Was denkst Du, was die Spieler zwischen Mitte März und Juni gemacht haben?

Moderator: Moderatoren Forum 1
Was denkst Du, was die Spieler zwischen Mitte März und Juni gemacht haben?
Naja, die Spieler von Schalke sollten wohl besser in ihrem Wohnzimmer spielen...
Ich schrieb schon explizit, da wo HomeOffice auch umsetzbar ist. Davon abgesehen gibt es in allen diesen Branchen auch Jobs, die in der Verwaltung stattfinden und auch per Home-Office absolvierbar sind. In diesen Jobs darf der AG den Anspruch nicht einfach wegwischen, sondern muss es dann begründen.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 13:39)
aber nicht für alle MA.
Gastro, Handwerker, Supermarktmitarbeiter, Produktion, Bau, Landwirtschaft usw. fallen schon mal raus
Naja, dann passt es ja prinzipiell, wenn er in seinem "Home-Office" alles so erledigen kann, wie in einem "Büro" des Unternehmens.
Sören74 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 13:52)
Ich schrieb schon explizit, da wo HomeOffice auch umsetzbar ist.
Und ich halte es für einen Schmarrn, gerade jetzt, wo Corona bedingt AG das Für und Wider erfahrungsbedingt abwägen und sich anteilig offen für eine HO Einrichtung entscheiden könnten, gesetzlichen Zwang zum Muss ausüben zu wollen.Sören74 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 13:23)
Wenn zwei Tage im Monat HO zum gesetzlichen Mindeststandard werden, dann sind eben mal alle AG gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und ggf. Voraussetzungen für HO zu schaffen. Ich kann das nur begrüßen.
Dann hat er das Ziel mit der gesetzlichen Vorgabe zum HO verfehlt.Sören74 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 13:28)
Das ist ja, laut Minister Heil, das Ziel des Gesetzentwurfes, die Rahmenbedingungen für HO zu regeln.
Imho geht es dabei um Arbitsschutz/Ergonomie und Datenschutz.
Wenn es nur darum ginge, dann wäre es als begleitende gesetzliche Maßnahme angemessen.Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:14)
Imho geht es dabei um Arbitsschutz/Ergonomie und Datenschutz.
Ich denke ja, dass ich der SPD mehr Verständnis bringe als Du. Und ihrem Versuch, für die Reste einer zahlenmäßig immer mehr schrumpfenden klassischen Arbeiterklasse ein Gegengewicht zu den Interessen der Unternehmer und deren politischer Verbündeter darzustellen.JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:11)
Und ich halte es für einen Schmarrn, gerade jetzt, wo Corona bedingt AG das Für und Wider erfahrungsbedingt abwägen und sich anteilig offen für eine HO Einrichtung entscheiden könnten, gesetzlichen Zwang zum Muss ausüben zu wollen.
Da sind wir uns einig.JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:20)
Statt AG in Verhaltungshaltung zu drängen, wären Anreize und Support das richtige Mittel gewesen, indem man z.B. die gesetzlichen Vorgaben für das Heimbüro einer Prüfung und ggfls. einer Reform unterzieht.
Korrekt.Europa2050 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:23)
Ich denke ja, dass ich der SPD mehr Verständnis bringe als Du. Und ihrem Versuch, für die Reste einer zahlenmäßig immer mehr schrumpfenden klassischen Arbeiterklasse ein Gegengewicht zu den Interessen der Unternehmer und deren politischer Verbündeter darzustellen.
Aber das ist mal wieder Sozialismus live - wir da oben in der Staatsführung wissen am Besten, was für Euch da unten im Betrieb richtig ist. Und deshalb schreiben wir Euch das auch vor.
HO gehört - neben den unumgänglichen gesamtbetrieblichen Regelungen und ggf. Budgetthemen m.E. ausschließlich in die Hand des Betroffenen und dessen direkten Vorgesetzten.
Denn der direkte Vorgesetzte ist für den Abteilungserfolg verantwortlich, er badet am Ende eine Fehlentscheidung pro oder contra HO mit seinen eigenen Standing im Betrieb aus.
Warum auch. Man kann als AG schließlich niemanden zwingen seine Wohnung als Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:32)
Zudem sind mir Fälle bekannt, in den der AN begründet nicht gewillt war HO zu arbeiten, als das Angebot bestand.
Könnte man doch auf E-Sport umstellen.
