Ja, das ist mir nicht neu und auch genau das Thema. Wäre es dir lieber das es schon ab 11 km/h zum Entzug kommen würde, jetzt da Vorsatz eh schon keine Rolle mehr spielt ?
Der Vorsatz hat auch vor 2020 keine Rolle gespielt und nein, ich bin mit der neuen Regelung zufrieden. Also kein Grund mich ein zehntes Mal zu fragen, ob ich nicht das oder das besser finden würde.
Der Vorsatz hat auch vor 2020 keine Rolle gespielt und nein, ich bin mit der neuen Regelung zufrieden. Also kein Grund mich ein zehntes Mal zu fragen, ob ich nicht das oder das besser finden würde.
Sicher hat er das, durch eine ganz einfach Logik. Zum einen musste man in eiern 30er Begrenzung bei den 31 auch schon in der 50er Beschränkung zu schnell gewesen sein, und bei über 80 in der 50er Beschränkung kann man wirklich nicht mehr von einer Unachtsamkeit ausgehen.
Aber das dürfte dir ja auch recht egal sein, du hast ja deine ideologische Befriedigung erhalten und findest das gut so wie es jetzt ist.
Sicher hat er das, durch eine ganz einfach Logik. Zum einen musste man in eiern 30er Begrenzung bei den 31 auch schon in der 50er Beschränkung zu schnell gewesen sein, und bei über 80 in der 50er Beschränkung kann man wirklich nicht mehr von einer Unachtsamkeit ausgehen.
Sorry, den ersten Satz verstehe ich nicht. 31 zu schnell in einer 50er Beschränkung?
Ein Terraner hat geschrieben:
Aber das dürfte dir ja auch recht egal sein, du hast ja deine ideologische Befriedigung erhalten und findest das gut so wie es jetzt ist.
Bei Geldstrafen plädiere ich für eine Koppelung an den Verdienst - ähnlich wie in Strafprozessen: Vergehen -> X Tagessätze
Das würde verhindern, dass "Gutverdiener" über Bußgelder nur müde lächeln, die für "arme Schlucker" teilweise ebenso existenzgefährdend sind, wie jetzt der Führerscheinentzug.
Mir schwillt jedes mal der Hals, wenn ich den Nachbaren wieder prahlen höre, wie knapp er am Führerscheinentzug vorbei gekommen ist, aber das "bisschen Bußgeld ist ja kein Problem - wenn es überhaupt gezahlt werden muss, nachdem der Anwalt sich damit befasst hat".
Dahingehend ist die Verschärfung zum Führerscheinentzug tatsächlich sogar ein Schritt hin zur Gerechtigkeit, da der Führerscheinentzug auch "Gutverdiener" ebenso trifft, wie "arme Schlucker". Mit der wachsenden sozialen Ungleichheit empfinde ich Pauschalstrafen als nicht mehr zeitgemäß.
Das geht aber nur, wenn es eine Straftat ist, bei Ordnungswidrigkeiten wird immer der Gleichheitsgrundsatz angewendet.
Sorry, den ersten Satz verstehe ich nicht. 31 zu schnell in einer 50er Beschränkung?
Wenn man von einer 50er in eine 30er abbiegt und dann geblitz wird, war man bei +31 auch schon in der 50er zu schnell für eine 50er. Das lässt Vorsatz erahnen, der jetzt weg fällt. Das ist der Haupt Kritikpunkt an der neuen Regelung, hat dir das noch keiner gesagt?
Wenn man von einer 50er in eine 30er abbiegt und dann geblitz wird, war man bei +31 auch schon in der 50er zu schnell für eine 50er. Das lässt Vorsatz erahnen, der jetzt weg fällt. Das ist der Haupt Kritikpunkt an der neuen Regelung, hat dir das noch keiner gesagt?
