Das würde dein Avatar anders sehen.
Nein im Ernst.
Ich fand es viel unterhaltsamer,
als seine Tweets einzeln gelöscht wurden,
oder mit Kommentaren der Richtigstellung versehen.
Moderator: Moderatoren Forum 4
Das würde dein Avatar anders sehen.
Die ACLU hatte sich früher auch mal gegen die Verbannung der Evolutionstheorie aus dem US-Schulunterricht engagiert.Senexx hat geschrieben:(12 Jan 2021, 14:58)
In den USA wird der Bann von Trump und auch der Bann von Parler etc. zunehmend kritisch gesehen. Die ACLU zum Beispiel scheint dagegen.
Bei uns, im Land der traditionell Obrigkeitshörigen, das ja auch das Maas'sche Internetzensurgesetz hervorgebracht hat, ist man weniger kritisch. Meinungsfreiheit steht bei uns nicht sehr hoch im Kurs. Maas wollte ja auch folgerichtig den USA eine Lektion erteilen im "am deutschen Wesen soll die Welt genesen". Er nannte das auch noch provokativ "Marshallplan".
Bist du sicher? Das liest sich hier anders: https://www.aclu.org/issues/religious-l ... d-religionDarkLightbringer hat geschrieben:(12 Jan 2021, 16:05)
Die ACLU hatte sich früher auch mal gegen die Verbannung der Evolutionstheorie aus dem US-Schulunterricht engagiert.
Die ACLU hat Scopes vertreten, der die Evolutionstheorie gelehrt hatte.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 16:17)
Bist du sicher? Das liest sich hier anders: https://www.aclu.org/issues/religious-l ... d-religion
Volle Zustimmung meinerseits, zumal: Die scheidende Bundesregierung könnte, würde es ihr um Meinungsfreiheit im Netz gehen, ihr Zensurgesetz sofort mit Bedauern zurückziehen, Twitter und andere Meinungsfreiheitsgefährder in Deutschland auf das Grundgesetz verpflichten sowie eine rechtsstaatliche Netzpolizei samt Netzjustiz einrichten.olli hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:15)
Hallo liebe Forenmitglieder,
habe im Stillen mitgelesen aber nun möchte ich auch etwas dazu sagen. Ich bin mehr als nur verärgert das Frau Merkel ausgerechnet die Sperrung von Trump's Twitterkanal dazu nutzt sich über fehlende Meinungsfreiheit zu echauffieren und fordert das man es nicht einem Unternehmen überlassen darf was gesperrt wird und was nicht, weil das sei Sache der Justiz. Es macht mich fassungslos weil es gerade die CDU war die mit dem Netzdurchleitungsgesetz und dem Artikel 13/17 der DSGVO dafür gesorgt hat das man die Unternehmen ja gerade dazu verpflichtet zu zensieren. Tausende Menschen haben monatelang demonstriert und davor gewarnt und ist bei Frau Merkel, Herrn Weber und dem Rest auf taube Ohren getroffen und jetzt tut sie plötzlich so verwundert.
Tja, wie blöde muss man wohl sein, wenn man nicht mal das Diskussionsthema versteht? Gute Frage. Lies doch einfach mal den Thread-Titel. Steh da was von Mullahs?Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 15:55)
Ich stelle die Gegenfrage, wie blöde man wohl sein muss, wenn man meint, diese Diskussion ginge ausschließlich um Trump, obwohl im Eingangsbeitrag doch ganz etwas anderes steht und darauf jetzt schon mehrfach hingewiesen wurde
Auch Merkel scheint nicht verstanden zu haben, dass Twitter in den USA amerikanischen Regeln unterliegt und zudem ein privates Unternehmen ist, Neuland halt.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:35)
Merkel ist meiner Meinung
https://www.tagesschau.de/inland/merkel ... r-103.html
Ja, dabei kann ich dir leider nicht helfen, tut mir leid.Kohlhaas hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:42)
Tja, wie blöde muss man wohl sein, wenn man nicht mal das Diskussionsthema versteht? Gute Frage.
