Ich will dafür jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, aber so wie ich das verstanden habe ist mit dem Austrittsvertrag eine Sonderregelung festgelegt worden, die auch über die Übergangsfrist (bis Ende 2020) hinaus Gültigkeit behält. Festgelegt ist, dass allein das nordirische Parlament (oder die Regierung???) alle vier Jahre entscheiden kann, ob diese Sonderregelung weitergelten soll oder nicht. Kommt keine Entscheidung zustande, gilt sie automatisch weiter. Das britische Parlament hat hierbei kein Mitbestimmungsrecht und die nordirische DUP hat kein Vetorecht. Unabhängig davon, ob es am Jahresende zu einem ungeregelten Brexit kommt oder nicht. So jedenfalls verstehe ich die Vereinbarung. Ich hoffe, ich täusche mich nicht... ;-)Vongole hat geschrieben:(16 Jun 2020, 19:32)
Bei einem ungeregelten Brexit verliefe zwischen Nordirland und der Republik Irland (EU-Mitglied) eine Zollgrenze, die Zusammenarbeit nordirischer und irischer Behörden käme vermutlich zum Erliegen.
Das widerspräche dem Karfreitagsabkommen. Ein positiver Effekt wäre vielleicht, dass Nordirland unter diesen Bedingungen eher an einer Wiedervereinigung interessiert wäre, falls interessierte fanatische Gruppen das nicht hintertreiben.
https://www.zeit.de/politik/ausland/201 ... nze-brexit