Es war mit ziemlicher Sicherheit nicht die Privatwohnung des Bräutigams, oder sonst wem.Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:23)
Was ich ehrlich gesagt nicht, wie dort die polizeilichen Maßnahmen liefen und ob es Privaträume oder Gaststätten waren.
Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das halte ich schon für eine zielgerichtete Suche nach Personen im Haus/Wohnung. Aber letztlich egal, ob wir hier von Betreten oder Durchsuchen sprechen, beides wird im Fall eines privaten Zusammentreffens von 11 Personen nicht zulässig sein.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 11:57)
"Betreten ist das Eintreten in eine Wohnung, durch deren regulären Eingänge, das Verweilen in einer Wohnung und deren Beobachtung.
Durchsuchen ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes oder um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will"
Das Zählen von Personen ist eine "Beobachtung"......
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nein:Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 11:57)
Das Zählen von Personen ist eine "Beobachtung"......
Verschafft sich die Polizei zum Beispiel zum Zweck der Strafverfolgung Zugang zu einer Wohnung, dann handelt es sich immer um eine Durchsuchung, was zur Folge hat, dass die Anordnung einer solchen Maßnahme grundsätzlich einem Richter vorbehalten ist (Ausnahme: Gefahr im Verzug).
https://www.rodorf.de/01_polg/23.htm#06
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Und daran erkannt man, dass Du tatsächlich keine Ahnung von den Gesetzen hast. Das geht NUR bei Gefahr im Verzug...!Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 10:09)
Sie können die Räume betreten, wenn der Verdacht des Nichteinhaltens von Gesetzen vorliegt...
Abe klar, man kann natürlich auch verkünden, dass eine Privatparty zu C19 Zeiten eine Gefahr darstellt...

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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Was natürlich unter bestimmten Vorraussetzungen genauso ist.firlefanz11 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:36)
Abe klar, man kann natürlich auch verkünden, dass eine Privatparty zu C19 Zeiten eine Gefahr darstellt...
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ah, Du warst schneller als ich...YamYam hat geschrieben:(27 Oct 2020, 10:14)
...die Beamten dürfen die Wohnung entweder nur mit richterlicher Verfügung oder bei Gefahr im Verzuge betreten ...

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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
"Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist"firlefanz11 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:36)
Und daran erkannt man, dass Du tatsächlich keine Ahnung von den Gesetzen hast. Das geht NUR bei Gefahr im Verzug...!
Abe klar, man kann natürlich auch verkünden, dass eine Privatparty zu C19 Zeiten eine Gefahr darstellt...
https://dejure.org/gesetze/PolG/31.html
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:30)
Nein:
Verschafft sich die Polizei zum Beispiel zum Zweck der Strafverfolgung Zugang zu einer Wohnung, dann handelt es sich immer um eine Durchsuchung, was zur Folge hat, dass die Anordnung einer solchen Maßnahme grundsätzlich einem Richter vorbehalten ist (Ausnahme: Gefahr im Verzug).
https://www.rodorf.de/01_polg/23.htm#06
aus obiger Quelle:
"ach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist also »das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will....« kennzeichnend für eine Durchsuchung.
Durchsuchung ist jedoch nicht nur die Suche nach Sachen. Auch die ziel- und zweckgerichtete Suche nach Personen in Wohnungen ist selbstverständlich als eine Durchsuchung zu qualifizieren."
Zählen fällt nicht unter "Durchsuchung".....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
firlefanz11 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:36)
Abe klar, man kann natürlich auch verkünden, dass eine Privatparty zu C19 Zeiten eine Gefahr darstellt...
Wenn die Anzahl der Personen die zulässige Anzahl überschreitet, dann ist das der Fall....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Worüber reden wir denn hierbei, einer Ordungswidrigkeit oder Straftat? Also das Zählen bezüglich einer Straftat würde ich jetzt nicht als "nur betreten/beobachten bezeichnen, denn hier geht es dann darum eine Straftat aufzuklären. Ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit, ist wohl jedweder Zutritt in private Wohnungen als überzogen zu benennen.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:49)
aus obiger Quelle:
"ach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist also »das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will....« kennzeichnend für eine Durchsuchung.
Durchsuchung ist jedoch nicht nur die Suche nach Sachen. Auch die ziel- und zweckgerichtete Suche nach Personen in Wohnungen ist selbstverständlich als eine Durchsuchung zu qualifizieren."
