Müssen nicht zurzeit bei allen Veranstaltungen, von Kultur bis Sport diese Regeln eingehalten werden?
Weshalb sollten die Demonstranten davon ausgenommen werden? Dass diese dennoch dagegen verstoßen werden, kann vorausgesetzt werden. Mit dem Gebot der Regeln existiert eine juristische Grundlage um die Verstöße zu ahnden. Das erscheint mir das korrekte Vorgehen.
Schon richtig! Aber ich halte es für eine ziemlich irre Situation, gegen etwas demonstrieren zu dürfen, jedoch nur unter den Umständen, wenn ich das einhalte, gegen das sich meine Demonstration richtet.
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Ohne Heute gäbe es morgen kein Gestern. (Yves Bossart)
Müssen nicht zurzeit bei allen Veranstaltungen, von Kultur bis Sport diese Regeln eingehalten werden?
Weshalb sollten die Demonstranten davon ausgenommen werden? Dass diese dennoch dagegen verstoßen werden, kann vorausgesetzt werden. Mit dem Gebot der Regeln existiert eine juristische Grundlage um die Verstöße zu ahnden. Das erscheint mir das korrekte Vorgehen.
Schon richtig! Aber ich halte es für eine ziemlich irre Situation, gegen etwas demonstrieren zu dürfen, jedoch nur unter den Umständen, wenn ich das einhalte, gegen das sich meine Demonstration richtet.
Das ist paradox, da stimme ich Ihnen zu. Allerdings bin ich auch überfragt, wie diese Demo ansonsten durchgeführt werden könnte. Weshalb ich davon ausgehe, dass ein Teil der Demonstranten gegen die Regeln verstoßen wird.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Hier kann man sehen, das es selbst im Söderland Ausnahmen gibt, wenn der FC-Bayern siegreich zurück kehrt.
Korrekt und nicht nur beim Fußball, auch bei den Badenden, was die Demo Rücksichtslosigkeit weder schmälert, noch entschuldigt. Was mich kalt lassen würde, wenn sich nur die Betreffenen infizieren würden. Rücksichtsloserweise wird auch das unmittelbare Umfeld und dementsprechend das mittelbare Umfeld mit einbezogen.
Wenn man wenigstens rechtzeitig wüßte, wer an einer solchen Veranstaltungen teilnimmt. Dann könnten z.B. im Altenheim die Senioren eigenverantwortlich entscheiden, vom teilnehmenden Pfleger XYZ nicht mehr betreut zu werden bis eindeutig gesichert ist, dass dieser Corona frei ist. Aber diese Entscheidung wird ihnen nicht zugestanden. Soviel Rückgrat haben Fans, Badende und Demonstanten nicht, vorab ihrem privaten und beruflichen Umfeld zu verkünden, dass sie sich in der Schulterschlußmasse bewegen werden.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Abstrus: Die Organisatoren der Demo sind verpflichtet, Regeln durchzusetzen, gegen die demonstriert werden soll.
Tick tick an Birne.
Die Organisatoren (ungleich 'die Teilnehmer') scheinen damit kein Problem zu haben. Es gab ein Hygienekonzept und Kooperationsgespräche mit der Polizeibehörde wie die Einhaltung der Auflagen organisatorisch gewährleistet werden soll. Dass das in der Praxis so umgesetzt wird, bezweifle ich angesichts des zu erwartenden Teilnehmerkreises (z. T. gewaltbereit) und der Teilnehmerzahl (die Konzepte sind auf 22000 Teilnehmer und 8qm pro Person ausgelegt => mehr Demonstranten, weniger Abstand).
Eingehalten werden sie nicht, wie die Livebilder zeigen.
Vielleicht sind die Abstandsmißachter alles aus dem selben Haushalt... kann man vor Ort ja ggf. überprüfen; mit den paar 3.000 Polizist*innen.
Jedenfalls gehen die Veranstalter soweit einer ihrer auferlegten Auflagen-Pflichten nach.
So ganz kaputtverauflagt wurde zumindest der Spaziergang - oder was auch immer zur Zeit auf dem Programmplan vor der Kundgebung steht - noch nicht.
Am 01.08. war bei nur einem einzigen Live-Stream-Kanal die Zuschaueranzahl bei etwa 20.000 bis 30.000 zwischen ca. 17:00 Uhr und 18:00 Uhr; mal schauen, wie viele "indirekte Teilnehmer" und Zaungäste es diesmal bei den heutigen Übertragungen jeweils geben mag.
