BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

Moderator: Moderatoren Forum 1

Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Jun 2020, 23:11)

Sicher ist es finanziert -


Fianzierbar mit den heutigen Mttel den Existenzsicherung sind ca 650 Euro plus 200 KV- nicht mehr.
]weil auch bei der Rente heute schon gilt, dass du für deine eigene Grundsicherung Vorsorge getroffen hast - und wenn du dazu nicht in der Lage warst, legt der Staat bis zur Höhe der Grundsicherung nach.
Richtig- nur ist das nur ein kleiner Teil
Das (Geamt-)Volumen der heutigen Rentenauszahlungen steht daher nicht zur Verfügung.
Auch hier kann man rein durch eine technische Umstellung den Grundsicherungsanteil der Rentenversicherung aus derselben entkoppel und in die allgemeine Grundsicherung überführen.
Nein, kann man nicht, da nicht alle Rentenanwartschaften unterhalb der Grundsicherung "aufgestockt" werden, sondern von Bürgern bezogen werden, die noch andere Einkünfte im Alter haben.
Nochmal - die Grundsicherung ist das, was heute schon entweder die Allgemeinheit über Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge für alle erbringt (Transferanteil)
Die SV-Beiträge zur REnte und auch zru AV tehne hier nicht zur Disposituon- das sidn individulle Anwartschaften die nicht zur "Gleichmacherei" in eine Topf geworfen werden dürfen
oder was du selbst für dich selbst erbringst. Insofern ist dieser Anteil auch heute schon real und mehr noch finanziert
Das was ich selber erwirtschaftet habe, steht keinesfalls auch nur im Ansatz zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung- nicht ein Cent davon
Reduziert man nun den Eigenfinanzierungsanteil und erhöht den Transferanteil, dann geht das nur, indem man das gegenfinanziert. Bei passender technischer Umstellung ist das für den Einzelnen ein Nullsummenspiel.
Da der Eigenfinazierunsgantel höchst unterschiedlich ist das nur für die "Geringrentner " ein Nullsummenspiel- für alle anderen nicht.
Daher nochmal- die Rentenanwartschaften stehen keinefalls für ein BGE zur Verfügung


Daher bleibt in der Sume aller Faktoren eben nur ca 650 Euro plus 200 Euro für die KV - wobei hier die PVK Versicherten auch außen vor sind. Die bekommen natürlich dann 850 Euro

Das wurde alles hier im Forum schon mehrfach mit den realen Zahlen "durchgespielt".........
Zuletzt geändert von Realist2014 am Sonntag 21. Juni 2020, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

unity in diversity hat geschrieben:(21 Jun 2020, 05:23)

In Solidarsysteme zahlt jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein, trotzdem hat jeder einen gleichen Leistungsanspruch.
Z n.

In der Schweiz gibt es die Kopfpauschale. Die sind aber trotzdem solidarisch
Atue001
Beiträge: 4375
Registriert: Freitag 2. August 2019, 00:00

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)

Fianzierbar mit den heutigen Mttel den Existenzsicherung sind ca 650 Euro plus 200 KV- nicht mehr.
Es kommt darauf an, wie eng du das auslegst.
Ein Hartz IV-Empfänger, der eine Haftpflichtversicherung hat, bekommt diese bezahlt. Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Es werden weitere Leistungen auch bei Hartz IV anerkannt.
Das Pendant dazu ist bei der Einkommensteuer beispielsweise die Position "sonstige Vorsorgeaufwendungen".

Wenn man alles zusammenrechnet, sind wohl ein paar Euros mehr drin. Das geht dann zwar über die harte Definition der Grundsicherung hinaus - ist aber auch heute schon so vorgesehen - und zwar sowohl im SGB als auch im Steuerrecht.
Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Richtig- nur ist das nur ein kleiner Teil
Das (Geamt-)Volumen der heutigen Rentenauszahlungen steht daher nicht zur Verfügung.
Die Durchschnittsrente liegt im Westen bei Männern Ende 2017 bei 1095€, im Osten bei 1198€. Bei Frauen: West: 622€; Osten: 928€.
Wenn du also von 650€ redest, ist das nicht ein kleiner Teil, sondern der größere Teil.

Vom Gesamtvolumen rede ich auch nicht - den brauche ich ja auch nicht zu verrechnen, weil verrechnet wird jeweils nur der Grundsicherungsanteil. Auch das ist nur eine technische Umstellung - ein finanzieller Mehrbedarf entsteht dadurch nicht.
Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Das was ich selber erwirtschaftet habe, steht keinesfalls auch nur im Ansatz zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung- nicht ein Cent davon
Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. In der Regel erwirtschaftet man deutlich mehr als das, was einem zur Verfügung steht. Das muss auch so sein - denn von dem, was ich erwirtschafte, muss ich einen Teil abführen um den Staat zu finanzieren. Das ist auch nicht schlimm, denn ich nehme im Umkehrschluss auch staatliche Leistungen in Anspruch.
Je nach Höhe der Bezüge ist ein Teil von dem, was du selbst erwirtschaftest, auch immer Teil einer Transferleistung für andere, die selbst nicht in der Lage sind, ausreichend eigene Beiträge beizusteuern - oder denen man es zumindest nicht zumuten will, dass sie dies in der vollen Höhe tun. Ein gutes Beispiel wäre hier das Umverteilungssystem in unserer KV.
Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Daher bleibt in der Sume aller Faktoren eben nur ca 650 Euro plus 200 Euro für die KV - wobei hier die PVK Versicherten auch außen vor sind. Die bekommen natürlich dann 850 Euro
Das wurde alles hier im Forum schon mehrfach mit den realen Zahlen "durchgespielt".........
Du kannst einen genauen Betrag hier im Forum so oft und spekulativ durchrechnen wie du willst - er bleibt spekulativ. Um tatsächlich final ein Modell durchzurechnen brauchst du Zahlenmaterial, was nicht ausreichend öffentlich zur Verfügung steht, bezeihungsweise auch Algorithmen, die keineswegs mal eben so mit Excel & Co gerechnet werden können. Dazu kommt, dass nur wenige Veränderungen im Gesamtgefüge unseres Steuer- und Sozialsystems zeitnah auch Anpassungen bei KV-Beiträgen oder auch bei Hartz IV, Kindergeld, Kinderfreibetrag etc. etc. nach sich ziehen. Wenn du also eine SO konkrete Zahl wie die 650€ in den Raum stellst, dann schon mal der Hinweis, dass diese Zahl bereits mit ihrer Veröffentlichung garantiert veraltet ist.

Die 200€ für die KV stammen aus Zahlenmaterial, welches auch schon wieder mindestens 6 Jahre alt ist. Wenn du heute konkreter abschätzt, sind es ziemlich sicher schon 220€ - Tendenz moderat steigend.
Und: Wenn der Gesetzgeber beispielsweise Veränderungen bei der Mehrwertsteuer vornimmt, hat das Auswirkungen auf den Warenkorb, der der Berechnung des Hartz IV-Satzes zugrunde liegt.
Wenn sich der Mietspiegel deutlich nach oben oder unten bewegt, verändern sich weitere Parameter. Wir sollten diese Pseudogenauigkeit also hier verlassen, und uns etwas ungenaueren Zahlen zuwenden, und dann eher einen groberen Rahmen abstecken, der garantiert finanzierbar ist, der leicht finanzierbar ist, der nur finanzierbar ist, wenn man entsprechend stark auch in die Thematik der Gegenfinanzierung einsteigt, oder auch in Zahlen, die nicht finanzierbar sind.