Zählen fällt nicht unter "Durchsuchung".....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
"Verschafft sich die Polizei zum Beispiel zum Zweck der Strafverfolgung Zugang zu einer Wohnung, dann handelt es sich immer um eine Durchsuchung"
Vortanzen muss es dir aber ein anderer, wenn du es immer noch nicht verstanden hast.
Spielt aber auch keine Rolle, die Polizei darf nicht einfach so in eine Wohnung rein, auch nicht während der Coronapandemie und auch dann nicht, wenn dort eine Party gefeiert wird und auch dann nicht, wenn sie die Anwesenden nur "zählen" will. Und das ist auch gut so. Und nein, das rechtfertigt nicht das Verhalten dieser "party people"-Arschgeigen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das geht auch andersrum.firlefanz11 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:06)
Wenn irgendwelche empörten HIrnis sich berufen fühlen anderen Leuten zu erklären sie hätten doch Masken zu tragen, wird es mit Sicherheit dazu kommen, das Diese sich ganz schnell ein Paar einfangen...
"Gestern Nachmittag (25.10.,15 Uhr) pöbelten vier Männer ohne Maske in der Regensburger Innenstadt Passanten an. Sie schrien, dass sie Corona hätten und belästigten Personen, die ihre Masken wie vorgeschrieben angelegt hatten. Die zwischen 26 und 40 Jahre alten Männer waren zum Teil deutlich alkoholisiert. Sie wurden zur Sachbearbeitung auf die Polizeidienststelle verbracht. Drei Personen konnten nach Erhebung einer Sicherheitsleistung von dort aus ihren Weg fortsetzen. Der Vierte wurde aufgrund seines weiterhin aggressiven Verhaltens nach richterlicher Anordnung in Gewahrsam genommen. Weiter beleidigte er während der polizeilichen Maßnahmen die Einsatzkräfte. Gegen den 38-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet." Quelle: https://www.tvaktuell.com/ohne-maske-vi ... an-378298/
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Eine Ordnungswidrigkeit (ein Gesetz gibt es ja nicht mal dazu) ist nicht mit einer Gefahr des Gemeinwesens gleichzusetzen.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:50)
Wenn die Anzahl der Personen die zulässige Anzahl überschreitet, dann ist das der Fall....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Besoffene Idioten gibts immer u. überall... Und nicht erst nach 23 Uhr...Orbiter1 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:01)
Das geht auch andersrum.

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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
So isses...Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:03)
Eine Ordnungswidrigkeit (ein Gesetz gibt es ja nicht mal dazu) ist nicht mit einer Gefahr des Gemeinwesens gleichzusetzen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das ist deine Meinung- warten wir ab, wie die Polizei das sieht....Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:03)
Eine Ordnungswidrigkeit (ein Gesetz gibt es ja nicht mal dazu) ist nicht mit einer Gefahr des Gemeinwesens gleichzusetzen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Gerichte haben darüber zu entscheiden.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:05)
Das ist deine Meinung- warten wir ab, wie die Polizei das sieht....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Es handelt sich ja noch nicht um eine Stragfverfolgung, wenn es lediglich darum geht zu zählen...Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Oct 2020, 12:59)
"Verschafft sich die Polizei zum Beispiel zum Zweck der Strafverfolgung Zugang zu einer Wohnung, dann handelt es sich immer um eine Durchsuchung"
Vortanzen muss es dir aber ein anderer, wenn du es immer noch nicht verstanden hast.
Warten wir einfach ab, was diesbezüglich noch passieren wird wenn die Zahlen weiter steigenSpielt aber auch keine Rolle, die Polizei darf nicht einfach so in eine Wohnung rein, auch nicht während der Coronapandemie und auch dann nicht, wenn dort eine Party gefeiert wird und auch dann nicht, wenn sie die Anwesenden nur "zählen" will. Und das ist auch gut so. Und nein, das rechtfertigt nicht das Verhalten dieser "party people"-Arschgeigen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Auch hier- warten wir ab, was bei weiter steigenden Zahlen auch von den Gerichten als "angemessen" eingestuft wird.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Solche Grundrechte aushebeln wird aber nicht laufen.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:07)
Warten wir einfach ab, was diesbezüglich noch passieren wird wenn die Zahlen weiter steigen
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wie man schon jetzt hört will Merkel wohl eine Art Lockdown "light" mit Schließung auch von Restaurants usw. CDU Mann Stroble kam derweil heute mit dem Vorschlag eines 1 Wöchigen Lockdown bundesweit, klar ist eines so Strobl " so wie jetzt kann es nicht weiter gehen, die Kontrolle über das Virus entgleitet". Mal schauen was morgen heraus kommt.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:07)
Es handelt sich ja noch nicht um eine Stragfverfolgung, wenn es lediglich darum geht zu zählen...
