Realist2014 hat geschrieben:(05 Dec 2020, 17:59)
Gerecht wäre eben auch bezüglich der staatlichen Rente im Hinblick auf die Grundsicherung "Freibeträge" einzuführen
Zum Beispiel 10% oder 15% der eigenen Rente bis zu einem Höchstbetrag
Eigentlich müsste es konsequenterweise sehr ähnlich wie bei Hartz IV behandelt werden. Die Grundsicherung dürfte damit einerseits nur die Rente bis zur Höhe des Grundsicherungsbetrages aufstocken - und in der Übergangszone zu höheren "Renten" die ggf. auch aus Riester kommen müsste anfänglich 90% quasi mit der Grundsicherung verrechnet werden......
Ich stimme dir sofort zu, dass es hier Gerechtigkeitsfragestellungen gibt. Bei der Wahl der Mittel zur Beseitigung bin ich allerdings der Überzeugung, dass auch Freibeträge allenfalls ein Pflaster wären, und keine grundlegende Korrektur.
Das Grundübel ist hier, dass die gesetzliche Rente eigentlich zwei Ziele verfolgt - die zwar miteinander zu tun haben, die aber rechtlich gesehen und vor allem auch bei der Finanzierungsfrage unterschiedlich behandelt werden.
Das primäre Ziel ist es, dass ein Empfänger der gesetzlichen Rente sich selbst versorgen kann aus eigenen Mitteln, die ihm aus dem umlagefinanzierten Rentensystem zustehen. Solange dies das System auch für eine überwiegende Mehrheit erfüllt, kann man mit den Unzulänglichkeiten leben.
Das sekundäre und eigentlich darunter liegende Ziel ist aber, dass die Empfänger der gesetzlichen Rente nicht mehr unter die staatlich zu gewährleistende Grundsicherung fallen. Diese ist nicht umlagefinanziert, sondern steuerfinanziert - und den Anspruch darauf hat man im Alter nicht aufgrund früherer Tätigkeit, sondern aufgrund der eigenen Existenz und dem Umstand, dass man kein Vermögen und keine sonstigen Einkünfte hat, um seine eigene Grundsicherung selbst zu bestreiten.
Wir haben also wieder das Wechselspiel zwischen einem staatlich organisierten Versicherungssystem und einer aus Steuermitteln staatlich finanzierten Grundsicherung für die Existenzsicherung - hier im Speziellen halt im Fall der Verrentung.
Konsequenter wäre es, das Thema der Existenzsicherung tatsächlich unabhängig von der Rente zumindest im Alter oder sagen wir mal allgemeiner im Rentenfall zu organisieren.
Die Grundsicherung wäre dann zumindest im Alter mal gesetzt - und die Leistungen aus der Rentenversicherung, aus Riester und sonstigen Einnahmequellen kämen dann jeweils nur oben drauf.
Natürlich müsste man zur Finanzierung die Steuern erhöhen - aber umgekehrt würde bis zur Höhe der Grundsicherung im Gegenzug auch die Notwendigkeit einer Rente aus der Rentenversicherung entfallen, man könnte also die Rente deutlich niedriger ausfallen lassen, und damit sehr weite Teile einer solchen Umorganisation gegen finanzieren.
Auf alle anderen Einkommen als der Grundsicherung würde man dann unter Nicht-Berücksichtigung des Grundfreibetrags ganz normal die Regularien des Steuerrechts anwenden - was die Finanzierungslücke nochmal verkleinern würde.
Was verbliebe wäre allenfalls eine kleine Finanzierungslücke weil heute die Grundsicherung erst dann bezahlt wird, wenn eigenes Vermögen bis auf ein Schonvermögen aufgebraucht ist. Dies könnte man durch eine Absenkung der Freibeträge im Erbschaftsfall ausgleichen.
Tatsächlich halte ich diesen Weg für einen vernünftigen Weg, wie man zukünftig mit der Rente umgehen kann. Dieser Schritt wäre relativ leicht machbar - und er wäre relativ leicht auch auf andere Lebensbiographien übertragbar - also beispielsweise auf Pensionäre, Selbstständige u.ä.. Dies wäre eine Art "Altersgrundeinkommen" - was wir aber in gewisser Weise über die Grundsicherung im Alter heute auch schon in Teilen haben. Lediglich könnte man die Finanzierung des Altersgrundeinkommens dann auf sehr breite und auch dauerhaft leistungsfähige Schultern gleichmäßig verteilen. Das verbleibende Restrentensystem wäre immer ein Zugewinn über die Grundsicherung hinaus, und in Form der Umlagefinanzierung auch dauerhaft zu finanzieren. Die dafür notwendigen Reformen im Steuer-, Sozial- und Rentenrecht wären überschaubar. Und: Die Gerechtigkeitsprobleme mit Riesterrente, Freibeträge u.ä. wären konsequent und einheitlich organisiert.