Prinzipiell richtig, aber dennoch der falsche Ansatz für die Diskussion. Denn eigentlich zeugt der Beitrag auf den du geantwortet hast davon, dass es letztendlich am Grundverständnis mangelt, was denn ein BGE eigentlich bedeutet. Also die Integration und Vereinfachung des Steuer- und Transfersystems.Stoner hat geschrieben:(19 Nov 2020, 08:59)
Dann wäre es kein BGE mehr, weil nicht mehr bedingungslos.
BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nö - auch wenn du das nicht verstehen willst.
Wenn man einfach drauf schaut, sieht alles so aus. Beim genauen Blick unterscheidet sich dann doch vieles im Detail.Nein , ist es nicht. Logischerweise sind die "Regelsätze" einheitlich
Diese Aussage zeugt einmal mehr vom fehlenden Verständnis der Sachlage. Denn auch bei Versicherungen ist es völlig normal, dass es beide Varianten gibt - also die Vollkaskovariante genauso wie die, dass man lediglich die Risiken abdeckt, die man nicht aus eigener Tasche bezahlen kann/bezahlen will. Und: Der Sachtatbestand, dass unsere Gesellschaft eine Rechtslage hat, in der sie niemanden in Verelendung verkommen lässt, ist nichts anderes als die Versicherung der großen Gemeinschaft der Bürger der BRD, dass man sich gegenseitig unterstützt. Auch diese Versicherung kann man so organisieren, dass sie entweder nur greift, wenn man bedürftig ist, oder aber schon dann, wenn man den Bedarf hat.Ist natürlich wieder Unsinn, weil du hier den Sinn von Versicherung in Frage stellst. Da spielt das Vermögen keine Rolle
Diese Zusammenhänge sind eigentlich trivial und sollten sich bei etwas Anstrengung leicht nachvollziehen lassen.
Doch, sogar vieles.Nein, da spricht gar nichts dafür.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Haben wir- auch wenn du das bestreitest. Die Existenzzsicherung ist ein an der Bedürftigkeit und eigenem Einkommen und Vermögen strukturierstes Aufstockungssystem
Diese Aussage zeugt einmal mehr vom fehlenden Verständnis der Sachlage. Denn auch bei Versicherungen ist es völlig normal, dass es beide Varianten gibt - also die Vollkaskovariante genauso wie die, dass man lediglich die Risiken abdeckt, die man nicht aus eigener Tasche bezahlen kann/bezahlen will.
Das nennt sich Selbstbeteiligung. Das habe ich bei meiner PKV. DU auch?
Das ist aber etwas völlig anderes als KEINE Versicherungen oder der Blödsinn "Leistungen in Abhängigkeit von Vermögen"
Und: Der Sachtatbestand, dass unsere Gesellschaft eine Rechtslage hat, in der sie niemanden in Verelendung verkommen lässt, ist nichts anderes als die Versicherung der großen Gemeinschaft der Bürger der BRD, dass man sich gegenseitig unterstützt.
Nein, das ist einfach unsere Verfassung
Existenzsicherung gemäß Verfassung hat nichts mit Versicherung zu tunAuch diese Versicherung kann man so organisieren, dass sie entweder nur greift, wenn man bedürftig ist, oder aber schon dann, wenn man den Bedarf hat.
Stimmt- daher verstehe ich nicht, wieso du krampfhaft deine seltsamen, falschen Thesen postulierstDiese Zusammenhänge sind eigentlich trivial und sollten sich bei etwas Anstrengung leicht nachvollziehen lassen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Haben wir nicht, weil die Existenzsicherung schon im Steuersystem und im Sozialsystem unterschiedlich behandelt wird, obwohl es um den gleichen Sachtatbestand geht.Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 20:24)
Haben wir- auch wenn du das bestreitest. Die Existenzzsicherung ist ein an der Bedürftigkeit und eigenem Einkommen und Vermögen strukturierstes Aufstockungssystem
Dass das Steuersystem und das Sozialsystem zusammenhängen, und die soziale Absicherung sowohl mit dem Steuersystem als auch mit den sozialen Sicherungssystemen eine ganzheitliche Einheit bilden, hast du leider bisher noch immer nicht verstanden, sonst wären dir manche Zusammenhänge intuitiv klarer.
Die Details meines persönlichen Versicherungsstatus sind für die Klärung der allgemeinen Sachfragen ohne Belang. Die Details deines Versicherungsstatus im Übrigen auch.
Das nennt sich Selbstbeteiligung. Das habe ich bei meiner PKV. DU auch?
Dann hast du das Konstrukt nicht verstanden. Lass es dir nochmals erklären - das könnte dich bei Notsituationen dann doch extrem davor bewahren, dass du falsche Annahmen über Versicherungsleistungen erkennen musst.Das ist aber etwas völlig anderes als KEINE Versicherungen oder der Blödsinn "Leistungen in Abhängigkeit von Vermögen"
Ach so - gut dass du das aufgeklärt hast. Und was genau ist eine Verfassung? Und *lach* denk jetzt nicht mal im Traum daran, dass ich eine Verfassung eine Versicherung nenne! Nur - denk halt mal darüber nach, was eine Verfassung ist, und was das Pendant dabei bei einer Versicherung ist. Wenn dir diese Zusammenhänge klar werden, dürftest du einige Zusammenhänge ganz neu für dich entdecken.Nein, das ist einfach unsere Verfassung
So?Existenzsicherung gemäß Verfassung hat nichts mit Versicherung zu tun
Du irrst!