Warten wir einfach ab, was diesbezüglich noch passieren wird wenn die Zahlen weiter steigen
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die Polizei darf nicht einfach in eine Wohnung eindringen um die dort anwesenden Personen zu zählen.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:07)
Es handelt sich ja noch nicht um eine Stragfverfolgung, wenn es lediglich darum geht zu zählen...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wobei man sagen muss, dass Merkels Vorschlag (ohne zeitliche Begrenzung der Maßnahmen) und Strobls Vorschlag von genau einer Woche unterschiedlich bewerten sollte. Letzteres halte ich für durchaus denkbar, effektiv und könnte auch von der Bevölkerung getragen werden. Restaurants zu schließen, wo relativ wenige Infektionen bisher vermutlich stattgefunden haben, ist nicht wirklich effektiv.Meruem hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:12)
Wie man schon jetzt hört will Merkel woll eine Art Lockdown "light" mit Schließung auch von Restaurants usw CDU Mann Stroble kam derweil heute mit einen 1 Wöchigen Lockdown bundesweit , klar ist eines so Strobl " so wie jetzt kann es nicht weiter gehen" die,Kontrolle über das Virus entgleitet. Mal schauen was morgen heraus kommt.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das ist im Kontext von Corona-Maßnahmen die entscheidende Frage.Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:15)
Die Polizei darf nicht einfach in eine Wohnung eindringen um die dort anwesenden Personen zu zählen.
Denn es muss ja für die Polizei die Möglichkeit geben zu überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Alternativ könnte die Polizei verlangen, dass alle die Wohung verlassen.....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nach allem, was man bisher weiß, finden die Infektionen im privaten Umfeld statt. Bei Familientreffen und -feiern. Und man kann es nicht einmal an bestimmten ethnischen Zugehörigkeiten oder an religiösen Gemeinschaften festmachen.Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:16)
Wobei man sagen muss, dass Merkels Vorschlag (ohne zeitliche Begrenzung der Maßnahmen) und Strobls Vorschlag von genau einer Woche unterschiedlich bewerten sollte. Letzteres halte ich für durchaus denkbar, effektiv und könnte auch von der Bevölkerung getragen werden. Restaurants zu schließen, wo relativ wenige Infektionen bisher vermutlich stattgefunden haben, ist nicht wirklich effektiv.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Alexyessin hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:09)
Solche Grundrechte aushebeln wird aber nicht laufen.
Es gibt kein "Grundrecht" in seiner Wohung gegen Gesetze usw. zu verstoßen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Polizei das schon.Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:15)
Die Polizei darf nicht einfach in eine Wohnung eindringen um die dort anwesenden Personen zu zählen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die Politik weiß genau, dass solche Maßnahmen in der Privatsphäre nicht kontrolliert werden können, deswegen ja auch immer wieder die neuen Appelle, sich doch bitte an die Maßnahmen zu halten. Wenn viele Bürger darauf nicht hören wollen und die Zahlen immer weiter steigen, dann kommt eben der Lockdown zum Schaden aller. Das ist dann aber nicht die Schuld der Politik.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:21)
Das ist im Kontext von Corona-Maßnahmen die entscheidende Frage.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Gibt es auch nicht. Und was hat das jetzt mit der Polizei zu tun?Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:22)
Es gibt kein "Grundrecht" in seiner Wohung gegen Gesetze usw. zu verstoßen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
sünnerklaas hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:22)
Wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Polizei das schon.
Und die Gefahr hier ist die Verbreitung eines gefährlichen Virus...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Bei einer Ordnungswidrigkeit?sünnerklaas hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:22)
Wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Polizei das schon.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:27)
Gibt es auch nicht. Und was hat das jetzt mit der Polizei zu tun?
Nun, das sind diejenigen, die das überprüfen...( Corona -Maßnehmen)
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nachdem diese ja in unserem Fall hier IN der Wohung statt findet....
