakter, sie ist aus der AEMR abgeleitet.


Keine Ahnung, warum du permanent auf Art. 20 GG herum reitest, ich habe mich explizit auf die Grundrechtsartikel 2 bis 19 bezogen und mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen.
Du kannst also aufhören, weiter an deinem Strohmann zu basteln, mit dem DU deine Wissenslücken zu kaschieren versuchst!

Grundrechte sind natürlich Menschenrechte. Damit ist es hoffentlich klar. Nehmen wir sie zum Aufhänger, dann finden sich im GG Menschenrechte, Rechte, die für alle gelten und Bürgerrechte, Rechte, die nur für deutsche Staatsbürger gelten. Fertig. Damit sollte alles gesagt sein. Sonst hängen wir noch Monate damit rum.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

Skeptiker hat geschrieben:(30 Dec 2020, 12:40)

Auch wenn ich nicht gefragt war: Wie genau kann sich ein Ungeimpfter bei einem Geimpften anstecken, wenn ein Laden seinen Betrieb auf Geimpfte beschränkt?
Das gesamte Personal des Ladens, der den Betrieb für Geimpfte wieder aufnehmen darf, kann sich beim Geimpften anstecken.
Das Personal wird sicherlich überwiegend zu denjenigen gehören, die am Schluss geimpft werden, daher noch ungeimpft sind.

Und dieses Personal kann die Infektion dann zu Hause weiter geben, an Kinder, Ehepartner usw., die alle auch erst am Schluss dran sind.

Von daher macht eine Eröffnung von bestimmten Lebensbereichen für Geimpfte nur dann Sinn, wenn entweder 100%ig geklärt ist, dass Geimpfte nicht nur sich selbst schützen oder wenn alle geimpft sind. Ist eigentlich ziemlich einfach und von daher erübrigt sich diese Diskussion eigentlich.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

Mendoza hat geschrieben:(17 Jan 2021, 11:51)

Sehe ich genauso. Was hat der 25-jährige Enkel davon, wenn sein 80-jähriger Opa auch nicht ins Cafe darf? Absolut nichts. Reine Neidhammel-Diskussion. Wenn man den Geimpften ein bisschen Normalität zurück gibt, haben die anderen zum jetzigen Zustand keinerlei neue Nachteile. Unterm Strich gibt es keine Verlierer und einige Gewinner. Außerdem -was ja ganz wichtig ist- wird mit Sicherheit die Impfbereitschaft gesteigert!
Die 25 jährige Kellnerin, deren Sohn in der Notbetreuung in der Kita ist, die hat was davon, wenn sie, ungeimpft, nicht vom geimpften 8o jährigen Opa angesteckt wird (der sich vielleicht beim symptomlosen 25jährigen Enkel angesteckt hat).
Der Sohn steckt dann in der Notbetreuung die Erzieherin an, usw.

Ja, keiner von diesen Jüngeren wird vermutlich ernsthaft erkranken, aber mit sinkenden Fallzahlen ist dann auch Essig.

Seit fast einem Jahr wird von einem Großteil der Bevölkerung Solidarität mit den Risikogruppen gefordert.
Solidarität ist aber keine Einbahnstraße.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

frems hat geschrieben:(18 Jan 2021, 12:12)
Ob es medizinisch sinnvoll ist, den Alltag der Geimpften wieder herzustellen, weiß ich nicht, aber finde es persönlich sehr erstrebenswert, um die Vernünftigen von den Egoisten zu trennen. Wenn diese komischen Impfgegner nicht mehr in Flugzeugen, Arbeitsstätten, Fußballstadien und Kneipen anzutreffen sind, vermeidet man so auch unangenehme Bekanntschaften, da die Leute ja in der Regel auf mehreren Ebenen einen Dachschaden haben.
Impfgegner allgemein und Skepsis gegen diese eine, noch weitgehend unerforschte Impfung ist schon mal ein gewaltiger Unterschied.
Es wird ja noch teilweise anerkannt, dass Menschen, die bereits an einer Autoimmunerkrankung leiden, sich nicht impfen lassen wollen/können.
Dass bisher gesunde Menschen das Risiko mit diesem komplett neuen Impfstoff nicht eingehen wollen, nämlich sich eine Autoimmunerkrankung zu erwerben, wird als "Dachschaden" tituliert.

Viele von diesen Skeptikern, mich eingeschlossen, sind zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vorliegen von genügend Daten evtl. bereit, sich impfen zu lassen.
Und scheuen lediglich den Versuchskaninchenstatus. Genau das ist es nämlich, ein weltweit angelegter Großversuch.

Sollte ich aufgrund meiner Skepsis nicht in jedes Restaurant gehen dürfen, von mir aus.
Sollte ich aufgrund meiner Skepsis in kein Flugzeug steigen dürfen, berührt mich das überhaupt nicht. Wegen meines Hundes fliege ich sowieso nicht.
Müsste ich meine Urlaubsreise in Deutschland genauer planen, bei Pensionen, die auch Ungeimpfte nehmen, kein Problem.
Selbst wenn ich nirgends im Hotel unterkäme, würde mich das auf keinen Fall dazu bringen, meine Skepsis aufzugeben. Mache ich halt daheim Urlaub.

Nur weitergehende Untersuchungen und Daten könnten es schaffen, dass ich mich impfen lasse. Später, viel später.

Und das was ihr meint mit "Druck" erreichen zu können, das erreicht bei mir genau das Gegenteil. Und da bin ich sehr konsequent.
frems hat geschrieben:(18 Jan 2021, 12:12)
Zudem halte ich es nicht für ein Zeichen der Solidarität, wenn wir viele Wirtschaftsbereiche geschlossen halten, weil ein paar Coronaleugner auf einen Pieks verzichten wollen und deshalb alle anderen sich weiterhin einschränken müssen.
Nun sind die, die den noch unerforschten Risiken und Wirkungen der Impfung skeptisch gegenüber stehen auch schon sofort Coronaleugner.
Wie praktisch.

Ja, eine generelle Impfpflicht kann einen zwingen, auch im beruflichen Bereich muss man gut überlegen.
Aber ein Zwang wird Folgen haben, Folgen, die der Gesellschaft nicht gut tun werden, da bin ich mir sicher.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

frems hat geschrieben:(18 Jan 2021, 18:17)

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... g-100.html

Nachvollziehbar. Wir haben auch schon zwei Impfgegner gefeuert, aber nicht mit der Begründung, sondern einfach weil noch Probezeit bestand. Da kommen extra zu uns, wo man n sicheren Job hat und fleißig Personal gesucht wird, aber zugleich wollen sie mit ihrer Impfverweigerung nicht nur zahlreiche Leben, sondern auch Arbeitsplätze gefährden. Kann man sich nicht ausdenken sowas.
Sieht so aus. Das Denken lassen wir mal lieber. :)
frems hat geschrieben:(18 Jan 2021, 18:17)
Bin gespannt, ob die Kündigungen in Dessau gerichtsfest sind. Falls ja, wird das eine sinnvolle Blaupause. Wenn nicht, muss der Gesetzgeber nachbessern.

"Ich werde mich definitiv gegen Corona impfen lassen, ich wollte einfach nur ein bisschen Bedenkzeit", sagte eine der Frauen MDR SACHSEN-ANHALT.