Manchmal lohnt es, sich ein wenig tiefer mit den Themen zu beschäftigen.
Fragen, die eine bessere Sicht auf die Sachlage ermöglichen können, wären beispielsweise:
- Was genau ist eine Verfassung?
- Welchen Zweck erfüllt sie?
- Welche Aufgabe übernimmt unsere Verfassung bezüglich der sozialen Sicherung - aber auch gegenüber anderen Gesamtgesellschaftlichen Fragestellungen?
- Was waren die Anfänge von Verfassungen?
- Wie kommt es überhaupt dazu, dass wir so etwas wie eine Verfassung haben?
- Was waren die Vorläufer?
- Was sind typische Themengebiete, die in einer Verfassung geregelt werden? Und warum ist dies so?
- Welche Rolle spielen soziale Fragen bezüglich einer Verfassung - und bezüglich eines Einzelnen?
Dass du die Sachargumente nicht verstehst, ist erkennbar. Die Idee, dass alles was du nicht verstehst automatisch falsch sein muss, ist deshalb aber noch lange nicht richtig.Stimmt- daher verstehe ich nicht, wieso du krampfhaft deine seltsamen, falschen Thesen postulierst
Gerade WEIL es bei der Existenzgrundsicherung um eine gesellschaftliche Versicherung auf Gegenseitig geht, die sich aus der Verfassung ableitet, lohnt es sich über unterschiedliche Organisationsprinzipien von Versicherungen und damit auch über unterschiedliche Organisationsmöglichkeiten der Existenzgrundsicherung generell zu beschäftigen. Letzten Endes sind genau solche Überlegungen sehr wichtig wenn man ein Verständnis dafür entwickeln will, wie ein wichtiger Teil der BGE-Befürworter zu der Idee kommt, dass BGE eine bessere Organisationsform für bestimmte und sehr relevante grundlegende gesamtgesellschaftliche Fragestellungen ermöglicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Tja, lustig wie du immer unterschiedlich Sachverhalte "vermischt"...Atue001 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:52)
Haben wir nicht, weil die Existenzsicherung schon im Steuersystem und im Sozialsystem unterschiedlich behandelt wird, obwohl es um den gleichen Sachtatbestand geht.
Dass das Steuersystem und das Sozialsystem zusammenhängen,
Hängt es nicht. Rente, KV usw haben nichts mit dem Steuersystem zu tun- lediglich bei den "Abzugsposten" und als Einkünfte
Und die Existenzsicherung hat auch nichts mit dem "Sozialsystem" zu tun- das ist eine steuerfinnazierte Leistung
Lustig, dass du immer behauptest das andere etwas "nicht verstanden" haben , wenn sie deine falschen Thesen ablehnen...Dann hast du das Konstrukt nicht verstanden. Lass es dir nochmals erklären - das könnte dich bei Notsituationen dann doch extrem davor bewahren, dass du falsche Annahmen über Versicherungsleistungen erkennen musst.
Die Existenzsicherung ist keine Versicherung. Was daran verstehst du nicht?Ach so - gut dass du das aufgeklärt hast. Und was genau ist eine Verfassung?
Unsinnige "Argumente" kann man nicht verstehenDass du die Sachargumente nicht verstehst, ist erkennbar.
Das ist keine Versicherung.Gerade WEIL es bei der Existenzgrundsicherung um eine gesellschaftliche Versicherung auf Gegenseitig geht,
Egal wie oft du noch versuchst, den Begriff Versicherung" umzudeuten".
Es wäre eine Abschaffung des Grundprinzips, dass arbeitsfähige jeden Job annehmen müssen, um sich selber zu versorgen.Letzten Endes sind genau solche Überlegungen sehr wichtig wenn man ein Verständnis dafür entwickeln will, wie ein wichtiger Teil der BGE-Befürworter zu der Idee kommt, dass BGE eine bessere Organisationsform für bestimmte und sehr relevante grundlegende gesamtgesellschaftliche Fragestellungen ermöglicht.
Das lehne ich- und auch die große Mehrheit- ab.
Daher wird es auch kein BGE geben
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
In der Diskussion rund um ein BGE taucht immer wieder als heftig umstrittener Punkt zwischen Gegnern und Befürwortern das Thema der Bedürftigkeit und der Bedürftigkeitsprüfung auf.
Dabei wird vor allem auf Seiten der Gegner der BGE-Diskussion regelmäßig Argumentationslinien genutzt, die eigentlich in die Irre führen. (Auf Seiten der BGE-Befürworter führt in ähnlicher Weise die Forderung nach Bedingungslosigkeit in die Irre....das ist aber ein anderes Thema, was ich später mal mit einbringe....)
Was meine ich damit:
Es geht bei der Thematik der Bedürftigkeitsprüfung nicht wirklich um den Punkt, dass auf den Cent genau festgestellt wird, ob ein Betroffener nun einen Zuschuss von 3,80€ oder 5,20€ für eine neue Waschmaschine bekommt......oder ob aufgrund des temporären Bedarfs nächsten Monat über den normalen Hartz IV Satz hinaus noch 50€ zusätzlich für die Finanzierung einer Klassenfahrt der Tochter gezahlt werden......