Korrekt und nicht nur beim Fußball, auch bei den Badenden, was die Demo Rücksichtslosigkeit weder schmälert, noch entschuldigt. Was mich kalt lassen würde, wenn sich nur die Betreffenen infizieren würden. Rücksichtsloserweise wird auch das unmittelbare Umfeld und dementsprechend das mittelbare Umfeld mit einbezogen.
Wenn man wenigstens rechtzeitig wüßte, wer an einer solchen Veranstaltungen teilnimmt. Dann könnten z.B. im Altenheim die Senioren eigenverantwortlich entscheiden, vom teilnehmenden Pfleger XYZ nicht mehr betreut zu werden bis eindeutig gesichert ist, dass dieser Corona frei ist. Aber diese Entscheidung wird ihnen nicht zugestanden. Soviel Rückgrat haben Fans, Badende und Demonstanten nicht, vorab ihrem privaten und beruflichen Umfeld zu verkünden, dass sie sich in der Schulterschlußmasse bewegen werden.
Dem kann ich nur zustimmen und man kann nur hoffen, dass bei Zuwiderhandlungen gegen die Hygieneauflagen auch konsequent Bußgelder verhängt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen den Wahnsinnigen an den Geldbeutel zu gehen, die hat man.
Vielleicht sind die Abstandsmißachter alles aus dem selben Haushalt... kann man vor Ort ja ggf. überprüfen; mit den paar 3.000 Polizist*innen.
Jedenfalls gehen die Veranstalter soweit einer ihrer auferlegten Auflagen-Pflichten nach.
So ganz kaputtverauflagt wurde zumindest der Spaziergang - oder was auch immer zur Zeit auf dem Programmplan vor der Kundgebung steht - noch nicht.
Am 01.08. war bei nur einem einzigen Live-Stream-Kanal die Zuschaueranzahl bei etwa 20.000 bis 30.000 zwischen ca. 17:00 Uhr und 18:00 Uhr; mal schauen, wie viele "indirekte Teilnehmer" und Zaungäste es diesmal bei den heutigen Übertragungen jeweils geben mag.
Mag natürlich sein, dass nur Großfamilien unterwegs sind.
Man beachte, dass die Zahl der Zuschauer keine Aussage über den Umfang der Unterstützung der Veranstaltung zulässt.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Dem kann ich nur zustimmen und man kann nur hoffen, dass bei Zuwiderhandlungen gegen die Hygieneauflagen auch konsequent Bußgelder verhängt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen den Wahnsinnigen an den Geldbeutel zu gehen, die hat man.
Wohl wahr, yogi, wohl wahr!
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Gegendemonstranten bzw. Antifa sollen angeblich laut Live-Chat-Einträgen die Straße versperrt haben, so daß ein Rückstau entsteht (und in Folge dessen die Abstände verringert werden...)
Da frage mich: #stayathome, Hallo ?
Antifa und Gegendemonstranten verharmlosen ein Virus ??
Zuletzt geändert von Desconius am Samstag 29. August 2020, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
Gegendemonstranten bzw. Antifa sollen angeblich laut Live-Chat-Einträgen die Straße versperrt haben, so daß ein Rückstau entsteht (und in Folge dessen die Abstände verringert werden...)
Da frage mich: #stayathome, Hallo ?
Antifa und Gegendemonstranten verharmlosen ein Virus ??
Wenn es vor mir nicht weiter geht, ist das noch lange kein Grund, meinem Vorder- oder Nebenmann auf die Pelle zu rücken.
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Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Dem kann ich nur zustimmen und man kann nur hoffen, dass bei Zuwiderhandlungen gegen die Hygieneauflagen auch konsequent Bußgelder verhängt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen den Wahnsinnigen an den Geldbeutel zu gehen, die hat man.
Das dürfte das einzige Mittel sein, das eventuell wirksam ist. Wirksamer wäre eine zusätzlich verordnete Quarantäne. Selbstverständlich nicht vom Steuerzahler bezahlt, wie Spahn es bei den Urlaubern aus Risikoländern plant, sondern aus der eigenen Kasse finanziert und in der Eigenverantwortung dem AG mitzuteilen, dass man in den nächsten vierzehn Tagen allenfalls Home Office arbeiten kann, oder restliche Urlaubstage nehmen, oder auf die Entlohnung in diesen zwei Wochen verzichten muss.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Desconius hat geschrieben:(29 Aug 2020, 11:54)
Davon abgesehen: Hallo (leichte) Provokation ?!