Erstmal wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung mindestens 3 km/h als Toleranz abgezogen, so dass erst ab 34 losgeht. Zum anderen wird man in der Regel keinen Blitzer kurz nach einem Geschwindigkeitsschild aufbauen. Und zuletzt, vorausschauendes Fahren gehört genauso dazu, d.h. man muss weder eine Vollbremsung bei einem 30er Schild hinlegen nach 200m immer noch mit 50 in der der 30er Zone fahren. Und zu allerletzt, es ist Dein Hauptkritikpunkt.
Erstmal wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung mindestens 3 km/h als Toleranz abgezogen, so dass erst ab 34 losgeht. Zum anderen wird man in der Regel keinen Blitzer kurz nach einem Geschwindigkeitsschild aufbauen. Und zuletzt, vorausschauendes Fahren gehört genauso dazu, d.h. man muss weder eine Vollbremsung bei einem 30er Schild hinlegen nach 200m immer noch mit 50 in der der 30er Zone fahren.
Sofern man den weiß das man sich in einer 30 Beschränkung befindet, schein ja ein unglaublich komplizierter Sachverhalt zu sein, so ein zugeparktes Schild.
Sofern man den weiß das man sich in einer 30 Beschränkung befindet, schein ja ein unglaublich komplizierter Sachverhalt zu sein, so ein zugeparktes Schild.
Ja der Klassiker, da stand jemand vor dem Schild. Naja, wer das schlüssig nachweisen kann, der kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und niemand muss verhängte Ordnungsstrafen einfach so hinnehmen.
Ein Terraner hat geschrieben:
Nöp, aber dazu müsstest du jetzt Artikel lesen.
Naja, lag vielleicht daran, dass ich meistens nur Deine Postings gelesen habe. Aber wer findet jetzt alles den neuen Bußgeldkatalog blöd und warum? Gab es schon Umfragen im Forum?
Ja der Klassiker, da stand jemand vor dem Schild. Naja, wer das schlüssig nachweisen kann, der kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und niemand muss verhängte Ordnungsstrafen einfach so hinnehmen.
Jup, der Klassiker bedeutet nun Höchststrafe.
Sag mal fährst du eigentlich Auto, bzw. bist du darauf angewiesen?
Naja, lag vielleicht daran, dass ich meistens nur Deine Postings gelesen habe. Aber wer findet jetzt alles den neuen Bußgeldkatalog blöd und warum? Gab es schon Umfragen im Forum?
Keine Ahnung, aber es sollten schon genug Artikel verlinkt worden sein.
Vorher gab es ab mehr als 31 km/h innerorts und 25 km/h außerorts 1 Monat Fahrverbot. Jetzt gibt es das ab mehr als 21 km/h.
Nein das stimmt nicht.
Außerorts wurde erst ab 41 km/h zuviel ein Fahrverbot fällig.
Es sei denn, man war 2mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h überm Limit erwischt worden.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
Das war auch schon vorher so. Auf 'ner 100er Straße ein 70er Schild übersehen. Oder Ortseingangsschild nicht beachtet. Wie gesagt, es bleibt weiterhin der Rechtsweg erhalten, die Entscheidung anzufechten.
Ein Terraner hat geschrieben:
Sag mal fährst du eigentlich Auto, bzw. bist du darauf angewiesen?
Ja. Und? Spielt das eine Rolle in der Bewertung der Argumente? Du willst doch nicht in den Verdacht geraten, Argumentum ad hominem zu betreiben, oder?
Nein das stimmt nicht.
Außerorts wurde erst ab 41 km/h zuviel ein Fahrverbot fällig.
Es sei denn, man war 2mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h überm Limit erwischt worden.
Das war auch schon vorher so. Auf 'ner 100er Straße ein 70er Schild übersehen. Oder Ortseingangsschild nicht beachtet. Wie gesagt, es bleibt weiterhin der Rechtsweg erhalten, die Entscheidung anzufechten.
Nein war es nicht, außerorts galt 41km/h. Und der Hinweis auf den Rechtsweg ist einfach nur ein Witz.
Ja. Und? Spielt das eine Rolle in der Bewertung der Argumente? Du willst doch nicht in den Verdacht geraten, Argumentum ad hominem zu betreiben, oder?
