In der Wikipedia kann man auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gastst%C3 ... konzession einiges über Gaststättenkonzessionen lesen, doch trotzdem bleiben einige Fragen: kann eigentlich prinzipiell eine Behörde eine derartige Konzession befristet verhängen oder geht dies nicht? Wie ist das eigentlich mit Auflagen, wie Lärmschutz, wenn der Lärm nicht von der Gaststätte stammt, sondern von Leuten außerhalb des Gaststättengeländes?
Wie ist es eigentlich, wenn jemand eine Vergnügungsgaststätte, zum Beispiel in Form einer Diskothek aufmachen möchte. Welche weiteren Genehmigungen werden gebraucht und welche können
leicht von den Aufsichtsbehörden zurückgezogen werden? Dürfen eigentlich Gaststätten, Diskotheken oder andere Gewerbebetriebe von der Obrigkeit geschlossen werden, nur weil der Bebauungsplan geändert wurde?
Gaststättenkonzessionen
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- Teeernte
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Re: Gaststättenkonzessionen
Es ist am BESTEN das mit dem zuständigen AMT zu klären.
Das Amt kann Auflagen erlassen - wie zB Anpassung der Öffnungszeiten - wenn die "Leute" ausserhalb des Gaststättenbetriebes mit dem Gaststättenbetrieb zusammenhängen.
Bebauungsplanänderung ? Laut BVerwG ist eine Diskothek ...- das Gesetz spricht hier von einer sog. kerngebietstypische Vergnügungsstätte gemäß § 9 BauNVO ....
Ändert sich der Bebauungsplan wird man einer NEUEN Konzession/Änderung NICHT zustimmen. Änderung ist auch ein anderer Konzessionär...
Es gibt JEDE MENGE "Gesetz"/Konzession/Erlaubnis was hier einzuhalten ist.
Schwarzbauten in Sylt https://www.facebook.com/shzonline/post ... 137147674/
Wennn das Amt stur ist - wird man etwas finden. Brandschutz ? Brandschutz ist immer gut - begrenzt das Publikum .....(bis es sich nicht mehr lohnt) und ist meist nicht ganz billig. Mindest vorzuhaltende Parkplätze - kann teuer werden..
Bestandsschutz - wie bei einer Wohngebäude ist bei Gewerbe NICHT zu erwarten.
Jede Gesetzänderung hat übergansbestimmungen - ändert sich da zB. Lärmschutz...hat man das dann einzuhalten.
Das Amt kann Auflagen erlassen - wie zB Anpassung der Öffnungszeiten - wenn die "Leute" ausserhalb des Gaststättenbetriebes mit dem Gaststättenbetrieb zusammenhängen.
Bebauungsplanänderung ? Laut BVerwG ist eine Diskothek ...- das Gesetz spricht hier von einer sog. kerngebietstypische Vergnügungsstätte gemäß § 9 BauNVO ....
Ändert sich der Bebauungsplan wird man einer NEUEN Konzession/Änderung NICHT zustimmen. Änderung ist auch ein anderer Konzessionär...
Es gibt JEDE MENGE "Gesetz"/Konzession/Erlaubnis was hier einzuhalten ist.
Schwarzbauten in Sylt https://www.facebook.com/shzonline/post ... 137147674/
Wennn das Amt stur ist - wird man etwas finden. Brandschutz ? Brandschutz ist immer gut - begrenzt das Publikum .....(bis es sich nicht mehr lohnt) und ist meist nicht ganz billig. Mindest vorzuhaltende Parkplätze - kann teuer werden..
So sagt beispielsweise die Landesbauordnung NRW für Verkaufsstätten:
unter 700 m² 1 Stellplatz je 30-50 m² Verkaufsnutzfläche
über 700 m² 1 Stellplatz je 10-30 m² Verkaufsnutzfläche
Bestandsschutz - wie bei einer Wohngebäude ist bei Gewerbe NICHT zu erwarten.
Jede Gesetzänderung hat übergansbestimmungen - ändert sich da zB. Lärmschutz...hat man das dann einzuhalten.
Sie als künftiger Diskothekenbetreiber müssen den Nachweis erbringen, dass Sie zur Führung einer Gaststätte / Diskothek qualifiziert und dass Sie dazu auch den erforderlichen "Leumund" haben - d.h. Sie müssen ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis haben, da Sie durch den Ausschank von alkoholischen Getränken eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen.
Insgesamt benötigen Sie:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung der IHK über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse. Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.
- Amtliches Führungszeugnis mit der Verwendungszweckangabe "zur Vorlage bei einer Behörde": zu beantragen bei der Gemeinde am Wohnsitz
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: zu beantragen bei der Gemeinde am Wohnsitz
- Nachweis über die Gesundheitsbelehrung: wird vom Gesundheitsamt durchgeführt
- Nachweis, dass die baulichen Anforderungen der Gemeinde, Kreisverwaltungsbehörde/Großen Kreisstadt an die Betriebsräume erfüllt sind
§3 Gaststättengesetz.
Danach wird die Konzession für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt.
Weitergehende Auskünfte dazu erteilt Ihnen die örtliche Industrie- und Handelskammer und/oder die für das Gaststättengesetz zuständige Behörde in Ihrer Kommunalverwaltung.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

- McKnee
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Re: Gaststättenkonzessionen
Du stellst viele Fragen, die man nicht pauschal beantworten kannAldemarin hat geschrieben:(04 Jan 2021, 16:06)
In der Wikipedia kann man auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gastst%C3 ... konzession einiges über Gaststättenkonzessionen lesen, doch trotzdem bleiben einige Fragen: kann eigentlich prinzipiell eine Behörde eine derartige Konzession befristet verhängen oder geht dies nicht? Wie ist das eigentlich mit Auflagen, wie Lärmschutz, wenn der Lärm nicht von der Gaststätte stammt, sondern von Leuten außerhalb des Gaststättengeländes?
Wie ist es eigentlich, wenn jemand eine Vergnügungsgaststätte, zum Beispiel in Form einer Diskothek aufmachen möchte. Welche weiteren Genehmigungen werden gebraucht und welche können
leicht von den Aufsichtsbehörden zurückgezogen werden? Dürfen eigentlich Gaststätten, Diskotheken oder andere Gewerbebetriebe von der Obrigkeit geschlossen werden, nur weil der Bebauungsplan geändert wurde?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
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