Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Fianzierbar mit den heutigen Mttel den Existenzsicherung sind ca 650 Euro plus 200 KV- nicht mehr.
Es kommt darauf an, wie eng du das auslegst.
Ein Hartz IV-Empfänger, der eine Haftpflichtversicherung hat, bekommt diese bezahlt. Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Es werden weitere Leistungen auch bei Hartz IV anerkannt.
Das Pendant dazu ist bei der Einkommensteuer beispielsweise die Position "sonstige Vorsorgeaufwendungen".
Wenn man alles zusammenrechnet, sind wohl ein paar Euros mehr drin. Das geht dann zwar über die harte Definition der Grundsicherung hinaus - ist aber auch heute schon so vorgesehen - und zwar sowohl im SGB als auch im Steuerrecht.
Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Richtig- nur ist das nur ein kleiner Teil
Das (Geamt-)Volumen der heutigen Rentenauszahlungen steht daher
nicht zur Verfügung.
Die Durchschnittsrente liegt im Westen bei Männern Ende 2017 bei 1095€, im Osten bei 1198€. Bei Frauen: West: 622€; Osten: 928€.
Wenn du also von 650€ redest, ist das nicht ein kleiner Teil, sondern der größere Teil.
Vom Gesamtvolumen rede ich auch nicht - den brauche ich ja auch nicht zu verrechnen, weil verrechnet wird jeweils nur der Grundsicherungsanteil. Auch das ist nur eine technische Umstellung - ein finanzieller Mehrbedarf entsteht dadurch nicht.
Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Das was ich selber erwirtschaftet habe, steht keinesfalls auch nur im Ansatz zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung- nicht ein Cent davon
Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. In der Regel erwirtschaftet man deutlich mehr als das, was einem zur Verfügung steht. Das muss auch so sein - denn von dem, was ich erwirtschafte, muss ich einen Teil abführen um den Staat zu finanzieren. Das ist auch nicht schlimm, denn ich nehme im Umkehrschluss auch staatliche Leistungen in Anspruch.
Je nach Höhe der Bezüge ist ein Teil von dem, was du selbst erwirtschaftest, auch immer Teil einer Transferleistung für andere, die selbst nicht in der Lage sind, ausreichend eigene Beiträge beizusteuern - oder denen man es zumindest nicht zumuten will, dass sie dies in der vollen Höhe tun. Ein gutes Beispiel wäre hier das Umverteilungssystem in unserer KV.
Realist2014 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 12:58)
Daher bleibt in der Sume aller Faktoren eben nur
ca 650 Euro plus 200 Euro für die KV - wobei hier die PVK Versicherten auch außen vor sind. Die bekommen natürlich dann 850 Euro
Das wurde alles hier im Forum schon mehrfach mit den realen Zahlen "durchgespielt".........
Du kannst einen genauen Betrag hier im Forum so oft und spekulativ durchrechnen wie du willst - er bleibt spekulativ. Um tatsächlich final ein Modell durchzurechnen brauchst du Zahlenmaterial, was nicht ausreichend öffentlich zur Verfügung steht, bezeihungsweise auch Algorithmen, die keineswegs mal eben so mit Excel & Co gerechnet werden können. Dazu kommt, dass nur wenige Veränderungen im Gesamtgefüge unseres Steuer- und Sozialsystems zeitnah auch Anpassungen bei KV-Beiträgen oder auch bei Hartz IV, Kindergeld, Kinderfreibetrag etc. etc. nach sich ziehen. Wenn du also eine SO konkrete Zahl wie die 650€ in den Raum stellst, dann schon mal der Hinweis, dass diese Zahl bereits mit ihrer Veröffentlichung garantiert veraltet ist.
Die 200€ für die KV stammen aus Zahlenmaterial, welches auch schon wieder mindestens 6 Jahre alt ist. Wenn du heute konkreter abschätzt, sind es ziemlich sicher schon 220€ - Tendenz moderat steigend.
Und: Wenn der Gesetzgeber beispielsweise Veränderungen bei der Mehrwertsteuer vornimmt, hat das Auswirkungen auf den Warenkorb, der der Berechnung des Hartz IV-Satzes zugrunde liegt.
Wenn sich der Mietspiegel deutlich nach oben oder unten bewegt, verändern sich weitere Parameter. Wir sollten diese Pseudogenauigkeit also hier verlassen, und uns etwas ungenaueren Zahlen zuwenden, und dann eher einen groberen Rahmen abstecken, der garantiert finanzierbar ist, der leicht finanzierbar ist, der nur finanzierbar ist, wenn man entsprechend stark auch in die Thematik der Gegenfinanzierung einsteigt, oder auch in Zahlen, die nicht finanzierbar sind.
Derzeit gehe ich grob davon aus, dass folgendes gilt:
Garantiert finanzierbar: 600€ + KV
Leicht finanzierbar: 800€ + KV
Mit passenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen finanzierbar: bis 1500€ inkl. KV
Schwer finanzierbar: bis 2000€ inkl. KV
Nicht finanzierbar: >2000€.
Bei 2000€ wäre knapp 60% des BIP in den Regularien des BGE gefangen - das halte ich per se für unfinanzierbar.
Bei 1500€ sind wir bei 43% BIP - da ist dann nicht mehr viel Luft für andere staatliche Leistungen - das wird also nur gehen, wenn sich der Staat im Gegenzug aus weiten Teilen seiner heutigen Verantwortung zurückzieht. Als Beispiel habe ich schon benannt das BGE für Kinder, was man durchaus gleichhoch zum BGE für Erwachsene denken kann - wenn man im Gegenzug weitgehend die Finanzierung von Kindergärten und Schulen u.ä. über Eigenbeiträge organisiert, und nicht mehr über den Staat.
Prinzipiell machbar ist also viel mehr als das enge Korsett von 650€ - es ist aber immer eine Frage, ob das, was dann gemacht werden müsste, noch eine Mehrheit hätte. Denn ohne Mehrheit gibt es erst mal ziemlich wenig - bis heute noch nicht mal ein BGE.
Dem Gegenüber die ein Existenzgrundsicherungsgesetz, welches eben die Existenzgrundsicherung erst mal einheitlich rechtlich organisiert, weitestgehend Aufwandsneutral - und dennoch eine sinnvolle Vorstufe eines BGEs.
Ob ein BGE finanzierbar ist oder nicht, hängt nicht nur von der Ausgabeseite ab!