Derzeit gehe ich grob davon aus, dass folgendes gilt:
Garantiert finanzierbar: 600€ + KV
Leicht finanzierbar: 800€ + KV
Mit passenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen finanzierbar: bis 1500€ inkl. KV
Schwer finanzierbar: bis 2000€ inkl. KV
Nicht finanzierbar: >2000€.

Bei 2000€ wäre knapp 60% des BIP in den Regularien des BGE gefangen - das halte ich per se für unfinanzierbar.
Bei 1500€ sind wir bei 43% BIP - da ist dann nicht mehr viel Luft für andere staatliche Leistungen - das wird also nur gehen, wenn sich der Staat im Gegenzug aus weiten Teilen seiner heutigen Verantwortung zurückzieht. Als Beispiel habe ich schon benannt das BGE für Kinder, was man durchaus gleichhoch zum BGE für Erwachsene denken kann - wenn man im Gegenzug weitgehend die Finanzierung von Kindergärten und Schulen u.ä. über Eigenbeiträge organisiert, und nicht mehr über den Staat.

Prinzipiell machbar ist also viel mehr als das enge Korsett von 650€ - es ist aber immer eine Frage, ob das, was dann gemacht werden müsste, noch eine Mehrheit hätte. Denn ohne Mehrheit gibt es erst mal ziemlich wenig - bis heute noch nicht mal ein BGE.

Dem Gegenüber die ein Existenzgrundsicherungsgesetz, welches eben die Existenzgrundsicherung erst mal einheitlich rechtlich organisiert, weitestgehend Aufwandsneutral - und dennoch eine sinnvolle Vorstufe eines BGEs.

Ob ein BGE finanzierbar ist oder nicht, hängt nicht nur von der Ausgabeseite ab!
Benutzeravatar
jack000
Beiträge: 44207
Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jack000 »

NicMan hat geschrieben:(17 Jun 2020, 13:02)
Was machen wir mit Menschen, die mit ihrem BGE (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr über die Runden kommen? Sobald jemand sein monatliches BGE ausgegeben hat, ist es weg.
Genau das ist der Punkt! Ein BGE von z.B. 1000€/Monat ist in MC-Pomm natürlich was anderes als in z.B. Frankfurt.
=> Es wird dabei 0,0 Lebensleistung berücksichtigt und stürzt Leute in Hochpreismiethochburgen sofort in den Abgrund ...
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Benutzeravatar
jack000
Beiträge: 44207
Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von jack000 »

Atue001 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 23:11)
Derzeit gehe ich grob davon aus, dass folgendes gilt:
Garantiert finanzierbar: 600€ + KV
Leicht finanzierbar: 800€ + KV
Mit passenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen finanzierbar: bis 1500€ inkl. KV
Schwer finanzierbar: bis 2000€ inkl. KV
Nicht finanzierbar: >2000€.
=> Kannst du "Mit passenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen finanzierbar" konkretisieren? Mit was soll das gegenfinanziert werden ohne das man als Empfänger in die Armut rutscht?
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 23:11)

Die Durchschnittsrente liegt im Westen bei Männern Ende 2017 bei 1095€, im Osten bei 1198€. Bei Frauen: West: 622€; Osten: 928€.
Wenn du also von 650€ redest, ist das nicht ein kleiner Teil, sondern der größere Teil.
95% der Rentner beziehen beziehen keine Grundsicherung. Daher ist deine Betrachtunsgweise falsch
Vom Gesamtvolumen rede ich auch nicht - den brauche ich ja auch nicht zu verrechnen, weil verrechnet wird jeweils nur der Grundsicherungsanteil.
Da gibt s nichts zu "verechnen"- die Rente muss bei vielen on Top betrachtet werden. Sonst wäre es bei denen eine Kürzung der Geamt-Einkommen
Je nach Höhe der Bezüge ist ein Teil von dem, was du selbst erwirtschaftest, auch immer Teil einer Transferleistung für andere, die selbst nicht in der Lage sind, ausreichend eigene Beiträge beizusteuern - oder denen man es zumindest nicht zumuten will, dass sie dies in der vollen Höhe tun. Ein gutes Beispiel wäre hier das Umverteilungssystem in unserer KV.

In der PKV ist das nicht der Fall.
Du kannst einen genauen Betrag hier im Forum so oft und spekulativ durchrechnen wie du willst - er bleibt spekulativ.

Wende dich vertrauensvoll an den Mod ( Skull)- der war da entscheidend beteiligt...
Derzeit gehe ich grob davon aus, dass folgendes gilt:
Garantiert finanzierbar: 600€ + KV
Leicht finanzierbar: 800€ + KV
Mit passenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen finanzierbar: bis 1500€ inkl. KV
b!

die passenden "Gegenfinanzierungen" beginnen schon bei den 800€ und bedeuten im Klartext dann mehr Umverteilung- also der linke Traum.
den wird es aber nicht geben

Daher bleibt realistisch 650 Euro pls 200KV ( außer bei en PKV-Versicherten,die bekommen dann 850 Euro)
Benutzeravatar
Skull
Moderator
Beiträge: 28905
Registriert: Donnerstag 12. April 2012, 22:22
user title: woaussie
Wohnort: NRW / ST

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Realist2014 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 08:54)

Wende dich vertrauensvoll an den Mod ( Skull)- der war da entscheidend beteiligt...
Meintest Du das ?
Skull hat geschrieben:(13 Jul 2017, 18:05)

Die Beträge oberhalb der BBMG sind erstmal nicht interessant.
Da muss ja auch heute jeder selbst vorsorgen.
Mir geht es ZUNÄCHST mal nur um die gesetzliche RV.

Ich komme übrigens da auf eine Summe von guten 40 Milliarden.
Knapp 7 Millionen Renter der gesetzlichen RV, die höhere Renten als um die 1.000 Euro erhalten.
Es gibt ja Statistiken über Schichtungen von Rentenhöhen.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=24

Also von den rund 300 Milliarden der gesetzlichen RV
könnte man 250 Mrd ins BGE einfliessen lassen
und 50 Milliarden (die Zahlen verändern sich ja von Jahr zu Jahr nach oben) verbleiben
beim Bund/RV zur Erfüllung der höhereren Ansprüche.

[…]

...oder Beamtenpensionen... :D
Plus Minus 10 Seiten...wurde damals realistisch gerechnet...

mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2020, 19:41)

Sie ist unsozialer als das heutige System , weil die "Mitte" mehr Steuern zahlen müsste.

Das Problem ist deine "Verquickung" eines BGE mit einer Änderung des Steuertarifs.
Für ein BGE von 650 Euro kann die Steuer bleiben wie sie ist.

Sie bekommt ALG II ( Warmmiete plus Regelsätze)
Und die Regelsätz für Kinder sind keine 400 Euro.
Du möchtest das erhöhen- das lehne ich ab.
Also mit Wohnkosten und diversen Vergünstigungen kommt das meiner Ansicht nach auf mehr als 400€. Also gut, für dich ist der Status Quo heilig. Steuer rauf oder runter, Sozialleistungen rauf oder runter per Definition unsozial. Diskussion beendet.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

unity in diversity hat geschrieben:(19 Jun 2020, 18:00)

Was du nicht kurz und bündig in maximal 5 Sätzen erklären kannst, hast du selber nicht begriffen, genauso wie Atue001.
Was ist das denn für ein blöder Satz?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Atue001 hat geschrieben:(20 Jun 2020, 01:32)

Derzeit sieht der Gesetzgeber das mit der fixen Höhe pro Kopf im Steuerrecht sehr wohl als sinnvoll an - denn im Steuerrecht wird der Grundfreibetrag steuerfrei gestellt - und der beträgt bei Paaren eben zweimal das Existenzminimum.
Nach meinem Bild wird das so gehandhabt, weil man so ein Urteil des Verfassungsgerichts umsetzen möchte, dass man Ehepaare steuerlich nicht schlechter stellen darf als Singles. Allerdings überzieht hier der Gesetzgeber in der Umsetzung schon, wenn man berücksichtigt, dass die Steuerbefreiung sich auf das Existenzminimum bezieht. Nachdem der Grundfreibetrag auch bei Nicht ehelichen Paaren angewendet werden muss, sind faktisch auch Singles in der Lage, die Einsparung bei der Grundsicherung durch zusammenlegen der Haushalte zu realisieren - so gibt es eigentlich keinen Grund mehr, den Grundfreibetrag zu verdoppeln, während das Existenzminimum bei Paaren niedriger ist.