Mich würde nur interessieren aus welcher Position du argumentierst und ob du selber Betroffen bist.
Der ist falsch, das war nur bei Widerhohlungstaten innerhalb eines Jahres.
Hier, siehst du bei den Außerorts Fahrverboten die hochgestellt 1? Das bedeutet das dieses Fahrverbot nur ausgesprochen wurden wenn man vorher innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h zu schnell geblitz wurde. https://www.mystipendium.de/bussgeldkatalog
Der ist falsch, das war nur bei Widerhohlungstaten innerhalb eines Jahres.
Hier, siehst du bei den Außerorts Fahrverboten die hochgestellt 1? Das bedeutet das dieses Fahrverbot nur ausgesprochen wurden wenn man vorher innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h zu schnell geblitz wurde. https://www.mystipendium.de/bussgeldkatalog
Okay, danke für den Hinweis. Dann muss ich die Behauptung natürlich zurücknehmen, in dem Link war das verkürzt dargestellt. Also wurde die Grenze außerorts bei einem einmaligen Vergehen von 41 auf 26 km/h herabgesetzt (und innerorts von 31 auf 21).
Okay, danke für den Hinweis. Dann muss ich die Behauptung natürlich zurücknehmen, in dem Link war das verkürzt dargestellt. Also wurde die Grenze außerorts bei einem einmaligen Vergehen von 41 auf 26 km/h herabgesetzt (und innerorts von 31 auf 21).
Ja das bezog sich nur auf Wiederholungstäter, das lässt der Sport 1 Link unter den Tisch fallen.
Das geht aber nur, wenn es eine Straftat ist, bei Ordnungswidrigkeiten wird immer der Gleichheitsgrundsatz angewendet.
Und das widerspricht eben meinem Gerechtigkeitsempfinden.
Meiner Meinung nach sollte hier stattdessen der GleichBEHANDLUNGS-Grundsatz Anwendung finden - so, dass die Strafe jeden gleich trifft - egal ob das nun ein Harz4-Empfänger ist, oder ein Konzern-CEO.
Ist nach aktueller Gesetzeslage natürlich (noch) nicht möglich, aber dort wäre eine Anpassung im Bußgeldkatalog sehr angebracht. Dann bedarf es auch keiner besonders niedriger Hürden für ein Fahrverbot, das wiederum alle gleich trifft (was gut ist).
Erstmal wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung mindestens 3 km/h als Toleranz abgezogen, so dass erst ab 34 losgeht. Zum anderen wird man in der Regel keinen Blitzer kurz nach einem Geschwindigkeitsschild aufbauen.
Doch, kann ich mir durchaus vorstellen. Ich hab jedenfalls erlebt, dass ein Blitzer unmittelbar (schon in Sichtweite) vor der Aufhebung der Tempobegrenzung aufgestellt wurde. Ist fast dasselbe.
Die sind also nicht immer ehrenvoll, vor allem wenn blanke Kommunen blitzen. Und juristisch gesehen ist das ja tatsächlich in Ordnung.
Bonn - Der neue Bußgeldkatalog hat in Bonn eine regelrechte Lawine von Fahrverboten ausgelöst. Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht.
Seit dem 28. April gelten auf Deutschlands Straßen verschärfte Strafen für Raser und andere Verkehrssünder. Ab 21 km/h zu schnell innerorts droht nun ein einmonatiges Fahrverbot – zuvor galten 31 km/h als Grenzwert.
Und das widerspricht eben meinem Gerechtigkeitsempfinden.
Meiner Meinung nach sollte hier stattdessen der GleichBEHANDLUNGS-Grundsatz Anwendung finden - so, dass die Strafe jeden gleich trifft - egal ob das nun ein Harz4-Empfänger ist, oder ein Konzern-CEO.
Ist nach aktueller Gesetzeslage natürlich (noch) nicht möglich, aber dort wäre eine Anpassung im Bußgeldkatalog sehr angebracht. Dann bedarf es auch keiner besonders niedriger Hürden für ein Fahrverbot, das wiederum alle gleich trifft (was gut ist).
