Senexx hat geschrieben:(10 Oct 2020, 18:33)
Ja. Bekannt.
Muss allerdings im Zweifel erst im Einzelfall wiederum gerichtlich gegen die Betreiber durchgesetzt werden.
Ist außerdem ein komplett anderer Fall und nicht hier vergleichbar. Bei Verstoß gegen die AGB und Missachtung der Anweisungen des Betreiber, Moderatoren sind Vertreter des Betreiber, sindq Maßnahmen auch juristisch gerechtfertigt.
Besteht zwischen dem Webseitenbetreiber und dem Nutzer ein Vertrag, so kann das Hausrecht auch darauf gestützt werden. Darüber hinaus hat jeder der Nutzer zugestimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seite zu akzeptieren.
Wenn ein User dagegen verstoßen hat sind Maßnahmen gerechtfertigt. Der besagte User ist Anweisungen der Moderatoren nicht nachgekommen. Punkt.
OLG Köln und das LG München haben das bereits bestätigt (vgl. LG München I, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000, Az. 19 U 2/00)
Ich habe die Beiträge gelesen des Users und auch andere Beiträge. Verstöße gegen 5-2, 8 Spam liegen vor mindestens vor. Nach meiner Meinung.
https://www.politik-forum.eu/app.php/page/forum_rules
Jetzt kann man mal versuchen Verstöße gegen den Nutzungsvertrag mit der Meinungsfreiheit zu begründen