WIE soll denn bitte der Staat die Einhaltung der Obergrenze von Personen IN einer Wohung überprüfen?
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Welches Verständnisproblem hast Du, wenn Dir nun mindestens 4 verschiedene User erklärt haben, dass die Polizei nicht einfach so in die Wohnung rein dürfen, nur weil sie vermuten, dass im Haus eine Ordnungswidrigkeit stattfindet? Es ist doch ein leichtes für Dich, im Netz die entsprechenden Informationen nachzulesen und Deine eigenen Aussagen dort zu prüfen.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:28)
Nun, das sind diejenigen, die das überprüfen...( Corona -Maßnehmen)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das kann doch nicht die Begründung dafür sein, dass die Polizei einfach so ins Haus darf. Wir leben in einem Rechtsstaat mit Grundrechten und Gewaltenteilung. Befasse Dich mal mit dem Basics, dass ist doch das Mindeste, was man Dir hier abverlangen kann.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:31)
Nachdem diese ja in unserem Fall hier IN der Wohung statt findet....
WIE soll denn bitte der Staat die Einhaltung der Obergrenze von Personen IN einer Wohung überprüfen?
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
"Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährdet hätte" Und auch dann darf die Polizei nicht einfach so in die Wohnung rein, sondern muss sich eine Genehmigung bei einem Gericht mit Bereitschaftsdienst einholen und wenn das auch nicht möglich ist, kann auch ein Staatsanwalt so eine Genehmigung erteilen.sünnerklaas hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:22)
Wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Polizei das schon.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
"Gefahr in Verzug" bedeutet etwas anderes.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:27)
Und die Gefahr hier ist die Verbreitung eines gefährlichen Virus...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Gar nicht, weil der Staat das nicht DARF.Realist2014 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:31)
WIE soll denn bitte der Staat die Einhaltung der Obergrenze von Personen IN einer Wohung überprüfen?
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
da wäre ich mir nicht so sicher ... das Infektionsschutzgesetz soll ja 'erweitert' werden und dann geht sehr vieles, was vorher wegen GG nicht ging.Alexyessin hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:09)
Solche Grundrechte aushebeln wird aber nicht laufen.
Wenn das so kommt, dann Gute Nacht.

Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Mir wäre es lieber die Energie würde dafür aufgewendet zu ergründen, wie die Polizei geltende Kontakteinschränkungen durchsetzen soll, wenn in der Wohnung 50 Leute Party machen, die Polizei aber außer blöd vor der Türe stehen nichts machen darf.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Genau das zeigt auch, dass ohne die Einsicht der Bürger in einer freiheitlichen Demokratie vieles nicht umsetzbar ist.Nightrain hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:49)
Mir wäre es lieber die Energie würde dafür aufgewendet zu ergründen, wie die Polizei geltende Kontakteinschränkungen durchsetzen soll, wenn in der Wohnung 50 Leute Party machen, die Polizei aber außer blöd vor der Türe stehen nichts machen darf.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Bedeutet, dass wir uns aber abgestimmte, milde Maßnahmen sparen können. Dann muss man warten, bis kein Beatmungsgerät mehr frei ist und verhängt dann legitim eine komplette Ausgangssperre für Alle. Das kann man dann auch kontrollieren, weil man sich einfach jeden schnappt, der außerhalb der Wohnung unterwegs ist.Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:56)
Genau das zeigt auch, dass ohne die Einsicht der Bürger in einer freiheitlichen Demokratie vieles nicht umsetzbar ist.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Sehe ich nicht so. Es gibt jede Menge Regelungen und Maßnahmen außerhalb der privaten Räume, die es zu kontrollieren gilt. Dahin würde ich die Energie in den mindestens nächsten 6 Monaten richten.Nightrain hat geschrieben:(27 Oct 2020, 14:05)
Bedeutet, dass wir uns aber abgestimmte, milde Maßnahmen sparen können. Dann muss man warten, bis kein Beatmungsgerät mehr frei ist und verhängt dann legitim eine komplette Ausgangssperre für Alle. Das kann man dann auch kontrollieren, weil man sich einfach jeden schnappt, der außerhalb der Wohnung unterwegs ist.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wir lernen slso: In der Privatwohnung kann ich locker gegen die Corona-Auflagen verstoßen, denn die Polizei ist machtlos....
