"Das Robert Koch-Institut (RKI[3], amtliche Schreibweise bis 1994 Robert-Koch-Institut) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Als Einrichtung der öffentlichen Gesundheitspflege hat es die Gesundheit der Gesamtbevölkerung im Blick und ist eine zentrale Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland."Sören74 hat geschrieben:(22 Oct 2020, 10:10)
Zum einen ist das RKI nicht zuständig Beweise zu führen, zum anderen wurde nun von mehreren unabhängig erklärt, dass es sich um einen krankmachenden Virus handelt. Von daher ist der Zug längst abgefahren zu glauben, man könnte das weiter anzweifeln.
https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Koch-Institut
Du willst wohl kaum amtliche Informationen zu Koch´schen Postulaten bezüglich SARS-CoV-2 anstelle dessen beim Einwohnermeldeamt abfragen.
Für was das RKI zuständig ist, ist im Infektionsschutzgesetz recht klar geregelt:
"§ 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes
(1) Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Dies schließt die Entwicklung und Durchführung epidemiologischer und laborgestützter Analysen sowie Forschung zu Ursache, Diagnostik und Prävention übertragbarer Krankheiten ein. Es arbeitet mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen. [...]"
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/ ... 10000.html
Laut einer Bürgeranfrage hat - wie Dir bereits bekannt ist - das Robert Koch-Institut als eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten keine amtlichen Informationen und somit vorlegbare Beweise - unter Wahrung der Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten und Handeln - dafür, daß das, was allg. als SARS-CoV-2 bezeichnet wird, mittels den 4 Koch`schen Postulaten als Krankheitserreger bewiesen wurde.
Hierzu ist ebenfalls längst bekannt: "Koch’s postulates and their revisions still provide a valid standard for
judging disease causation, [...]"
Quelle: Sequence-Based Identification of Microbial Pathogens: a Reconsideration of Koch’s Postulates
Zitat: "[...] no quantified virus isolates of the 2019-nCoV are currently available, [...]"Sören74 hat geschrieben:
Wenn in einem Paper steht, wir haben den Virus nicht isoliert, dann heißt das nicht, dass andere ihn auch nicht isoliert haben.
Selbst im nichtgekürzten Zitat steht kein "we".
Die US-Variante des RKI hat dies als amtliche Information bzw. teilt dies als eine amtliche Information mit. Nicht mehr und nicht weniger.
Jedes Labor wird sich selbst raussuchen, auf welche (der vielen) Gensequenz(en) getestet bzw. ausgewertet wird, welche Zyklenzahl, cut-off-Level usw.Schön das Du das nun auch eingesehen hast, nachdem Du immer wieder vom Drosten-Test gesprochen hast.
Gerne wird - wie hier https://www.who.int/docs/default-source ... 3662fcb6_2 - oft erwähnt: "As a confirmatory assay, we used the E gene assay from the Charité protocol"
(Unterstreichung von mir.)
Hier darfst Du es Dir grafisch dargestellt näher betrachten: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... v2.svg.pngX3Q hat geschrieben: Erkläre mir bitte mal wie der nCoV_IP2-12759Rv-Primer an die Sequenz "ctccctttgt tgtgttgt" in Chromosom 8 binden soll.
--X
Die passende Texterklärung dazu findet sich hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Polymeras ... her_Ablauf
Weißt Du zufällig, mit wie viel Megabyte ich rechnen darf, wenn ich Homo Sapiens Chromosom 8 als vollständiges Genom downloaden möchte ?
(45 weitere Chromosome (allein beim Homo sapiens) kämen zudem hinzu... plus Gesamtgensequenzen der sonstigen Lebe- und Nichtlebewesen im z. B. Rachenraum...)
Prinzipiell ja; ich hoffe doch sehr, daß das Netzteil am Stecker im Bereich der Steckdose ist und nicht etwa in der Pumpe unter Wasser eingebaut...garfield336 hat geschrieben:
Ich habe zu hause einen Trinkbrunnen für meine Katze. Hilft das auch