In Deutschland unterliegt Twitter deutschen Regeln.Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:42)
Auch Merkel scheint nicht verstanden zu haben, dass Twitter in den USA amerikanischen Regeln unterliegt...
Und Trump ist Bundeskanzler?Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:48)
In Deutschland unterliegt Twitter deutschen Regeln.
So einfach ist das leider nicht. In erster Linie zählt ersteinmal der Gerichtsstand des Landes wo auch die Server stehen und betrieben werden. Dann kommt erschwerend hinzu das Twitter ein ausländisches Unternehmen ist und auch nur in dem Land verklagt werden kann wo es geführt wird. Alleine das führt schon zu verworrenen Situationen. Zum Beispiel mal Microsoft. Die sitzen zwar in den USA, betreiben aber Teile ihrer Server in Irland damit sie nicht US-Recht, sondern irischem/europäischen Recht unterliegen. Das ganze wird mit etlichen juristischen Spitzfindigkeiten garniert und macht es Microsoft am Ende möglich das sie sich je nach Lage die Situation so auslegen können das weder US-Recht noch EU-Recht wirklich angewandt werden kann. Firmen wie Twitter und Facebook handeln da genauso. Mit deutschem Recht kann man allenfalls eine Person juristisch belangen wenn sie in Deutschland z.Bsp. eine Hassmail mit strafwürdigen Inhalt verfasst und selbst dann fällt die Strafverfolgung häufig runter. In dem verlinktem Beispiel geht es um folgenden Inhalt: Der Beschuldigte hat einwandfrei terroristische Propaganda betrieben und veröffentlicht, konnte aber am Ende nicht verurteilt werden weil die Gerichtsbarkeit, also der Ort und damit das zuständige Gericht für diesen Ort nicht ermittelt werden konnte:Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:48)
In Deutschland unterliegt Twitter deutschen Regeln.
Volle Zustimmung zu was? Schon mal geschaut was Artikel 13 und 17 der DSGVO überhaupt regeln?Fliege hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:30)
Volle Zustimmung meinerseits, zumal: Die scheidende Bundesregierung könnte, würde es ihr um Meinungsfreiheit im Netz gehen, ihr Zensurgesetz sofort mit Bedauern zurückziehen, Twitter und andere Meinungsfreiheitsgefährder in Deutschland auf das Grundgesetz verpflichten sowie eine rechtsstaatliche Netzpolizei samt Netzjustiz einrichten.
Diese Frage wird irgendwann das BVerfG klären müssen, Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das nicht so einfach eingeschränkt werden darf.Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:53)
Auch hier hat niemand einen gesetzlichen Anspruch auch einen Account, egal auf welcher Plattform.
Doch, das ist so einfach. Wer einen deutschsprachigen Dienst anbietet, der sich an Deutsche in Deutschland richtet, der unterliegt deutschem Recht.
Realistisch betrachtet, ist Twitter ein global agierendes gewinnorientiertes Unternehmen, und ist nicht primär einer Moral oder ethischen Werten verpflichtet. Damit befindet man sich in "guter" Gesellschaft mit der Mehrzahl aller anderen global agierenden Unternehmen. Egal was im "Code of Conduct" dieser Unternehmen steht, am Ende zählt für diese der Vorteil des Unternehmens und nicht die Moral.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 17:21)
Twitter löscht 70.000 Konten: https://www.computerbase.de/2021-01/soz ... 00-konten/
Khameneis Account ist allerdings nicht darunter, der darf weiter gegen Israel hetzen. Das "Krebsgeschwür" Israel "ausrotten" zu wollen ist anscheinend kein hasserfülltes Verhalten und keine gewalttätige Drohung. Interessant.
Anstiftung zum gewaltsamen Aufruhr gegen gewählte Volksvertreter unterliegt weder in den USA noch hier dem Recht der freien Meinungsäußerung.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:20)
Diese Frage wird irgendwann das BVerfG klären müssen, Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das nicht so einfach eingeschränkt werden darf.