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Jedoch es scheint, wenn man sich die Einlassungen des einen o. anderen Foristen hier durchliest, dass sie bestenfalls eine etwas merkwürdige Vorstellung von freiheitlich, demokratischen Gesetzen haben o. im schlimmsten Falle liebend gern den Wandel zu einer Demokratur billigen würden...Sören74 hat geschrieben:(27 Oct 2020, 13:56)
Genau das zeigt auch, dass ohne die Einsicht der Bürger in einer freiheitlichen Demokratie vieles nicht umsetzbar ist.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
- firlefanz11
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Jo. Totalitarismus, wir kommen!Nightrain hat geschrieben:(27 Oct 2020, 14:05)
Bedeutet, dass wir uns aber abgestimmte, milde Maßnahmen sparen können. Dann muss man warten, bis kein Beatmungsgerät mehr frei ist und verhängt dann legitim eine komplette Ausgangssperre für Alle. Das kann man dann auch kontrollieren, weil man sich einfach jeden schnappt, der außerhalb der Wohnung unterwegs ist.

Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die aktuellen Maßnahmen im öffentlichen Raum sind:
1. Maskenpflicht auf Plätzen
Gut kontrollierbar aber sehr zweifelhaft, ob von dort viele Infektionen her kommen
2. Sperrstunde
Möglicherweise kontrollierbar. Erst kürzlich hat die Polizei weit nach der Sperrstunde in einer Shisha-Bar eine Tür aufgebrochen (illegalerweise?) und dort mehrere Dutzend Leute gefunden. Eigentlich ist auch das Betreten von Geschäftsräumen nach Ende der Öffnungszeiten durch die Polizei nicht möglich.
3. Anzahl Personen bei Treffen im öffentlichen Raum.
Im Spätherbst/Winter? Keine Relevanz.
Dazu kommt noch die Maskenpflicht in Betrieben. Auch dort darf die Polizei nicht ohne weiteres hinein.
In Bayern gelten die Regelungen für bis 35, ab 50 und ab 100 schon eine ganze Weile. Nichts davon bremst den Weg zur 200 und damit lokale Lockdowns merklich aus.
1. Maskenpflicht auf Plätzen
Gut kontrollierbar aber sehr zweifelhaft, ob von dort viele Infektionen her kommen
2. Sperrstunde
Möglicherweise kontrollierbar. Erst kürzlich hat die Polizei weit nach der Sperrstunde in einer Shisha-Bar eine Tür aufgebrochen (illegalerweise?) und dort mehrere Dutzend Leute gefunden. Eigentlich ist auch das Betreten von Geschäftsräumen nach Ende der Öffnungszeiten durch die Polizei nicht möglich.
3. Anzahl Personen bei Treffen im öffentlichen Raum.
Im Spätherbst/Winter? Keine Relevanz.
Dazu kommt noch die Maskenpflicht in Betrieben. Auch dort darf die Polizei nicht ohne weiteres hinein.
In Bayern gelten die Regelungen für bis 35, ab 50 und ab 100 schon eine ganze Weile. Nichts davon bremst den Weg zur 200 und damit lokale Lockdowns merklich aus.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ob man die Auflagen locker verstoßen kann, sei jetzt mal dahingestellt. Dass man aber in den eigenen Räumen einen gewissen Schutz auch vor staatlichen Blicken hat, ist nun wirklich seit bestehen des Grundgesetzes bekannt und auch gewollt. Da muss man jetzt gar nicht so erstaunt tun oder gar als änderungswürdig ansehen.Senexx hat geschrieben:(27 Oct 2020, 14:24)
Wir lernen slso: In der Privatwohnung kann ich locker gegen die Corona-Auflagen verstoßen, denn die Polizei ist machtlos....
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Das ist richtig, wobei natürlich das Gesundheitsamt ihren Besuch anmelden kann. Und in dem Fall sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber liegen, dass sich möglichst wenige Angestellte infizieren, was sonst zu Arbeitsausfällen führt.Nightrain hat geschrieben:(27 Oct 2020, 14:31)
Dazu kommt noch die Maskenpflicht in Betrieben. Auch dort darf die Polizei nicht ohne weiteres hinein.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Es steht dir frei das (hoffentlich weniger einfach gestrickt) einem Richter zur argumentieren, wenn keine Beatmungsgeräte mehr frei sind und man die >80-jährigen direkt aus dem Triage- in das Sterbezelt schickt...

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