Arbeitsrechtler denken, dass Angestellte, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen, durchaus mit einer Klage Erfolg haben könnten.

...vor Gericht würde so eine Kündigung auf äußerst wackligen Füßen stehen."

Die Frauen wollen wohl eher nicht vor Gericht gehen, denn siehe da:

Die meisten haben bereits mehrere andere Jobangebote bekommen. ;)
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Schnitter »

Eschnapur hat geschrieben:(20 Jan 2021, 15:07)
Dass bisher gesunde Menschen das Risiko mit diesem komplett neuen Impfstoff nicht eingehen wollen, nämlich sich eine Autoimmunerkrankung zu erwerben, wird als "Dachschaden" tituliert.
Angesichts der Wahrscheinlichkeit dass dies eintritt: Zu Recht.

Die Wahrscheinlichkeit liegt < 1:10,000,000.

Du darfst nie mehr zur Toilette gehen.....die Wahrscheinlichkeit dass dich dort der Blitz trifft ist höher.

Mir ist aber bewusst dass Vernunft und Logik hier nicht greift. Es ist zwecklos.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

Aus welcher Langzeitstudie beziehst du deine Daten?
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Schnitter »

Eschnapur hat geschrieben:(20 Jan 2021, 15:48)

Aus welcher Langzeitstudie beziehst du deine Daten?
Aus den Ergebnissen vergangener Impfungen.

Auf 65,000,000 Millionen Impfungen im Jahr 2014 gab es ca. 30 "anerkannte" Impfschäden.

Das ist schon der Fall wenn du wegen eines dicken Arms 1 Woche nicht arbeiten kannst.

Du solltest also NIEMALS das Haus verlassen. Fast jeder Schritt und Tritt birgt ein höheres Gesundheitsrisiko.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dark Angel »

Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)
Ich habe das mit der Maske und der Erkrankung deines Mannes durchaus verstanden. Es ist allein die Sache deines Mannes, ob er sich dem für ihn eher tödlichem Risiko einer Infektion aussetzen möchte. Z.B. weil er sich infiziert, aber es ist ein absolutes Unding, zu glauben, er hätte wegen der Krankheit das Recht, ohne Maske unter Menschen zu gehen und ggf. zur Virenschleuder zu werden. Es ist nun mal Fakt, dass es Tage oder Wochen dauern kann, bis die Infektion spürbar wird. Kurzum. Keine Sonderrechte für Lebensmüde, die sich für privilegiert glauben, andere mit in den Abgrund zu reißen.
Ein Attest aufgrund medizinischer Indikation ist kein Sonderrecht und auch kein Privileg, sondern überlebensnotwendig.
Desweitere ging es um die FFP2-Masken - gem. Arbeitsschutzverordung ist dafür, dass die Maske überhaupt getragen werden darf eine G26/-Vorsorgeuntersuchung notwendig und diese Maske kann/darf ein COPD-Patient, ein Asthma-Patient und Jugendliche unter 16 Jahren nicht tragen.
Die "stino" medizinischen Vließmasken tragen wir! Diese Masken sind auch weiterhin zulässig!
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)Du, und ggf. eure Kinder sind soziale Kontakte. Für alles andere, ich schrieb es schon, gibt es Medien. Netz Telefon usw.
Nein! Zu sozialen Kontakten zählen genauso Freunde und Bekannte, zählen Freizeitaktivitäten im Verein etc, gehören pysische Nähe und die können so genannte soziale Medien genau nicht ersetzen, weil nämlich nicht von jedem genutzt werden und niemand gezwungen werden kann, sie zu nutzen.
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)] Wer ist in seinem Heim im Kreise seines Partners nicht aushält, sollte die Zeit nutzen, über die Gründe nachzudenken.
Menschen sind soziale Wesen, sind "Herdentiere", die für ihre psychische Gesundheit den direkten Kontakt, die direkte Interaktion mit Menschen, außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb des engsten Familienkreises benötigen. Alles andere stellt eine Isolation dar, die schwere psychische Schäden nach sich zieht. Das wird dir jeder Soziologe, jeder Psychologe und/oder Psychater bestätigen.
Insbesondere Menschen mit sozialem und gesellschaftlichen Engagement leiden psychisch unter der (verordneten) Isolation.
Ach ja - die psychische Gesundheit zählt auch zur körperlichen Unversehrtheit gem. Art.2 (2) GG.
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)]Du kommst mit körperlichen Betätigung als Therapie unter dem Risiko, dass dein Mann sich und andere infiziert. Erkennst du den Widerspruch darin selbst nicht? Außerdem gibt es keine Ausgangssperre.
Nein, ich sehe keinen Widerspruch, weil das Risiko, wie es behauptet wird, gar nicht gegeben ist, selbst bei einem Inzidenzwert von 200/100.000 (in 7 Tagen) nicht.
Der Inzidenzwert ist ein willkürlich festgelegter Wert, ohne jede Evidenz, ohne empirische Grundlage und ohne jede Aussagkraft zu Infektionsrisiken.
Inzienzwert von 200/100.000 bedeutet schlicht, das 200 Personen von 100.000 positiv getestet worden sind, das sind 2 von 10.000 und 9998 sind negativ.
Die Wahrscheinlichkeit, irgendwo im Freien, auf eine dieser zwei infizierten/positiv getesteten Menschen zu treffen, ist extrem gering.
Nach wie vor sind die meisten Infizierten ü80jährige Alten- und Pflegeheimbewohner. Genau dort sollten die Maßnahmen ansetzen, genau dort sollten die Infektionsrisiken gesenkt werden und genau dort würden auch Maßnahmen ergriffen werden, hätte man eine vernünftige Strategie, statt blindem Aktionismus.
Dass derartige Maßnahmen funktionieren, hat doch Boris Palmer in Tübingen bewiesen, der hat allerdings auch die Sommermonate nicht verpennt.
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)]Ein weiterer Punkt ist, dass Discounter das Hausrecht haben und Personen ohne Maske zum Selbstschutz zum Schutz aller anderen Kunden des Hauses verweisen können und wohl auch werden. Wer unter den augenblicklichen Umständen nicht in der Lage ist, eine Maske zu tragen, der wird Bereiche, in denen die gefordert sind, meiden müssen, bis die Geschichte durch ist. So einfach ist das.
Nöö der Punkt ist, dass der Einzelhandel, Arztpraxen und Apotheken die entsprechenden Atteste sehen wollen und sie entsprechend akzeptieren!

Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)]Ähhm was? Artikel 20 Absatz 4 ist ein Artikel aus dem Grundgesetz! (GG) Merke bitte. Die Grundrechte stehen im Grundgesetz! So heißt das Schriftwerk, in dem UNSERE (ausschließlich deutschen) Grundrechte und das Bekenntnis zu den Menschenrechten notiert sind. Für jeden in jedem Buchhandel käuflich zu erwerben.