Gerecht ist es eben nicht, jedoch fehlt mir jegliche Vorstellung wie man das umsetzen könnte. Wenn es so wie jetzt, über die Amtsgerichte läuft,
dann würde das alles zu lange dauern. Wenn es über die Bußgeldstelle läuft, dann müsste man bei der sein Einkommen angeben und die müssten das dann überprüfen.
Außerdem glaube ich, dass wenn man daran rührt, es wieder die Falschen trifft.
Weiß man, ob der Artikelschreiber selbst betroffen ist?
Wo soll denn nun das Problem sein, wenn man bei mehr als 40%iger Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Monat auf den Lappen verzichten muss?
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
jack000 hat geschrieben:(01 Jun 2020, 22:34)
.
=> Es gab doch genau deswegen ein Punktesystem welches sich bewährt hat, warum schon die Höchststrafe selbst bei 0 Punkten?
Es ist ja nicht die Höchststrafe. Es gibt schließlich auch noch den Führerscheinentzug oder bei besonders schweren Verstößen auch Geld- oder Freiheitsstrafen.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Weiß man, ob der Artikelschreiber selbst betroffen ist?
Wo soll denn nun das Problem sein, wenn man bei mehr als 40%iger Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Monat auf den Lappen verzichten muss?
Das wären 42 km/h in einer 30-Zone. Das kann dir bergab schon passieren, wenn du konzentriert aus dem Fenster schaust, um nur ja keinen Radler zu übersehen, der regelwidrig irgendwo einschießt. Wenn sowas mal folgenlos passiert und gemessen wird, sollte es ein Geld geben oder meinetwegen einen Punkt. Aber so ist es völlig unausgeglichen.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Das wären 42 km/h in einer 30-Zone. Das kann dir bergab schon passieren, wenn du konzentriert aus dem Fenster schaust, um nur ja keinen Radler zu übersehen, der regelwidrig irgendwo einschießt. Wenn sowas mal folgenlos passiert und gemessen wird, sollte es ein Geld geben oder meinetwegen einen Punkt. Aber so ist es völlig unausgeglichen.
Und es sind 70 km/h bei erlaubten 50 im "normalen" Stadtverkehr.
Die 30 sind in Deinem Beispiel übrigens erlaubte HÖCHST-Geschwindigkeit. Die Grenze muss niemand austesten, wenn er den Unterschied zwischen 30 und 42 nicht ohne Blick auf den Tacho erkennt.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Und es sind 70 km/h bei erlaubten 50 im "normalen" Stadtverkehr.
Die 30 sind in Deinem Beispiel übrigens erlaubte HÖCHST-Geschwindigkeit. Die Grenze muss niemand austesten, wenn er den Unterschied zwischen 30 und 42 nicht ohne Blick auf den Tacho erkennt.
Der Verkehr dient meistens weniger der Fahrtlust als dem ankommen. Möglichst in endlicher Zeit. Ich bin nicht gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen und es sollte reichlich gemessen werden. Jedoch finde ich die aktuelle Regelung überzogen, solange die Automaten nicht am Drücker sind.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Es ist ja nicht die Höchststrafe. Es gibt schließlich auch noch den Führerscheinentzug oder bei besonders schweren Verstößen auch Geld- oder Freiheitsstrafen.
Im Sinne dessen, was ich schrieb, ist es weder unmöglich, noch habe ich mich davon ausgenommen.
Was soll das also?
Sicher ist das spüren von 12km/h unmöglich, also darf nach deiner Aussage niemand mehr 30 fahren in der 30 Zone? Weil die Grenze ja niemand austesten muss wenn er zu der Unmöglichkeit nicht in der Lage ist.
Sicher ist das spüren von 12km/h unmöglich, also darf nach deiner Aussage niemand mehr 30 fahren in der 30 Zone? Weil die Grenze ja niemand austesten muss wenn er zu der Unmöglichkeit nicht in der Lage ist.