DIESE Art der Bedürftigkeitsprüfung ist eher eine leidiges Thema, was den Blick verschleiert. Tatsächlich bewirkt genau diese Detailarbeit auf Seiten der Betroffenen regelmäßig den Eindruck der Schikane - und gleichzeitig generiert diese Detailarbeit auf Seiten der Bürokratie relativ hohe Aufwände - vor allem im Verhältnis zu dem, was durch die Prüfung "eingespart" werden kann.
Aus gutem Grund gibt es immer wieder mal in diesem Umfeld Reformbemühungen, hier deutlich mehr mit pauschalierten Ansätzen zu arbeiten, die gleichzeitig im Gegenzug bei den Leistungsempfängern dazu führen, dass diese dafür eigenverantwortlich stärker sich selbst organisieren müssen.
Doch dies hat mit dem Kern des Bedürftigkeitsprinzips eigentlich fast gar nichts zu tun! Denn die größten und wesentlichsten Teile der Leistungen sind für die Masse der Leistungsempfänger auch heute schon sehr sehr ähnlich organisiert (der normale Hartz IV Satz....). Die Abweichungen beim Einzelnen aufgrund temporärer oder auch dauerhafter Sondersituationen sind in einem sehr engen Bereich.
Der Kern des Bedürftigkeitsprinzip geht vielmehr um eine ganz andere viel relevantere Fragestellung - nämlich um die, ob und wann man das erste Mal eine Chance hat, dass ein Hartz IV Antrag (u.ä.) überhaupt genehmigt wird - also dann und genau dann, wenn alle wesentlichen bestehenden Vermögen zuvor aufgebraucht wurden, um die eigene Existenzsicherung aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
DAS ist der Kern des Bedürftigkeitsprinzips - und damit vielleicht auch etwas, was mal lohnt, getrennt zu diskutieren!
Beispiel für die Problematik dieses Prinzips könnte ein mir bekannter Fall sein, bei dem ein eigentlich über viele Jahre sehr gut verdienender IT-Spezialist im Alter von 50 erst durch eine Scheidung, dann im Anschluss durch unverschuldete Krankheit und einen Unfall, im Alter von 55 arbeitslos und aus den sozialen Sicherungssystemen erst mal rausgefallen sich in der Realität wiedergefunden hat. Hartz IV konnte er erst bekommen, nachdem das Resthäuschen auch noch weg war.....
Bis zum Alter von 50 hat dieser Mensch über 30 Jahre hinweg eigentlich immer die Höchstsätze zu den Sozialversicherungen bezahlt, und natürlich auch kräftig in das Steuersystem einbezahlt. Trotzdem war binnen weniger Jahre alles Vermögen dann auch weg, und er landete in Hartz IV - und hätte er nicht mit 58 dann doch noch einen Job gefunden, wäre ihm trotz hoher Zahlungen in die Rentenkasse über viele Jahre hinweg am Ende wahrscheinlich auch in der Rente nur die Grundsicherung geblieben.
DAS ist der eigentliche Kern, um den es beim Thema des Bedürftigkeitsprinzip geht - die Auflösung von jeglichem Vermögen, bevor man an staatliche Leistungen kommt. Sicher - es geht auch darum, dass dann die Leistungen und genau die bezahlt werden, die notwendig sind - aber vom Finanzvolumen her ist die Unschärfe dort gegenüber einem etwas pauschalierterem Ansatz wesentlich weniger relevant als die Frage, ob man das eigene Vermögen im Wesentlichen einbringen muss, bevor man an staatliche Leistungen der Existenzsicherung kommt.
Die FDP - also nicht unbedingt die Partei, die man als erstes unter Generalverdacht linker Spinnerei bezüglich BGE-Phantasien stellt - hat für genau diese Thematik in ihrem Wahlprogramm von 2017 im Einklang mit ihrem Grundsatzprogramm die Forderung nach deutlich höheren Freibeträgen für das Schonvermögen stehen.
Und für das KleinKlein der Bedürftigkeit, über das so gerne auch hier gestritten wird, hat die eigentlich noch immer unverdächtige FDP stehen, dass sie mehr pauschalieren und zusammenfassen will......
Vielleicht sollte das zu denken geben, wenn man als BGE-Ablehner zu schnell und ohne sich mit der Materie ausreichend zu beschäftigen den BGE-Befürwortern unterstellt, dass sie das heilige Bedürftigkeitsprinzip abschaffen wollen.....tatsächlich werden viele BGE-Befürworter mit höherem Schonvermögen kein Problem haben, und umgekehrt mit stärkerer Pauschalierung von Zahlungen haben auch so kritische BGE-Gegner wie die FDP offensichtlich kein Problem. Es scheint also durchaus möglich zu sein, dass relevante Gruppen sowohl der Befürworter als auch der Gegner eines BGEs durchaus kompromissfähig sind, wenn man nur erst mal konkret und auf der Basis von Zahlen Daten und Fakten über Sinn und Unsinn von einigen kritischen Knackpunkten des heutigen Systems ins Gespräch kommt.
Dabei wird vor allem auf Seiten der Gegner der BGE-Diskussion regelmäßig Argumentationslinien genutzt, die eigentlich in die Irre führen. (Auf Seiten der BGE-Befürworter führt in ähnlicher Weise die Forderung nach Bedingungslosigkeit in die Irre....das ist aber ein anderes Thema, was ich später mal mit einbringe....)