Ja - die Grundrechte stehen im Grundgesetz und zwar in den Artikeln 2 bis 19!
Art. 20 GG gehört NICHT zu den Grundrechtsartikeln, sondern zum Absatz "Bund und Länder".
Du darfst also aufhören auf deinen Strohmann einzudreschen, weil vom Art.20 GG nie die Rede war.
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)Artikel 79 GG. Absatz 3 – Änderung des Grundgesetzes.
Das ist die sogenannte Ewigkeitsklause. Sie stellt ausdrücklich nur Artikel 1 und 20 unter besonderen Schutz! In alle anderen Grundrechte kann eingegriffen werden, sofern ein entsprechendes Gesetz dafür Geltung besitzt.
Richtig und in Art. 1 (3) GG steht: "die nachfolgenden Grundrechte ..." und in Art.19 (2) steht eindeutig:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

und das wiederum bedeutet, dass Grundrechte auch durch Gesetze NICHT geändert (in ihrem Wesensgehalt angetastet) werden dürfen, heißt auch sie unterliegen de facto der Ewigkeitsklausel!

Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)Festnahmen, Inhaftierung, Enteignung, Entziehung des Sorgerechts für Kinder, Einschränkung oder Verbot von Versammlungen. Alles im GG notierte und von dir als unveräußerlich behauptete Grundrechte, in die der Staat bekannter Maßen sehr wohl aufgrund geltender Gesetze bekannter unter gegebenen Voraussetzungen eingreifen darf. Das sollte sogar dir deinen Irrtum erkennbar machen.
Ich muss dich enttäuschen aber Eigentum ist ein Menschenrecht ==> siehe Art.17 AEMR sowie Art.1 des Zusatzprotokolls zur EMRK.
Gleiches gilt für das Versammlungs- und Vereinigungsrecht - das sind Menschenrechte ==> Art.19 und 20 der AEMR sowie Art.10 und 11 der EMRK
Ebenso gehört die Familie/Kindererziehung zu den Menschenrechten ==> Art 6 GG, Art.16 AEMR, Art. 8 EMRK
Eingeschränkt wird dieses Menschenrecht nur durch nationale Sicherheit und die Kinderrechtskonvention (AEMR und EMRK)

Wer unterliegt hier einem Irrtum?
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)
Für dich und deines Gleichen gibt es womöglich kein davor und dahinter. Für alle anderen schon! Das meint den Gesamtkontext. Z. B. dass in Grundrechte (außer Artikel 1 und 20) per Gesetz eingegriffen werden kann, sofern eines dafür existiert. Der zwingend zu beachtende Kontext ist die Gesetzeslage, also die Summe erlassener und geltender Gesetze! Gesetze funktionieren übergreifend.
Remeber: Art 19 (2) Grundgesetz:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." und Art.1 (3) GG (genau der Artikel, der der Ewigkeitsklausel unterliegt:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Lies die verlinkten Quellen zur Unveräußerlichkeit, Unteilbarkeit von Grund-/Menschenrechten. In der gleichen Quelle findest du auch die Aussage, dass Grundrechte Menschenrechte bzw die meisten Grundrechte Menschenrechte sind.
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22) Aber natürlich! Das Zitat sagt nichts weiter als dass vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nur dann in Grundrechte eingreifen darf, wenn ein entsprechend geltendes Gesetz diesen Eingriff ermöglich!!
Die Aussage in der zitierten Quelle lautet eindeutig "Abwehrrechte gegen den Staat" und im GG steht in Art 1.(3), dass Grundrechte unmittelbar geltendes Recht darstellen.
Falls du ein Problem damit haben solltest, was unmittelbar geltendes Recht bedeutet - hier etwas Nachhilfe:

"Die Grundrechte sind das Rückgrat des Grundgesetzes, und sie bilden die Werteordnung unseres Landes. Sie haben buchstäblich vorrangige Bedeutung, ..."
"... die Grundrechte dürfen nicht nur „ein Stück Literatur“ sein, sondern sie müssen im Leben der Menschen Wirkung entfalten. Deshalb sind die Grundrechte „unmittelbar geltendes Recht“, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger können sich gegenüber der Verwaltung, der Gesetzgebung und den Gerichten auf sie berufen. ...
Mit Blick auf die Grundrechte allerdings galt im Parlamentarischen Rat die Devise, dass sie trotz aller Ungewissheiten schon ihrem Wesen nach als etwas Dauerhaftes zu konzipieren seien. Umso sorgfältiger war zu erwägen, welche Grundrechte geschützt werden sollten. Rasch kam man überein, sich auf Abwehrrechte konzentrieren zu wollen, also auf Rechte, die den Schutz vor staatlichen Eingriffen garantieren:

Quelle


Deutlicher geht es eigentlich nicht!
Die Quelle selbst, dürfte über alle Zweifel erhaben sein!
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)Es könnte helfen, wenn du weniger emotional und mehr mit dem Kopf formulieren würdest. Ich könnte nun bestätigen, dass man das GG auch als Abwehrrechte gegen den Staat bezeichnen kann, aber das erfordert ein sehr viel profunderes Grundwissen über die Komplexität der Zusammenhänge als du sie bisher bewiesen hast. Bei dir scheint mir eine solche Bestätigung gefährlich! Du ersetzt fehlendes Wissen durch Fantasie. Hoffentlich ist es wenigstens deine eigene!
Man kann nicht Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat "bezeichnen", sie SIND Abwehrrechte gegen den Staat.
Sieh dir bitte die zitierte und verlinkte Quelle etwas genauer an, bevor du die anzweifelst!
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)Jetzt wirst du anmaßend! Der Lock Down muss verlängert werden, weil die Fallzahlen einfach nicht ausreichend sinken.
Nein, der Lockdown muss nicht verlängert werden, eben weil der Lockdown keinerlei Wirkung zeigt, die Schäden, die mit diesem Lockdown verbunden sind, übersteigen den, zu erwartenden, Nutzen um ein Vielfaches.
Bei einer unwirksamen Medizin kommt auch kein Arzt auf die Idee, die Dosis zu erhöhen, in der Hoffnung, dass eine höhere Dosis endlich Wirkung zeigt - er tut dies nicht, weil mit der Erhöhung der Dosis auch die Risiken und Nebenwirkungen steigen.
Die Folgen eines verschäften und/oder verlängerten Lockdowns sind die gleichen - die Folgen und Schäden steigen ...
Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 12:22)Zunächst mal sind Politiker auch nur Menschen, die jedoch eine ungleich höhere Verantwortung tragen als die Bürger. Dass die entscheidenden Fallzahlen nicht sinken, zeigt überdeutlich, dass noch immer zu viele Bürger nicht einmal in der Lage, oder schlicht unwillig sind, die Verantwortung für sich und sein engstes Umfeld zu übernehmen! Mindestens aus dieser Sicht verdienen die Verantwortungsträger etwas Respekt.
Nein - nicht die Bürger sind schuld, weil die sich in der überwiegenden Mehrzahl an die verordneten Maßnahmen halten, weil die sich bis zum "geht nicht mehr" einschränken, sogar die Zerstörung ihrer Existenz(en), ihrer Familien und ihrer psychischen Gesundheit in Kauf nehmen.
Nicht der Bürger handelt verantwortungslos, sondern die Politiker tun das, wenn sie - unter Ausschluss der Legislative - Maßnahmen anordnen, die keinerlei Wirkung zeigen, die zeigen, dass sie keinerlei Strategie, keinerlei Plan haben, WIE die, am meisten gefährdeten, Personengruppen effektiv geschützt werden können.
Boris Palmer bringt es auf den Punkt, wenn er in einem Welt-Artikel (hinter der Bezahlschranke) sagt:

