Dark Angel hat geschrieben:(12 Jan 2021, 20:10)
Sorry, aber diese 2/3-Mehrheit kann auch eine Verfassungsänderung beschließen, ohne dass das Bundesverfassungsgericht diese einkassiert. Eine solche Verfassungsänderung kann z.B. den Föderalismus in D. einschränken, bestimmte Zuständigkeiten, die die Länder betreffen, dem Bund übertragen.
Gegenwärtig werden Grundrechte massiv eingeschränkt, teilweise außer Kraft gesetzt (Berufsfreiheit - Art.12 GG).
Sind das etwa keine Verfassungsverstöße?
Steht der Datenschutz über den Grundrechten?
Meines Wissens hat die DSGVO - um die geht es hier -
keinen Verfassungscharakter, heißt kommt im GG explizit nicht vor und das wiederum bedeutet, dass diese Verordnung (Voraussetzung Missbrauch ausgeschlossen)lässt zur Rettung von Menschenleben durchaus Ausnahmeregelungen zu.
Nebenbei - das BVG ist im Zusammenhang mit den massiven Einschränkungen der Grundrechte bisher nicht aktiv geworden, eigentlich sehr bedenklich, da ja Grundrechte Ausnahmerechte
gegen den Staat sind.
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?
Mit dem Virus leben müssen, bedeutet doch nicht, dass die Maßnahmen - einschließlich der Einschränkung des Datenschutzes - bis zum Sanktnimmerleinstag aufrecht erhalten werden müssen.
Mit dem Virus leben heißt zu begreifen, dass ein bestimmter Prozentsatz (etwa 14% der positiv Getesteten) auch tatsächlich schwer erkrankt - insbesondere sehr alte Menschen in Alten- und Pflegeheimen - und dass ein gewisser Prozentsatz dieser schwer Erkrankten (ca. 5%) an dieser sterben wird - wieder insbesondere sehr alte Menschen in Alten- und Pflegeheimen.
Sehr alte Menschen sterben nunmal - idealerweise an Altersschwäche, aber niemand kann sagen, ob sie ohne das Virus nicht auch gestorben wären, niemand kann sagen, ob sie ohne das Virus noch Tage, Wochen oder Monate zu leben gehabt hätten.
Sorry, aber es kann nicht sein, dass die gesamte Gesellschaft ihre Lebensplanung, zum Wohle dieser sehr alten Menschen aufgeben und/oder diesem Wohl unterordnen, dass sie auf ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben zugunsten von Menschen verzichten, deren Leben sich dem Ende zuneigt.
Es kann nicht sein, dass die Folgen bzw Schäden, die allen anderen Menschen durch die Maßnahmen unweigerlich zugefügt werden, Schäden die den zu erwartenden Nutzen um ein Vielfaches überschreiten, als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen werden.
Ich gehöre selber zu den ü60jährigen UND zu einer Hochrisikogruppe, aber ich empfinde es als ungerecht, wenn junge Menschen derartigen Einschränkungen ausgesetzt sind und auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten sollen. Nein mir soll niemand etwas von solidarisch erzählen, denn mit Solidarität hat das, was hier praktiziert wird, nichts zu tun.