Genau so ist das doch! Wenn der direkte Vorgesetzte und die Kunden das Arbeitsergebnis wertschätzen, dann ist es doch Wurst, wo es erbracht wurde... einschlägige Sicherheitsvorschriften/Betriebsgeheimnisse müssen natürlich beachtet werden!Denn der direkte Vorgesetzte ist für den Abteilungserfolg verantwortlich, er badet am Ende eine Fehlentscheidung pro oder contra HO mit seinem eigenen Standing im Betrieb aus.
Eben.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:35)
Warum auch. Man kann als AG schließlich niemanden zwingen seine Wohnung als Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
und die gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen, vertraglichen, zertifizierungsrelevanten usw....H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:44)
Genau so ist das doch! Wenn der direkte Vorgesetzte und die Kunden das Arbeitsergebnis wertschätzen, dann ist es doch Wurst, wo es erbracht wurde... einschlägige Sicherheitsvorschriften/Betriebsgeheimnisse müssen natürlich beachtet werden!
Das klingt jetzt sehr überfrachtet mit Vorschriften. Tatsächlich sind das aber längst eingeübte Rahmenbedingungen. Einzelheiten werden in Projektbesprechungen ausgebreitet, sind Teil der Aufgabenstellung. Da kann es kein Vertun geben!Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 15:02)
und die gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen, vertraglichen, zertifizierungsrelevanten usw....
H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 15:24)
Das klingt jetzt sehr überfrachtet mit Vorschriften. Tatsächlich sind das aber längst eingeübte Rahmenbedingungen. Einzelheiten werden in Projektbesprechungen ausgebreitet, sind Teil der Aufgabenstellung. Da kann es kein Vertun geben!
Kann man regulieren, muß man aber nicht. Wenn der AG Telearbeit anweist, wird er sicher die Folgen seiner Anweisung im Hinterkopf haben. Wenn ein AN um Heimarbeit oder mobile Arbeit bittet, wird dem AN klar sein, was er sich da antut. Ein wenig pflichte ich den Kritikern des Gesetzesentwurfs bei: ein Bürokratiemonster plus Investitionszwang für den AG, wenn der AN sogar einen Anspruch auf Heimarbeit verbrieft bekommt. Übertrieben dargestellt: Am Ende muß der AG auch noch ein Arbeitszimmer in Wohnungsnähe anmieten und einrichten, weil der Anspruchsberechtigte eine zu kleine Wohnung hat...Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 15:32)
Das sind keine "Vorschriften"...
Sondern einzuhaltenden Anforderungen für die Unternehmen bei "Telearbeit = Home Office", je nach Branche, Geschäftsmodell usw.
Das wird dann, hoffentlich, durch ein Gesetz geregelt werden, bzw. Gerichte müssen dann darüber entscheiden.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 13:54)
Das sind wir schon wieder beim Problem:
WER entscheidet obiges aufgrund welcher Kriterien?
Und was ist mit den AG, die HomeOffice machen könnten, sich aber dem bisher verweigern?JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:11)
Und ich halte es für einen Schmarrn, gerade jetzt, wo Corona bedingt AG das Für und Wider erfahrungsbedingt abwägen und sich anteilig offen für eine HO Einrichtung entscheiden könnten, gesetzlichen Zwang zum Muss ausüben zu wollen.
Wenn der Mitarbeiter das möchte.JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:20)
Aber es geht darum, Betriebe zu zwingen ihren Mitarbeitern zwei Tage HO im Monat einzurichten
Ist beim Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht viel anders. Da muss der AG auch begründen, warum die Umwandlung in eine Teilzeitstelle nicht möglich ist.JJazzGold hat geschrieben:und bedingt dadurch hohen bürokratischen Aufwand zu erzeugen, wenn der AG der Meinung ist, es lässt sich betrieblich nicht darstellen.
Das wäre auch ein gangbarer Weg. Es steht ja allen Parteien frei, diesbezüglich Vorschläge zu machen.JJazzGold hat geschrieben:Statt AG in Verhaltungshaltung zu drängen, wären Anreize und Support das richtige Mittel gewesen, indem man z.B. die gesetzlichen Vorgaben für das Heimbüro einer Prüfung und ggfls. einer Reform unterzieht.
