Nein Konsumsteuer ist keine Mehrwertsteuer. Der Begriff Umsatzsteuer ist technisch korrekt. Tatsächlich ist unser heutiges Umsatzsteuergesetz die deutsche Umsetzung der europaweit geltenden Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. In dieser Richtlinie ist ein gewohnter Mehrwertsteuersatz von mindestens 15% bis höchstens 25% auf den Verkauf von Produkten (Umsatz) festgelegt. Einige Umsätze wie z.B. der Umsatz im Ausland (Export) sind Stuerfrei, während für die einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, einen oder zwei ermäßigte Steuersätze von mindestens 5% für bestimmte Umsätze vorzusehen. In Deutschland wird vor allem der Umsatz von Lebensmitteln mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert. Die Mehrwert-Systemrichtlinie sieht darüber hinaus eine Reihe von Steuerbefreiungen vor, z.B. für medizinische und sozialen Leistungen, Miete und Pacht, Versicherungsleistungen sowie Bankdienstleistungen an Privatpersonen, die im Umsatzsteuergesetz Berücksichtigungen fanden.
Begrifflich ist die Konsumsteuer bisher nur dadurch definiert, dass sie eine Steuer ist, die bei Konsum eines Produkts oder eine Dienstleistung anfällt. Sie ist daher eine Verbrauchssteuer wie die heutige Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
Werner will nun die bisherige Erwerbsbelastung durch Einkommenssteuer und Sozialversicherungsaufgaben aus den Produktpreisen herausrechnen und in Konsumsteuer umwandeln. Das Produkt kann dann für die Hälfte des bisherigen Nettopreises hergestelllt werden. Der neue Nettoverkaufspreis wird dann mit einer 100%igen Konsumsteuer belegt.
Konsumsteuer kann jedoch keine Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer sein, wenn sie Einkommenssteuer und Sozialversicherungsaufgaben ersetzen soll, denn zum einen darf eine Mehrwertsteuer nach der Europäischen Richtlinie höchstens 25% betragen, zum anderen reichen bei einem reduzierten Netto die Einnahmen aus 25% auf jeden Umsatz oder auch eine Erhöhung der bisherigen Umsatzsteuer bei 6% nicht aus, um ein BGE zu finanzieren. Darüber hinaus soll die Konsumsteuer auch die Erwerbsbelastung von Vermietern, Medizinern, Versicherungsvertreter und von Beschäftigten im privaten Bankgeschäft ersetzen, während die Umsatzsteuer der EU-MwST-SystiILi entsprechend deren Umsätze steuerfrei lässt. Konsumsteuer bedarf daher weitere Definition bzw. Konzeption.
Wenn sie die bisherige Erwerbsbelastung ersetzen soll, ist es sinnvoll, die Konsumsteuer nach einigen Regelung der heutigen Einkommensteuer zu konzipieren.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.
Henry David Thoreau