" Rund die Hälfte aller Todesfälle war in Alten- und Pflegeheimen zu beklagen. Wer im Pflegeheim lebt, hat gar keine Kontakte außerhalb des Hauses mehr. Die Schließungen von Schulen, Restaurants und Geschäften reduziert das direkte Infektionsrisiko der am meisten gefährdeten Menschen überhaupt nicht.
Spätestens mit der Ein-Freund-Politik ist der Bogen aber überspannt worden. Ich stelle fest, dass die Akzeptanz für die Maßnahmen gerade in Familien rapide sinkt. Geschlossene Schulen und Kitas, keine Freunde, keine Familienkontakte, das werden sie nicht auf Dauer mitmachen. Und solche Opfer sind auch nicht begründbar.
Einer Politik, die Bildungsbiografien bricht, Familien und Ehen zerstört, astronomische Schulden an die kommenden Generationen überträgt und so fahrlässig darauf verzichtet, effektivere Mittel zur Pandemiebekämpfung einzusetzen, fehlt es an Überzeugungskraft."
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dark Angel »

Schnitter hat geschrieben:(20 Jan 2021, 15:57)

Aus den Ergebnissen vergangener Impfungen.

Auf 65,000,000 Millionen Impfungen im Jahr 2014 gab es ca. 30 "anerkannte" Impfschäden.

Das ist schon der Fall wenn du wegen eines dicken Arms 1 Woche nicht arbeiten kannst.

Du solltest also NIEMALS das Haus verlassen. Fast jeder Schritt und Tritt birgt ein höheres Gesundheitsrisiko.
Wie viele der 65 Mio Impfungen erfolgten mit einem Impfstoff auf RNA-Basis?
Auf welche Testergebnisse kann man bei RNA-basierten Impfstoffen zurück greifen?

Tatsache ist, dass es sich bei dem Impfstoff gegen Covid19 um einen neuartigen RNA-Impfstoff handelt und es noch keinerlei Erkenntnisse gibt, wie sich dieser Impfstoff bei Menschen MIT Autoimmunkrankheiten bzw bei Menschen genetischer Präposition zu Autoimmunkrankheiten auswirkt.
Es gibt lediglich Vermutungen und Annahmen!
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Schnitter »

Dark Angel hat geschrieben:(20 Jan 2021, 16:29)
Wie viele der 65 Mio Impfungen erfolgten mit einem Impfstoff auf RNA-Basis?
Kannst du mir erläutern warum auf Basis der Kinetik einer mRNA Impfung eine Autoimmunkrankheit wahrscheinlicher ausgelöst werden soll als durch jede andere Impfung ?

Das Risiko geht gegen Zero. Wie bei allen anderen Impfungen ebenfalls.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Bobo »

Dark Angel hat geschrieben:(20 Jan 2021, 16:08)

Ein Attest aufgrund medizinischer Indikation ist kein Sonderrecht und auch kein Privileg, sondern überlebensnotwendig.
Desweitere ging es um die FFP2-Masken - gem. Arbeitsschutzverordung ist dafür, dass die Maske überhaupt getragen werden darf eine G26/-Vorsorgeuntersuchung notwendig und diese Maske kann/darf ein COPD-Patient, ein Asthma-Patient und Jugendliche unter 16 Jahren nicht tragen.
Die "stino" medizinischen Vließmasken tragen wir! Diese Masken sind auch weiterhin zulässig!


Nein! Zu sozialen Kontakten zählen genauso Freunde und Bekannte, zählen Freizeitaktivitäten im Verein etc, gehören pysische Nähe und die können so genannte soziale Medien genau nicht ersetzen, weil nämlich nicht von jedem genutzt werden und niemand gezwungen werden kann, sie zu nutzen.


Menschen sind soziale Wesen, sind "Herdentiere", die für ihre psychische Gesundheit den direkten Kontakt, die direkte Interaktion mit Menschen, außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb des engsten Familienkreises benötigen. Alles andere stellt eine Isolation dar, die schwere psychische Schäden nach sich zieht. Das wird dir jeder Soziologe, jeder Psychologe und/oder Psychater bestätigen.
Insbesondere Menschen mit sozialem und gesellschaftlichen Engagement leiden psychisch unter der (verordneten) Isolation.
Ach ja - die psychische Gesundheit zählt auch zur körperlichen Unversehrtheit gem. Art.2 (2) GG.


Nein, ich sehe keinen Widerspruch, weil das Risiko, wie es behauptet wird, gar nicht gegeben ist, selbst bei einem Inzidenzwert von 200/100.000 (in 7 Tagen) nicht.
Der Inzidenzwert ist ein willkürlich festgelegter Wert, ohne jede Evidenz, ohne empirische Grundlage und ohne jede Aussagkraft zu Infektionsrisiken.
Inzienzwert von 200/100.000 bedeutet schlicht, das 200 Personen von 100.000 positiv getestet worden sind, das sind 2 von 10.000 und 9998 sind negativ.
Die Wahrscheinlichkeit, irgendwo im Freien, auf eine dieser zwei infizierten/positiv getesteten Menschen zu treffen, ist extrem gering.
Nach wie vor sind die meisten Infizierten ü80jährige Alten- und Pflegeheimbewohner. Genau dort sollten die Maßnahmen ansetzen, genau dort sollten die Infektionsrisiken gesenkt werden und genau dort würden auch Maßnahmen ergriffen werden, hätte man eine vernünftige Strategie, statt blindem Aktionismus.
Dass derartige Maßnahmen funktionieren, hat doch Boris Palmer in Tübingen bewiesen, der hat allerdings auch die Sommermonate nicht verpennt.


Nöö der Punkt ist, dass der Einzelhandel, Arztpraxen und Apotheken die entsprechenden Atteste sehen wollen und sie entsprechend akzeptieren!



Ja - die Grundrechte stehen im Grundgesetz und zwar in den Artikeln 2 bis 19!
Art. 20 GG gehört NICHT zu den Grundrechtsartikeln, sondern zum Absatz "Bund und Länder".
Du darfst also aufhören auf deinen Strohmann einzudreschen, weil vom Art.20 GG nie die Rede war.


Richtig und in Art. 1 (3) GG steht: "die nachfolgenden Grundrechte ..." und in Art.19 (2) steht eindeutig:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

und das wiederum bedeutet, dass Grundrechte auch durch Gesetze NICHT geändert (in ihrem Wesensgehalt angetastet) werden dürfen, heißt auch sie unterliegen de facto der Ewigkeitsklausel!



Ich muss dich enttäuschen aber Eigentum ist ein Menschenrecht ==> siehe Art.17 AEMR sowie Art.1 des Zusatzprotokolls zur EMRK.
Gleiches gilt für das Versammlungs- und Vereinigungsrecht - das sind Menschenrechte ==> Art.19 und 20 der AEMR sowie Art.10 und 11 der EMRK
Ebenso gehört die Familie/Kindererziehung zu den Menschenrechten ==> Art 6 GG, Art.16 AEMR, Art. 8 EMRK
Eingeschränkt wird dieses Menschenrecht nur durch nationale Sicherheit und die Kinderrechtskonvention (AEMR und EMRK)

Wer unterliegt hier einem Irrtum?


