Europa2050 hat geschrieben:(21 Aug 2020, 08:12)
Solange wir kein BGE haben (will aber hier keine neue Diskussion darüber anstossen) ist es nunmal sinnhaft, Sozialleistungen nur zu erhalten, wenn man weder aus Einkommen noch Vermögen für sich selbst sorgen kann.
Was mich auf die Palme bringt, ist dass sich all zu gerne Leute mit mehr Glück als Verstand über die "Wohltat HarzIV" der Gesellschaft gegenüber den Menschen äußern, die man ins Prekariat schickt, weil die Allimentierung für Wirtschaft und Gesllschaft billiger ist als existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen. Die meisten der Urteilenden hatten allerdings die entwürdigende Zumutung HarzIV nie erlebt.
Wer vor HarzIV sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, wird arm gemacht, bevor er bedürftig wird? Das kanns doch wohl nicht sein.
Wenn es eine akzeptable Schwelle für Bedürftigkeit gibt, kann diese einzig und alleine "Mangel an Einkommen" sein- nicht aber das Vermögen.
Allerdings müßte die Vermögensteuer wieder eingeführt werden, welche Freibeträge kennt. Eine Freibetragsgrenze würde den Zwang, Vermögen verwerten zu müssen, wegen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, verhindern.
Merke: Im "genialen Kapitalismus" werden die Vermögen bestimmter Leute geschont, während die Armen im glorreichen System des Kapitalismus spätens dann ganz arm werden, wenn sie nicht mehr ausgebeutet werden können.
Hier ein paar Daten:
Nach der 2014 veröffentlichten, auf SOEP-Daten basierenden Untersuchung des DIW
(Quelle ergibt sich aus dem Text) besaßen 2012 in Deutschland
die ärmeren 27,6 % der Bevölkerung nichts oder hatten mehr Schulden als Vermögen. Der Gini-Koeffizient der Vermögensungleichheit lag 2012 bei 0,78 – hierbei sind allerdings Top-Vermögen nicht erfasst. Aufgrund der nur wenigen vorhandenen Daten zu besonders hohen Vermögen geht das DIW davon aus, dass die reale Vermögensungleichheit mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich größer ist, als in der Untersuchung erfasst wurde.
Basierend auf dem Vorschlag mehrerer rot-grün regierter Bundesländer aus dem Jahr 2012 führte im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung 2016 das DIW eine Studie durch. Diese Untersuchung analysierte acht Szenarien der Vermögensbesteuerung mit jeweils verschiedenen Bemessungsgrundlagen. Variiert wurde dabei die Höhe der persönlichen Freibeträge, ob ein Freibetrag für betriebsnotwendiges Vermögen berücksichtigt wurde und die Art des Steuertarifs. Je nach Szenario wurden 150.000 bis 435.000 steuerpflichtige Personen errechnet. Es ergab sich je nach Szenario ein Steueraufkommen von 11 bis 25 Milliarden Euro jährlich. Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B ... utschland)
Quelle
http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/ ... twurf.html
36,954 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV)
Bundesmittel für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) in Höhe von 4,555 Milliarden Euro blieben im 2. RegE unverändert - trotz der
spätestens seit Mitte Januar 2018 bekannten Ausgaben in 2017 in Höhe von 5,348 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil).
Download_BIAJ20180509 (PDF: zwei Seiten) Quelle
http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/ ... twurf.html
Alleine das erheben der Vermögensteuer könnte den "Raub am Vermögen" des ohne hin nicht reichen Teils der durch HarzIV bedrohten Bevölkerung unnötig machen.
Wenn Ignoranten die Spitze erklimmen, beginnt ein Wettkampf in Dummheit. Parkinson stellt den wohl beliebtesten Mythos der Wirtschaft in Frage: Den, dass alle Akteure sich rational verhalten.