Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:39)
Es sieht so aus als sei der Polizist zu schnell unterwegs gewesen. Das Urteil kann diesbezüglich in Ordnung sein.
Ja, soweit richtig, wirft aber viele zukünftige Probleme auf. Wo sind 10 km/h mehr zulässig, wo 20, wo 5? Aber das Urteil kommt noch, danach kann man sich damit im Detail beschäftigen.
Falls der Polizist angetrunken gewesen sein sollte und sollte dies polizeiseitig vertuscht worden sein, wären etwaige Kollegen oder Vorgesetzte dieses Polizisten in Strafhaftung zu nehmen.
Genau das wird diskutiert. Nur hat gerade die Polizei das ja aktenkundig gemacht, oder? Problem ist, es ist nicht verwertbar. Das allerdings kann auch erst mit dem schriftlichen Urteil bewertet werden. In der Öffentlichkeit steht das Urteil allerdings fest.
Es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, wird aber so dargestellt.
Die Frage ist, ob und wie viel höher die strafe ausgefallen wäre im Strafzusammenzug. Interessiert in der Diskussion allerdings auch weniger.
Dabei werden die üblichen Höhen der Strafen ignoriert und die Tatsache, dass der Polizist keine persönlichen Motive hatte den Verstoß zu begehen sondern einen dienstlichen Grund, der einen Verstoß rechtfertigt. Gerät aber gerne in Vergessenheit.