Oder gibt es eine andere Erklärung für die unterschiedliche Handhabung des Existenzminimums versus Grundfreibetrag im Steuerrecht?

Die Höhe einer Existenzgrundsicherung muss man nicht zwingend vom Haushalt abhängig machen - technisch kann man dies auch auf anderem Wege umsetzen, wenn man eine einheitliche Grundsicherung haben möchte. Die könnte beispielsweise bei 715€ liegen. Singles könnten sich dann nicht mehr eine rechnerische Wohnung von 40qm leisten, sondern vielleicht nur noch eine von 31qm - dafür könnten sich Paare ggf. 62qm rechnerisch leisten....und selbst bei Kindern könnte man den einheitlichen Satz von 715€ anwenden, wenn man beispielsweise 307€ Gebühren für Kindergarten, Schule u.ä. einführen würde. Letzteres wäre nicht mein präferiertes Modell - es zeigt aber auf, wenn man einen einheitlichen Satz für das Existenzminimum haben WILL, kann man das durchaus realisieren - und das auch weitgehend Neutral bezüglich der heutigen Finanzsituation des Staates.

Auch Großfamilien hätten damit nicht zu viel - eine Familie mit 3 Kindern hätte dann rechnerisch ein Einkommen von netto 3575€ durch den Staat - müsste aber 921€ für die Schulen investieren. Bei 3 Kindern wäre eine Wohnung mit 110qm sicher notwendig, die dann aber auch 814€ Miete kosten würde. Bleiben noch 1840€ zum leben - was bei 2 Erwachsenen und 3 Kindern durchaus dem vergleichbar ist, was heute an Hartz IV-Ansprüchen gewährt wird.



Gerade wenn man solche Überlegungen für ein Existenzgrundsicherungsgesetz zugrunde legt, kommt man mit 715€ für das Existenzminimum, ca. 220€ für die Krankenversicherung (als Kopfpauschale organisiert) und 5€ für die Haftpflichtversicherung sowie noch ca. 60€ für Diverses auf einen Betrag von 1000€ je Kopf je Monat. Das entspricht einem Gesamtfinanzierungsvolumen von knapp 1 Billion Euro je Jahr in Deutschland - und ist finanziert, weil wir uns dies faktisch auch heute schon leisten.


Eine einheitliche Organisation der Existenzgrundsicherung für alle Lebenslagen wäre ein guter Einstieg in die Thematik BGE - denn weitgehend neutral in der Wirkung könnte man so eine einheitliche Organisation herstellen - und dann in der Folge einheitlich und konsistent sowohl im Steuerrecht als auch im Sozialrecht die Anpassungen etablieren, die gesellschaftlich mehrheitlich getragen werden.
Was ist deiner Ansicht nach einfacher:
1. Man verwendet das sächliche(!) Existenzminimum als BGE. Das ist klar definiert. Die Daten gibt es, also praktisch 0 Aufwand.
2. Man bezahlt jedem die gleiche Höhe, auch Kindern und versucht dann über ein Schul- oder KITA-Geld das sächliche Existenzminum zu realisieren. Wobei du weiß, dass es gar keine Kindegartenpflicht gibt.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(22 Jun 2020, 10:15)

Also mit Wohnkosten und diversen Vergünstigungen kommt das meiner Ansicht nach auf mehr als 400€.
Nein, beim heutigen Bezug von ALG II eher nicht.
lso gut, für dich ist der Status Quo heilig.
nein, nur bin ich strickt gegen die Förderung von Welfare Queens.

Daher Leistungen für die Kinder auf keinen Fall über "Geld für die Eltern"....
Sozialleistungen rauf oder runter per Definition unsozial
Nein, weg von der heutigen "Bedafsorientierung" ( ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe) hin zu "Pauschalen" (=BGE) wäre unsozial wegen der extremen Unterschiede bei den Warmmieten in D.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 11:28)
Nein, beim heutigen Bezug von ALG II eher nicht.
Naja, der Regelsatz von einem Kind ist 250 bis 328 (je nach Alter). Grob also 300€
Hier steigt die Maximalmiete pro Person um 100-150€.
Dazu fallen keine Gebühren für Kitas, offene Ganztagsschule etc. an, welche aber auch ohne Hartz4 und geringerem Einkommen wohl nicht anfallen würden.
https://www.stadt-muenster.de/jobcenter ... kunft.html
nein, nur bin ich strickt gegen die Förderung von Welfare Queens.

Daher Leistungen für die Kinder auf keinen Fall über "Geld für die Eltern"....
Also würdest du den Regelsatz für Kinder streichen und gegen zB. Gutscheine eintauschen? Damit man an der Aldikasse gleich den Hartz4ler erkennt. Sehr gut.


Nein, weg von der heutigen "Bedafsorientierung" ( ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe) hin zu "Pauschalen" (=BGE) wäre unsozial wegen der extremen Unterschiede bei den Warmmieten in D.
Also wie ich schrieb, würde das BGE pro Stadt ja unterschiedlich ausfallen. Fändest du es gerecht, wenn ein Single in Münster eine Wohnung für 400€ hat, ein anderer für 500€ und bei beiden zu 100% die Miete vom Amt übernommen wird? So ist es heute und das finde ich nicht fair. Der, der sich für die günstigere Wohnung entscheidet, sollte auch direkt davon finanziell profitieren. Beim BGE wäre das so. Und wenn jemand lange arbeitslos ist und einen Minijob macht, muss er heute eben 80% weniger Hartz4 hinnehmen. Beim BGE wäre der Anreiz auch höher.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(22 Jun 2020, 14:26)


Also würdest du den Regelsatz für Kinder streichen und gegen zB. Gutscheine eintauschen? Damit man an der Aldikasse gleich den Hartz4ler erkennt. Sehr gut.
Nix Gutscheine.
Direkte Unterstützung für die Kinder.
Also wie ich schrieb, würde das BGE pro Stadt ja unterschiedlich ausfallen.
Dann ist es aber kein "BGE" mehr.
Fändest du es gerecht, wenn ein Single in Münster eine Wohnung für 400€ hat, ein anderer für 500€ und bei beiden zu 100% die Miete vom Amt übernommen wird? So ist es heute und das finde ich nicht fair. Der, der sich für die günstigere Wohnung entscheidet, sollte auch direkt davon finanziell profitieren.
Du möchtest also dann die "Rentner" und "Sozialhilfebezieher" aus den teuren Ballungsgebieten vertreiben?

Interessant....
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 14:52)
Nix Gutscheine.
Direkte Unterstützung für die Kinder.
Also ein BGE auf Regelsatzniveau und die Miete wir wie heute übernommen?
Dann ist es aber kein "BGE" mehr.
Warum soll ein BGE überall gleich hoch sein? Wie würdest du ein Grundeinkommen nennen, das nicht in jeder Stadt gleich hoch wäre?

