Und das ist gut so. Danke für den Beitrag.
Wenn in der Diskussion der Persönlichkeitsschutz nicht mißachtet wird. Leider ist dies regelmäßig der Fall und oft Folge einer Art Blindbeißerei. Darum allein reite ich auf der Bezeichnung Extremismus herum. Wenn es ein solcher ist, dann gehört er entsprechend sanktioniert. Wenn es keiner ist, wird der Polizistist das Stigma nach dieser Art der Diskussion nie wieder los.
Es sind besondere Anforderngen an einen Polizisten zu stellen, die bis in den Privatbereich gehen. Dabei kotzen gerade einige, die dies auch hier fordern, wenn ein Polizist sie nur nach ihrem Namen fragt.
Es geht auch um die Differenzierung der strafrechtlichen Pflichten, die für alle gleich sind (bis auf die Beamtendelikte), und dem disziplinarrechtlichen Teil zum Bereich der Eingriffe in der Rechte der Polizisten. Genau da gibt es keine Unterschiede, es gibt kein spezielles Strafprozeßrecht und auch und gerade im Disziplinarrecht braucht es klare Ermächtigungen, um in einen Privatbereich eindrigen zu dürfen, auch die Privathandys.
Ich gehe davon aus, dass dies alles beachtet wurde, richte mich auch ausschließlich gegen die hier artikulierten Vorstellungen und Erwartunghaltungen.
Es gilt auch hier für alle erst einmal die Unschuldsvermutung und schon das wird zu gerne vergessen. Ihr wundert euch dann auch noch, wenn man besagten Studien kritisch gegenüber steht, wenn sie von denen besonders gefordert werden, die alle demokratischen Prinzipien mißachten und bereits jene Studien hoch halten, die eher eine politische Aussage, als ein wissenschaftliches Ergebnis präsentieren?!
Ich setze mal ein Paar "" für alle allgemeinen Ansprachen. Es möge sich jeder angesprochen fühlen, dem der Schuh passt.