Macht man es sich mit so einem Urteil nicht zu einfach ? Ja er befeuert den rechten Rand aber man darf nicht vergessen das die Wahl durchaus hauchdünn war und etwa die Hälfte der Wähler für Trump gestimmt haben.conscience hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:46)
Trump ist ein Feind der liberalen Gesellschaft.
Dem wird wohl auch so sein, dass man sich dann aber das Deckmäntelchen der Moral umhängt ist pure Heuchelei.Enas Yorl hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:44)
Egal was im "Code of Conduct" dieser Unternehmen steht, am Ende zählt für diese der Vorteil des Unternehmens und nicht die Moral.
Solche Aussagen kann man löschen und der Justiz zuführen, die dann eine Strafe ausspricht. Ob das reicht, jemand lebenslang das Recht auf freie Meinungsäußerung auf der momentan marktbeherrschenden Plattform zu entziehen, sollte imho grundsätzlich durch eine höchstrichterliche Entscheidung geklärt werden. Was spricht denn dagegen? Dann haben alle Parteien Rechtssicherheit.Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:50)
Anstiftung zum gewaltsamen Aufruhr gegen gewählte Volksvertreter unterliegt weder in den USA noch hier dem Recht der freien Meinungsäußerung.
Diktatur ?conscience hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:46)
Sollte Twitter seine Machtposition nutzen und Trump dauerhaft sperren?
Ja unbedingt - Trump ist ein Feind der liberalen Gesellschaft.
Vermutlich wird wenig dagegen sprechen, außer dass sich die Plattformen mit Recht dagegen wehren werden, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein, sprich zu entscheiden, wem sie einen Accout einräumen.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:55)
Solche Aussagen kann man löschen und der Justiz zuführen, die dann eine Strafe ausspricht. Ob das reicht, jemand lebenslang das Recht auf freie Meinungsäußerung auf der momentan marktbeherrschenden Plattform zu entziehen, sollte imho grundsätzlich durch eine höchstrichterliche Entscheidung geklärt werden. Was spricht denn dagegen? Dann haben alle Parteien Rechtssicherheit.
Heuchelei ist Allgegenwärtig im globalen Geschäftsleben, das ist Twitter kein Stück schlechter als die Deutsche Bank, Industriekonzerne, Modekonzerne & Co. Naiv ist, wer sich hier was vormacht.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 19:51)
Dem wird wohl auch so sein, dass man sich dann aber das Deckmäntelchen der Moral umhängt ist pure Heuchelei.
Das wäre dann der Nachteil, der mit der marktbeherrschenden Stellung einherginge. Geld ließe sich dann aber sicherlich immer noch genug verdienen.Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 20:03)
Vermutlich wird wenig dagegen sprechen, außer dass sich die Plattformen mit Recht dagegen wehren werden, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein, sprich zu entscheiden, wem sie einen Accout einräumen.
Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 20:03)
Vermutlich wird wenig dagegen sprechen, außer dass sich die Plattformen mit Recht dagegen wehren werden, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein, sprich zu entscheiden, wem sie einen Accout einräumen.
Und wie ich die Entwicklung bisher verfolgt habe, werden Staaten die Regeln für User eher verschärfen denn erleichtern, wenn immer mehr Menschen social media derart missbrauchen.
Da sind wir uns in der Tat völlig einig. Hochverrat und Gewalttaten sind nicht zu dulden. Zuständig sind die Ermittlungsbehörden.Kohlhaas hat geschrieben:(12 Jan 2021, 14:54)
Dann sind wir uns doch schon fast einig. Schließlich müssen oder können wir beide nicht entscheiden, was da jetzt justiziabel gewesen sein könnte. Dafür sind amerikanische Gerichte oder politische Gremien zuständig. Wir tauschen hier nur Meinungen aus. Wir dürfen aber doch schon zur Kenntnis nehmen, dass ein gewaltbereiter Mob das Zentrum der US-amerikanischen Demokratie gestürmt hat. Oder nicht?
Dieses "Freikorp" wird auch zurecht kritisch kommentiert, natürlich.Es scheint Dir nicht aufgefallen zu sein, aber genau das ist passiert! In den USA haben gewaltbereite Antidemokraten sich selbst als "Freikops" definiert und entstprechend GEHANDELT! In den USA "wäre" man nicht beim Freikorps-Gedanken. Da IST man. Mit dem Ergebnis: Sturm auf das Kapitol und fünf Tote. Was willst Du noch mehr?