Du möchtest also dann die "Rentner" und "Sozialhilfebezieher" aus den teuren Ballungsgebieten vertreiben?

Interessant....
Inwiefern möchte ich das? Antwortest du auch auf Fragen, oder gibt es von dir immer nur die gleiceh Leier?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(22 Jun 2020, 15:21)

Warum soll ein BGE überall gleich hoch sein?
Das ist die Definition eines BGE...
Inwiefern möchte ich das? ?
Du scheinst die Folgen deiner "Konzepte" nicht zu betrachten.
wenn du jemanden, der heute in München Grundsicherung im Alter bezieht und in einer - auf auf München bezogen- relativ "teuren" Wohung wohnt und dann auf dein "Mietnieau" gekürzt wird, dann kann er die Miete nicht mehr bezahlen oder muss hungern

Oder eben raus auf's Land ziehen.
Atue001
Beiträge: 4375
Registriert: Freitag 2. August 2019, 00:00

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

franktoast hat geschrieben:(22 Jun 2020, 10:23)

Was ist deiner Ansicht nach einfacher:
1. Man verwendet das sächliche(!) Existenzminimum als BGE. Das ist klar definiert. Die Daten gibt es, also praktisch 0 Aufwand.
2. Man bezahlt jedem die gleiche Höhe, auch Kindern und versucht dann über ein Schul- oder KITA-Geld das sächliche Existenzminum zu realisieren. Wobei du weiß, dass es gar keine Kindegartenpflicht gibt.
Ganz klar die Variante 1!

Für eine Startvariante favorisiere ich ja sogar noch eine Stufe darunter - also "nur" ein einheitliches Existenzgrundsicherungsgesetz, welches von der Wiege bis zur Bahre das Thema Existenzgrundsicherung einheitlich und nach einheitlichen Standards organisiert. Das wäre im Sinne von Klarheit und Eindeutigkeit auch in unserer Rechtssystematik bezogen auf die Sozialversicherungen ein echter Meilenstein. Die Existenzgrundsicherung als eigene Säule der Sozialversicherungen.

Selbst wenn man "nur" die bestehenden Regelungen, die derzeit in mehreren unterschiedlichen Gesetzen organisiert sind, erst mal in einem (!) Gesetz konsolidiert ohne sonst was zu ändern - würde sich schon einiges an Gedanken und Haltungen verändern. Und das in die richtige Richtung!

Und auch beim BGE könnte man noch kleiner anfangen, also die Themen Wohnung und auch Krankenversicherung erst mal ausblenden. Die Wohnung deshalb, weil bei denen die unterschiedlichen Wohnkosten durchaus eine Hürde sein können, und die Krankenversicherung vor allem wegen der Thematik des dualen Versicherungssystems und der Problematik, dass wir in der gesetzlichen KV noch Umverteilung mit integriert haben.

Deshalb suche ich nach Wegen, was so einfach wie möglich eigentlich leicht zu realisieren ist, und schon mal in die richtige zukunftsfähige Richtung für unser Sozialsystem insgesamt einzahlt. Ein einheitliches Existenzgrundsicherungsgesetz ist dabei mein Einstiegsfavorit, weil das nahezu ohne finanzielle Risiken tatsächlich vor allem durch organisatorische Veränderungen eingeführt werden kann, und weil in der Folge aber kreativer Freiraum entsteht, was die Weiterentwicklung unseres Sozialsystems angeht.
Atue001
Beiträge: 4375
Registriert: Freitag 2. August 2019, 00:00

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 11:28)

Nein, weg von der heutigen "Bedafsorientierung" ( ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe) hin zu "Pauschalen" (=BGE) wäre unsozial wegen der extremen Unterschiede bei den Warmmieten in D.
Zwar wird der Begriff "Bedarfsorientierung" so oder ähnlich heute üblicherweise gebraucht - er führt aber in die Irre. Tatsächlich haben wir eine Bedürftigkeitsorientierung.
Denn: Den Bedarf an einer Existenzgrundsicherung hat per se jeder.
Aber: Seitens der Sozialen Absicherung wird die Bedürftigkeit geprüft - wer also nur einen Bedarf hat, aber den selbst decken kann, bekommt nix. Erst wer diesen nicht mehr decken kann, damit also bedürftig wird, bekommt unter Bedingungen Unterstützung.

Dabei ist das Bedürftigkeitsprinzip gar nicht so arg selbstverständlich in Deutschland - moderene Elemente der sozialen Absicherungen verzichten sogar gänzlich darauf.
Das Bedürftigkeitsprinzip kommt tatsächlich noch aus den Anfängen der Sozialversicherungen - es stammt von ca. 1790 aus Preußen. Damals wurde langsam aber sicher populär, dass der Staat den Ärmsten der Armen unter die Arme greifen sollte, damit niemand verhungern muss.

Modernere Konzepte finden wir beispielsweise in der Krankenversicherung. Das Konzept ist hundert Jahre jünger, und kennt keine Bedürftigkeitsprüfung mehr. Da zahlt jeder (also erst mal jeder Arbeiter) ein, und wenn er krank ist, bekommt er die Kosten dafür bezahlt. Und das ohne Bedürftigkeitsprüfung! Würde man hier auch die Bedürftigkeit prüfen, sähe unser Krankenversicherungswesen deutlich anders aus!
Ähnlich sieht es aus bei der Arbeitslosenversicherung. Die stammt aus 1927 - davor gab es so etwas wie Leistungen für Arbeitslose, die Bedürftig waren! Die konnten Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erwerbslosenfürsorge erhalten, die seit 1918 eine Pflichtaufgabe der Kommunen gewesen ist. Man sieht auch hier: Bedürftigkeitsprinzip = Uralt; Moderne Konzepte sehen anders aus!

Ähnliches gilt auch für die Rentenversicherung, die das veraltete Bedürftigkeitsprinzip nicht kennt - und auch den jüngsten Zweig der Sozialversicherung, die Pflegeversicherung, hat man eingeführt, um ein Problem mit der Bedürftigkeit nachhaltig abzustellen.

Es ist an der Zeit, dass wir die älteste Säule der Sozialversicherungen endlich auch in eine moderne Form gießen, und das Bedürftigkeitsprinzip abschaffen! Der Übergang zum Bedarfsprinzip hat weder der Krankenversicherung, noch der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung oder der Pflegeversicherung geschadet - vielmehr haben diese Versicherungen jeweils grundlegende gesellschaftliche Problemstellungen nachhaltig aufgegriffen und modern gelöst.

Sobald wir eine echte Bedarfsorientierung in der Existenzgrundsicherung realisieren, haben wir den Einstieg in eine BGE-Gesellschaft. Denn dann wäre klar geregelt, dass die Existenzgrundsicherung eine Versicherung auf Gegenseitigkeit ist. Für die eigene Existenz muss jeder vorsorgen und einstehen - aber die Allgemeinheit kommt dafür auf.

Tatsächlich blockiert das Gedankengut von 1790 zum Bedürftigkeitsprinzip ausgerechnet in der fundamentalsten Grundsicherung regelrecht das Denken. Gleichzeitig führt es an allen Ecken und Kanten zu Problemen, wenn es um die konkrete Ausgestaltung geht. Eine Vielzahl an Prozessen mit hohen Folgekosten für die Gesellschaft über die Justiz sind die Folge - und dabei sind diese Prozesse ja nur die Spitze des Eisbergs, denn tatsächlich wird dadurch nur deutlich, welche Vielzahl an offenen problematischen Detailfragestellungen gerade durch das Bedürftigkeitsprinzip überhaupt erst verursacht werden.