Der Staat gibt Mindeststandards vor. So wie beim Urlaub oder Lohn.Europa2050 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:23)
Aber das ist mal wieder Sozialismus live - wir da oben in der Staatsführung wissen am Besten, was für Euch da unten im Betrieb richtig ist. Und deshalb schreiben wir Euch das auch vor.
Ein AG kann keine Telearbeit "anweisen" sofern das nicht mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist. Was letztendlich auch völlig richtig ist, denn die Wohnung gehört dem AN. Über die kann der AG natürlich nicht ohne weiteres für seine betrieblichen Zwecke verfügen. Darin liegt ja auch die Krux. Letztendlich ist der AG dafür verantwortlich, dass er dem Arbeitnehmer einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Und die Anforderungen an den "Heimarbeitsplatz" sollten schließlich den gleichen Kriterien genügen, wie einer im Büro. Und da tun sich zwangsläufig einige Fragen auf über die sich viele wohl noch keine Gedanken gemacht haben, wie man damit umgeht und zwar weder AN noch AG. Ergonomie, Datensicherheit, Arbeitszeit, Arbeitsicherheit, Prozesssicherheit, was letztendlich auch das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht des AG beinhaltet sich selbst davon zu überzeugen, dass der Arbeitsplatz den Anforderungen genügt.H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:13)
Kann man regulieren, muß man aber nicht. Wenn der AG Telearbeit anweist, wird er sicher die Folgen seiner Anweisung im Hinterkopf haben. Wenn ein AN um Heimarbeit oder mobile Arbeit bittet, wird dem AN klar sein, was er sich da antut.
Ich spreche es mal offen aus, wer trotz explizierter Ansage auch im Forum einen Gesetzesentwurf falsch versteht, dann will man ihn auch falsch verstehen. Und damit sabotiert man auch irgendwann die Sachdiskussion. Es ist Dir doch absolut klar und trotzdem behauptest Du trotz besseren Wissens, dass es einen Zwang zu HomeOffice für den AN gibt. Wieso behauptest Du das hier?JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 14:32)
Zudem sind mir Fälle bekannt, in den der AN begründet nicht gewillt war HO zu arbeiten, als das Angebot bestand. Wenn es nach Heil und der SPD geht, dann muss der AG zukünftig diese MA per Gesetz zwingen mindestens zwei Tage HO/Monat zu arbeiten.
Das ist doch Schmarrn in die Potenz erhoben.
Ja, genau das ging mir auch durch den Kopf. Mit "anweisen" habe ich mich sehr ungeschickt ausgedrückt. Aber wenn der AN darum bittet, dann sehe ich schon den AN in der Pflicht, sich zu Hause dementsprechend zweckmäßig ein zu richten... ganz unabhängig von bestehenden Rechtslagen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:31)
Ein AG kann keine Telearbeit "anweisen" sofern das nicht mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist. Was letztendlich auch völlig richtig ist, denn die Wohnung gehört dem AN. Über die kann der AG natürlich nicht ohne weiteres für seine betrieblichen Zwecke verfügen. Darin liegt ja auch die Krux. Letztendlich ist der AG dafür verantwortlich, dass er dem Arbeitnehmer einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Und die Anforderungen an den "Heimarbeitsplatz" sollten schließlich den gleichen Kriterien genügen, wie einer im Büro. Und da tun sich zwangsläufig einige Fragen auf über die sich viele wohl noch keine Gedanken gemacht haben, wie man damit umgeht und zwar weder AN noch AG. Ergonomie, Datensicherheit, Arbeitszeit, Arbeitsicherheit, Prozesssicherheit, was letztendlich auch das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht des AG beinhaltet sich selbst davon zu überzeugen, dass der Arbeitsplatz den Anforderungen genügt.
Schaut man sich das mal genauer an, wird man sich unweigerlich die Frage stellen, welchen Aufwand man überhaupt bereit ist zu betreiben, damit man dem Recht des AN auf z.B. 2 Tage Homeoffice im Monat nachkommen kann.
Sören74 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:22)
Das wird dann, hoffentlich, durch ein Gesetz geregelt werden, bzw. Gerichte müssen dann darüber entscheiden.
Was meinst du mit "regulieren" bei Gesetzen, Vorgaben von Aufsichtsbehörden, Verträgen mit Kunden usw?