Es spricht auch nichts dagegen, wenn Oligarchen die Ereignisse kommentieren oder Anmerkungen dazu haben. Zensur ist jedoch eine andere Nummer und diese geht hier eben gerade nicht von der Staatsgewalt ausMir ist nicht klar, worauf Du hinauswillst. In den USA ist das Parlament angegriffen worden, um die offizielle Ernennung des gewählten neuen Präsidenten zu verhindern. Dieser Angriff hat dazu geführt, dass angekündigte Einsprüche gegen die Ernennug nicht erhoben wurden. Da haben die Republikaner im Schock über die Ereignisse offensichtlich begriffen, dass es nicht nur um ihre eigenen Ärsche geht, sondern um die Demokratie geht.
Welche "Mogule" da antidemokratisches Verhalten gezeigt haben sollen, müsstest Du mal erklären. Ich kann an der Stelle nur Trump erkennen. Es obliegt auch nicht jedem einzelnen Menschen, zu entscheiden, was ein Putsch oder ein Putschversuch ist. Es obliegt der Staatsgewalt, sowas zu verhindern und/oder nachträglich "juristisch zu würdigen". Ich bin sicher, dass das in den USA genauso passieren wird.
Also, ich finde die Kritik der Bundeskanzlerin schon recht deutlich und die Presse griff es auf. Beispiel:Du hast offensichtlich noch immer nicht gelesen, was die Kanzlerin (bzw Seibert) tatsächlich gesagt hat.
Willst Du tatsächlich behaupten, die Kanzlerin habe die Auffassung vertreten, dass die demokratisch begründete Redefreiheit auch zur Forderung nach Abschaffung der Demokratie genutzt werden darf?
Wenn Du diese Frage mit "Ja" beantwortest, hast Du die deutsche Geschichte nicht verstanden.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... denkt.htmlDie Sperrung der Twitter-Konten Donald Trumps ist für Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsäußerung. Dieser dürfe nur entlang der Gesetze und innerhalb des vom Gesetzgeber definierten Rahmens erfolgen.
Die Frage ist ja eher, wer Herr im Staate ist, die Grundrechte sind ja nicht in Privatbesitz.Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 20:03)
Vermutlich wird wenig dagegen sprechen, außer dass sich die Plattformen mit Recht dagegen wehren werden, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein, sprich zu entscheiden, wem sie einen Accout einräumen.
Und wie ich die Entwicklung bisher verfolgt habe, werden Staaten die Regeln für User eher verschärfen denn erleichtern, wenn immer mehr Menschen social media derart missbrauchen.
Auch in den USA hat ein privates Unternehmen das Recht, Usern den Account zu entziehen bzw. ihre Posts zu markieren oder zu löschen:DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:37)
Die Frage ist ja eher, wer Herr im Staate ist, die Grundrechte sind ja nicht in Privatbesitz.
Wenn Oligarchen hier eingreifen, geht es mittels der Drittwirkung weit über den eigenen Geschäftsbereich hinaus.
Zählen eigentlich die "sozialen" Medien zur vierten Macht im Staate, und wenn ja,DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:37)
Die Frage ist ja eher, wer Herr im Staate ist, die Grundrechte sind ja nicht in Privatbesitz.
Wenn Oligarchen hier eingreifen, geht es mittels der Drittwirkung weit über den eigenen Geschäftsbereich hinaus.
Dieses Thema wird auch in den USA diskutiert, wie der verlinkte Meinungsbeitrag belegt.Vongole hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:45)
Auch in den USA hat ein privates Unternehmen das Recht, Usern den Account zu entziehen bzw. ihre Posts zu markieren oder zu löschen:
"The First Amendment doesn't guarantee you the rights you think it does"
https://edition.cnn.com/2021/01/12/poli ... index.html
Aufpassen, dass sie dieses Recht nicht missbrauchen, muss man, es ihnen zu entziehen, ist nicht mehr rechtsstaatlich.