Remeber: Art 19 (2) Grundgesetz:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." und Art.1 (3) GG (genau der Artikel, der der Ewigkeitsklausel unterliegt:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Lies die verlinkten Quellen zur Unveräußerlichkeit, Unteilbarkeit von Grund-/Menschenrechten. In der gleichen Quelle findest du auch die Aussage, dass Grundrechte Menschenrechte bzw die meisten Grundrechte Menschenrechte sind.


Die Aussage in der zitierten Quelle lautet eindeutig "Abwehrrechte gegen den Staat" und im GG steht in Art 1.(3), dass Grundrechte unmittelbar geltendes Recht darstellen.
Falls du ein Problem damit haben solltest, was unmittelbar geltendes Recht bedeutet - hier etwas Nachhilfe:

"Die Grundrechte sind das Rückgrat des Grundgesetzes, und sie bilden die Werteordnung unseres Landes. Sie haben buchstäblich vorrangige Bedeutung, ..."
"... die Grundrechte dürfen nicht nur „ein Stück Literatur“ sein, sondern sie müssen im Leben der Menschen Wirkung entfalten. Deshalb sind die Grundrechte „unmittelbar geltendes Recht“, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger können sich gegenüber der Verwaltung, der Gesetzgebung und den Gerichten auf sie berufen. ...
Mit Blick auf die Grundrechte allerdings galt im Parlamentarischen Rat die Devise, dass sie trotz aller Ungewissheiten schon ihrem Wesen nach als etwas Dauerhaftes zu konzipieren seien. Umso sorgfältiger war zu erwägen, welche Grundrechte geschützt werden sollten. Rasch kam man überein, sich auf Abwehrrechte konzentrieren zu wollen, also auf Rechte, die den Schutz vor staatlichen Eingriffen garantieren:

Quelle


Deutlicher geht es eigentlich nicht!
Die Quelle selbst, dürfte über alle Zweifel erhaben sein!


Man kann nicht Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat "bezeichnen", sie SIND Abwehrrechte gegen den Staat.
Sieh dir bitte die zitierte und verlinkte Quelle etwas genauer an, bevor du die anzweifelst!


Nein, der Lockdown muss nicht verlängert werden, eben weil der Lockdown keinerlei Wirkung zeigt, die Schäden, die mit diesem Lockdown verbunden sind, übersteigen den, zu erwartenden, Nutzen um ein Vielfaches.
Bei einer unwirksamen Medizin kommt auch kein Arzt auf die Idee, die Dosis zu erhöhen, in der Hoffnung, dass eine höhere Dosis endlich Wirkung zeigt - er tut dies nicht, weil mit der Erhöhung der Dosis auch die Risiken und Nebenwirkungen steigen.
Die Folgen eines verschäften und/oder verlängerten Lockdowns sind die gleichen - die Folgen und Schäden steigen ...


Nein - nicht die Bürger sind schuld, weil die sich in der überwiegenden Mehrzahl an die verordneten Maßnahmen halten, weil die sich bis zum "geht nicht mehr" einschränken, sogar die Zerstörung ihrer Existenz(en), ihrer Familien und ihrer psychischen Gesundheit in Kauf nehmen.
Nicht der Bürger handelt verantwortungslos, sondern die Politiker tun das, wenn sie - unter Ausschluss der Legislative - Maßnahmen anordnen, die keinerlei Wirkung zeigen, die zeigen, dass sie keinerlei Strategie, keinerlei Plan haben, WIE die, am meisten gefährdeten, Personengruppen effektiv geschützt werden können.
Boris Palmer bringt es auf den Punkt, wenn er in einem Welt-Artikel (hinter der Bezahlschranke) sagt:

" Rund die Hälfte aller Todesfälle war in Alten- und Pflegeheimen zu beklagen. Wer im Pflegeheim lebt, hat gar keine Kontakte außerhalb des Hauses mehr. Die Schließungen von Schulen, Restaurants und Geschäften reduziert das direkte Infektionsrisiko der am meisten gefährdeten Menschen überhaupt nicht.
Spätestens mit der Ein-Freund-Politik ist der Bogen aber überspannt worden. Ich stelle fest, dass die Akzeptanz für die Maßnahmen gerade in Familien rapide sinkt. Geschlossene Schulen und Kitas, keine Freunde, keine Familienkontakte, das werden sie nicht auf Dauer mitmachen. Und solche Opfer sind auch nicht begründbar.
Einer Politik, die Bildungsbiografien bricht, Familien und Ehen zerstört, astronomische Schulden an die kommenden Generationen überträgt und so fahrlässig darauf verzichtet, effektivere Mittel zur Pandemiebekämpfung einzusetzen, fehlt es an Überzeugungskraft."

Tja. Ein Attest aufgrund medikationen ist Klopapier, seit es viele Scharlatane gab, die mit Gefälligkeits Attesten glaubten, sich den Regeln entziehen zu können. Wer nicht kann, der soll daheim bleiben. Das Recht auf Unversehrtheit (nicht infiziert zu werden) ist ein höhere Rechtsgut als das auf soziale Kontakte. Damit ist schon alles gesagt. Außerdem werden lediglich die OP Masken gefordert. Also kein Thema wert.


Genau aus diesem Grunde wurden die sozialen Kontakte per Gesetz eingeschränkt. Der Beschluss ist zulässig und mit dem GG vereinbar. Siehe höheres Rechtsgut. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob und mit wem er die sozialen Medien nutzt. Daraus lässt sich aber kein Sonderrecht auf Verstöße gegen die aktuellen Verstöße ableiten.


Menschen sind soziale Wesen. Richtig. Die meisten davon Vernunftgesteuert. Ich bin auch ein soziales Wesen und heul nicht ins Kissen, weil ich meine Freunde und Familie für einige Zeit nicht persönlich treffen darf.


Bist du eine Corona Leugnerin oder nur mehr Herdentier als gut ist? Oder sind dir die um die tausend Tote täglich schlicht egal? Sag das mal den Angehörigen. Diese Einstellung hätte nicht viel mit sozialer Gemeinschaft zu tun, und könnte somit als Verstoß gegen das GG ausgelegt werden, um es mal auf deinem Gleis zu bringen.

Nicht Artikel 1GG vergessen!

Na wenn ihr mit eurem Maskengeheul durch kommt, ist doch alles bestens. Worüber klagst du denn?

Artikel 20 GG steht zwar im Grundgesetz, gehört aber nicht zu den Grundrechten? Wow! Auf die Idee muss man erst mal kommen! Passt aber zum Coronaleugnen.

Sollten Grundrechte im Wesen angetastet werden, so wird das Bundesverfassungsgericht das schon feststellen und verhindern. Da habe ich volles Vertrauen.

Arrgh! Eigentum ist natürlich kein Menschenrecht! Eigentum muss erworben werden. Geschenkt gibt es hier per Gesetz nichts. Der Schutz des Eigentums wird im GG genannt. Ist ein Unterschied. Zu dem Artikel kann z. B. zum Wohle der Allgemeinheit per Gesetz eingegriffen werden. Das nennt sich dann Enteignen.

