Wenn ein Unternehmer seine Rückklagen aufbrauchen muss, kann er nicht mehr investieren.Cobra9 hat geschrieben:(29 Oct 2020, 09:04)
Sören Ich schrieb schon immer liquide Mittel. Wenn ein Restaurant, Metzger, Messebauer, ein Alleinunterhalter, Profi Sportclub, Disco oder Handwerker( bzw. was auch immer als Branche) unverschuldet durch die Corona Krise in Not gerät sollte man dem Unternehmen helfen unter gewissen Voraussetzungen.
Nicht nur Betriebskosten sondern auch in einem gewissen Umfang die Lebenskosten muss man bekommen. Bringt ja auch nicht viel wenn man die Firma halten kann aber Alg2 zum leben braucht.
Aber wenneein Unternehmen noch Vermögen hat liquide, verfügbar bin ich tatsächlich dafür das diese Mittel bis zu einem bestimmten Satz aufgebraucht werden müssen. Erst dann Hilfen. Aber auch keine Hilfe die man 2022 vollständig zurück zahlen muss.
Diese Hilfe muss aber auch erlauben sich privat was essen kaufen zu können. Aber hier ist es zu verwirrend, unübersichtlich.
In Bawü gibt es ne Menge an Programmen bspw.
Nur wissen viele Menschen das gar nicht das es Hilfe geben würde teilweise.
Bei uns gibt es ein ehemaliges Jugendstilkino, welches seit Jahren als Veranstaltungshaus funktioniert, das gerade eine neue, pandemiegerechte Lüftungsanlage für 1,2 Mio. eingebaut hat, die am ursprünglich am 4.11. der Presse vorgeführt werden sollte.
Hätte man den Betreiber gezwungen im ersten Lockdown seine Rücklagen aufzubrauchen, wäre er nicht in der Lage gewesen, die Investition zu stemmen. Er hätte seinen Laden dicht machen müssen.
Imho verkennen Sie und andere Diskutanten hier völlig, was es heißt, ein Unternehmen zu führen. Wie ein Großteil der Bevölkerung.
Da 95% abhängig beschäftigt sind, hält sich die Einsicht in unternehmerische Probleme bei fast Null. Eines der völlig unterschätzen Begleitphänomene der modernen Gesellschaft und Ursache vieler falscher politischer Entscheidungen und Wahlentscheidungen.