Was meine ich damit:
Es geht bei der Thematik der Bedürftigkeitsprüfung nicht wirklich um den Punkt, dass auf den Cent genau festgestellt wird, ob ein Betroffener nun einen Zuschuss von 3,80€ oder 5,20€ für eine neue Waschmaschine bekommt......oder ob aufgrund des temporären Bedarfs nächsten Monat über den normalen Hartz IV Satz hinaus noch 50€ zusätzlich für die Finanzierung einer Klassenfahrt der Tochter gezahlt werden......
DIESE Art der Bedürftigkeitsprüfung ist eher eine leidiges Thema, was den Blick verschleiert. Tatsächlich bewirkt genau diese Detailarbeit auf Seiten der Betroffenen regelmäßig den Eindruck der Schikane - und gleichzeitig generiert diese Detailarbeit auf Seiten der Bürokratie relativ hohe Aufwände - vor allem im Verhältnis zu dem, was durch die Prüfung "eingespart" werden kann.
Aus gutem Grund gibt es immer wieder mal in diesem Umfeld Reformbemühungen, hier deutlich mehr mit pauschalierten Ansätzen zu arbeiten, die gleichzeitig im Gegenzug bei den Leistungsempfängern dazu führen, dass diese dafür eigenverantwortlich stärker sich selbst organisieren müssen.
Doch dies hat mit dem Kern des Bedürftigkeitsprinzips eigentlich fast gar nichts zu tun! Denn die größten und wesentlichsten Teile der Leistungen sind für die Masse der Leistungsempfänger auch heute schon sehr sehr ähnlich organisiert (der normale Hartz IV Satz....). Die Abweichungen beim Einzelnen aufgrund temporärer oder auch dauerhafter Sondersituationen sind in einem sehr engen Bereich.
Der Kern des Bedürftigkeitsprinzip geht vielmehr um eine ganz andere viel relevantere Fragestellung - nämlich um die, ob und wann man das erste Mal eine Chance hat, dass ein Hartz IV Antrag (u.ä.) überhaupt genehmigt wird - also dann und genau dann, wenn alle wesentlichen bestehenden Vermögen zuvor aufgebraucht wurden, um die eigene Existenzsicherung aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
DAS ist der Kern des Bedürftigkeitsprinzips - und damit vielleicht auch etwas, was mal lohnt, getrennt zu diskutieren!
Beispiel für die Problematik dieses Prinzips könnte ein mir bekannter Fall sein, bei dem ein eigentlich über viele Jahre sehr gut verdienender IT-Spezialist im Alter von 50 erst durch eine Scheidung, dann im Anschluss durch unverschuldete Krankheit und einen Unfall, im Alter von 55 arbeitslos und aus den sozialen Sicherungssystemen erst mal rausgefallen sich in der Realität wiedergefunden hat. Hartz IV konnte er erst bekommen, nachdem das Resthäuschen auch noch weg war.....
Bis zum Alter von 50 hat dieser Mensch über 30 Jahre hinweg eigentlich immer die Höchstsätze zu den Sozialversicherungen bezahlt, und natürlich auch kräftig in das Steuersystem einbezahlt. Trotzdem war binnen weniger Jahre alles Vermögen dann auch weg, und er landete in Hartz IV - und hätte er nicht mit 58 dann doch noch einen Job gefunden, wäre ihm trotz hoher Zahlungen in die Rentenkasse über viele Jahre hinweg am Ende wahrscheinlich auch in der Rente nur die Grundsicherung geblieben.
DAS ist der eigentliche Kern, um den es beim Thema des Bedürftigkeitsprinzip geht - die Auflösung von jeglichem Vermögen, bevor man an staatliche Leistungen kommt. Sicher - es geht auch darum, dass dann die Leistungen und genau die bezahlt werden, die notwendig sind - aber vom Finanzvolumen her ist die Unschärfe dort gegenüber einem etwas pauschalierterem Ansatz wesentlich weniger relevant als die Frage, ob man das eigene Vermögen im Wesentlichen einbringen muss, bevor man an staatliche Leistungen der Existenzsicherung kommt.
Die FDP - also nicht unbedingt die Partei, die man als erstes unter Generalverdacht linker Spinnerei bezüglich BGE-Phantasien stellt - hat für genau diese Thematik in ihrem Wahlprogramm von 2017 im Einklang mit ihrem Grundsatzprogramm die Forderung nach deutlich höheren Freibeträgen für das Schonvermögen stehen.
Und für das KleinKlein der Bedürftigkeit, über das so gerne auch hier gestritten wird, hat die eigentlich noch immer unverdächtige FDP stehen, dass sie mehr pauschalieren und zusammenfassen will......
Vielleicht sollte das zu denken geben, wenn man als BGE-Ablehner zu schnell und ohne sich mit der Materie ausreichend zu beschäftigen den BGE-Befürwortern unterstellt, dass sie das heilige Bedürftigkeitsprinzip abschaffen wollen.....tatsächlich werden viele BGE-Befürworter mit höherem Schonvermögen kein Problem haben, und umgekehrt mit stärkerer Pauschalierung von Zahlungen haben auch so kritische BGE-Gegner wie die FDP offensichtlich kein Problem. Es scheint also durchaus möglich zu sein, dass relevante Gruppen sowohl der Befürworter als auch der Gegner eines BGEs durchaus kompromissfähig sind, wenn man nur erst mal konkret und auf der Basis von Zahlen Daten und Fakten über Sinn und Unsinn von einigen kritischen Knackpunkten des heutigen Systems ins Gespräch kommt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das war auch nicht das Thema...Atue001 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 01:12)
Doch dies hat mit dem Kern des Bedürftigkeitsprinzips eigentlich fast gar nichts zu tun! Denn die größten und wesentlichsten Teile der Leistungen sind für die Masse der Leistungsempfänger auch heute schon sehr sehr ähnlich organisiert (der normale Hartz IV Satz....). Die Abweichungen beim Einzelnen aufgrund temporärer oder auch dauerhafter Sondersituationen sind in einem sehr engen Bereich.