Und lerne bitte Menschenrecht von Menschenrecht zu unterscheiden. Es gibt Menschenrechte, wie z. B. das Verbot von Folter, usw. was mit der Würde einhergeht und von der UN – Menschenrechtsorganisation und oder Amnesty International usw. überwacht werden, und es gibt Menschenrechte, die in unserem Grundgesetz verankert sind. So genannt, weil sie jeder auf unserem Staatsgebiet lebende Mensch sie beanspruchen kann.
Und natürlich die Bürgerrechte, nur für Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Punkt.

Ja. Deutlicher geht’s wohl nicht. Du hast eine korrekte Quelle zitiert, aber sind es auch die Schlüsse, die du daraus ziehst? Worauf soll das hinaus laufen? Darauf, dass unsere Regierung entgegen dem GG handelt? Ich hoffe nicht!

Sonst kannst du mir ja mal erklären, wie Freiheitsentzug, Enteignung, Einschränkung der sozialen Kontakte, Überwachungen oder Entzug des Sorgerechts und sonstige staatliche Maßnahmen in deiner Welt überhaupt möglich ist. Alles staatliche Willkür entgegen der Grundgesetze? Wo doch Eigentum und Familie durch das Grundgesetz ausdrücklich geschützt sind.
Ups. Und schon lieferst du einen Hinweis darauf, dass du deine eigenen Quelle nicht verstehst. Dort steht ausdrücklich, dass man den Schutz der Grundrechte bewusst auf Abwehrrechte konzentriert hat. Lies mal nach.

H! Der Lock Down muss nicht verlängert werden? Sagt das deine Expertise oder hat dir das jemand geflüstert, dessen Genie der Regierung entgangen ist? Wie rechnet man den Nutzen von rund tausend Toten täglich auf? Ist die Rede von deinem persönlichen Nutzen oder vom Geld anderer? Wenn du dich so verächtlich über die bisherigen Opfer äußerst, wie kannst du erwarten, dass ich irgendwer für den seelischen Zustand oder das Schicksal deines Mannes interessiert? Wie viele Leben würdest du für seine psychische Gesundheit täglich opfern?

Natürlich sind die Bürger schuld! Wer sonst reicht die Viren weiter? Eilboten? Die Infektions- und Opferzahlen sind in der überwiegenden Mehrheit das Resultat von Fehlverhalten. Dass die Verantwortlichen keine Mehrheit darstellen, ist klar, aber die braucht es zur Verbreitung der Viren auch nicht. Der Schaden ist groß genug. Wenn eine Ehe in den Arsch geht, war sie das vorher auch schon. Wollte nur niemand zugeben, vermutlich weil er oder sie die meiste Zeit bei der oder den Geliebten verbrachte.

Corona und die Maßnahmen formt keine Ärsche, es lässt denen nur die Hosen runter. Die Regierung tut ihr Bestes! Gut und weiter so! Und keine Sonderrechte für Geimpfte, bis alle geimpft sind, die es wollten. Dann kehrt die Normalität rasch zurück. Vielleicht denkst du noch mal über die Ansätze bei den Alten im Pflegeheim nach. Die rennen gewiss nicht durch die Gegend und verteilen das Virus! :(
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Papaloooo »

Bobo hat geschrieben:(20 Jan 2021, 17:13)

Tja. Ein Attest aufgrund medikationen ist Klopapier, seit es viele Scharlatane gab, die mit Gefälligkeits Attesten glaubten, sich den Regeln entziehen zu können. Wer nicht kann, der soll daheim bleiben. Das Recht auf Unversehrtheit (nicht infiziert zu werden) ist ein höhere Rechtsgut als das auf soziale Kontakte. Damit ist schon alles gesagt. Außerdem werden lediglich die OP Masken gefordert. Also kein Thema wert.
Genau,
zumindest sollten alle die angeblich keine Atemschutzmaske tragen können,
einen medizinischen Grund nachliefern.

Ich bin auch dafür,
dass man alle Anti-Atemschutz-Atteste augenblicklich für Null und Nichtig erklärt.
Das ist doch fast ausschließlich Scharlatanerie.

Und wer kann, der soll eine wirkliche Diagnose nachliefern.
Aber das alleine reicht dann eben auch nicht aus,
dass man andere Menschen deswegen gefährden darf.

Wer also keine Maske tragen darf, weil das wirklich nicht geht,
der soll dann eben priorisiert werden mit einer Impfung.

Wer auch die Impfung nicht verträgt - oder vorgibt, dass er/sie das nicht kann,
der kann sich ja in Quarantäne begeben, bis der Inzidenzwert wieder unter 50 ist.
Wir sind doch hier nicht im Trollhouse!
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

Dark Angel hat geschrieben:(20 Jan 2021, 16:29)

Wie viele der 65 Mio Impfungen erfolgten mit einem Impfstoff auf RNA-Basis?
Auf welche Testergebnisse kann man bei RNA-basierten Impfstoffen zurück greifen?

Tatsache ist, dass es sich bei dem Impfstoff gegen Covid19 um einen neuartigen RNA-Impfstoff handelt und es noch keinerlei Erkenntnisse gibt, wie sich dieser Impfstoff bei Menschen MIT Autoimmunkrankheiten bzw bei Menschen genetischer Präposition zu Autoimmunkrankheiten auswirkt.
Es gibt lediglich Vermutungen und Annahmen!
Genau das ist der Punkt.
Davon abgesehen ist es fast unmöglich nachzuweisen, dass Rheuma, MS und andere Autoimmunerkrankungen von einer Impfung ausgelöst wurden.
Daher werden sie auch nicht anerkannt.
Ansonsten gäbe es viele, viele Langzeitfolgen, selbst von bekannten Impfstoffen.

Was allerdings anerkannt wurde weil es nicht mehr anders ging, ist die Narkolepsie, die bei einigen hundert Menschen mehrere Wochen nach der (ebenfalls unnötigen) Impfung gegen die Schweinegrippe auftrat.
Mit dieser Folgeerkrankung müssen viele Jugendliche nun ihr ganzes Leben verbringen.
Auch da hieß es im Vorfeld, die Impfung sei sicher.
Und da handelte es sich nicht um eine völlig neuartige Impfung.

Ich wiederhole, es gibt keine Studienergebnisse zu Langzeitfolgen dieser neuartigen mRNA Impfung.
Folglich werde ich abwarten, was da in den nächsten Monaten alles passiert.

Klar ist, dass sämtliche Gremien sich mit Händen und Füßen dagegen wehren werden, Langzeitfolgen anzuerkennen.
Das hätte eine Kostenlawine sondergleichen zur Folge.
Man muss also sehr genau und sehr aufmerksam überall mitlesen.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. ;)
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

Schnitter hat geschrieben:(20 Jan 2021, 16:35)

Kannst du mir erläutern warum auf Basis der Kinetik einer mRNA Impfung eine Autoimmunkrankheit wahrscheinlicher ausgelöst werden soll als durch jede andere Impfung ?

Das Risiko geht gegen Zero. Wie bei allen anderen Impfungen ebenfalls.
Es geht auch bei den anderen Impfungen nicht gegen Null, das wird nicht wahrer, nur weil du es ständig wiederholst und glauben willst.

Mit der mRNA Impfung wird dem Körper eine Bauanleitung für das Spike Protein geliefert.
Der Körper baut dieses Protein auf, worauf sich dann das Immunsystem des Körpers gegen dieses Protein wendet, weil es als körperfremd erkannt wird.