Das so viel gepriesene Bedürftigkeitsprinzip ist längst nicht die Lösung all unserer Probleme - vielmehr ist das Bedürftigkeitsprinzip sogar fundamentaler Teil des Problems! Wenn wir dieses endlich auch in der Existenzgrundsicherung überwinden, so wie es bei allen anderen Sozialversicherungen längst überwunden wurde, dann steht der Weg frei für echte gesellschaftliche Reformen im Sozialbereich, die Fördern und Fordern durchaus in den Mittelpunkt ihres Zielansatzes stellen können.
Atue001
Beiträge: 4375
Registriert: Freitag 2. August 2019, 00:00

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 16:25)

Das ist die Definition eines BGE...

Du scheinst die Folgen deiner "Konzepte" nicht zu betrachten.
wenn du jemanden, der heute in München Grundsicherung im Alter bezieht und in einer - auf auf München bezogen- relativ "teuren" Wohung wohnt und dann auf dein "Mietnieau" gekürzt wird, dann kann er die Miete nicht mehr bezahlen oder muss hungern

Oder eben raus auf's Land ziehen.
Kann man so sehen - oder aber man kann sich klar machen, dass bei einem BGE das Thema der differenzierten Kosten für das Wohnen auf anderem Wege gelöst werden muss.
Wieso sollte das Thema der höheren Mietkosten in München ein BGE-Thema sein?

Heute schon kennen wir für das Problem das Wohngeld. Auch in einer BGE-Gesellschaft könnte es weiterhin ein Wohngeld geben, welches individuell nach konkreter Situation Vor Ort ergänzend zu einem BGE bezahlt wird.

Wer das BGE nicht will, sucht nach Gründen. Wer ein BGE will, sucht nach Wegen. Das unterscheidet schon ziemlich.....

Für eine gute Dialogische Diskussion wäre es hilfreich, wenn Gegner und Befürworter einmal jeweils versuchen würden, die Position des Gegenüber mit zu denken. Das würde auch vieles vereinfachen und vermeiden, dass man über Jahre hinweg immer und immer wieder dieselben Dinge erklären muss, die eigentlich schon längst klar und auch trivial sind.

BGE-Befürworter sagen nicht per se, dass sie die Abschaffung des Wohngeldes fordern.......allenfalls: Bei ausreichend hohem BGE könnte auch das Wohngeld entfallen.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 23:58)

Kann man so sehen - oder aber man kann sich klar machen, dass bei einem BGE das Thema der differenzierten Kosten für das Wohnen auf anderem Wege gelöst werden muss.
Wie denn?
Wieso sollte das Thema der höheren Mietkosten in München ein BGE-Thema sein?
Wenn es keines ist, dann müssen viele die heutigen Bezieher von Grundsicherung in München bei 650 Euro BGE aus ihrer Wohnung raus, weil sie es sich nicht mehr leisten können
Heute schon kennen wir für das Problem das Wohngeld. Auch in einer BGE-Gesellschaft könnte es weiterhin ein Wohngeld geben, welches individuell nach konkreter Situation Vor Ort ergänzend zu einem BGE bezahlt wird.
Nö, mit einem BGE ist das ja alles ebgedekct. Das heutige Wohngeld ist übrigens in den 650 Euro schon ein Teil der "Gegenfinanzierung"
Wer das BGE nicht will, sucht nach Gründen. Wer ein BGE will, sucht nach Wegen. Das unterscheidet schon ziemlich.....
Es gibt ja nicht "das BGE".
Es gibt Kombinationen der "Mehr-Umversteilungsträumer" usw...
[Für eine gute Dialogische Diskussion wäre es hilfreich, wenn Gegner und Befürworter einmal jeweils versuchen würden, die Position des Gegenüber mit zu denken. Das würde auch vieles vereinfachen und vermeiden, dass man über Jahre hinweg immer und immer wieder dieselben Dinge erklären muss, die eigentlich schon längst klar und auch trivial sind.
Dann müssten wir uns zuerst auf ein "Modell" einigen.
Jedes "Modell", welches mehr "Umverteilung" (Steuererhöhungen etc ) beinhaltet, lehne ich ab.
Also ist meine Ausgangsbasis die "650-Euro" Version
BGE-Befürworter sagen nicht per se, dass sie die Abschaffung des Wohngeldes fordern.......allenfalls: Bei ausreichend hohem BGE könnte auch das Wohngeld entfallen.
Ja, bei ausreichend tiefen Greifen in die Taschen derer, die diese Träume finanzieren sollen, schon.
Nur ist da deben ein No-Go

[Mod: provokativer Spam entfernt]
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 23:28)
Es ist an der Zeit, dass wir die älteste Säule der Sozialversicherungen endlich auch in eine moderne Form gießen, und das Bedürftigkeitsprinzip abschaffen!
Nö, das wäre ein Abkehr vom gesellschaftlichen Konsens das jeder, der kann seinen Beitrag zur Gemeinsaschaft leistet
Der Übergang zum Bedarfsprinzip hat weder der Krankenversicherung, noch der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung oder der Pflegeversicherung geschadet - vielmehr haben diese Versicherungen jeweils grundlegende gesellschaftliche Problemstellungen nachhaltig aufgegriffen und modern gelöst.
Diese Leistngen gibt es nur für diejenigen, die Beiträge bezahlt haben
Sobald wir eine echte Bedarfsorientierung in der Existenzgrundsicherung realisieren, haben wir den Einstieg in eine BGE-Gesellschaft. Denn dann wäre klar geregelt, dass die Existenzgrundsicherung eine Versicherung auf Gegenseitigkeit ist. Für die eigene Existenz muss jeder vorsorgen und einstehen -
Nö, genau das möchtest du doch abschaffen. Null Eigeleistung und trotzdem versorgt sein.
Das so viel gepriesene Bedürftigkeitsprinzip ist längst nicht die Lösung all unserer Probleme - vielmehr ist das Bedürftigkeitsprinzip sogar fundamentaler Teil des Problems!
Nö, es ist die Gewähr, dass unsere Marktwirtschaft funktioniert.

[Mod: provokativer Spam entfernt]
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 23:07)

Und auch beim BGE könnte man noch kleiner anfangen, also die Themen Wohnung und auch Krankenversicherung erst mal ausblenden. Die Wohnung deshalb, weil bei denen die unterschiedlichen Wohnkosten durchaus eine Hürde sein können, und die Krankenversicherung vor allem wegen der Thematik des dualen Versicherungssystems und der Problematik, dass wir in der gesetzlichen KV noch Umverteilung mit integriert haben.

.
Das wäre der Ersatz des Regelsatzes durch ein BGE.

Was wären der eigentlich Unterschied zu heute?

richtig, [Mod: provokativer Spam entfernt] hätte gar keine "Motivation" mehr die Niedriglohnjobs anzunehmen...

nene, die heuteigen Regelungen inklusive der Sanktionen entsprechen da schon wesentlich besser unserer Wettbewerbs- und Leistungsgesllschaft.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 16:25)

Das ist die Definition eines BGE...
Ok, seltsam. Wie würde man dann ein Grundeinkommen nennen, das in der Höhe zB. je Stadt variiert?
Du scheinst die Folgen deiner "Konzepte" nicht zu betrachten.
wenn du jemanden, der heute in München Grundsicherung im Alter bezieht und in einer - auf auf München bezogen- relativ "teuren" Wohung wohnt und dann auf dein "Mietnieau" gekürzt wird, dann kann er die Miete nicht mehr bezahlen oder muss hungern

Oder eben raus auf's Land ziehen.
Oder eigenverantwortlich vorsorgen? Ach ich vergaß. Eigenverantwortung ist ja was Schlechtes. Vater Staat muss das für einen machen. Und dann noch eine staatliche Deckelung der Mieten, um deine Haltung abzurunden?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Atue001 hat geschrieben:(22 Jun 2020, 23:07)

Ganz klar die Variante 1!

