In einer Demokratie gibt es, würde ich sagen 4 Arten legaler Umverteilung:franktoast hat geschrieben:(13 Jul 2020, 09:57)
Ich denke, wenn es sowas wie Solidarität zu Armen und Schwachen in einer Demokratie mit Zwangsumverteilung gibt, dann auch bei freiwilliger Umverteilung. In den USA spielt das private Helfen auch eine größere Rolle. Ja, auch um sich zu profilieren und einen sozialen Ausschluss zu vermeiden. Es wird schlichtweg erwartet, dass man sich einbringt. Ich würde sagen, dass sich Mechanismen entwickeln, demnach öffentlich wird, ob zB. jemand mit hohem Einkommen an Arme einen Teil seines Einkommens abgibt. Vielleicht ein Zertifikat oder sonst was.
- Ein Grundrecht in der Verfassung auf einen gewissen prozentualen und/oder absoluten Anteil am Gesamtertrag der Gesellschaft.
- Ein Gesetz des Parlaments, eine Verordnung der Exekutiven oder ein Richterspruch welche eine gewisse Umverteilung bewirken.
- Eine privater eventuell nur mündlicher "(Gesellschafts)- Vertrag", welcher Teile der Gesellschaft zu einer Form der Umverteilung verpflichtet und ansonsten
sanktioniert.
- Eine freiwillige Abgabe einzelner Bürger des Staates
Im ersten Fall garantiert die Verfassung der Gesellschaft jedem einen gewissen Mindestanteil unabhängig vom aktuellen Willen der anderen bzw. zumindest solange wie nicht 2/3 des Parlaments auch solch ein Grundrecht ändern können und das auch wollen und tun.
Im zweiten Fall hängt der Umverteilungsanteil am Willen der von der Mehrheit durch Wahlen demokratisch legitimierten Regierung, Parlament oder Richtern (die Spiegeln meist auch den mittelbaren Willen der vergangenen Wahlen wieder, da sie länger im Amt sind).
Im dritten Fall hängt es von gesellschaftlichen niedergeschriebenen oder einfach erwarteten Regeln ab, an die sich die von diesen Regeln betroffenen zu halten haben. Hier stellt sich dann die Frage wie schnell sich diese "Regeln" ändern können.
Im vierten Fall hängt der Mindestanteil am Gesamtertrag, den jeder für sich erhoffen darf, komplett vom freiwilligen aktuellen Willen anderer ab, die dazu in der Lage sind.
Der erste Fall bietet die meiste soziale Sicherheit auf den genannten Mindestanteil und die geringste Abhängigkeit vom aktuellen Willen Anderer, welche diesen Anteil abgeben können.
Im vierten Fall ist die soziale Sicherheit am geringsten und die kurzfristige Abhängigkeit vom aktuellen Willen Anderer am höchsten.
"Freiwillig können" bedeutet eben nicht "verpflichtend, unter Zwangsandrohung und bei Bedarf-ausführung, müssen".
Bei den Fällen zwei und drei hängt die Einordnung in Bezug auf soziale Sicherheit und Abhängigkeit von Dritten an der Ausgestaltung und Durchsetzbarkeit der privaten Verträge ab.
Das ist eben auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten seine Ansichten entwickeln und äußern zu können. Und die Mehrheit der Menschen damit tatsächlich erreichen zu können. Je mehr sich die Finanzkraft bei wenigen konzentriert, um so schwerer wird es für andere diese finanziellen Mittel aufbringen zu können. Und wenn man die Mehrheit der Menschen nicht mehr hinreichend erreichen kann, erhöht sich auch die Gefahr, dass der demokratisch legitimierte Wille eines Staates zu einseitig beeinflusst wurde. Auch hier braucht es eigentlich einen gewissen per Verfassung garantierten Mindestanteil für jeden am gesamten politischen "Agitations"- Etat. Zur Chancengleichheit.franktoast hat geschrieben:(13 Jul 2020, 09:57)
Also staatliche Informationsmonopole gibt es praktisch in einigen Ländern, das stimmt. Aber private Informationsmonopole? Meinst du, ein Elon Musk, Jeff Bezos, Bill Gates und Soros machen dann gemeinsame Sache gegen den Pöbel, während so etwas wie Wikipedia, linke Medien etc. einfach mal so Schluss machen?