Bei herkömmlichen Impfungen wird das Antigen selbst injiziert, das Immunsystem erkennt es als körperfremd und eliminiert es.
Bei der neuen Impfung muss der Körper dieses Protein erst mal selbst bauen, um es dann zu bekämpfen.
Heißt, der Körper richtet sich eigentlich gegen ein Protein, das er selbst produziert hat.

Wer weiß nun, ob ein Immunsystem, das übers Ziel hinausschießt, sich nicht gleich noch gegen weitere, körpereigene Zellen wendet?
Also eine Autoimmunerkrankung entsteht.
Ganz besonders, weil dieses Coronavirus ohnehin in dem Ruf steht, öfter mal eine überschießende Immunreaktion zu provozieren, was ein Grund für schwere Verläufe sein kann.

Ich weiß es nicht, du weißt es nicht und die "Experten" können es ebenfalls noch gar nicht wissen.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eschnapur »

Und mit all diesem Nichtwissen ist eine Impfpflicht nach meiner Meinung nicht nur völlig unangebracht, sondern eine Körperverletzung derjenigen, die noch abwarten möchten, bis man mehr weiß. Was ihr gutes (Grund)recht ist.

Und in diesem Zusammenhang halte ich eine indirekte Impfpflicht durch Vorteile für Geimpfte ebenfalls für nicht angemessen.

Wie gesagt, egal welche Privilegien ihr euch ausdenkt, mich ködert ihr damit nicht.
Anders sieht es, leider, im beruflichen Umfeld aus.

Ja, man kann viele Menschen zwingen, ob es sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von BlueMonday »

Eschnapur hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:50)

Und mit all diesem Nichtwissen ist eine Impfpflicht nach meiner Meinung nicht nur völlig unangebracht, sondern eine Körperverletzung derjenigen, die noch abwarten möchten, bis man mehr weiß. Was ihr gutes (Grund)recht ist.

Und in diesem Zusammenhang halte ich eine indirekte Impfpflicht durch Vorteile für Geimpfte ebenfalls für nicht angemessen.

Wie gesagt, egal welche Privilegien ihr euch ausdenkt, mich ködert ihr damit nicht.
Anders sieht es, leider, im beruflichen Umfeld aus.

Ja, man kann viele Menschen zwingen, ob es sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt.
Wissen ist immer unvollständig. Von daher sollte immer ein körperlicher, versehrender Eingriff nur mit der ausdrücklichen Einwilligung möglich sein, außer man lebt in absurden Zuständen eine Diktatur.
Und dabei ganz abgesehen von langfristigen Effekten (etwa beschleunigter Antigendrift durch Impfungen). Das Ganze ist eben kein Schwarz-Weiß. Antibiotika bspw. haben auch ihre Schattenseiten, die sich vor allem in "the long run" erst offenbaren.

Letztlich geht es immer um unquantizfizierbare, inkommensurable Werturteile, also welcher Vorteil welchen Nachteil überwiegt. Es gibt da kein objektives, messbares Gewicht.
Entweder legt ein Technokrat oder dergl. fest, auf welcher Seite sich die Waagschale für eine ganze Gesellschaft senkt(maßt sich also Wissen in einem Umfang an, das er gar nicht haben kann) oder es entscheidet jede erwachsene Person selbst.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von X3Q »

Eschnapur hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:41)
Der Körper baut dieses Protein auf, worauf sich dann das Immunsystem des Körpers gegen dieses Protein wendet, weil es als körperfremd erkannt wird.
Ja und? Bei JEDER viralen Infektion richtet sich die anschließende Immunantwort gegen Viren, die der Körper selber hergestellt hat.

—X
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von X3Q »

Eschnapur hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:24)
Was allerdings anerkannt wurde weil es nicht mehr anders ging, ist die Narkolepsie, die bei einigen hundert Menschen mehrere Wochen nach der (ebenfalls unnötigen) Impfung gegen die Schweinegrippe auftrat.
Mit dieser Folgeerkrankung müssen viele Jugendliche nun ihr ganzes Leben verbringen.
Auch da hieß es im Vorfeld, die Impfung sei sicher.
Und da handelte es sich nicht um eine völlig neuartige Impfung.
Narkolepsie kann eine Nebenwirkung einer „natürlichen“ Influenzainfektion sein. Erstmals beobachtet und beschrieben als Encephalitis lethargica nach der Spanischen Grippe. Narkolepsie als Nebenwirkung einer Impfung kopiert also nur natürliche Mechanismen. Allerdings unterscheiden sich da die Impfstoffe. Impfstoffe mit wenigen Nukleoproteinen zeigen keine Narkolepsie als Nebenwirkung.

—X
Schnitter
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Schnitter »

Eschnapur hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:41)

Es geht auch bei den anderen Impfungen nicht gegen Null, das wird nicht wahrer, nur weil du es ständig wiederholst und glauben willst.
Selbstredend geht es gegen Null.

Die Wahrscheinlichkeit einen "Impfschaden" von einer Grippeimpfung zu bekommen liegt < 0,002 %.

Gegen was geht es denn dann, wenn nicht gegen Null ?
Bei der neuen Impfung muss der Körper dieses Protein erst mal selbst bauen, um es dann zu bekämpfen.
Heißt, der Körper richtet sich eigentlich gegen ein Protein, das er selbst produziert hat.
Und dann ?
Wer weiß nun, ob ein Immunsystem, das übers Ziel hinausschießt, sich nicht gleich noch gegen weitere, körpereigene Zellen wendet?
Also eine Autoimmunerkrankung entsteht.
LOL :p

Quelle ?
Ich weiß es nicht, du weißt es nicht und die "Experten" können es ebenfalls noch gar nicht wissen.
Warum können das Experten nicht wissen ? Weil DU es nicht weißt ?
Schnitter
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Schnitter »

BlueMonday hat geschrieben:(20 Jan 2021, 20:16)
Wissen ist immer unvollständig. Von daher sollte immer ein körperlicher, versehrender Eingriff nur mit der ausdrücklichen Einwilligung möglich sein, außer man lebt in absurden Zuständen eine Diktatur.
Dann gibt es in unserer Welt offenbar fast nur Diktaturen. Denn gewisse Impfpflichten sind in verschiedenen Länder, u.a. Deutschland, seit langem Gang und Gäbe. Lebst du hinter dem Mond ?
Antibiotika bspw. haben auch ihre Schattenseiten, die sich vor allem in "the long run" erst offenbaren.
Wenn die Menschheit sich die Wirkung von Antibiotika nicht nutzbar gemacht hätte, wäre die Wahrscheinlichkeit dass wir hier im Internet posten gleich null. ;)
Letztlich geht es immer um unquantizfizierbare, inkommensurable Werturteile, also welcher Vorteil welchen Nachteil überwiegt. Es gibt da kein objektives, messbares Gewicht.
Selbstredend gibt es ein objektiv, messbares und quantifizierbares Gewicht. Nämlich den statistisch nachgewiesenen Nutzen.

Ich meine klar, du kannst auch sagen die Gurtpflicht ist tödlich. Jährlich sterben sicher an die 50 Menschen daran.

