Desconius hat geschrieben:(03 Aug 2020, 19:13)
Eine Meinung: Finger weg
von Gedanken, das Versammlungsrecht als Teil der Bürgerrechte auch nur ansatzweise (weiter) einschränken zu wollen.
Was ist daran nicht zu verstehen, dass die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten da endet, wo sie andere Freiheitsrechte verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt?!
Sowohl in der Umsetzung, als auch der Rechtsprechung wird das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit in diesem Land hoch gehalten und geschützt. Natürlich schreien immer die am lautesten, die diese Freiheitsrechte mißbrauchen wollen.
Gemeinschaft funktioniert nicht anders, als innerhalb von Grenzen. Auch wenn einige meinen, ihre Rechte stünden über denen ihrer Mitmenschen.
Alternative? Alle auf ein Feld und danach in Quarantäne. Geltendes Recht war jnd sind räumliche Beschränkungen und Kontaktbeschränkungen. Ein Staat, der dies notwendig durch- und umsetzt, kann und darf sich nicht selber widersprechen und zig-Tausenden einen kollektiven Verstoß gewähren. Es gibt auch einen Gleichheitsgrundsatz.
Darüber hinaus gibt es andere Mittel seine Meinungsfreiheit ausreichend in Anspruch zu nehmen. Nicht nur Unternehmen und Behörden müssen sich auf andere Rahmenbedingungen einstellen.
Wer hier in Massen auf die Strasse gegangen ist, waren Lemminge und jene, die sie dazu gemacht haben mit ihren kruden Theorien.