Ganz im Gegenteil. Tweet der Berliner Polizei:
Die Teilnehmenden der Demo, die von Unter d. Linden über Friedrichstr., Alex, Leipziger Pl. zum Brandenburger Tor laufen will, wurden mehrfach vergeblich aufgefordert, die Abstände einzuhalten. Daher wird nun von unserem Einsatzleiter das Tragen des MNS zur Auflage gemacht.
Kritikaster hat geschrieben:(29 Aug 2020, 12:12)
Da seit Monaten kein klar denkender Mensch das Haus ohne Mund-Nasen-Schutzmaske verlässt, kann das Befolgen kein Problem darstellen.
Die Einhaltung der Hygiene-Regeln war IMO eine der Auflagen, die das Gericht betont hat.
Kritikaster hat geschrieben:(29 Aug 2020, 11:59)
Angesichts des Nichteinhaltens der Abstandsregeln muss etwas geschehen. Diese Anordnung macht also durchaus Sinn, falls die Meldung zutrifft.
In Frankreich und Italien gibt es eine Verordnung dafür. Das Gericht hätte aber trotz fehlender Verordnung auch die Maskenpflicht anordnen können.
siehe auch: https://www.sueddeutsche.de/politik/dem ... -1.5014391 "Das Gericht sah keine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" durch die Sympathisanten von "Querdenken 711". Das Tragen von Masken, das diese ablehnen, sei nicht obligatorisch - so lange die Sicherheitsabstände eingehalten würden."
Zuletzt geändert von Wähler am Samstag 29. August 2020, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
Kritikaster hat geschrieben:
Da seit Monaten kein klar denkender Mensch das Haus ohne Mund-Nasen-Schutzmaske verlässt, kann das Befolgen kein Problem darstellen.
Bei einem über Aerosole hochansteckenden Killervirus verlässt generell kein klar denkender Mensch überhaupt das Haus. #stayathome
In Frankreich und Italien gibt es eine Verordnung dafür. Das Gericht hätte aber trotz fehlender Verordnung auch die Maskenpflicht anordnen können.
Hätte es können und m.E. auch sollen, musste es aber nicht.
Dass die Polizei aufgrund der eingetretenen Entwicklung - zum Schutz der Allgemeinheit vor den Folgen verantwortungslosen Verhaltens der Demonstranten - jetzt aktiv werden muss, versteht sich eigentlich von selbst.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Nein, die sterben dann lieber an Hunger und Durst.
Lieferservice; Leute mit ABC-Masken/Schutzanzüge machen Großlieferungen.
Was bringt Dir einmal einkaufen wg. Hunger, wenn Du danach mit Schlauch im Hals - der aus Eile nicht mehr entfernt wurde - im Sarg liegst ?!
"Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er
1. den Versammlungsraum unzugänglich macht,
2. eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht oder erschwert,
3. in die Versammlung unbefugt eindringt oder
4. eine zur Leitung oder Aufrechterhaltung der Ordnung berufene Person verdrängt oder sich einer ihrer auf den Verlauf der Versammlung bezüglichen Anordnungen tätlich widersetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/285
Die achten auf die Befolgung/Einhaltung der Auflagen.
VersammlG:
§ 15
(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Zuletzt geändert von PeterK am Samstag 29. August 2020, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
Lieferservice; Leute mit ABC-Masken/Schutzanzüge machen Großlieferungen.
Was bringt Dir einmal einkaufen wg. Hunger, wenn Du danach mit Schlauch im Hals - der aus Eile nicht mehr entfernt wurde - im Sarg liegst ?!
Wenn sich alle an die Hygieneregeln halten, ist das nicht die Folge eines Einkaufsbummels.
Desconius hat geschrieben:"Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er
1. den Versammlungsraum unzugänglich macht,
2. eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht oder erschwert,
3. in die Versammlung unbefugt eindringt oder
4. eine zur Leitung oder Aufrechterhaltung der Ordnung berufene Person verdrängt oder sich einer ihrer auf den Verlauf der Versammlung bezüglichen Anordnungen tätlich widersetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/285
Das gilt auch für Staatsdiener.
Sicher tut es das.
Auf meine Frage, wer denn nun die "eingekesselten" Demonstranten dort zusammengetrieben hat, habe ich noch keine Antwort bekommen. Scheint also kein Eingriff der Staatsdiener vorzuliegen.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Lieferservice; Leute mit ABC-Masken/Schutzanzüge machen Großlieferungen.
