Alana4 hat geschrieben:(30 Apr 2020, 11:40)
Dann darf ein Ehepartner auch nicht mehr verpflichtet werden, für den anderen zu sorgen.
Aber natürlich darf er das. In anderen Ländern geht das doch auch.
Nö, ist ja eine BedarfsgemeinschaftDem weniger verdienenden Partner steht dann- wie jedem anderen auch- bei Unterschreitung einer Mindestgrenze ergänzende Hilfe vom Staat zu.
Sicher. Es gibt auch keinen Kündigunsgschutz wie in DEs gibt zwischen D. und Schweiz eine Menge mehr Unterschiede. Erst wenn du die alle berücksichtigst, kannst du die Krankenversicherung vergleichen.
Zahlen Mama und Papa.Ich rede von Kindern. Papa und Mama arbeiten, zahlen davon ihre KV......und die Kinder?
Komm nicht mit "die Schweiz", dort gibt es auch Regularien zum Lastenausgleich für Familien
Gibt es bei uns auch.
Die Preise /Mieten aber auch. Gleicht sich aus- ich bin da öfters (Schweiz)- du auch?und darüber hinaus sind vergleichbare Gehälter deutlich höher.
Außer diesen seltsamen Angriff- hast du auch Argumente für die "komplexen Zusamenhänge"?Seltsam, dass du nur Fragmente in den Raum wirfst, die nur sehr wenig davon zeugen, dass du komplexere Zusammenhänge bedenkst.
Ich habe eines:
Fakt ist, die Vorteilsnehmer der komplexen deutschen Umverteilunsg-Systeme sind die Familien mit Kindern und die Melkkühe sind die nichtverheirateten , kinderlosen Besserverdiener
Hier geht es doch wieder um das Maximal-Umverteilung-MantraDass es zwischen Schwarz und Weiß noch etwas anderes gibt, ahnst du offenbar nicht.