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Deutschland – 1,2 Billionen Euro
Deutschland beschloss sein Rettungspaket ebenfalls gestern und es ist ebenfalls das größte in unserer Landesgeschichte. 156 Milliarden Euro neue Schulden werden dafür dieses Jahr aufgenommen. 122,5 Milliarden Euro sind dabei tatsächlich erhöhte Ausgaben, die anderen 33,5 Milliarden Euro ergeben sich aus geringeren Steuereinnahmen durch die Krise.
50 Milliarden Euro sollen als Soforthilfen an notleidende Kleinunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern gehen. 600 Milliarden Euro landen in einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der soll notleidende Firmen, auch Dax-Konzerne wie die Lufthansa, mit Geld versorgen."
Aus:
https://www.finanzen100.de/finanznachri ... _11819851/
Hinzu kommen Ausgaben zum Beispiel für Kurzarbeitergeld. Und in der Politik herrscht Einigkeit darüber, dass das alles nicht nach oben gedeckelt ist. Es solle getan werden, was notwendig ist, um die Wirtschaft zu stützen, hieß es.
Reicht das, um von Billionen-Ausgaben reden zu dürfen?
es handelt sich größtenteils um Kredite und Bürgschaften -
Na und? Es sind Ausgaben, die tatsächlich getätigt werden müssen. Oder nicht?
und wo ist die deutsche Volkswirtachaft von einem "Zusammenbruch "bedroht?
Warum sollte der Staat derart horrende Ausgaben tätigen, wenn kein Zusammenbruch drohen würde? Es sollte sich eigentlich jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand von selbst erschließen, dass unsere Wirtschaft zusammenbrechen wird, wenn der "Shutdown" noch länger anhält und der Staat keine Stützungsmaßnahmen einleitet. Im Übrigen reden wir nicht nur über Deutschland. Deutschland ist Teil der EU. Und in der EU sind andere Nationen, die wirtschaftlich nicht so stark aufgestellt sind wie Deutschland. Siehst Du tatsächlich keine Anzeichen für drohende Zusammenbrüche? Oder meinst Du, es muss uns nicht interessieren, wenn Spanien, Italien oder Griechenland ökonomisch kollabieren?
Zum Thema Lastenausgleich:
"Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz, LAG) vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Lastenausgleich können beanspruchen
durch direkte Kriegseinwirkungen (Zerstörungen z. B. durch Bomben oder andere Waffen) Geschädigte
Spätheimkehrer
wer Verluste erlitten hatte
durch Vertreibung aus früher zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich von Oder und Neiße (Oder-Neiße-Grenze)
durch Vertreibung aus früher nicht zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten
infolge der Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone bzw. später der DDR (nur für anerkannte Flüchtlinge)
aufgrund der Währungsreform von 1948 (in eingeschränktem Umfang)."
Frage:
WER soll denn das heute sein?
Auf jeden Fall haben ja Aktionäre einen Vermögensschaden erlitten....
Das hast Du schön zitiert. Erleiden Kaufleute und Gastronomiebetreiber, die ihre Geschäfte schließen mussten, keine Vermögensschäden? Erleiden Beschäftigte, die in Kurzarbeit gehen mussten, keine Vermögensschäden? Erleiden Krankenhäuser, die sämtliche "planbaren" Behandlungen absagen mussten um auf Corona-Patienten vorbereitet zu sein, keine Vermögensschäden? Erleiden Vermieter, deren Mieter nicht mehr zahlen können, keine Vermögensschäden? Dir ist offenbar nicht klar, was der Shutdown für die deutsche Wirtschaft bedeutet!
Vor allem aber: Erinnerst Du Dich, dass ich geschrieben habe, der Lastenausgleich von 1952 könne ein VORBILD für einen möglichen Lastenausgleich zur Corona-Krise sein? Ist Dir geläufig, was der Begriff VORBILD bedeutet? Wo soll ich behauptet haben, dass die Corona-Krise aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 behandelt werden kann oder soll? Selbstverständlich müsste ein neues Lastenausgleichsgesetz beschlossen werden. Dessen Präambel könnte in Anlehnung an das Gesetz von 1952 lauten: "
In Anerkennung des Anspruchs der durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe (...) hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen.“
Im Übrigen verstehe ich nach wie vor nicht, warum Du Dich so auf dieses Thema einschießt. Bislang ist doch von Lastenausgleich oder Vermögenssteuer überhaupt noch nicht die Rede. Fest steht doch nur, dass die Schulden, die jetzt zwangsläufig gemacht werden, irgendwann zurückgezahlt werden müssen. Fest steht ja wohl auch, dass dabei die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit auftaucht und beantwortet werden muss, denn immerhin leben wir in einer sozialen Marktwirtschaft. Für Dich mag es selbstverständlich erscheinen, dass die Finanzierung durch eine Absenkung der Sozialausgaben zu erfolgen hat. Zum Glück hast Du darüber aber nicht zu befinden.