Selbstgenutztes Eigentum gehört zum Schonvermögen...Beispiel für die Problematik dieses Prinzips könnte ein mir bekannter Fall sein, bei dem ein eigentlich über viele Jahre sehr gut verdienender IT-Spezialist im Alter von 50 erst durch eine Scheidung, dann im Anschluss durch unverschuldete Krankheit und einen Unfall, im Alter von 55 arbeitslos und aus den sozialen Sicherungssystemen erst mal rausgefallen sich in der Realität wiedergefunden hat. Hartz IV konnte er erst bekommen, nachdem das Resthäuschen auch noch weg war.....
Nochmal, Schonvermögen- und die Leistungen bezüglich haben absolut gar nichts mit irgendwelchen Zahlungen in das "Sozialsystem = RV, GKV, AV, Pfelge) zu tun- das wird aus Steuermitteln finanziertBis zum Alter von 50 hat dieser Mensch über 30 Jahre hinweg eigentlich immer die Höchstsätze zu den Sozialversicherungen bezahlt, und natürlich auch kräftig in das Steuersystem einbezahlt. Trotzdem war binnen weniger Jahre alles Vermögen dann auch weg, und er landete in Hartz IV - und hätte er nicht mit 58 dann doch noch einen Job gefunden, wäre ihm trotz hoher Zahlungen in die Rentenkasse über viele Jahre hinweg am Ende wahrscheinlich auch in der Rente nur die Grundsicherung geblieben.
Wieder falsch-siehe obenDAS ist der eigentliche Kern, um den es beim Thema des Bedürftigkeitsprinzip geht - die Auflösung von jeglichem Vermögen, bevor man an staatliche Leistungen kommt.
Wenn es um die Alterssicherung geht- wäre es richtigDie FDP - also nicht unbedingt die Partei, die man als erstes unter Generalverdacht linker Spinnerei bezüglich BGE-Phantasien stellt - hat für genau diese Thematik in ihrem Wahlprogramm von 2017 im Einklang mit ihrem Grundsatzprogramm die Forderung nach deutlich höheren Freibeträgen für das Schonvermögen stehen.
Die FDP ist ganz klar gegen ein BGE- und die Erhöhung des Schonvermögens bei ALG II im Hinblick auf die eigene Alterssicherung hat nun was mit dem Thema BGE hier zu tun?Vielleicht sollte das zu denken geben, wenn man als BGE-Ablehner zu schnell und ohne sich mit der Materie ausreichend zu beschäftigen den BGE-Befürwortern unterstellt, dass sie das heilige Bedürftigkeitsprinzip abschaffen wollen.....tatsächlich werden viele BGE-Befürworter mit höherem Schonvermögen kein Problem haben, und umgekehrt mit stärkerer Pauschalierung von Zahlungen haben auch so kritische BGE-Gegner wie die FDP offensichtlich kein Problem. Es scheint also durchaus möglich zu sein, dass relevante Gruppen sowohl der Befürworter als auch der Gegner eines BGEs durchaus kompromissfähig sind, wenn man nur erst mal konkret und auf der Basis von Zahlen Daten und Fakten über Sinn und Unsinn von einigen kritischen Knackpunkten des heutigen Systems ins Gespräch kommt.
Übrigens stellt sich die Frage, wieso dein" Beispielbetroffener" oben in den Jahren zwischen 50 und 58 nicht einfach "schlecht" bezahlte Jobs zum ML angenommen hatte- das ist mehr als ALG II...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Grundsätzlich -Atue001 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 01:12)
In der Diskussion rund um ein BGE taucht immer wieder als heftig umstrittener Punkt zwischen Gegnern und Befürwortern das Thema der Bedürftigkeit und der Bedürftigkeitsprüfung auf..
es geht darum - dass LEute die KEINE LUST zum Arbeiten haben - heute schon "Leidensfähig" sein müssen - Auskunft darüber zu geben - wo sie sich beworben haben...müssen sich weiterbilden...Auskunft geben - warum sie nicht arbeiten.
DAS soll entfallen ??
Auch Andere haben "KEINE LUST" und wollen nicht Arbeiten - und in den GENUSS der Ergebnisse FREMDER Arbeit zu kommen. Soganannte Befürworter....
---------------------------------------------------------
Viele kassieren - und kommen ihrer PFLICHT der Kinderversorgung NICHT NACH. Die Kinder haben nicht mal ein Frühstücksbrot und sind HUNGRIG in der Schule.
Da hilft auch kein GELD - hier muss umverteilt werden - statt Kindergeld muss in Naturalien = Frühstück und Mittag in der Schule !! "gezahlt" werden.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Grüne votieren auf Parteitag für ein Grundeinkommen.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 65512.html
Habeck und Baerbock waren für eine bedarfsgerechte Grundsicherung und die haben sich nicht durchgesetzt.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 65512.html
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili hat geschrieben:(22 Nov 2020, 19:20)
Grüne votieren auf Parteitag für ein Grundeinkommen.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 65512.html
Habeck und Baerbock waren für eine bedarfsgerechte Grundsicherung und die haben sich nicht durchgesetzt.
