Eigentlich ist ziemlich unbestritten, dass es in Deutschland einen hohen Reformbedarf bezogen auf die sozialen Sicherungssysteme gibt.
Auf Dauer sind die jetzigen Systeme so nicht stabil - was mehrere Ursachen hat.
Im Bereich der Rente ist dies derzeit schon dramatisch erkennbar - der substantielle Abbau der Renten ist Realität und dürfte dir bekannt sein.
Korrekt ist, dass man auf diese Herausforderungen nicht zwingend mit einem BGE antworten muss.
Vernünftig ist es dennoch - denn man sollte Probleme an der Wurzel anpacken, und nicht immer nur drumrum reformieren. Das ist in aller Regel teurer!
Insofern besteht vielleicht kein Bedarf für ein BGE - aber ein BGE ist eine gute Antwort auf die sozialpolitischen Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Warum ist das so?
Die Existenzgrundsicherung ist die älteste Säule unseres Sozialsystems - und ist (deshalb) auch die einzige, die nach dem Bedürftigkeitsprinzip, und nicht nach dem Bedarfsprinzip organisiert ist.
Durch diese Organisationsform entstehen in der Folge hohe bürokratische Kosten, um im Einzelfall die Bedürftigkeit auch nachzuweisen.
Die Kosten sind dabei aber längst nicht das größte Problem - das ist eher, dass permanent ein Keil des Misstrauens in die Gesellschaft getrieben wird. Die, die etwas bekommen, stehen unter Generalverdacht - und die, die das zahlen müssen, sehen das in aller Regel nicht ein.
Weil das Bedürftigkeitsprinzip so viele Probleme verursacht, hat man die anderen Sozialen Säulen auch nicht nach dem total veralteten Bedürftigkeitsprinzip organisiert (1790) sondern nach dem deutlich moderneren Ansatz des Bedarfsprinzips, wie ihn auch Versicherungen (sowohl private wie gesetzliche) kennen und verwenden.
Würde man die überalterte und problembehaftete Organisation der Existenzsicherung nach 230 Jahren mal auf das moderne Konzept der Bedarfssicherung umstellen, wäre man sofort bei einem BGE!
Wäre das Bedürftigkeitsprinzip gesellschaftlich eine vernünftige Antwort auf soziale Herausforderungen, wir hätten dieses Prinzip auch bei der Pflege, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Rentenversicherung. Haben wir aber nicht - weil das Bedarfsprinzip deutlich dem Bedürftigkeitsprinzip überlegen ist. Deshalb sollte auch die Existenzgrundsicherung entsprechend dem Bedarfsprinzip ähnlich einer Versicherung organisiert werden - einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass wir als Teilnehmer der Gesellschaft uns gegenseitig garantieren, dass wir einander für die Exsitenzgrundsicherung eintreten.
In dem Moment, wo man die Organisation auf eine Versicherung umstellen, haben wir ein BGE!
So einfach ist das.
Das Bedürftigkeitsprinzip bringt extrem viele Probleme - das dem so ist, kann man beispielsweise an der Menge der Gerichtsverfahren zu dem Thema ablesen.
Dem gegenüber ist das Bedarfsprinzip deutlich einfacher zu organisieren, kostet weniger in der Verwaltung, und liefert auch moderne Antworten wenn die Gesellschaft sich weiter so verändert, wie wir das insgesamt derzeit beobachten können.
Vielleicht besteht keine Bedürftigkeit für ein BGE - ein Bedarf hingegen gibt es schon! Der Kernbedarf entsteht durch Anforderungen nach sozialem Frieden!