Kohlhaas hat geschrieben:(04 Oct 2020, 18:40)
Wenn Du WIRKLICH was mit der Polizei zu tun haben solltest, dann solltest Du SEHR vorsichtig sein mit Deinen Äußerungen auch in DIESEM Forum. Das ist alles nachvollziehbar! Und Du stützt mit Deinen Aussagen gerade die verleumderische Behauptung, dass die beschuldigten Beamten grundlos und willkürlich beschuldigt würden.
Dein umfassender Kommentar freut mich, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass du mich völlig falsch verstanden hast.
Ich - und das vertrete ich hier und lasse mich dafür wiederholt anfeinden - vertrete hier den Standpunkt, dass wir keine Willkürjustiz haben, ich vertrete hier den Standpunkt, dass die Schuld vor Gericht und nicht in einem Forum geklärt wird...
Ich vertrete auch den Standpunkt, dass weder die Öffentlichkleit, noch Politiker oder Journalisten Anspruch auf eine vollständige Offenlegung der Beweise haben. Die Hauptverhandlung ist öffentlich und jeder kann sich dort informieren, denn nur dort werden die Beweise für ein Urteil erhoben.
Selbst der Richter bekommt nicht alle Informationen, wenn es um die Identität bestimmter Zeugen geht und auch das ist gut und rechtstaatlich.
Die Forderungen, die hier regelmäßig auf den angeblichen Offenabrungspflichten der Polizei basieren, lassen die notwendige Kompetenz fehlen. Das weißt du als Journalist und das weiß ich als Polizist. Grundsätzlich liegt die Pressehoheit bei der Staatsanwaltschaft.
Ich gehöre noch zu denen, die für mehr (auch informelle) Kommunikation mit den Journalsiten plädieren. LEider hat ein höchstrichterliches Urteil dies erschwert.
Aber ich gehöre auch zu denen, die einem Journalisten mit höflichen Worten erklären "es geht euch nichts an" ... spielt fair oder niemand spricht mit euch.
Nein, die Verfahren und darauf habe ich in dem entsprechenden Beiträgen hingewiesen, sind auf rechtstaatlichen Grundlagen eingeleitet worden und werden weiter auf diesen geführt. Daher habe ich auch auf den Einwand reagiert, man könne so einfach mal die Handys eines Beamten auslesen, weil dieser ja besonderen Pflichten unworfen ist. In einem STrafverfahren ist er ein Beschuldigter wie jeder andere auch, da gibt es keinen beamtenrechtlichen Sonderstatus ... außer im materiellen Recht.
Und mir ist bewußt, dass hier alles nachvollziehbar ist und daher ist mir mein Eiertanz bewußt. Alles, was ich hier äußere, vertrete ich auch. So halte ich es im Beruf und so halte ich es hier.
Aber hier bin ich der PRivatmann mit den Erfahrungen eines Polizisten, die Einfluß auf sein Meinungsbild haben, das ich wie jeder andere vertrete - wobei ich besondere Grenzen einhalte und einhalten muss.
Ihr wollt aber auch gar nicht, dass ich euch alles erzähle. Vor allem, die unappetitlichen Stellen lasse ich ja schon weg.