In einer schwarz/grünen Regierung ist das sofort vom Tisch.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Naja dass die Grünen grundsätzlich mehrheitlich Pro Grundeinkommen als eine Alternative zu Hartz4 und Co sehen wo alle Sozialleistungen zusammengebündelt werden war ja klar es gibt auch bei LINKEN, Teilen der SPD , ÖDP, die neuen Liberalen usw Befütworter des bedinungslosen Grundeinkommens welches Modell die Grünen favorisieren ob 500€ , 1000€ oder 1.500€ ist nicht ersichtlich, dafür müssen sie sich halt Mehrheiten suchen , nur ist dass mit einer Status quo CDU a la Merz nicht möglich da eine Reform der sozialen Sicherungsysteme anzustreben, aber zumindest gehen die Grünen hier in die richtige Richtung, wenn auch in Coronszeiten eher unwahrscheinlich dass ein BGE in absehbarer Zeit Hartz4 ersetzt.lili hat geschrieben:(22 Nov 2020, 19:20)
Grüne votieren auf Parteitag für ein Grundeinkommen.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 65512.html
Habeck und Baerbock waren für eine bedarfsgerechte Grundsicherung und die haben sich nicht durchgesetzt.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Selbst bei RRG hat das keine Chance, denn das scheitert an der SPD.Realist2014 hat geschrieben:(22 Nov 2020, 20:01)
In einer schwarz/grünen Regierung ist das sofort vom Tisch.
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Meruem hat geschrieben:(22 Nov 2020, 20:27)
Naja dass die Grünen grundsätzlich mehrheitlich Pro Grundeinkommen als eine Alternative zu Hartz4 und Co sehen wo alle Sozialleistungen zusammengebündelt werden war ja klar es gibt auch bei LINKEN, Teilen der SPD , ÖDP, die neuen Liberalen usw Befütworter des bedinungslosen Grundeinkommens welches Modell die Grünen favorisieren ob 500€ , 1000€ oder 1.500€ ist nicht ersichtlich, dafür müssen sie sich halt Mehrheiten suchen , nur ist dass mit einer Status quo CDU a la Merz nicht möglich da eine Reform der sozialen Sicherungsysteme anzustreben, aber zumindest gehen die Grünen hier in die richtige Richtung, wenn auch in Coronszeiten eher unwahrscheinlich dass ein BGE in absehbarer Zeit Hartz4 ersetzt.
Die Frage ist ja ob so viele Wähler die CDU wählen werden. Viele mochten ja eher Merkel und wenn jetzt Merz antritt können Merkel Unterstützer ihn zu rückständig finden. Am Anfang war von einer bedarfsgerechter Grundsicherung die Rede. Ich denke es wird langsam zu einem BGE. Bei den Linken sind die Gewerkschaften das Problem. Die haben Angst überflüssig zu werden.
Gerade durch Corona wurde das Thema BGE aufgegriffen.
Zuletzt geändert von lili am Montag 23. November 2020, 08:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das werden wir sehen. Ich denke Precht hat am Ende recht. Irgendwann werden die Parteien für ein Grundeinkommen werben. Es werden nur unterschiedliche Modelle sein.Realist2014 hat geschrieben:(22 Nov 2020, 20:01)
In einer schwarz/grünen Regierung ist das sofort vom Tisch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Precht hat unsere heutigen Existenzsicherungssysteme nicht verstanden- wie ich in mehreren Interviews feststellen durfte.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 08:54)
Das werden wir sehen. Ich denke Precht hat am Ende recht. Irgendwann werden die Parteien für ein Grundeinkommen werben. Es werden nur unterschiedliche Modelle sein.
Auch bei den Grünen wurde ja auf das Thema Finanzierung gar nicht eingegangen
Das sind alles "Luftschlösser"
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Die haben wir heute schon.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 08:52)
Die Frage ist ja ob so viele Wähler die CDU wählen werden. Viele mochten ja eher Merkel und wenn jetzt Merz antritt können Merkel Unterstützer ihn zu rückständig finden. Am Anfang war von einer bedarfsgerechter Grundsicherung die Rede. n.
Denn genau so funktionieren ja ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Precht: Ich denke er hat es schon verstanden und er möchte eine Veränderung herbeiführen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:45)
Precht hat unsere heutigen Existenzsicherungssysteme nicht verstanden- wie ich in mehreren Interviews feststellen durfte.
Auch bei den Grünen wurde ja auf das Thema Finanzierung gar nicht eingegangen
Das sind alles "Luftschlösser"
Ich denke die werden uns erklären wie sie es finanzieren wollen und wie hoch die Summe sein soll.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nein, hat er nicht.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:47)
Precht: Ich denke er hat es schon verstanden und er möchte eine Veränderung herbeiführen.
.
Denn er stellt "Forderungen" auf, die schon erfüllt sind.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Mit bedarfsgerechte Grundsicherung meinten sie ein höheren Betrag nur ohne Sanktionen. Der Unterschied zum BGE ist, dass es nur Bedürftige erhalten und überprüft wird wer darauf Anspruch hat.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:46)
Die haben wir heute schon.
Denn genau so funktionieren ja ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nein, weil er gegen Sanktionen ist und er möchte es nicht auf die Erwerbsarbeit beziehen. Da er davon ausgehen, dass wir ein gesellschaftlichen Wandel bekommen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:49)
Nein, hat er nicht.