Was bringt Dir einmal einkaufen wg. Hunger, wenn Du danach mit Schlauch im Hals - der aus Eile nicht mehr entfernt wurde - im Sarg liegst ?!
"Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er
1. den Versammlungsraum unzugänglich macht,
2. eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht oder erschwert,
3. in die Versammlung unbefugt eindringt oder
4. eine zur Leitung oder Aufrechterhaltung der Ordnung berufene Person verdrängt oder sich einer ihrer auf den Verlauf der Versammlung bezüglichen Anordnungen tätlich widersetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/285
Wenn sich alle an die Hygieneregeln halten, ist das nicht die Folge eines Einkaufsbummels.
Sicher tut es das.
Auf meine Frage, wer denn nun die "eingekesselten" Demonstranten dort zusammengetrieben hat, habe ich noch keine Antwort bekommen. Scheint also kein Eingriff der Staatsdiener vorzuliegen.
natürlich war es die polizei die den aufzug gestoppt hat und alle querstraßen gesperrt hat
Desconius hat geschrieben:(28 Aug 2020, 15:46)
Vielleicht daß jemand von der AfD nächste/r Bundeskanzler*in wird.
Oder jemand einer echten Alternativ-Partei.
Eine (alte) typische Protestpartei gibt es zudem; die ist aber mit V-Leuten durchseucht. Gut, wer weiß, wie die V-Leute Menschenrechtsverletzungen usw. sehen... aber ich kann´s mir denken.
Na, nenne sie doch beim Namen, diese "alte typische Protestpartei", die NPD.
Oder eskalieren bzw. fahren einer derartigen Strategie ?
Es geht das Gerücht um, daß die 1,5 Meter ("Abstandregel") in/für Berlin generell und somit allg. lediglich eine Empfehlung sei. Als Auflage jedoch wurde sie vom Gericht genannt ?
... gut, kann man ja auf Teilnahme an der Demo auch anwenden
Jo, war der österreichische Text - hatte ich bei dem Geschehen da vor Ort von Seiten der Nichtdemonstranten wohl wieder einen heftigen Seitenscheitel bildlich vor den Augen...
"§ 21
Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." https://dejure.org/gesetze/VersG/21.html
Wähler hat geschrieben:(29 Aug 2020, 12:22)
In Frankreich und Italien gibt es eine Verordnung dafür. Das Gericht hätte aber trotz fehlender Verordnung auch die Maskenpflicht anordnen können.
siehe auch: https://www.sueddeutsche.de/politik/dem ... -1.5014391 "Das Gericht sah keine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" durch die Sympathisanten von "Querdenken 711". Das Tragen von Masken, das diese ablehnen, sei nicht obligatorisch - so lange die Sicherheitsabstände eingehalten würden."
Keoma hat geschrieben:(29 Aug 2020, 12:31)
Nein, ein Gericht kann nur etwas auf Grund bestehender Gesetze etwas anordnen.
Dann bleibt nur die Möglichkeit einer neuen Verordnung, oder die Polizei muss immer die Suppe auslöffeln, die verantwortungslose Demonstrationsorganisatoren ohne eigenen funktionierenden Ordnerdienst der Allgemeinheit einbrocken.
Seit Gründung der Bundesrepublik ist es immer als schwierig zu bewerten, wenn sich Juristen auf dem Feld der Medizin bewegen müssen. Vom Contergang Skandal, über den Heparin-Skandal bis hin zum Medizinskandal Alte Apotheke in Bottrop.
Mediziner sind keine Juristen und Juristen sind vor allen Dingen keine Mediziner und deswegen können sich Juristen eigentlich nur mit Sachverständigen behelfen, um zu einer Einschätzung zu kommen.
In diesem Fall hatte weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht ausreichend Zeit sich dieser wirlich zu bedienen. Die von mir erwähnten Fälle zogen sich dann auch über Monate und Jahre.
Als Gegner dieser Demonstrationen muss ich diese Begründung natürlich zur Kenntnis nehmen.
Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land Berlin wiederum habe nicht überzeugend darlegen können, dass dieses womöglich nicht eingehalten werden solle.
Zudem hätten die Veranstalter durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken. Aus dem Konzept des Anmelders sei zudem nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung „bewusst missachten“ werde.
Wir werden sehen, ob das Abstandkonzept und das Hygienekonzept eingehalten wird. Sollte das nicht der Fall sein, kann man auch als Nichtjurist dann folgern, dass die Veranstaltung dann aufgelöst werden muss.