Dann darf ein Ehepartner auch nicht mehr verpflichtet werden, für den anderen zu sorgen.
Dem weniger verdienenden Partner steht dann- wie jedem anderen auch- bei Unterschreitung einer Mindestgrenze ergänzende Hilfe vom Staat zu.
Das ist bereits bei der PKV so.
Das weiß ich
Und bei der GKV in der Schweiz auch.
Es gibt zwischen D. und Schweiz eine Menge mehr Unterschiede. Erst wenn du die alle berücksichtigst, kannst du die Krankenversicherung vergleichen.
Bei ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter übernimmt das der Steuerzahler- es ist also bereits so....
Ich rede von Kindern. Papa und Mama arbeiten, zahlen davon ihre KV......und die Kinder?
Komm nicht mit "die Schweiz", dort gibt es auch Regularien zum Lastenausgleich für Familien und darüber hinaus sind vergleichbare Gehälter deutlich höher.
Seltsam, dass du Fragen stellst bezüglich Sachverhalten, die wir heute in D schon genau so haben...
Seltsam, dass du nur Fragmente in den Raum wirfst, die nur sehr wenig davon zeugen, dass du komplexere Zusammenhänge bedenkst.
Dass es zwischen Schwarz und Weiß noch etwas anderes gibt, ahnst du offenbar nicht.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.