nicht beliebig- deine "Willkürvorstellungen" sind schon erstaunlichDieter Winter hat geschrieben:(09 Apr 2020, 22:47)
Dieser Anspruch kann - so das Parlament entsprechend entscheidet - jederzeit gesenkt werden.
So geht das schon mal gar nichtZudem können die Ansprüche ja gewahrt bleiben, sofern das BGE angerechnetund die darüber hinaus gehenden Bezüge entsprechend besteuert werden. Sagen wir mal 1.000,- € BGE, Rentenanspruch 2.000,- €. Die 12.000,. € p. a. werden dann eben versteuert, meinetwegen mit 10%. Bleiben 1.900,- im Monat übrig.
"Anrechnungen" müssten natürlich gegen jedwegliche "Einkünte" erfolgen und sicher nicht explizit gegen "Rente"
Daher fehlt nach wie vor deine Begründung, warum im Kontext eines BGE überhaupt Rente und AV "angefasst" werden müssten.
Und ebenso fehlt dieN ntwort, wer die ganze Sache eigentlich ZAHLEN soll
Also ganz einfach formuliert, wer hätte - im Vergleich zu heute- eigentlich insgesamt dann "mehr" und wer hätte "weniger" in einer Gesamteinkommensbetrachtung ( inklusive Anwartschaften usw.)