Weil ich AEG in der Lage bin abzuschätzen, wie sich ein solche gesetzliche Vorgabe auswirken wird.Sören74 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:36)
Ich spreche es mal offen aus, wer trotz explizierter Ansage auch im Forum einen Gesetzesentwurf falsch versteht, dann will man ihn auch falsch verstehen. Und damit sabotiert man auch irgendwann die Sachdiskussion. Es ist Dir doch absolut klar und trotzdem behauptest Du trotz besseren Wissens, dass es einen Zwang zu HomeOffice für den AN gibt. Wieso behauptest Du das hier?Schaffst Du es nicht mehr auf Sachebene hier zu punkten?
Also entweder Du bist nicht in der Lage, den wesentlichen Inhalt einer Gesetzesvorlage, die in den letzten Tagen öffentlich diskutiert wurde, richtig wiederzugeben und Du gibst bewusst den Inhalt falsch wieder. Beides finde ich schlimm.JJazzGold hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:58)
Weil ich AEG in der Lage bin abzuschätzen, wie sich ein solche gesetzliche Vorgabe auswirken wird.
Sören74 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 17:02)
Also entweder Du bist nicht in der Lage, den wesentlichen Inhalt einer Gesetzesvorlage, die in den letzten Tagen öffentlich diskutiert wurde, richtig wiederzugeben und Du gibst bewusst den Inhalt falsch wieder. Beides finde ich schlimm.
Sehe ich auch so, wenn der Arbeitsplatz zu Hause letztlich in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:52)
Was meinst du mit "regulieren" bei Gesetzen, Vorgaben von Aufsichtsbehörden, Verträgen mit Kunden usw?
Die sind einzuhalten- auch bei Telearbeit.
Somit sind alle Unternehmen raus, die nach ISO 27001, ISO 9001 , ISO 22301 usw. zertifiziert sindH2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 17:15)
Beschränken wir uns doch auf die Fälle, in denen diese Vorschriften entweder gar nicht notwendig sind, oder wo die Schwelle so gering überschritten wird, daß man sie mit schriftlicher Absprache für erfüllbar hält. Also keine Sicherheitsüberprüfungen oder Besonderheiten des Datenschutzes notwendig erscheinen.
an.
Da gibt es bei obigem keinerlei SpielraumDa wird man kreativ sein müssen, um etwas Neues zu ermöglichen, das offenbar viele Menschen wollen, schon weil die Not gezeigt hat, daß das möglich ist.
Mit "geht nicht, war schon immer so geregelt", kommen wir auf dem Wege nicht voran.
Nein, die Normen haben/hatten ihren Sinn. Sie sind aber Menschenwerk wie auch unsere Gesetze. Die müssen von Zeit zu Zeit unter Wahrung des Grundgedankens an die gesellschaftliche und technische Entwicklung angepaßt werden. Die Arbeitswelt gehört auch dazu, nicht nur die gesellschaftliche Entwicklung.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 17:22)
Somit sind alle Unternehmen raus, die nach ISO 27001, ISO 9001 , ISO 22301 usw. zertifiziert sind
Da gelten die Anforderungen zu 100% für den Heimarbeitsplatz im gleichen Umfang wie für den Büroarbeitsplatz.
Da gibt es keinerlei "Spielraum".
Da gibt es bei obigem keinerlei Spielraum
Oder möchtest du, dass für Heimarbeitsplätze Gesetze "Kreativ" ausgelegt werden?
Das sind internationale Normen - die gelten global. Da interessieren deutsche Wunschkonzerte nichtH2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 17:51)
Nein, die Normen haben/hatten ihren Sinn. Sie sind aber Menschenwerk wie auch unsere Gesetze. Die müssen von Zeit zu Zeit unter Wahrung des Grundgedankens an die gesellschaftliche und technische Entwicklung angepaßt werden.
Sie können gern mit weit ausgebreiteten Armen in den Fluß springen und ihn zum Stehen bringen. Ich werde das voller Anteilnahme verfolgen.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 17:57)
Das sind internationale Normen - die gelten global. Da interessieren deutsche Wunschkonzerte nicht
Schon gar nicht im Bereich Informationssicherheit, Anforderungen bei den HO Plätzen zu "reduzieren". Das Gegenteil ist der Fall- logischerweise . Die wedern verschärft werden müssen bei den HO Plätzen
Und Verträge sind einzuhalten.