Interessant, dass es hier offenbar Vertreter gibt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einer Mindestgschwindigkeit verwechseln und sich dann darüber beklagen, dass das Überschreiten (strenger als sie es sich wünschen) sanktioniert wird ... weil es ihnen anscheinend überhaupt nicht in den Sinn kommt, dass man im Zweifelsfall auch mal etwas LANGSAMER als die erlaubte Topspeed fahren könnte und SOLLTE.
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Interessant, dass es hier offenbar Vertreter gibt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einer Mindestgschwindigkeit verwechseln und sich dann darüber beklagen, dass das Überschreiten (strenger als sie es sich wünschen) sanktioniert wird ... weil es ihnen anscheinend überhaupt nicht in den Sinn kommt, dass man im Zweifelsfall auch mal etwas LANGSAMER als die erlaubte Topspeed fahren könnte und SOLLTE.
Interessant was es für Realitätsverweigerung gibt. Riskierst du gerne ein Bußgeld für unnötiges zu langsam fahren?
Interessant was es für Realitätsverweigerung gibt. Riskierst du gerne ein Bußgeld für unnötiges zu langsam fahren?
Dazu kann es doch gar nicht kommen.
Wenn Du bei angestrebtem Tempo 20 um etwas mehr als die 12 km/h überziehst, die Du zwischen 30 und 42 nicht wahrnehmen kannst, bist Du doch im zulässigen Bereich bzw. nur bei einem kleinen Bußgeld.
Aber ich verstehe schon, dass Dir Widerspruch um seiner selbst willen bisweilen viel zu reizvoll ist, als dass Du so etwas akzeptieren wolltest. Dass Du es KÖNNTEST, bezweifle ich nicht.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Wenn Du bei angestrebtem Tempo 20 um etwas mehr als die 12 km/h überziehst, die Du zwischen 30 und 42 nicht wahrnehmen kannst, bist Du doch im zulässigen Bereich bzw. nur bei einem kleinen Bußgeld.
Aber ich verstehe schon, dass Dir Widerspruch um seiner selbst willen bisweilen viel zu reizvoll ist, als dass Du so etwas akzeptieren wolltest. Dass Du es KÖNNTEST, bezweifle ich nicht.
Das einzige das ich hier verstehe ist das du durch den Einwurf einer Unmöglichkeit aus einer 30er Zone eine 20er Zone machen willst. Die Taktik ist hier allerdings auch nicht neu, die Aufforderung das Auto stehen zu lassen wenn nicht in der Lage ist unmögliches zu leisten. Der kommt bei der Diskussion eigentlich regelmäßig.
Wenn Du bei angestrebtem Tempo 20 um etwas mehr als die 12 km/h überziehst, die Du zwischen 30 und 42 nicht wahrnehmen kannst, bist Du doch im zulässigen Bereich bzw. nur bei einem kleinen Bußgeld.
Aber ich verstehe schon, dass Dir Widerspruch um seiner selbst willen bisweilen viel zu reizvoll ist, als dass Du so etwas akzeptieren wolltest. Dass Du es KÖNNTEST, bezweifle ich nicht.
Ihr seid aber verhakt. In ein paar Jahren macht das alles der Automat. Jetzt noch die Leute schikanieren erscheint mir unsinnig.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Das einzige das ich hier verstehe ist das du durch den Einwurf einer Unmöglichkeit aus einer 30er Zone eine 20er Zone machen willst. Die Taktik ist hier allerdings auch nicht neu, die Aufforderung das Auto stehen zu lassen wenn nicht in der Lage ist unmögliches zu leisten. Der kommt bei der Diskussion eigentlich regelmäßig.
Für wen das Einhalten von Tempo 30 oder irgendeiner anderen Geschwindigkeitsbegrenzung eine Unmöglichkeit darstellt, dem sollte der Führerschein generell entzogen werden.
Wäre nur gut, denn dann wäre für mich und diejenigen, die diese "Unmöglichkeit" in den Griff bekommen, mehr Platz auf den Strassen, und entspannter wäre das Fahren dann auch noch.