Für eine Startvariante favorisiere ich ja sogar noch eine Stufe darunter - also "nur" ein einheitliches Existenzgrundsicherungsgesetz, welches von der Wiege bis zur Bahre das Thema Existenzgrundsicherung einheitlich und nach einheitlichen Standards organisiert. Das wäre im Sinne von Klarheit und Eindeutigkeit auch in unserer Rechtssystematik bezogen auf die Sozialversicherungen ein echter Meilenstein. Die Existenzgrundsicherung als eigene Säule der Sozialversicherungen.

Selbst wenn man "nur" die bestehenden Regelungen, die derzeit in mehreren unterschiedlichen Gesetzen organisiert sind, erst mal in einem (!) Gesetz konsolidiert ohne sonst was zu ändern - würde sich schon einiges an Gedanken und Haltungen verändern. Und das in die richtige Richtung!

Und auch beim BGE könnte man noch kleiner anfangen, also die Themen Wohnung und auch Krankenversicherung erst mal ausblenden. Die Wohnung deshalb, weil bei denen die unterschiedlichen Wohnkosten durchaus eine Hürde sein können, und die Krankenversicherung vor allem wegen der Thematik des dualen Versicherungssystems und der Problematik, dass wir in der gesetzlichen KV noch Umverteilung mit integriert haben.

Deshalb suche ich nach Wegen, was so einfach wie möglich eigentlich leicht zu realisieren ist, und schon mal in die richtige zukunftsfähige Richtung für unser Sozialsystem insgesamt einzahlt. Ein einheitliches Existenzgrundsicherungsgesetz ist dabei mein Einstiegsfavorit, weil das nahezu ohne finanzielle Risiken tatsächlich vor allem durch organisatorische Veränderungen eingeführt werden kann, und weil in der Folge aber kreativer Freiraum entsteht, was die Weiterentwicklung unseres Sozialsystems angeht.
Ok, also BGE abhängig von Haushaltsgröße und Alter (sächliches Existenzminimum). Ich dachte, du wolltest ein starres BGE in gleicher Höhe für alle?
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(23 Jun 2020, 09:51)
Ok, seltsam. Wie würde man dann ein Grundeinkommen nennen, das in der Höhe zB. je Stadt variiert?
Das ist nun deine "Variation". In den üblichen "BGE"-Modellen" gibt es da snicht.
Oder eigenverantwortlich vorsorgen? Ach ich vergaß. Eigenverantwortung ist ja was Schlechtes. ?
Erklär mir mal, wie die knapp 1 Mio Bezieher von Grundsicherung im Alter oder die (arbeitsunfähigen) Bezieher von Sozialhilfe das machen sollen.

Das habe ich dich übrigens schon mehrfach gefragt.

Ansonsten bin ich natürlich ein großer Anhänger von EIgenverantwortung

Daher lehne ich ein BGE ja ab.....
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(23 Jun 2020, 10:08)
Das ist nun deine "Variation". In den üblichen "BGE"-Modellen" gibt es da snicht.
Spielt doch keine Rolle, wie man das Kind nennt, wenn es zielführend ist. Ist es ein BGE, wenn unterschiedliche Länder eine unterschiedliche Höhe verwenden?


Erklär mir mal, wie die knapp 1 Mio Bezieher von Grundsicherung im Alter oder die (arbeitsunfähigen) Bezieher von Sozialhilfe das machen sollen.

Das habe ich dich übrigens schon mehrfach gefragt.
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass Hochmietstädte ein entsprechend höheres BGE vereinbaren und auch dass das BGE im Alter womöglich höher ist. Es ist kein Naturgesetz, dass ein 20-Jähriger gleich viel bekäme als ein 60-Jähriger.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
Skull
Moderator
Beiträge: 28905
Registriert: Donnerstag 12. April 2012, 22:22
user title: woaussie
Wohnort: NRW / ST

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

franktoast hat geschrieben:(23 Jun 2020, 10:37)

Spielt doch keine Rolle, wie man das Kind nennt, wenn es zielführend ist.
Ist es ein BGE, wenn unterschiedliche Länder eine unterschiedliche Höhe verwenden?

Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass Hochmietstädte ein entsprechend höheres BGE vereinbaren und auch dass das BGE im Alter womöglich höher ist. Es ist kein Naturgesetz, dass ein 20-Jähriger gleich viel bekäme als ein 60-Jähriger.
Doch natürlich.

Ein BEDINGUNGSLOSES GrundEinkommen kann ja nicht an Bedingungen,
wie Wohnort, Alter, spezielle Lebensituationen oder anderes geknüpft sein.

Entweder man diskutiert über ein BGE oder eben über andere Formen des Sozialstaates.

Für ersteres ist dieser Thread gedacht. Zweiteres kann man in anderen eigenen Strängen diskutieren.

mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

franktoast hat geschrieben:(23 Jun 2020, 10:37)

Spielt doch keine Rolle, wie man das Kind nennt, wenn es zielführend ist. Ist es ein BGE, wenn unterschiedliche Länder eine unterschiedliche Höhe verwenden?
Wie gesagt, das ist "dein "Modell".
Hat nur nihst mit den sonstigen "BGE-Modellen" zu tun.
Dort gibt es für alle den gleichen Betrag.

[/quote]Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass Hochmietstädte ein entsprechend höheres BGE vereinbaren und auch dass das BGE im Alter womöglich höher ist. Es ist kein Naturgesetz, dass ein 20-Jähriger gleich viel bekäme als ein 60-Jähriger.[/quote]

Du entfernst dich mit deinen "Vorstellungen" immer weiter von den "üblichen" BGE-Modellen und näherst dich dabei den heutigen Regelungen... bei der Sozialhilfe zu 100%



Bei der Grundsicherung im Alter - wie soll hier "dein" BGE mit den bestehende Rentenansprüchen usw "verrechnet" werden?

Nehmen wir einen Bezieher von Grundsichrung im Alter in München, der heute 800 Euro Rente hat aber aufgrund seiner Miete auf einen Grundsicherungsbedarf von 1200 Euro kommt.
Wie schaut das bei deinem "Modell" aus?
Zuletzt geändert von Realist2014 am Dienstag 23. Juni 2020, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Petionen an den Bundestag: Die Coronakrise belebt die Diskussion um ein Grundeinkommen

https://www.trendsderzukunft.de/petitio ... einkommen/

Drei Petitionen für das BGE wurde beim Deutschen Bundestag eingereicht. Das Parlament muss sich im Oktober mit der Petition beschäftigen. Laut einer Umfrage stehen rund um die Hälfte das Thema positiv. :thumbup:
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 11:45)

Petionen an den Bundestag: Die Coronakrise belebt die Diskussion um ein Grundeinkommen

https://www.trendsderzukunft.de/petitio ... einkommen/

Drei Petitionen für das BGE wurde beim Deutschen Bundestag eingereicht. Das Parlament muss sich im Oktober mit der Petition beschäftigen. Laut einer Umfrage stehen rund um die Hälfte das Thema positiv. :thumbup:

Die Hälfte der Abgeordneten des deutschen Bundestages stehen zum BGE positiv?

