Stimmt. Wenn es zwielichtiges Gebaren gibt. Schreib das doch mal dem Herrn Trump. Der heult doch jedesmal am lautesten rum, wenn ihm aus gutem Grund zwielichtiges Gebaren vorgeworfen wird. Gern verunglimpft er dann die gesamte seriöse Presse als "Fake-News".Senexx hat geschrieben:(02 Nov 2020, 12:41)
Ein Politiker muss es sich gefallen lassen, dass sein zwielichtiges Gebaren beleuchtet wird.
Blödsinn.Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht, nicht für die Presse.
Lies erstmal die Paragrafen 186 und 187 StGB, ehe Du solche Behauptungen in den Raum stellst. In den Paragrafen taucht die Formulierung "...erweislich wahr..." auf!
Und versuch nicht, uns weiszumachen, dass das in den USA grundlegend anders wäre. Da würde Dir erwiesenermaßen nicht mal das Trumpeltier selbst zustimmen. Er selbst hat doch schließlich eine Verschärfung der Verleumdungsgesetze in den USA gefordert:
https://www.zeit.de/politik/ausland/201 ... euregelung
Das kann man doch wohl nur so deuten, dass Verleumdung auch in den USA strafbar ist, oder nicht?
Das gilt freilich nicht für Donald Trump. Der lügt, beleidigt und verleumdet ja am laufenden Band und verlangt zudem auch noch, dass die Medien seine Lügen, Beleidigungen und Verleumdungen ohne jeden Beleg verbreiten sollen... Und dann gibt es hier im Forum auch noch "Experten", die Trumps Forderungen für richtig halten.
Deiner "Logik" nach wäre es völlig legitim, wenn Dein Nachbar Dich als Kinderschänder bezeichnet und die örtliche Tageszeitung diese Behauptung weiterverbreitet. Was für ein Dünnsinn! Sowas ist weder in Deutschland noch in den USA erlaubt! Nur Trump setzt sich unausgesetzt über diese Regeln hinweg. Aber das hatten wir ja schon...