Tom Bombadil hat geschrieben:(02 Sep 2020, 15:22)
Ein Fahrrad ohne Bremse ist ja wohl nicht im Straßenverkehr zulässig.
Das ist zwar wahr - ebenso wie das entfernen von einem Unfallort Fahrerflucht und damit strafbar ist.
Doch wer kann das durchsetzen?
Ein Polizist, der ebenfalls bei der Feuerwehr ist, zu der auch ich gehöre, hat es mal so formuliert (sinngemäßes Zitat): Die, die wir erwischen sind die, die auf die Aufforderung "stehenbleiben!" reagieren. Alle, die einfach weiter fahren sind weg. Selbst wenn wir die einholen dürfen wir sie nicht stoppen, denn sie könnten dabei ja stürzen. Da dürfen wir nur bei Kapitalverbrechen tätig werden. Ordnungswidrigkeiten und Unfälle zählen da nicht dazu, so lange keiner stirbt. In der Stadt brauchen die nur einmal durch Poller fahren oder in eine Straße verkehrt herum einbiegen - dann holen wir sie nicht mal mehr ein. Radfahrer können praktisch machen was sie wollen - so lange sie nicht freiwillig stehen bleiben können wir da nichts machen.
Was nun wirklich "Fixie" ist, und was einfach nur entweder schrottige oder keine Bremsen hat ist denke ich Definitionssache. Fakt ist: Nicht bremsen können ist grob fahrlässig - nicht bremsen wollen sogar Vorsatz. Dass das nicht geahndet werden kann ist eine Gemeinheit gegenüber allen regelkonformen Verkehrsteilnehmern.
Den Wunsch nach Gleichbehandlung dann auch gleich auf Fußgänger ausweiten zu wollen ist ein Strohmann-Argument. Niemand hier hat das gefordert. Immerhin kann sowohl die Polizei, als auch jeder gesunde Mensch einen Fußgänger idR. problemlos stoppen, wenn dieser straffällig wird. Auch die Gefahr, die von (auch rennenden) Fußgängern ausgeht ist doch bedeutend geringer, als bei Rad- oder Pedelec-Fahrern.
Freiheit in allen Ehren, aber mit zunehmendem Verkehr nimmt eben leider auch der Anteil der Vollpfosten zu. Unter diesen (hoffentlich) wenigen muss dann leider der Rest (sowohl Fahrradfahrer als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer) leiden. Ist traurig, ist aber so. Ich sehe nicht ein, für das Freiheitsgefühl anderer bezahlen zu müssen, nur weil dieses Freiheitsgefühl bedeutet, sich in Lebensgefahr zu bringen und dabei andere (wenn auch nur finanziell oder psychisch) in Gefahr zu bringen. Immerhin wird vor Gericht nur äußerst selten zu Gunsten anderer Verkehrsteilnehmer entschieden, wenn ein Radfahrer beteiligt war - ganz egal, wie die Faktenlage aussieht. "Der schwächere hat Recht." (Also darf er sich aufführen wie der Affe am Stecken?! Ich glaube nicht.)