Quelle?
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Realist2014 hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:10)

Die Hälfte der Abgeordneten des deutschen Bundestages stehen zum BGE positiv?

Quelle?
Nein die Hälfte der Bevölkerung. Das steht ja im Link.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25827
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:12)

Nein die Hälfte der Bevölkerung.
Ja, so wie in Österreich :D
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:15)

Ja, so wie in Österreich :D
Komischerweise hat es aber funktioniert. Das Ziel wurde ja erreicht.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25827
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:16)

Komischerweise hat es aber funktioniert. Das Ziel wurde ja erreicht.
Aha.. Was war das Ziel?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:12)

Nein die Hälfte der Bevölkerung. Das steht ja im Link.
es wurden wie viel von "der Bevölkerung" befragt?

Und lautete die Frage, ob der Befragte bereit ist, für ein BGE dann selber mehr an Steuern und Abgaben zu bezahlen?

Sonst sind wir ja nur bei den 600 Euro BGE ....
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:19)

Aha.. Was war das Ziel?
Das der deutsche Bundestag sich damit auseinandersetzen muss.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
NicMan
Vorstand
Beiträge: 6395
Registriert: Freitag 23. September 2016, 12:27
user title: Statistiker und Epistemologe

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von NicMan »

Skull hat geschrieben:(23 Jun 2020, 10:46)

Doch natürlich.

Ein BEDINGUNGSLOSES GrundEinkommen kann ja nicht an Bedingungen,
wie Wohnort, Alter, spezielle Lebensituationen oder anderes geknüpft sein.

Entweder man diskutiert über ein BGE oder eben über andere Formen des Sozialstaates.

Für ersteres ist dieser Thread gedacht. Zweiteres kann man in anderen eigenen Strängen diskutieren.

mfg
Diese Bedingungslosigkeit finde ich grade aus sozialer Sicht kaum nachvollziehbar. Mein Vater verdient als Geschäftsführer in einem mittelständischen, chemischen Konzern etwa soviel wie unsere Bundeskanzlerin. Warum genau sollte er ein BGE erhalten? :?: Kann mir das einer der Befürworter erklären? Und eben was Skull sagt: Wenn mein Vater kein BGE bekommen würde, wäre es ja kein BGE mehr...

Das sollten wir also wirklich auseinander halten: Eine andere Form von Sozialstaat (kann man ja diskutieren) oder eben das BGE.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

NicMan hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:25)

Diese Bedingungslosigkeit finde ich grade aus sozialer Sicht kaum nachvollziehbar. Mein Vater verdient als Geschäftsführer in einem mittelständischen, chemischen Konzern etwa soviel wie unsere Bundeskanzlerin. Warum genau sollte er ein BGE erhalten? :?: Kann mir das einer der Befürworter erklären? Und eben was Skull sagt: Wenn mein Vater kein BGE bekommen würde, wäre es ja kein BGE mehr...

Das sollten wir also wirklich auseinander halten: Eine andere Form von Sozialstaat (kann man ja diskutieren) oder eben das BGE.
Das wird als eine Art Menschenrecht begründet. Niemand soll unter dieser Summe leben. Meiner Meinung nach würde auch die Stigmatisierung gegen Arbeitslose aufhören. Erwerbslosigkeit würde nicht als Makel betrachtet.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:31)

Das wird als eine Art Menschenrecht begründet. Niemand soll unter dieser Summe leben. .
Das haben wir bereits mit Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe und ALG II sicher gestellt

Sogar sehr sozial, weil bedafsgerecht im Hinblick auf die Wohnkosten.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

NicMan hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:25)

Diese Bedingungslosigkeit finde ich grade aus sozialer Sicht kaum nachvollziehbar. Mein Vater verdient als Geschäftsführer in einem mittelständischen, chemischen Konzern etwa soviel wie unsere Bundeskanzlerin. Warum genau sollte er ein BGE erhalten? :?: Kann mir das einer der Befürworter erklären? Und eben was Skull sagt: Wenn mein Vater kein BGE bekommen würde, wäre es ja kein BGE mehr...

Das sollten wir also wirklich auseinander halten: Eine andere Form von Sozialstaat (kann man ja diskutieren) oder eben das BGE.
Hier gibt es eine "Vorstellung" eines BGE in einer Höhe, welche die "Niedriglöhner aus ihrem Elend" befreien soll.

Also eine massive Umverteilung

Also eine Aufhebung der Marktwirtschaft, der Wettbewerbs und Leistungsgesellschaft.
Benutzeravatar
NicMan
Vorstand
Beiträge: 6395
Registriert: Freitag 23. September 2016, 12:27
user title: Statistiker und Epistemologe

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von NicMan »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:31)

Das wird als eine Art Menschenrecht begründet. Niemand soll unter dieser Summe leben. Meiner Meinung nach würde auch die Stigmatisierung gegen Arbeitslose aufhören. Erwerbslosigkeit würde nicht als Makel betrachtet.
Das Problem an dieser Vorstellung eines Menschenrechts, so scheint es mir aus ethischer Sicht, liegt darin, dass es nur dadurch zu verwirklichen ist, dass man anderen sehr viel wegnimmt und zwar ohne Gegenleistung. Das bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat massiv in mein Leben einzugreifen, ohne, dass es dafür eine Form von Ausgleich gibt, oder, dass dies freiwillig vereinbart wurde (gegen freiwillige Geschenke ist ja überhaupt nichts einzuwenden)

Es liegt ja auch nicht an irgendeiner Ideologie, dass der Mensch arbeiten muss. Wer alleine auf einer einsamen Insel strandet, der müsste sich sein täglich Brot erarbeiten, denn erstmal muss ja etwas produziert werden, bevor es konsumiert (oder umverteilt) werden kann.

Ich sehe da erhebliche ethische Probleme bei einem BGE.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

NicMan hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:43)

Das Problem an dieser Vorstellung eines Menschenrechts, so scheint es mir aus ethischer Sicht, liegt darin, dass es nur dadurch zu verwirklichen ist, dass man anderen sehr viel wegnimmt und zwar ohne Gegenleistung. Das bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat massiv in mein Leben einzugreifen, ohne, dass es dafür eine Form von Ausgleich gibt, oder, dass dies freiwillig vereinbart wurde (gegen freiwillige Geschenke ist ja überhaupt nichts einzuwenden)

Es liegt ja auch nicht an irgendeiner Ideologie, dass der Mensch arbeiten muss. Wer alleine auf einer einsamen Insel strandet, der müsste sich sein täglich Brot erarbeiten, denn erstmal muss ja etwas produziert werden, bevor es konsumiert (oder umverteilt) werden kann.


Ich sehe da erhebliche ethische Probleme bei einem BGE.
Ja aber wir haben jetzt die Digitalisierung und man geht davon aus dass es nicht genügend Arbeit für alle geben wird. Es wird zwar gemunkelt, dass neue Arbeitsplätze entstehen. Allerdings befürchte ich, dass es nicht aureichen wird. Jeder würde ja dieses Geld bekommen. Deswegen sehe ich das Problem nicht. Wenn ich jetzt Beispielsweise eine höhere sanktionslose Grundsicherung für Arme fordern würde, dann würde es mehr Steuern geben und er würde dann nichts bekommen. Beim BGE wäre es ja nicht so.

Ich will einfach damit sagen, dass diese Form nicht mehr so extrem existieren wird. Ich sage ja nicht, dass jeder auf der Couch sitzt, sondern dass andere Arbeit an Bedeutung gewinnen wird. Wie z.B. das Ehrenamt wird aufgewertet und man kann sein Hobby zum Beruf machen.