Du musst halt nur die 100,000 Opfer herauslügen die krepiert wären wenn sie nicht angegurtet gewesen wären. :p
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Dark Angel »

Schnitter hat geschrieben:(20 Jan 2021, 16:35)

Kannst du mir erläutern warum auf Basis der Kinetik einer mRNA Impfung eine Autoimmunkrankheit wahrscheinlicher ausgelöst werden soll als durch jede andere Impfung ?
Das kann dir niemand erläutern, schlicht weil es noch keinerlei Erkenntnsisse dazu gibt.
Es gibt keine Studien, keine Testergebnisse - gar nichts.
"Es scheint ... zu sein ..."; "es wird angenommen, dass ..."; "möglicherweise könnten ..." - sind keine Erkenntniss, sind kein Wissen, sondern lediglich Annahmen und Vermutungen und mit genau diesen Annahmen und Vermutungen wird argumentiert.
Dann gibt es da noch etwas, das nennt sich genetische Präposition - heißt es gibt Menschen, die bereits an einer Autoimmunkrankheit leiden (ich) bzw die eine (genetische) Veranlagung aufweisen, an einer Autoimmunkrankheit zu erkranken - sei es durch das Virus selbst, durch die Impfung oder durch Kreuzreaktionen mit anderen Medikamenten.
Wer diese Menschen sind, wie viele solcher Menschen es gibt, weiß niemand und niemand weiß, wie derart veranlangte Menschen auf den Impfstoff reagieren, wie deren Immunsystem auf den Impfstoff reagiert.
Aussagen wie "mRNA-Impfstoffe, sind anderen Totimpfstoffen vergleichbar ..." oder " das Immunsystem scheint wie auf andere Impfstoffe zu reagieren ..." sind sehr vage, sind Annahmen und Vermutungen und von tatsächlichem Wissen, tatsächlichen Erkenntnissen weit entfernt - auf jeden Fall mit einer Tetanus- oder BCG-Impfung nicht vergleichbar.
Schnitter hat geschrieben:(20 Jan 2021, 16:35)Das Risiko geht gegen Zero. Wie bei allen anderen Impfungen ebenfalls.
Wie hoch das Risiko ist, weiß niemand, ob es tatsächlich gegen Null geht, ist eine Vermutung!
Ich kann nur für mich sprechen und mir wurde von einer Impfung mit dem Biotech-Impfstoff (von meinem Facharzt) abgeraten und stattdessen auf einen "klassischen" Impfstoff zu warten - obwohl ich, aufgrund von Priorisierung(en) und Impfgeschwindigkeit kaum Aussicht habe, noch 2021 geimpft zu werden.
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von H2O »

Erst einmal eine wohltuend sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Impfung. Vielen Dank dafür!
Wie hoch das Risiko ist, weiß niemand, ob es tatsächlich gegen Null geht, ist eine Vermutung!
Ich kann nur für mich sprechen und mir wurde von einer Impfung mit dem Biotech-Impfstoff (von meinem Facharzt) abgeraten und stattdessen auf einen "klassischen" Impfstoff zu warten - obwohl ich, aufgrund von Priorisierung(en) und Impfgeschwindigkeit kaum Aussicht habe, noch 2021 geimpft zu werden.
In solchen Fällen ist es nur vernünftig, sich um eine Zweit- oder sogar Drittmeinung zu bemühen. Natürlich liegt das Risiko immer auf der Seite dessen, der sich sehr bewußt impfen oder eben nicht impfen läßt. Aber in so ...auch wieder möglicherweise... lebenswichtigen Fragen würde ich mich weiter beraten lassen.

Ihre Vorausschau "nicht 2021" lasse ich erst einmal nicht gelten. Ich erwarte, daß Frau von-der-Leyen und auch Herr Spahn Recht behalten: Frau vdL sagt, bis Ende 2021 sind 70% der Einwohner jedes Partnerlandes in der EU durch Impfung immunisiert. Herr Spahn sagt (für Deutschland): bis Jahresmitte haben alle Menschen, die geimpft werden möchten, ein Impfangebot. Hoffen wir doch, daß beide die Sache richtig sehen!

Ich habe meine Frau und mich in Polen am 15. Januar 2021 zur Impfung angemeldet, weil ich zur Gruppe 1 der Impfplanung gehöre. Derzeit wird Gruppe 0 geimpft, aber der Impfstoff ist ausgegangen, weil eine Reserve für die Zweitimpfung vorgehalten werden muß. Wenn alles gut geht, dann federt die Impforganisation diesen Mangel ab, indem der Tagesdurchsatz erhöht wird, wenn der Nachschub "rollt". Ich rechne damit, daß meine Frau und ich die Impfsequenz Mitte März abgeschlossen haben werden. Bis Mitte Sommer 2021 will Polen alle Impfwilligen abgearbeitet haben... also ganz ähnlich so, wie Herr Spahn das vorher sagt.

Selbstverständlich sollen geimpfte Mitbürger erst dann "Vorrechte" erhalten, wenn jeder Impfwillige auch seinen Impftermin wahrnehmen konnte. Eine Frage der Gerechtigkeit; mehr nicht.
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relativ
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Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von relativ »

Ich habe gehört, ob und wie weit dies jetzt wirklich ein Rolle spielt weiss ich nicht, daß Reaktionen auf einen Impfstoff in der Regel schon ziemlich früh auftreten und das die bisherigen Ergebnisse diesbezüglich positiv sind. Also es keine oder nur sehr wenig Auffälligkeiten gab.
Frage: Weiss dies jemand ob dies z.B. auch für Autoimmunkranke gilt?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Eulenwoelfchen

Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eulenwoelfchen »

H2O hat geschrieben:(21 Jan 2021, 11:13)

...
Selbstverständlich sollen geimpfte Mitbürger erst dann "Vorrechte" erhalten, wenn jeder Impfwillige auch seinen Impftermin wahrnehmen konnte. Eine Frage der Gerechtigkeit; mehr nicht.
Welche Vorrechte schweben Ihnen da konkret vor gegenüber Nichtgeimpften und weshalb?
Und wieso ist das eine Gerechtigkeitsfrage?
Eulenwoelfchen

Re: Sollten Geimpfte Vorteile genießen?

Beitrag von Eulenwoelfchen »

relativ hat geschrieben:(21 Jan 2021, 11:54)
...
Frage: Weiss dies jemand ob dies z.B. auch für Autoimmunkranke gilt?
Gestern kam im TV ein Fall einer 28-jährigen Frau, die an MS erkrankt ist und sich aktuell in einer längeren, medikamentösen Therapie befinde. Und allein schon aufgrund der nicht erforschten Kontraindiktionen ihrer Medikamente und einem aktuellen Corona-Impfstoff keine Erkenntnisse vorliegen, die ein Impfen als relativ risikolos erscheinen ließen.

Ihrer Aussage nach kann sie aufgrund der Aussage ihrer Ärzte NICHT geimpft werden.
Jedenfalls nicht, so der bisherige Stand, wie sie weiter sagte, bevor nicht ein zeitlicher Mindestabstand von 6 Monaten nach Beendigung ihrer MS-Therapie vorliege. Generell sei aber ohnhin fraglich, ob sie je gegen Corona rel. gefahrlos geimpft werden könne.
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