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Für wen das Einhalten von Tempo 30 oder irgendeiner anderen Geschwindigkeitsbegrenzung eine Unmöglichkeit darstellt, dem sollte der Führerschein generell entzogen werden.
Wäre nur gut für mich, denn dann wäre für mich und diejenigen, die diese "Unmöglichkeit" in den Griff bekommen, mehr Platz auf den Strassen, und entspannter wäre das Fahren dann auch noch.
Jup, sag ich ja Populistischer Bullshit erster Klasse. Wenn dir der Führerschein zu schwer in der Tasche liegt kannst du ihn ja freiwillig wieder abgeben, und wenn du Entspannung suchst solltest du das wo anders machen als im Straßenverkehr.
Nun lass mal das In-den-Spiegel-Gucken und befasse Dich mit Argumenten. Ich habe genügend geliefert, nun bist Du dran.
Du hast keinen Argumente geliefert, du hast schlicht behauptet das jemand der eine Geschwindigkeitsdifferenz von 12km/h nicht erspüren kann die Grenzen von Geschwindigkeitszonen nicht austesten soll.
Du hast keinen Argumente geliefert, du hast schlicht behauptet das jemand der eine Geschwindigkeitsdifferenz von 12km/h nicht erspüren kann die Grenzen von Geschwindigkeitszonen nicht austesten soll.
Und es ist noch immer nichts falsch daran, im Zweifel defensiver/vorsichtiger zu fahren!
In einr 30er-Zone läufst Du wohl kaum Gefahr, wegen Verkehrsbehinderung belangt zu werden, wenn Du etwas langsamer unterwegs bist.
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Und es ist noch immer nichts falsch daran, im Zweifel defensiver/vorsichtiger zu fahren!
In einr 30er-Zone läufst Du wohl kaum Gefahr, wegen Verkehrsbehinderung belangt zu werden, wenn Du etwas langsamer unterwegs bist.
Kommt auf die 30 Zone an und es spricht nichts dagegen vorsichtiger zu fahren. Ich hab nur ein Problem mit Populismus, Pauschalisierungen und unmöglichen Voraussetzungen als Bedingung im normalen öffentlichen Leben.
Kommt auf die 30 Zone an und es spricht nichts dagegen vorsichtiger zu fahren. Ich hab nur ein Problem mit Populismus, Pauschalisierungen und unmöglichen Voraussetzungen als Bedingung im normalen öffentlichen Leben.
Sie sind ja nicht unmöglich, das ist nur eine von Dir aufgestellte Behauptung respektive Unterstellung.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Sie sind ja nicht unmöglich, das ist nur eine von Dir aufgestellte Behauptung respektive Unterstellung.
In neuen Autos mit aktiver Dämpferregelumg und Akustikverglasung merkst du nicht mal den Unterschied von 30 km/h, das ist keine Unterstellung das ich schlicht Tatsache. Und wenn du hier behauptest 10km/h Unterschied zu erspüren ohne Tacho Hilfe, dann ist das schlicht gelogen.
In neuen Autos mit aktiver Dämpferregelumg und Akustikverglasung merkst du nicht mal den Unterschied von 30 km/h, das ist keine Unterstellung das ich schlicht Tatsache. Und wenn du hier behauptest 10km/h Unterschied zu erspüren ohne Tacho Hilfe, dann ist das schlicht gelogen.
Das habe ich, wie bereits deutlich gemacht, nicht geschrieben, also unterlasse Deine unverfrorene Behauptung, ich verbreitete hier Lügen!
Im übrigen gilt auch in der 30er-Zone die Grenze "21 km/h Überschreitung" für den Führerscheinentzug.
Es ist allerdings zu verstehen, dass all jene, die bereits mit einer Toleranz von 31 km/h bis zum Führerscheinentzug ein Problem hatten, jetzt erst recht wettern und mit unhaltbaren Unterstellungen arbeiten (müssen), wenn sie Gegenwind eerfahren.
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