Meiner Auffassung nach haben die Gewerbetreibenden die gleichen Rechte wie Jedermann, aber auch nicht mehr.franzmannzini hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:50)
Zählen eigentlich die "sozialen" Medien zur vierten Macht im Staate, und wenn ja,
ist dann noch die Ausgewogenheit zwischen den anderen Mächten gewahrt ?
Facebook musste schon mal 5 Milliarden Bußgeld entrichten, ganz ohne mein persönliches Zutun.Vongole hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:08)
Dann stell den Antrag, Twitter, Facebook & Co. zu verstaatlichen, ich wünsche viel Vergnügen beim Versuch, DLB!
Kannst oder willst du nicht verstehen?DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:13)
Facebook musste schon mal 5 Milliarden Bußgeld entrichten, ganz ohne mein persönliches Zutun.
Das zeigt, das Primat des Rechtsstaates lässt sich nicht einfach so aushebeln, selbst wenn private Akteure dies als vergnüglich betrachten sollten.
Und wie schon angedeutet, wenn Trump eine private Kommunikation aufbauen sollte, wird man u. U. ganz froh darüber sein, dass die allgemeinen Gesetze relevant sind.
In den letzten Jahren avancieren ja die sozialen Medien immer mehr zu einer Art Berichterstattunghilfe, alternativ zum klassischen Journalismus.DarkLightbringer hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:09)
Meiner Auffassung nach haben die Gewerbetreibenden die gleichen Rechte wie Jedermann, aber auch nicht mehr.
Wenn also der Twitter-Vorstand sagt, das und das gefällt uns nicht, ist das in Ordnung.
Wenn er aber Staat im Staate sein will, geht das zu weit.
Die Frage ist hier immer noch, welche Kriterien angesetzt werden, um Meinungen zu unterdrücken.Vongole hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:22)
Kannst oder willst du nicht verstehen?
DIe USA oder auch die EU verabschieden immer mehr Gesetze, die den social media Grenzen dahingehend aufzeigen, dass sie gegen Hass, Hetze und strafbare Beiträge stärker vorgehen müssen.
In den USA ist man sogar der Ansicht, dass Twitter mit der Account-Sperrung Trumps, seiner gewaltbereiten Anhänger oder den QAnon-Gruppen neuen Gesetzen/Auflagen zuvorkommen wollte.
Und du willst das rückgängig machen, damit jeder kriminelle Fanatiker seinen kranken Rotz ins Netz pusten kann, und nennst das Verteidigung der Meinungsfreiheit?
Für die Verfolgung von Kriminalität sind (staatliche) Ermittlungsbehörden zuständig, nicht Oligarchen.Vongole hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:22)
Kannst oder willst du nicht verstehen?
DIe USA oder auch die EU verabschieden immer mehr Gesetze, die den social media Grenzen dahingehend aufzeigen, dass sie gegen Hass, Hetze und strafbare Beiträge stärker vorgehen müssen.
In den USA ist man sogar der Ansicht, dass Twitter mit der Account-Sperrung Trumps, seiner gewaltbereiten Anhänger oder den QAnon-Gruppen neuen Gesetzen/Auflagen zuvorkommen wollte.
Und du willst das rückgängig machen, damit jeder kriminelle Fanatiker seinen kranken Rotz ins Netz pusten kann, und nennst das Verteidigung der Meinungsfreiheit?
Trump scheint nicht demokratisch gewählt ? aha.Vongole hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:22)
Kannst oder willst du nicht verstehen?
DIe USA oder auch die EU verabschieden immer mehr Gesetze, die den social media Grenzen dahingehend aufzeigen, dass sie gegen Hass, Hetze und strafbare Beiträge stärker vorgehen müssen.
In den USA ist man sogar der Ansicht, dass Twitter mit der Account-Sperrung Trumps, seiner gewaltbereiten Anhänger oder den QAnon-Gruppen neuen Gesetzen/Auflagen zuvorkommen wollte.