Diese Pflicht ergibt sich bei zertifizierten Unternehmen und auch bei Unternehmen, welche Dientsleistungen für andere Unternehmen erbringen und in den Verträgen ein Recht auf Audits inkludiert ist.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Oct 2020, 16:31)
. Und die Anforderungen an den "Heimarbeitsplatz" sollten schließlich den gleichen Kriterien genügen, wie einer im Büro. Und da tun sich zwangsläufig einige Fragen auf über die sich viele wohl noch keine Gedanken gemacht haben, wie man damit umgeht und zwar weder AN noch AG. Ergonomie, Datensicherheit, Arbeitszeit, Arbeitsicherheit, Prozesssicherheit, was letztendlich auch das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht des AG beinhaltet sich selbst davon zu überzeugen, dass der Arbeitsplatz den Anforderungen genügt.
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Ich habe das Gefühl, dass du nicht wirklich verstehst, von was ich schreibe...H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:02)
Sie können gern mit weit ausgebreiteten Armen in den Fluß springen und ihn zum Stehen bringen. Ich werde das voller Anteilnahme verfolgen.
Möglich; ich verstehe nur immer wieder "geht nicht, geht nur unter unerfüllbaren oder untragbaren Bedingungen". Aber vielleicht irre ich mich damit ja.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:07)
Ich habe das Gefühl, dass du nicht wirklich verstehst, von was ich schreibe...
Gesetze nicht zu befolgen : Geht , wenn die Verantwortlichen des Unternehemens bereit sind - auch persönliche - Konsequenzen zu tragen. Frag mal den Ex-Vorstand von Audi....H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:15)
Möglich; ich verstehe nur immer wieder "geht nicht, geht nur unter unerfüllbaren oder untragbaren Bedingungen". Aber vielleicht irre ich mich damit ja.
"Konsequenzen" dürfte jede gesellschaftliche Veränderung mit sich bringen. Dennoch ändert sie sich.Realist2014 hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:20)
Gesetze nicht zu befolgen : Geht , wenn die Verantwortlichen des Unternehemens bereit sind - auch persönliche - Konsequenzen zu tragen. Frag mal den Ex-Vorstand von Audi....
Vertraglich vereinbarte Rechte von Dritten zu ignorieren : Geht- wenn das Unternehmen bereit ist, die Konsequenzen zu tragen ( Vertragsstrafen, Kündigung des Vertrages ...)
Normative Anforderungen nicht erfüllen: Geht, wenn das Unternehmen seine Zertifizierung ( mit allen Konsequenzen) auf's Spiel setzen möchte.
Vorgaben von Aufsichtsbehörden ignorieren : Geht, kostet aber ( als Beispiel) bei der Bafin dann die Banklizenz.....
Fazit:
Es "geht" alles, wenn die Konsequenzen getragen werden...
Du hast schon verstanden, das ich von juistischen und ökonomischen ( NEGATIVEN) Konsequenzen für die Verantwortichen geschrieben habe bei "Nichteinhaltung"?H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:28)
"Konsequenzen" dürfte jede gesellschaftliche Veränderung mit sich bringen. Dennoch ändert sie sich.
Mit dem bißchen Ahnung, die ich habe, dräut im Hintergrund schon das Finanzamt, um diese geldwerte Leistung des Arbeitgebers zu besteuern......es soll Beschäftigte geben, die sogar vorrechnen, dass ihre private Wasserrechnung steige, weil sie dank Homeoffice nur noch zu Hause auf die Toilette gehen.
Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:52)
Passend zum Thema:
Doch der Weg zu einer neuen Betriebsvereinbarung ist schwer. Denn viele Punkte sind zu klären: Wer sorgt für die ergonomische Ausstattung der Mitarbeiter zu Hause, wer bestimmt, wann wer ins Homeoffice darf, was ist mit dem Datenschutz? /
Eine geldwerte Leistung ist was anderes als ein Werbungskostenersatz.H2O hat geschrieben:(05 Oct 2020, 18:59)
Mit dem bißchen Ahnung, die ich habe, dräut im Hintergrund schon das Finanzamt, um diese geldwerte Leistung des Arbeitgebers zu besteuern...
Muß alles berücksichtigt werden, wenn wir mobiles Arbeiten fördern wollen!Senexx hat geschrieben:(05 Oct 2020, 19:23)
Eine geldwerte Leistung ist was anderes als ein Werbungskostenersatz.