Denn er stellt "Forderungen" auf, die schon erfüllt sind.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Weder bei der Sozialhilfe, noch bei der Grundsicherung im Alter gibt es "Sanktionen".lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:49)
Mit bedarfsgerechte Grundsicherung meinten sie ein höheren Betrag nur ohne Sanktionen. D t.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nein die bedarfsgerechte Grundsicherung sollte ja Hartz 4 ersetzen. Da stand ja im Parteiprogramm der Linken und Grünen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:51)
Weder bei der Sozialhilfe, noch bei der Grundsicherung im Alter gibt es "Sanktionen".
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Die gibt es weder bei der Sozialhilfe - noch bei der Grundsicherung im Alter.
Außerdam basiert seine ganze "Forderung" darau, dass es "keine Arbeit" mehr gäbe.
Da sist aber nicht der Fall.
Solange Job zum Mindestlohn angeboten werden, müssen die auch angenommen werden.
Um das zu ereichen, braucht es eben Sanktionen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Existenzminimum ist Existenzminimum. Das ändert sich ja nicht dadurch, dass man ein BGE einführt.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:49)
Mit bedarfsgerechte Grundsicherung meinten sie ein höheren Betrag nur ohne Sanktionen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:52)
Nein die bedarfsgerechte Grundsicherung sollte ja Hartz 4 ersetzen. Da stand ja im Parteiprogramm der Linken und Grünen.
Hartz 4 ist bereits eine bedarfsgerechte Grunsicherung.....
Und die wird immer niedriger sein als das Einkommen aus Vollzeit zum Mindestlohn
Und nochmal, weder bei der Sozialhilfe noch bei der Grundsicherung im Alter gibt es "Sanktionen"
Zuletzt geändert von Realist2014 am Montag 23. November 2020, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Diese besagten Parteien haben allerdings eine andere Meinung. Sanktionen würden zu mehr Armut führen und deshalb wollen sie es ganz sein lassen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:53)
Die gibt es weder bei der Sozialhilfe - noch bei der Grundsicherung im Alter.
Außerdam basiert seine ganze "Forderung" darau, dass es "keine Arbeit" mehr gäbe.
Da sist aber nicht der Fall.
Solange Job zum Mindestlohn angeboten werden, müssen die auch angenommen werden.
Um das zu ereichen, braucht es eben Sanktionen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ja es ist aber ein anderes Existenzminimum. Wenn du z.B. sanktioniert wirst, dann bist du unter dem Existenzminimum.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:53)
Existenzminimum ist Existenzminimum. Das ändert sich ja nicht dadurch, dass man ein BGE einführt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Diese sind der Meinung, bei Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter gibt es Sanktionen?lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:54)
Diese besagten Parteien haben allerdings eine andere Meinung. .
Wo kann ich das nachlesen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nein- nicht unter dem per Verfassung zustehendenlili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:55)
Ja es ist aber ein anderes Existenzminimum. Wenn du z.B. sanktioniert wirst, dann bist du unter dem Existenzminimum.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das habe ich ja auch nicht geschrieben. Die Sanktionen beziehen sich auf Hartz 4.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:54)
Hartz 4 ist bereits eine bedarfsgerechte Grunsicherung.....
Und die wird immer niedriger sein als das Einkommen aus Vollzeit zum Mindestlohn
Und nochmal, weder bei der Sozialhilfe noch bei der Grundsicherung im Alter gibt es "Sanktionen"
Natürlich ist eine Grundsicherung niedriger als eine Vollzeitstelle mit Mindestlohn.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
H4 ist bedarfsgerecht, da es nach dem Bedarfsprinzip funktioniert. Ein BGE ist nicht bedarfsgerecht, da es nach dem Gleichheitsprinzip funktioniert. Da spielt der individuelle Bedarf keine Rolle.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:52)
Nein die bedarfsgerechte Grundsicherung sollte ja Hartz 4 ersetzen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nein sie sind gegen Hartz 4 Sanktionen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:56)
Diese sind der Meinung, bei Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter gibt es Sanktionen?
Wo kann ich das nachlesen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es geht um was anderes. Die Grünen und Linken waren für eine bedarfsgerechte Grundsicherung. Die sollte Hartz 4 ersetzen. Frau Baerbock und Herr Habeck haben sich dafür eingesetzt. Die haben aber gestern verloren, weil die Mitglieder für ein BGE waren.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:57)
H4 ist bedarfsgerecht, da es nach dem Bedarfsprinzip funktioniert. Ein BGE ist nicht bedarfsgerecht, da es nach dem Gleichheitsprinzip funktioniert. Da spielt der individuelle Bedarf keine Rolle.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Unter dem soziokulturellen Existenzminimum, aber nicht unter dem absoluten. Ich gehe natürlich vom soziokulturellen Existenzminimum aus, obwohl ein BGE durchaus Ansätze liefert, die auch auch unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegen. Ansätze, dass es darüber liegen sollte liefert es hingegen nicht.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:55)
Ja es ist aber ein anderes Existenzminimum. Wenn du z.B. sanktioniert wirst, dann bist du unter dem Existenzminimum.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und CDU/CSU sind dafür.