Und du willst das rückgängig machen, damit jeder kriminelle Fanatiker seinen kranken Rotz ins Netz pusten kann, und nennst das Verteidigung der Meinungsfreiheit?
Demokratie ist nicht das Problem, sondern die Antwort.Teeernte hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:40)
Trump scheint nicht demokratisch gewählt ? aha.
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Aber klar man sollte zur Zensur in d nur noch fehlerfreie Deutsche Schrift erlauben ....
...kann man Religion schon als HASS auf andere werten ? Sind militante Veganer von der Umwelt abzuklemmen ? (Tierschützer...Umweltbesetzer..)
Ahja - es geht ja nur wenns einen selbst nicht betrifft. Die kranken Fanatiker sind immer die Anderen. (Ja - manche auch zu recht... aber ZU RECHT beinhaltet ein RECHTSSYSTEM)
Diese Frage verstehe ich zwar nicht ganz, aber die KI wird zur vierten Macht - das ist die unmittelbare Zukunft.franzmannzini hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:25)
In den letzten Jahren avancieren ja die sozialen Medien immer mehr zu einer Art Berichterstattunghilfe, alternativ zum klassischen Journalismus.
Häufig werden auch immer mehr Beiträge in diesen Medien als Journalismus gedeutet.
Mittlerweile besteht ein Beitrag in den klassischen Sinne häufig aus dem Inhalt, was ein Entscheider bei z.B. Twitter geäußert hat.
Wenn man dieses kritisiert, wird einem oft entgegnet, daß es sich im eine provokante private Meinung des Äußerden handelt.
Hier habe ich schon oft die Frage gestellt, ob ein gewählter oder bestimmter Entscheider eine private Meinung vertreten kann,
die er aber in seiner öffentlichen Aufgabe nicht vertritt.
Darauf habe ich bis jetzt keine Antwort bekommen.
Es ist die Frage ob "soziale Medien" mittlerweile die vierte Macht im sind,
und wenn ja, ob sie eine Einfluß auf die haben können/sind , oder vielmehr sollen habe können.
https://www.tagesspiegel.de/politik/twi ... 90322.html„Dieser Präzedenzfall wird von Feinden der Redefreiheit weltweit ausgenutzt werden, auch in Russland“
Das Problem an der Sache ist, dass so ein Moderator bei Twitter oder Facebook gar nicht die juristische Ausbildung hat um zu erkennen, ob es sich jetzt um rechtswidrige Aussagen handelt oder nicht. Da wird dann verständlicherweise nach dem Motto "Lieber einmal zu viel gelöscht als einmal zu wenig" gearbeitet, weil der Staat seine Aufgaben privatisiert. Das habe ich auch schon damals, als das NetzDG in der Form verabschiedet wurde, kritisiert.Vongole hat geschrieben:(13 Jan 2021, 01:22)
DIe USA oder auch die EU verabschieden immer mehr Gesetze, die den social media Grenzen dahingehend aufzeigen, dass sie gegen Hass, Hetze und strafbare Beiträge stärker vorgehen müssen.
Nicht ganz, da sie kein whataboutism betreibt.Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 18:35)
Merkel ist meiner Meinung
https://www.tagesschau.de/inland/merkel ... r-103.html
Gleichbehandlung und Gerechtigkeit zu fordern ist kein "whataboutism"
Richtig und erschwerend kommt noch hinzu das die Betreiber innerhalb weniger Stunden entscheiden müssen ob ein Beitrag juristisch in Ordnung ist oder nicht. Das ist doch unmöglich, bei ähnlichen Entscheidungen vor Gericht dauert das häufig sogar mehrere Prozesstage, ganz abgesehen von der Zeit die die Anwälte benötigen um ihre Position mit entsprechenden Gesetzen zu begründen.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Jan 2021, 08:45)
Das Problem an der Sache ist, dass so ein Moderator bei Twitter oder Facebook gar nicht die juristische Ausbildung hat um zu erkennen, ob es sich jetzt um rechtswidrige Aussagen handelt oder nicht. Da wird dann verständlicherweise nach dem Motto "Lieber einmal zu viel gelöscht als einmal zu wenig" gearbeitet,