Ich persönlich sehe die jetzige Situation als ethisch problematisch. Es gibt Menschen die obdachlos werden und komplett aussteigen.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
3x schwarzer Kater
Beiträge: 25827
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 16:25
user title: Do legst di nieda
Wohnort: Schwaben

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 12:57)

Ja aber wir haben jetzt die Digitalisierung und man geht davon aus dass es nicht genügend Arbeit für alle geben wird..
Dann arbeiten wir halt nur 30 Stunden pro Woche statt jetzt etwa 40. Dann reicht's auch wieder für alle.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Skull hat geschrieben:(23 Jun 2020, 10:46)

Doch natürlich.

Ein BEDINGUNGSLOSES GrundEinkommen kann ja nicht an Bedingungen,
wie Wohnort, Alter, spezielle Lebensituationen oder anderes geknüpft sein.

Entweder man diskutiert über ein BGE oder eben über andere Formen des Sozialstaates.

Für ersteres ist dieser Thread gedacht. Zweiteres kann man in anderen eigenen Strängen diskutieren.

mfg
Ok, dann ist es aber auch kein BGE, wenn man in Deutschland gemeldet sein muss oder ob man ein Mensch ist. Sonst wären da ja Bedingungen. Oder warum sollte mein Kater kein BGE bekommen?

Aus Wikipedia:
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche vom Staat ausgezahlte finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung). Es wird in Finanztransfermodellen meist als eine Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre – in Form eines Bürgergelds.
Hier steht nix davon, dass die Höhe für jeden Empfänger gleich hoch sein müsse. Meistens soll es existenzsichernd sein (muss aber nicht).

Vielleicht solltet ihr mal den Wikipediaartikel ergänzen mit sowas wie "Die Höhe der Leistung muss zwingend die Gleiche pro Person sein, sonst ist es eine kein BGE mehr".

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingung ... deinkommen
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

Realist2014 hat geschrieben:(23 Jun 2020, 10:51)

Wie gesagt, das ist "dein "Modell".
Hat nur nihst mit den sonstigen "BGE-Modellen" zu tun.
Dort gibt es für alle den gleichen Betrag.
Nö. Man macht das der Einfachheit halber.
Du entfernst dich mit deinen "Vorstellungen" immer weiter von den "üblichen" BGE-Modellen und näherst dich dabei den heutigen Regelungen... bei der Sozialhilfe zu 100%
Ja, es ist "bedarfsgerechter". Ein BGE in gleicher Höhe pro Person wäre für einen Single-Haushalt zu wenig und für die Großfamilie zu viel.


Bei der Grundsicherung im Alter - wie soll hier "dein" BGE mit den bestehende Rentenansprüchen usw "verrechnet" werden?
Auszahlung = MAX (Anspruch minus BGE; BGE)
Nehmen wir einen Bezieher von Grundsichrung im Alter in München, der heute 800 Euro Rente hat aber aufgrund seiner Miete auf einen Grundsicherungsbedarf von 1200 Euro kommt.
Wie schaut das bei deinem "Modell" aus?
BGE 600€ + Rente 600€ = 1200€
-> wau, bin ich kreativ. Auf so ne Lösung wärst du nie gekommen. [Provokation entfernt - Mod]
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
Benutzeravatar
NicMan
Vorstand
Beiträge: 6395
Registriert: Freitag 23. September 2016, 12:27
user title: Statistiker und Epistemologe

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von NicMan »

franktoast hat geschrieben:(23 Jun 2020, 15:10)

Ok, dann ist es aber auch kein BGE, wenn man in Deutschland gemeldet sein muss oder ob man ein Mensch ist. Sonst wären da ja Bedingungen. Oder warum sollte mein Kater kein BGE bekommen?

Aus Wikipedia:

Hier steht nix davon, dass die Höhe für jeden Empfänger gleich hoch sein müsse. Meistens soll es existenzsichernd sein (muss aber nicht).

Vielleicht solltet ihr mal den Wikipediaartikel ergänzen mit sowas wie "Die Höhe der Leistung muss zwingend die Gleiche pro Person sein, sonst ist es eine kein BGE mehr".

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingung ... deinkommen
Es ist doch klar worauf sich Skull hier wirklich bezieht:
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche vom Staat ausgezahlte finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung).
Die Idee, jedes Gesellschaftsmitglied an den Gesamteinnahmen dieser Gesellschaft ohne Bedürftigkeit zu beteiligen, wird weltweit diskutiert.
Es geht also um die Entkoppelung von Zuwendung und Bedürftigkeit sowie die gleiche Auszahlung an jeden Bürger.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2020, 13:21)

Dann arbeiten wir halt nur 30 Stunden pro Woche statt jetzt etwa 40. Dann reicht's auch wieder für alle.
Es geht um Arbeit die in Zukunft nicht von Menschen gemacht wird.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Occham

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Occham »

lili hat geschrieben:(23 Jun 2020, 16:06)

Es geht um Arbeit die in Zukunft nicht von Menschen gemacht wird.
Die Autmatisierung wird wohl abgebremst werden, in dem Sinne, das man Arbeitsplätze schafft.
Benutzeravatar
franktoast
Beiträge: 4611
Registriert: Sonntag 29. Juni 2014, 10:24

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von franktoast »

NicMan hat geschrieben:(23 Jun 2020, 15:21)

Es ist doch klar worauf sich Skull hier wirklich bezieht:

Es geht also um die Entkoppelung von Zuwendung und Bedürftigkeit sowie die gleiche Auszahlung an jeden Bürger.
Na und? Egal A arbeitslos ist, Mindestlohn verdient oder Millioneneinkommen hat, bekommt er ein BGE. "unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage". Ob er mit zunehmenden Alter oder beim Umzug in einer andere Stadt ein anderes BGE bekommt, hat damit nichts zu tun. Oder geht man davon aus, dass man beim Umzug nach Rumänien das gleiche BGE bekommt? Falls nein, wäre man sich ja hier auch einig, dass es etwas mit dem Wohnort zu tun hat. Und die meisten Befürworter gehen von einem geringeren BGE für Kinder aus, also hat es auch was mit dem Alter zu tun.

Bedingungslos bedeutet beim BGE, dass es nicht von Einkommen und Vermögen der Person abhängt.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
lili
Beiträge: 9116
Registriert: Mittwoch 5. November 2014, 20:51

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von lili »

Occham hat geschrieben:(23 Jun 2020, 16:12)

Die Autmatisierung wird wohl abgebremst werden, in dem Sinne, das man Arbeitsplätze schafft.
Wozu dann die Automatisierung? Die war ja langfristig dazu gedacht unliebsame Arbeit zu ersetzen.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
NicMan
Vorstand
Beiträge: 6395
Registriert: Freitag 23. September 2016, 12:27
user title: Statistiker und Epistemologe

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von NicMan »

franktoast hat geschrieben:(23 Jun 2020, 16:26)
Bedingungslos bedeutet beim BGE, dass es nicht von Einkommen und Vermögen der Person abhängt.
Und genau das ist der Grund, weshalb es abzulehnen ist. Warum sollte mein Vater, der als Geschäftsführer in einem mittelständischen Betrieb arbeitet und ein Gehalt in der Höhe der Bezüge der Bundeskanzlerin verdient, aus ethischer Sicht ein BGE erhalten? Es gibt dafür keinen Bedarf. Schon klar, ein BGE ist unabhängig vom Bedarf, aber genau das macht es in meinen Augen zu einer sehr schlechten Idee.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
Antworten