Bobo hat geschrieben:(18 Jan 2021, 12:34)
Vielleicht darf ich das mal korrigieren. Menschenrechte hat jeder Mensch von Geburt an. Grundrechte sind zunächst mal an ihrem Wirkungsbereich gebunden. Siehe das Deutsche Grundrecht. (Grundgesetz). Es gilt nur in Deutschland und auch nicht für Jedermann! So gibt es Grundrechte, die nur für deutsche Staatsbürger gelten. Diese beginnen in der Regel mit der Formulierung: Jeder DEUTSCHE ... blabla.
Grundrechte SIND Menschenrechte!
Ich empfehle die Grundrechte im GG Art.1 bis 19 mal mit der AEMR zu vergleichen. Dir wird auffallen, dass eine (fast) wortwörtliche Übereinstimmung vorhanden ist. Genau darauf haben nämlich die Verfasser des GG großen Wert gelegt.
Diese Grundrechte (Art. 1 bis 19) gelten sehr wohl für
alle Menschen, die hier in D. leben, NICHT nur für deutsche Staatsbürger und die beginnen auch nicht mit
"Jeder DEUTSCHE ...", sondern schlicht und ergreifend mit
"Jeder" bzw "Alle Menschen" und die Formulierung
"Jeder" bzw "Alle Menschen" gilt für jeden und alle -
ohne Ausnahme!
Bobo hat geschrieben:(18 Jan 2021, 12:34)Die zu wenig beachteten Besonderheiten der Grundrechte sind.
1) Sie mit Pflichten verbunden sind
2) Dass die Grundrechte des einen dort enden, wo die des anderen beginnen
3) Dass nur jene Grundrechte unveränderlich bzw. unveräußerlich sind, die durch die sogenannte Ewigkeitsklausel ausdrücklich davor geschützt werden. Da fiele mir spontan das Recht auf Widerstand für alle DEUTSCHEN EIN: Für ausländische Mitbürger wäre Widerstand gegen Regierungsanweisungen je nach Art und Umfang des Widerstandes mindestens Landesfriedensbruch. Folgerichtig kann festgestellt werden, dass Grundrechte nicht für jeden gleich gelten und auch nicht alle vor vorübergehender Einschränkungen durch die Regierung geschützt sind. Besondere Situationen können besondere Maßnahmen erfordern. Wie z. B. die Corona Pandemie.
FALSCH - Grundrechte (Art 1. bis 19 GG) sind NICHT mit Pflichten verbunden und sie enden auch nicht irgendwo, sondern sie sind universell.
Zeige mir bitte einen einzigen Grundrechtsartikel des GG, der irgendwo mit irgendwelchen Pflichten verbunden wäre!
Ganz offensichtlich verwechselst du Grundrechte = Menschenrechte mit Bürger- bzw Staatbürgerrechten. Letztere sind tatsächlich mit Pflichten verbunden, Grundrechte = Menschenrechte sind es nicht.
Welche Grundrechte unveränderlich und unveräußerlich sind, wird in Art. 1 (3) genannt:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Mit den
nachfolgenden Grundrechten sind die Art. 2 bis 18 gemeint - heißt, alle Grundrechte = Menschenrechte, die in diesen GG-Artikeln genannt werden, sind unteilbar und unveräußerbar.
Art.19 (1) und (2) sagen dazu explizit:
"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."
Ich kann mich nicht erinnern, dass im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach diesem Verfassungsgrundsatz verfahren worden wäre, dass es ein Gesetz gäbe bzw dass ein Gesetz erlassen worden wäre, in dem Grundrechtsartikel benannt werden, die durch dieses Gesetz eingeschränkt werden. Ich kann mich nicht erinnern, dass es eine Gesetzesvorlage bzw eine Gesetz gibt, welches Grundrechtsartikel des GG einschränkt oder außer Kraft setzt.
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."
Dieser Absatz des Art 19 GG betont noch einmal, was in Art.1 (3) GG bereits festgelegt ist:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
nämlich dass ALLE Grundrechte unteilbar und unveräußerbar sind.
"Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Zugleich sind sie Grundlage der Wertordnung der Bundesrepublik Deutschland, sie gehören zum Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes."
Quelle
Es ist erschreckend, wie wenig die Menschen über ihre Grund-/Menschenrechte wissen, was diese Rechte sind und was sie bedeuten.
Bei so viel Unkenntnis verwundert es
(mich) nicht mehr, dass Verstöße der Regierung gegen das GG und damit (auch) gegen die FDGO so geduldig hingenommen werden, dass sich kein Widerstand regt.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen