Erledigt ein Handwerksmeister nebenbei.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:41)
Ach so
Organisation leiten sich ohne Führung und Management?
Arbeiten.
Und Du?
Moderator: Moderatoren Forum 1
Erledigt ein Handwerksmeister nebenbei.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:41)
Ach so
Organisation leiten sich ohne Führung und Management?
Arbeiten.
nö, weil ich schon erhahnen kann welche Falschbehauptung kommt...Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:45)
Nö, sondern weil die Frage - sagen wir mal - nicht besonders intelligent ist.![]()
Dann soltest du dich doch einfach raus halten....Das geht mich ja nix an.
Hier würde ich der Sache nun doch etwas abgewinnenMünchen ist sowieso überbevölkert. Also raus nach MV. Dort kosten die Wohnungen wenig.
Es gibt Städte die sind 10 oder 20 mal größer als München. Nur führt ein BGE halt dazu, dass sich die Armen und Reichen separieren.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:45)
München ist sowieso überbevölkert. Also raus nach MV. Dort kosten die Wohnungen wenig.
Aber anscheinend nicht als Máneger oder Führungskraft...Arbeiten.
Freiberufler ( Berater)Und Du?
Aufteilung der Wertschöpfung in die Produktionsfaktoren "nichtselbständige Arbeit" und den "Rest"
Adam Smith hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:47)
Es gibt Städte die sind 10 oder 20 mal größer als München. Nur führt ein BGE halt dazu, dass sich die Armen und Reichen separieren.
Na dann lass mich mal an Deinen Ahnungen teilhabenRealist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:47)
nö, weil ich schon erhahnen kann welche Falschbehauptung kommt...
Mach ich doch. Steuerlich sind Renten Einkommen, kein Vermögen.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:47)
Dann soltest du dich doch einfach raus halten....
Siehst DuRealist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:47)
Hier würde ich der Sache nun doch etwas abgewinnen....
Den Schreibkram erledigen bei Handwerksbetrieben unproduktive Bürokräfte.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:48)
Den "Wasserkopf" gibt es in größeren Unternehmen...
Naja.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:48)
Aber anscheinend nicht als Máneger oder Führungskraft...
Vermögensberater?Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:48)
Freiberufler ( Berater)
Kann man so nicht sagen.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:51)
Dieter möchte die"armen" raus aus München, Frankfurt, Köln, Stuttgart usw. haben...
Üblicherweise kommt die Behauptung, das "Arbeit" höher besteuert wird als "Kapitalerträge"Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:52)
Na dann lass mich mal an Deinen Ahnungen teilhaben
Steuerlich sich es Einkünfte.Mach ich doch. Steuerlich sind Renten Einkommen, kein Vermögen.
Die sollen sich in der Pampa tummeln und keine Reichen belästigen.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:51)
Dieter möchte die"armen" raus aus München, Frankfurt, Köln, Stuttgart usw. haben...
Was nichts am sachverhalt ändert, dass Geld rein kommen muss. Und zwar von Beitragspflichtigen.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:50)
Aufteilung der Wertschöpfung in die Produktionsfaktoren "nichtselbständige Arbeit" und den "Rest"
Di eWelt besteht nun nicht nur aus "Handwerksbetrieben"Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:55)
Den Schreibkram erledigen bei Handwerksbetrieben unproduktive Bürokräfte.
Nö, OrganisationssteuerungVermögensberater?
Wie soll denn eine hohe Miete von deinem BGE bezahlt werden?
Du meinst also, einen Soli für die Finanzierung der bestehenden Rentenansprüche.
ja, die dann auch nach dem Äquivalenzprinzip Rente bekommenDieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:58)
Was nichts am sachverhalt ändert, dass Geld rein kommen muss. Und zwar von Beitragspflichtigen.
Alle anderen Einkunftsarten.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:57)
Üblicherweise kommt die Behauptung, das "Arbeit" höher besteuert wird als "Kapitalerträge"
Stimmt. Zum zv Einkommen wird sie erst unter'm Strich. Habe mich da etwas schlampig ausgedrückt. Danke für die Richtigstellung.
Trotzdem verdient er nichts, sondern kostet lediglich.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:58)
Di eWelt besteht nun nicht nur aus "Handwerksbetrieben"
Wie willst du ein Unternehmen wie BMW ohne "Wasserkopf" betreiben?
Also Tagedieb.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:58)
Nö, Organisationssteuerung
Inwiefern?Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:02)
Ist aber falsch.
Nö. Sondern über Steuern. Die bezahlen nicht nur SV pflichtige - wie das bei der GRV der Fall ist, sondern alle (sofern sie nicht hinterziehen oder "optimieren")odiug hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:59)
Du meinst also, einen Soli für die Finanzierung der bestehenden Rentenansprüche.
Möglicherweise. Wir oft von linken BGE Gegnern so behauptet.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:00)
Das wären aber die Folgen eines BGE von 1000 Euro...
Steuern sind zweckungebunden.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:18)
Nö. Sondern über Steuern. Die bezahlen nicht nur SV pflichtige - wie das bei der GRV der Fall ist, sondern alle (sofern sie nicht hinterziehen oder "optimieren")
Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:04)
Trotzdem verdient er nichts, sondern kostet lediglich.
Da gibt es nichts zu "behaupten"- so sind die Zahlen nun einmal...Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:19)
Möglicherweise. Wir oft von linken BGE Gegnern so behauptet.
war ja klar, das genau dieser Unsinn wieder kommt.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:05)
Inwiefern?
Quandt/Klatten sind prozentual mit weniger Steuern/Abgaben belastet als ein Facharbeiter.
Ist überhaupt nicht kompliziert. Ich zeigs Dir an einem Rechenbeispiel:odiug hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:30)
Steuern sind zweckungebunden.
Sie unterliegen alleinig dem Haushaltsrecht des Bundestages.
Eine zweckgebundene Steuer wäre nur in Form eines Soli denkbar, ansonsten schränkst du das Hoheitsrecht des Bundestages ein, was keinen Bestand vor dem Verfassungsgericht haben kann .
Das Haushaltsrecht ist einer der essentiellen Verfassungsgrundlagen in fast jeder parlamentarischen Demokratie.
Das ist mir alles viel zu "komplimiziert" viel zu kompliziert, als dass kompliziert noch ausreicht.
Das bringt einen Rattenschwanz von steuerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Problemen mit sich, dass ich davon Abstand halten würde.
Um mal amerikanischen Pragmatismus hier in die Diskussion zu bringen:
do not fix what ain't broken
Vertrieb und Produktion. Wie in jedem Industriebetrieb. Alles andere kostet erst mal nur.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:47)
wer von den 134.000 Mitarbeitern der BMW Group "verdient" denn ?
Der reine Kapitalertrag wird mit 25% + SolZ versteuert. Basta!Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:49)
war ja klar, das genau dieser Unsinn wieder kommt.
auf den Gewinn von BMW werden bei Auschüttung als Dividende in zwei Stufen insgesamt 53% als Steuern fällig
Tja, dann bau halt Sozialwohnungen in den Metropolen. Problem gelöst.Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 14:47)
Da gibt es nichts zu "behaupten"- so sind die Zahlen nun einmal...
Also selbst wenn dieses Rechenbeispiel aufgeht, dann bleiben immer noch die angelaufenen Rentenansprüche, die irgendwie abgegolten werden müssen.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:21)
Ist überhaupt nicht kompliziert. Ich zeigs Dir an einem Rechenbeispiel:
Bruttogehalt: 3.500,- € (ist m. W so ziemlich der aktuelle Durchschnitt)
Netto: 2.233,74 (Alleinstehend, keine Kinder)
AG-Belastung: 4.192,13
Abzüge: 1958,39 (ca. 46%, ausgehend von der AG Belastung, also dem, was die Tätigkeit dem AG wert sein muss - mind.)
Um auf das Gleiche bei einem BGE zu kommen könnten an Steuern 2.958,39 abgezogen werden. Wären gut 70% (ausgehend von der AG Belastung). Damit bliebe es bei den Nettobezügen (1.000,- € BGE eingerechnet) i. H. v. € 2.233,74. Gleichzeitig fällt der Wahnisnnsaufwand für ARGE, DRV, GKV weg. Aus diesen Einnahmen bze Winsparungen kannst Du neben dem BGE locker auch die Differenz zu den erworbenen Rentenansprüchen bestreiten, zumal dann, wenn alle Einkünfte entsprechend besteuert werden.
Gar nicht. Einfach auflösen. Der Rentner ist ja deshalb in puncto Einkünfte nicht schlechte gestellt.odiug hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:29)
Also selbst wenn dieses Rechenbeispiel aufgeht, dann bleiben immer noch die angelaufenen Rentenansprüche, die irgendwie abgegolten werden müssen.
Wie willst du dass denn leisten ?
Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:22)
Vertrieb und Produktion. Wie in jedem Industriebetrieb. Alles andere kostet erst mal nur.
Das ist aber nur ein Teil - und zwar der kleinere der Steuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:25)
Der reine Kapitalertrag wird mit 25% + SolZ versteuert. Basta!
wieder nicht an ernsthaften Diskussionen interessiert?Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:28)
Tja, dann bau halt Sozialwohnungen in den Metropolen. Problem gelöst.
Hätten man doch das Anrechnungsverfahren nicht abgeschafft, dann hätte man diese sinnbefreite Diskussion über die angeblich so niedrig besteuerten Dividenden nicht.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:25)
Der reine Kapitalertrag wird mit 25% + SolZ versteuert. Basta!
Ja die, die in Rente sind nicht.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:33)
Gar nicht. Einfach auflösen. Der Rentner ist ja deshalb in puncto Einkünfte nicht schlechte gestellt.
heute schon werden alle Einkuntsarten gleich besteuert- bis auf das Thema Abgeltungsteuer.Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:21)
Ist überhaupt nicht kompliziert. Ich zeigs Dir an einem Rechenbeispiel:
Bruttogehalt: 3.500,- € (ist m. W so ziemlich der aktuelle Durchschnitt)
Netto: 2.233,74 (Alleinstehend, keine Kinder)
AG-Belastung: 4.192,13
Abzüge: 1958,39 (ca. 46%, ausgehend von der AG Belastung, also dem, was die Tätigkeit dem AG wert sein muss - mind.)
Um auf das Gleiche bei einem BGE zu kommen könnten an Steuern 2.958,39 abgezogen werden. Wären gut 70% (ausgehend von der AG Belastung). Damit bliebe es bei den Nettobezügen (1.000,- € BGE eingerechnet) i. H. v. € 2.233,74. Gleichzeitig fällt der Wahnisnnsaufwand für ARGE, DRV, GKV weg. Aus diesen Einnahmen bze Winsparungen kannst Du neben dem BGE locker auch die Differenz zu den erworbenen Rentenansprüchen bestreiten, zumal dann, wenn alle Einkünfte entsprechend besteuert werden.
Falsch, weil Opa noch richtige Arbeit hatte und demgemäß ordentlich in die Rentenkasse eingezahlt hat.odiug hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:42)
Ja die, die in Rente sind nicht.
Aber die, die erst noch in die Rente kommen schon.
Das ist ja die Krux an einem Umlagesystem ... das Geld für die Rente liegt ja nicht in einem Tresor und wartet auf dich, bis du in Rente gehst.
Das ist im Portemonnaie deines Opas, der deine Beiträge auf Teneriffa verprasst ... na ja ... im Moment nicht ... aber wenn Corona vorbei ist, ist Opa auch wieder in Teneriffa.
Das "Problem" für das Umlagesystem ist, dass Opa zu lange lebt ( und Rente bezieht).unity in diversity hat geschrieben:(10 Apr 2020, 16:06)
Falsch, weil Opa noch richtige Arbeit hatte und demgemäß ordentlich in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Generation Praktikum hangelt sich von prekärem Fakejob zu Fakejob und verdient nichts. Sowenig können sie dann auch einzahlen. Darum muß der Staat die erworbenen Anwartschaften der Älteren immer stärker mit dem Griff in die Steuerkasse garantieren.
Dann ist das Wort Rentnerschwemme ein Fakenews im Auftrage der Hedgefonds?Realist2014 hat geschrieben:(10 Apr 2020, 16:22)
Das "Problem" für das Umlagesystem ist, dass Opa zu lange lebt ( und Rente bezieht).
es fehlen keine "Einzahlungen", daher hat die "Rentenkasse" auch Rücklagen von 30 Mrd Euro und der Beitragssatz ist so niedrig
Ich lasse als Mod ja gerne Seitendiskussionen etwas laufen, aber hier schreite ich dennoch ein, auch wenn ich selbst zum Off Topic beitrug.
Die Grundlagen der Rentenfinanzierung sollten in einem dafür vorgesehenen Strang weiter diskutiert werden.
Punkt für das BGE ist, dass Rentenansprüche gesetzlich verankerte Vermögensansprüche der Beitragszahler sind, die man nicht so mir nichts dir nichts wegwischen kann.
Also wenn das hier weiter diskutiert werden soll, dann bitte mit der Vorgabe, dass man darüber redet, wie diese Ansprüche abgegolten werden können.
Also wie eine Systemumstellung finanziert wird unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Ansprüche der Arbeitnehmern.
Klaro soweit ?
Euer Mod
Well. Sind Renten und Kurzarbeitergeld so eine Art Vorstufe für ein BGE?odiug hat geschrieben:(10 Apr 2020, 16:28)
Ist jetzt schon wieder Off Topic und ich bitte das im Rahmen zu halten.
Daher nochmals:
Bitte haltet euch daran, sonst landet sehr viel in der Ablage![]()
Kann man so sehen, halte ich aber für weit hergeholt, weil Rente ist an Beiträge geknüpft und Kurzarbeitergeld an einen Arbeitsplatz.unity in diversity hat geschrieben:(10 Apr 2020, 16:31)
Well. Sind Renten und Kurzarbeitergeld so eine Art Vorstufe für ein BGE?
unity in diversity hat geschrieben:(10 Apr 2020, 16:31)
Well. Sind Renten und Kurzarbeitergeld so eine Art Vorstufe für ein BGE?
Und zeitlich begrenzt, sowie einkommensabhängig
???Dieter Winter hat geschrieben:(10 Apr 2020, 13:22)
Naja. Erarbeiten muss den "AG" Anteil trotzdem der AN. Alles andere wäre aus betriebswirtschaftlicher Sicht Wahnsinn.
Meine Opas verprassen nichts mehr....odiug hat geschrieben:(10 Apr 2020, 15:42)
Ja die, die in Rente sind nicht.
Aber die, die erst noch in die Rente kommen schon.
Das ist ja die Krux an einem Umlagesystem ... das Geld für die Rente liegt ja nicht in einem Tresor und wartet auf dich, bis du in Rente gehst.
Das ist im Portemonnaie deines Opas, der deine Beiträge auf Teneriffa verprasst ... na ja ... im Moment nicht ... aber wenn Corona vorbei ist, ist Opa auch wieder in Teneriffa.