Daher werden die bleiben
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Eben, hab ich ja geschrieben. Ein BGE ist nicht bedarfsgerecht, sondern funktioniert nach dem Gleichheitsprinzip.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 09:58)
Es geht um was anderes. Die Grünen und Linken waren für eine bedarfsgerechte Grundsicherung. Die sollte Hartz 4 ersetzen. Frau Baerbock und Herr Habeck haben sich dafür eingesetzt. Die haben aber gestern verloren, weil die Mitglieder für ein BGE waren.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ergibt sich das nicht schon zwingend aus "bedingungslos"?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Nov 2020, 10:03)
Eben, hab ich ja geschrieben. Ein BGE ist nicht bedarfsgerecht, sondern funktioniert nach dem Gleichheitsprinzip.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Natürlich. Aber das wird ja abgestritten.Dieter Winter hat geschrieben:(23 Nov 2020, 10:41)
Ergibt sich das nicht schon zwingend aus "bedingungslos"?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Nov 2020, 10:01)
Unter dem soziokulturellen Existenzminimum, aber nicht unter dem absoluten. Ich gehe natürlich vom soziokulturellen Existenzminimum aus, obwohl ein BGE durchaus Ansätze liefert, die auch auch unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegen. Ansätze, dass es darüber liegen sollte liefert es hingegen nicht.
Die gibt es. Die meisten Befürworter wollen aber das soziokulturelle Existenzminimum oder darüber hinaus.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Die CDU braucht nur langfristig ein passenden Partner.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Würde nichts daran ändern, dass die Union ganz klar gegen ein BGE und für Sanktionen bei ALG II ist.
Auch die SPD ist gegen ein BGE.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 13:48)
Würde nichts daran ändern, dass die Union ganz klar gegen ein BGE und für Sanktionen bei ALG II ist.
Auch die SPD ist gegen ein BGE.
Momentan schon. Karl Lauterbach ist aber offener dem Thema gegenüber. Er hatte damals ein Streit mit Frau Kipping zu diesem Thema. Da war er noch ganz klar dagegen. Ich würde sagen abwarten...Bei der CDU sehe ich es genauso wie du.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Lauterbach ist nicht die SPD.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 13:54)
Momentan schon. Karl Lauterbach ist aber offener dem Thema gegenüber. Er hatte damals ein Streit mit Frau Kipping zu diesem Thema. Da war er noch ganz klar dagegen. Ich würde sagen abwarten...Bei der CDU sehe ich es genauso wie du.
Die SPD ist eine Arbeiterpartei -da zählt Leistung. Da passt kein "BGE" dazu
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Die Arbeitnehmer können aber für bessere Arbeitsbedingungen verhandeln.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 13:58)
Lauterbach ist nicht die SPD.
Die SPD ist eine Arbeiterpartei -da zählt Leistung. Da passt kein "BGE" dazu
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Inwiefern "verbessert" sich die Verhandlungsposition eines Facharbeiters mit einem Tariflohn von 3000 Euro Brutto durch ein BGE in Höhe von 650 Euro?lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 14:02)
Die Arbeitnehmer können aber für bessere Arbeitsbedingungen verhandeln.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ich gehe ja von mehr als 650 Euro aus. Er kann freier die Stelle wechseln und ist nicht am Arbeitgeber gebunden. Auch Arbeitslose haben dadurch mehr Freiheit. Sie können freier Verträge abschließen und müssen nicht jedes Angebot annehmen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 15:30)
Inwiefern "verbessert" sich die Verhandlungsposition eines Facharbeiters mit einem Tariflohn von 3000 Euro Brutto durch ein BGE in Höhe von 650 Euro?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Nochmal:lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 15:45)
Ich gehe ja von mehr als 650 Euro aus. Er kann freier die Stelle wechseln und ist nicht am Arbeitgeber gebunden. Auch Arbeitslose haben dadurch mehr Freiheit. Sie können freier Verträge abschließen und müssen nicht jedes Angebot annehmen.
Inwieweit - selbst bei einem BGE von 1000 Euro- hilft das einem Facharbeiter mit einem Tariflohn von 3000 Euro Brutto?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Er hat mehr Sicherheit und kann seine Zeit besser einteilen.Realist2014 hat geschrieben:(23 Nov 2020, 15:49)
Nochmal:
Inwieweit - selbst bei einem BGE von 1000 Euro- hilft das einem Facharbeiter mit einem Tariflohn von 3000 Euro Brutto?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wer mit seinem Job nicht zufrieden ist, kann doch frei eine neue Stelle suchen und wechseln. Was redest du denn da. Die AN sind doch nicht gezwungen, in ihrem Büro/Betrieb zu bleiben. Es wird doch ständig weiterbeworben, gewechselt, gekündigt.lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 15:45)
Ich gehe ja von mehr als 650 Euro aus. Er kann freier die Stelle wechseln und ist nicht am Arbeitgeber gebunden. Auch Arbeitslose haben dadurch mehr Freiheit. Sie können freier Verträge abschließen und müssen nicht jedes Angebot annehmen.
Leider müssen die Berufstätigen deutlich weniger netto hinnehmen, um allen anderen ihre Freiheit zu finanzieren. So schafft man Fleiß und Engagement auch ab.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Welche Zeit kann sich derjenigeFacharbeiter mit Anspruch auf einen Tariflohn von 3000 Euro "besser einteilen" bei einem BGE von 1000 Euro?lili hat geschrieben:(23 Nov 2020, 15:51)
Er hat mehr Sicherheit und kann seine Zeit besser einteilen.
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